Was passiert wenn der tüv 1 monat abgelaufen ist?

Den Vorführtermin zur nächsten TÜV-Prüfung verlieren leider viele Autofahrer schnell aus dem Gedächtnis. Doch welche Strafen können drohen, wenn der TÜV abgelaufen ist und man trotzdem mit dem Auto unterwegs ist? Wir erklären Ihnen, welche unangenehmen Folgen dies für Sie haben kann.

von Sascha Nendza, Redakteur*in bei PKW.de 13.02.2020

  1. Kann Fahrzeugstilllegung drohen, wenn der TÜV abgelaufen ist?
  2. In welchen Fällen droht mehr als nur ein Bußgeld?
  3. TÜV abgelaufen – was passiert bei einem Unfall?

Kann Fahrzeugstilllegung drohen, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Viele Autofahrer bemerken zu spät, dass der TÜV an ihrem Wagen schon abgelaufen ist. Doch ist die reguläre Frist zur Hauptuntersuchung bereits um einige Tage oder Wochen verstrichen, ist dies in der Regel noch kein Grund zu großer Besorgnis. Behörden und Prüforganisationen zeigen sich oft kulant, solange die TÜV-Frist nicht mehr als zwei Monate überschritten ist. Erst danach muss man ernsthafte Konsequenzen fürchten.

Dennoch ist es natürlich besser, das Fahrzeug rechtzeitig kontrollieren zu lassen, denn schließlich ist die Hauptuntersuchung (HU) eine wichtige Prüfung, um die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeuges festzustellen. Wer die HU hinauszögert, riskiert auch seine eigene Fahrsicherheit, denn mögliche Defekte oder Mängel am Wagen werden dann möglicherweise nicht rechtzeitig entdeckt.

Ist der TÜV abgelaufen, erlischt allerdings nicht automatisch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, vorausgesetzt, es geht keine Gefährdung von dem Auto aus. Wer mit abgelaufener TÜV-Plakette erwischt wird, erhält eine Aufforderung, den Wagen innerhalb einer bestimmten Frist bei der Zulassungsstelle vorzuführen. Geschieht dies nicht, kann die Behörde allerdings die Stilllegung des Fahrzeugs androhen und vollziehen.

In welchen Fällen droht mehr als nur ein Bußgeld?

Wer die Hauptuntersuchung nicht nach gesetzlicher Vorgabe durchführen lässt, dem droht bei einer Verkehrskontrolle auch ein Verwarngeld. Ist der TÜV abgelaufen, sieht der Gesetzgeber je nach Länge der TÜV-Überziehung ein gestaffeltes Bußgeld vor: Wurde die Frist um mehr als zwei Monate überschritten, werden 15 Euro fällig. Ist die HU bereits mehr als vier Monate überfällig, wird eine Strafe von 25 Euro erhoben. Ist der TÜV mehr als acht Monate abgelaufen, kann nicht nur ein Bußgeld verhängt werden, sondern sogar ein Punkteeintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen. Im ungünstigsten Fall führt dies sogar zum Entzug des Führerscheins. Und Vorsicht! Bußgelder können auch für Fahrzeuge erteilt werden, die ohne gültige TÜV-Plakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind.

TÜV abgelaufen – was passiert bei einem Unfall?

Wer mit einem Auto unterwegs ist, dessen TÜV abgelaufen ist, muss auch mit Konsequenzen seitens seines Versicherers rechnen. Einen Verlust des Versicherungsschutzes muss man zwar generell nicht befürchten, die Kfz-Versicherung kann im Falle eines Schadens allerdings Regressansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter geltend machen. Ein Blick in die jeweilige Versicherungspolice bringt Klarheit darüber, welche Auswirkungen ein abgelaufener TÜV haben kann.

Die Hauptuntersuchung (HU) wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und damit die Verkehrssicherheit zu fördern.

Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Ihrer Werkstatt einen sehr präzisen Reparaturauftrag erteilen.

Darüber hinaus werden neben den Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen. Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette.

Außerdem wurde die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.

Elektronische Fahrzeugsysteme

Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten, beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte. Innovative Assistenzsysteme wie fahrdynamische Stabilitätssysteme, Bremsassistenten, aktive Lenkanlagen, Abstandswarngeräte oder Abbiegelicht sind auf dem Vormarsch.

Diese Systeme funktionieren nur mittels einwandfreier elektronischen Steuerungen, Sensoren, Aktuatoren sowie elektronischen Kontakten und Leitungen.

Diese technischen Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch untersucht werden.
Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-Systeme unter Verwendung des HU-Adapters: 

Bauteile / Systeme BeispieleBremsanlageAntiblockiersystem (ABS), elektromechanische Feststellbremse, BremsassistentLenkanlage Elektronisch gesteuerte variable Übersetzung (Aktivlenkung), elektro­mechanische Len­kungAktive lichttechnische EinrichtungenKurvenlicht, Abbiegelicht, automatische Leuchtweitenregelung, adaptives Bremslicht, automatisches LichtSicherheitsgurte oder andere RückhaltesystemeAutomatischer Gurtstraffer, Pre-Safe bei Erkennung von Unfallgefahr (Sitz und Kopfstützen aufstellen, Fenster schließen usw.)Airbag Front-, Seiten-, Kopf- und Knieairbag, Airbagsteuerung bzw. An/-Abschaltung in Abhängigkeit von der SitzbelegungDynamischer ÜberrollschutzBei Unfallgefahr (Parameter: Verzögerung, Wank- und Nickwinkel) automatisch ausfahrender Überroll­bügel bei CabriosGeschwindigkeitsbegrenzer Geschwindigkeits­regel­systemeFahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die BremsanlageElektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches Sperrdifferenzial (ASD), Adaptive Geschwindigkeitsregelung (ACC), Antriebs-Schlupfregelung (ASR)

 Systemdaten können sein:

  • Verbau- und Lageinformationen sowie Identifizierungsmerkmale
  • Fehlercodes
  • definierte Prüfabläufe
  • Messwerte physikalischer Größen
  • manipulationssichere Anzeigen

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle Systemdaten fahrzeugbezogen auf den HU-Adapter übertragen. Mit Hilfe einer Software werden dann die Verbauinformationen des Fahrzeugs, die auf dem HU-Adapter gespeichert sind, mit den Systemdaten abgeglichen und dann die Funktion nach Herstellervorgabe geprüft. Diese Prüfung kann elektronisch oder mechanisch erfolgen. Werden hier keine Abweichungen festgestellt, erfolgt dann der weitere Ablauf der Hauptuntersuchung wie gewohnt als zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung.

Mit Einführung des HU-Adapters werden mit Hilfe dieses Teiles bei der Bremsprüfung auch die Hydraulikdrücke in den Bremsleitungen erfasst. Aus diesen Drücken und den zugehörigen Bremskräften werden die Bremskraftverteilung und die Abbremsung berechnet; diese Werte werden mit den Herstellervorgaben verglichen und bewertet. Somit ist es erstmals möglich, eine qualifizierte Aussage auch zum Zusammenwirken von Bremsbauteilen und der Bereifung zu machen.

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