Was ist der unterschied zwischen fuehrungszeugnis n und o

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Antragstellung

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, ein Führungszeugnis zu beantragen, haben wir unter den nachfolgenden Links für Sie zusammengestellt:

  • Informationen zum Online-Antrag
  • Führungszeugnis zur Verwendung im Inland
  • Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland
  • Antragstellung aus dem Ausland
Was ist der unterschied zwischen fuehrungszeugnis n und o
Was ist der unterschied zwischen fuehrungszeugnis n und o

Kontakt

  • Zum Kontaktformular
  • Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit

Wichtiger Hinweis Online-Antrag Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz

Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamts für Justiz (BfJ) darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungs­zeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ gestellt werden kann. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, bei denen – dem Anschein nach – Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. So haben Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anbietern im Internet für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Das gewünschte Führungszeugnis haben sie aber nie erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass lediglich eine Anleitung für einen Online-Antrag auf ein Führungszeugnis erworben wird. Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

Erklär-Video zum Online-Antrag:


Online ausweisen – ein Beispiel:


Voraussetzungen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion:

Informationen zum Aussehen des Führungszeugnisses

Seit dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen.

Alle Informationen zum neuen Führungszeugnis

Europäisches Führungszeugnis für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (und Großbritannien) verpflichtend

Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitglied­staaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Dies gilt ab dem 1. Januar 2021 aufgrund der vorläufigen Anwendung des zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelten Handels- und Kooperationsabkommens auch für britische Staatsangehörige entsprechend.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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Online-Antrag

Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister schnell und sicher online beantragen.

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Das Aussehen des Führungszeugnisses

Seit dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Die Änderungen dienen der Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit. Hier erfahren Sie, woran Sie das neue Führungszeugnis erkennen.

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Führungszeugnis Antrag (Verwendung Inland)

Hier finden Sie nützliche Informationen zur Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Verwendung im Inland.

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Führungszeugnis Antrag (Verwendung Ausland)

Hier finden Sie nützliche Informationen zur Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Verwendung im Ausland.

Was ist das Führungszeugnis 0?

Behördliches Führungszeugnis – Belegart O Im behördlichen Führungszeugnis sind neben den strafgerichtlichen Entscheidungen auch Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, wie etwa einen Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder eines Waffenscheins.

Was ist belegart 0?

Belegart N - für private Zwecke. Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll. Belegart P - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll.

Was ist der Unterschied zwischen einem normalen und einem erweiterten Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (Aufzählung in § 32 Absatz 5 BZRG, z.

Wie erfahre ich was in einem behördlichen Führungszeugnis steht?

Im behördlichen Führungszeugnis steht alles, was ein Bundesbürger sich strafrechtlich hat zu Schulden kommen lassen – inklusive Sicherungsverwahrung. Diese Auszüge aus dem Bundeszentralregister bekommen nur ausgewählte Personen zu sehen – etwa Richter und Staatsanwälte in einem Strafverfahren.