Die Handelskammer Deutschland-Schweiz bemüht sich, auf dieser Website die aktuellsten Informationen zur Lage in Deutschland und in der Schweiz zu veröffentlichen. Trotz grösstmöglicher Sorgfalt übernimmt die Handelskammer D-CH keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Bei Fragen und Anmerkungen: auskunft@handelskammer-d-ch.ch
Hinweis, gültig ab 3. März 2022:
Schweiz – kein Hochrisikogebiet mehr (Quelle: www.rki.de)
Ab 03.03.2022 besteht bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab zwölf Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Quelle Auswärtiges Amt
Achtung: Unabhängig von den vorgenannten Corona-Massnahmen müssen die Entsendebetriebe die Entsendevorschriften nach der deutschen Entsendegesetzgebung einhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Für den Originaltext wählen Sie Englisch.
Um während der Corona-Pandemie ein sicheres Reisen zu gewährleisten, haben sich die EU-Länder auf einen koordinierten Ansatz bei Einschränkungen des freien Verkehrs geeinigt. In den EU-Vorschriften wird nun der gültige Status im digitalen COVID-Zertifikat der EU berücksichtigt.
Informationen über Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in der EU sind online verfügbar. Sie bieten Reisenden aktuelle Informationen über etwaige besondere Vorschriften sowie Daten über Infektionsraten.
Informieren Sie sich über etwaige spezifische Maßnahmen bei Reisen nach Schweiz.
Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Schengen-Land?
Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in der Schweiz aufgehoben. Reisende müssen keine Impfung, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis nachweisen. Darüber hinaus wurden alle inländischen Pandemiemaßnahmen aufgehoben.
Für Reisende, die aus Ländern oder Gebieten von Variantenbelangen anreisen, gelten weiterhin gesundheitsbezogene Maßnahmen. Alle Reisenden werden daran erinnert, vom Bundesamt für Gesundheit geführte Listen einzusehen. Derzeit gibt es kein Land oder Gebiet auf der Liste.
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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.
Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.
Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte
Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land von außerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder eines assoziierten Schengen-Landes?
Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in der Schweiz aufgehoben. Reisende müssen keine Impfung, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis nachweisen. Darüber hinaus wurden alle inländischen Pandemiemaßnahmen aufgehoben.
Für Reisende, die aus Ländern oder Gebieten von Variantenbelangen anreisen, gelten weiterhin gesundheitsbezogene Maßnahmen. Alle Reisenden werden daran erinnert, vom Bundesamt für Gesundheit geführte Listen einzusehen. Derzeit gibt es kein Land oder Gebiet auf der Liste.
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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.
Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.
Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte
Darf ich durch dieses Land reisen?
Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in der Schweiz aufgehoben. Reisende müssen keine Impfung, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis nachweisen. Darüber hinaus wurden alle inländischen Pandemiemaßnahmen aufgehoben.
Für Reisende, die aus Ländern oder Gebieten von Variantenbelangen anreisen, gelten weiterhin gesundheitsbezogene Maßnahmen. Alle Reisenden werden daran erinnert, vom Bundesamt für Gesundheit geführte Listen einzusehen. Derzeit gibt es kein Land oder Gebiet auf der Liste.
Nationale Gesundheitsmaßnahmen
Es ist nicht mehr erforderlich, ein COVID-19-Zertifikat vorzulegen, um öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungsorte wie Geschäfte, Kinos, Theater und Restaurants zu betreten oder an Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Schweizer Behörden werden weiterhin von der EU anerkannte COVID-19-Zertifikate ausstellen. Beachten Sie, dass bestimmte kantonale Regeln gelten können.
Beschränkungen auf regionaler oder lokaler Ebene
Konsultieren Sie den entsprechenden Kanton, um herauszufinden, welche kantonalen Maßnahmen gelten. Sind die kantonalen Maßnahmen strenger als die nationalen Maßnahmen, so sind diese zu beachten. Die Links zu den von den Kantonen bereitgestellten Informationen finden Sie auf der Website www.ch.ch ( deutsch, französisch oder italienisch).
Muss in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden?
Es gibt keine nationale Anforderung, Gesichtsmasken zu tragen. Die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, ihre eigenen Regeln aufzuerlegen.
Sicherheitsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr
Die öffentlichen Verkehrsmittel funktionieren wie gewohnt.
Karanténa
Derzeit gibt es keine Variantenländer auf der obligatorischen Quarantäneliste. Reisende außerhalb der EU/Schengen werden jedoch daran erinnert, vom Bundesamt für Gesundheit und dem Staatssekretariat für Migration geführte Listen zu konsultieren, um ihren nationalen Einreisestatus zu überprüfen.