Was ist der Unterschied zwischen Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete?

Ich habe ja jetzt schon einige Wohnungen gemietet. Noch nie ist mir der Begriff Bruttokaltmiete ins Auge gekommen... Da stand bisher ein fach ein Betrag für Kalt oder die gesamte also Warmmiete..

Ist es viel einfacher wie ich denke oder wieso kapier ich das nicht?

8 Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete?

Netto = das Gewicht einer Ware ohne Verpackung.

Brutto = das Gewicht einer Ware mit Verpackung

Adäquat verhält es sich bei der Miete:

Die Grundmiete mit der Bezugsgröße des m²-Preises der Wohnnutzfläche kann auch als Nettomiete bezeichnet werden. 

Dazu vereinbaren Vermieter und Mieter, dass der Mieter anteilig die Betriebskosten der Mietwohnung bezahlt. Diese Gesamtmiete wird auch Bruttomiete genannt, weil Betriebskosten durch Vorauszahlungen  Bestandteil der Miete werden.

Die Kosten für Warmwasserversorgung und Heizung der Mietwohnung sind prinzipiell Bestandteil der Gesamtmiete, können aber eigenständig im Mietvertrag vereinbart werden. In diesem Fall spricht man von Bruttokaltmioete, weil die WW- und Heizkosten nicht in der Gesamtmiete enthalten sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wärmeversorgung in der Wohnung durch eine Etagenheizung geregelt ist. Hier würde der Mieter die Bezugskosten von Erdgas nicht an den Vermieter entrichten sondern an einen Versorger.

Das Jobcenter möchte in zu bezahlenden Mietverträgen bei Bezug von ALG 2 die Heiz- und WW-Kosten separat dargestellt haben, weil das JC nicht übermäßige Heizkosten tragen will und daher den Mieter mit beteiligt.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete?

Bruttokaltmiete ist ein Begriff aus dem Sozialhilferecht,

und stellt die Bruttomiete ohne Heizkosten, ggfs. KOsten der Bereitung von Warmwasser, dar.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete?

Brutto bedeutet, dass die Nebenkosten inkl. in den Mietkosten sind. Bei Netto kommen eben noch die Nebenkosten hinzu.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete?

brutto ist alles zusammen mit sämtlichen nebenkostenzahlungen, nettomiete ist nur das reine wohngeld, also wieviel € du für die qm bezahlen musst

Was ist der Unterschied zwischen Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete?

Ich würde davon ausgehen das er bei nettomiete die MwSt. ausweist. Bzw bei Bruttomiete die Steuer dazu zählt

Was möchtest Du wissen?

Ein Mieter muss erkennen können, welche Kosten mit der Miete abgegolten sind und welche Kosten neben der Miete noch auf ihn zukommen. Entsprechend haben sich vier Mietbegriffe zur Unterscheidung entwickelt.

Eine Bruttokaltmiete liegt vor, wenn die Kosten für Heizung und Warmwasser gesondert abgerechnet werden und alle kalten Betriebskosten in der Miete enthalten sind. Verwechseln Sie die Bruttokaltmiete nicht mit der Betriebskostenpauschale. Die Betriebskostenpauschale wird zusätzlich zur vereinbarten Miete gezahlt. Die Bruttokaltmiete ist die Vertragsform, die bei fehlender oder unwirksamer Betriebskostenvereinbarung vom Gesetzgeber vorgesehen ist.


Beispiel Bruttokaltmiete

Miete

600,00 €

Vorauszahlung auf die Heiz- und Warmwasserkosten

80,00 €

Vorauszahlung auf die übrigen Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV

-

Summe

680,00 €

2. Kaltmiete

Auch Grund- oder Netto-Kaltmiete genannt, ist die Miete, die allein für die Überlassung der Wohnung zu zahlen ist. Alle anfallenden warmen und kalten Betriebskosten müssen vom Mieter zusätzlich zur Miete gezahlt werden. Dies kann in Form einer Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung oder einer Betriebskostenpauschale geschehen.

Betriebskostenvorauszahlungen

Vereinbaren Mieter und Vermieter Vorauszahlungen über die Betriebskosten müssen bei der Bemessung der Vorauszahlung folgende Grundsätze beachten:

  • Es dürfen nur die 17 Kostenarten umgelegt werden, die in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind.
  • Vorauszahlungen dürfen nur in angemessener Höhe verlangt werden
    Nach § 556 Abs. 2 Satz 2 BGB dürfen Sie von Ihrem Mieter nur angemessene Betriebskostenvorauszahlungen verlangen. Das bedeutet laut Bundesgerichtshof, dass Sie ruhig zu niedrige, aber nicht zu hohe Vorauszahlungen verlangen können.

Beispiel: Vereinbarung mit separatem Ausweis der Heiz- und Warmwasserkosten und kalten Betriebskosten

Miete

600,00 €

Vorauszahlung auf die Heiz- und Warmwasserkosten

80,00 €

Vorauszahlung auf die übrigen Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV

60,00 €

Summe

740,00 €

Beispiel: Ausweis der Vorauszahlungen in einer Summe

Miete

600,00 €

Vorauszahlungen auf die Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV

140,00 €

Summe

740,00 €

Das Wirtschaftlichkeitsgebot

Vermieter müssen auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Einkauf von Fremdleistungen achten und prüfen, ob die Kosten erforderlich sind, beispielsweise:

  • Welche Wartungsintervalle sind bei haustechnischen Einrichtungen angemessen?
  • Welche Risiken müssen wirklich mit den entsprechenden Versicherungen abgedeckt werden?
  • Welche Reinigungsintensität ist erforderlich?

Betriebskostenpauschale

Mieter und Vermieter können zusätzlich zur Miete auch eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbaren. Auch hier dürfen nur die Kostenarten auf den Mieter umgelegt werden, die in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind.

Die Abrechnung der Heiz- und /oder Warmwasserkosten nimmt eine Sonderstellung innerhalb der Betriebskostenabrechnung ein. Heiz- und/oder Warmwasserkosten müssen, bis auf wenige Ausnahmen, nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Es kann in der Regel nur eine Pauschale für die kalten Betriebskosten vereinbart werden.


Beispiel Betriebskostenpauschale

Miete

600,00 €

Vorauszahlung auf die Heiz- und Warmwasserkosten

80,00 €

Pauschale auf die übrigen Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV

90,00 €

Summe

770,00 €

Die Betriebskostenpauschale hat bei vielen Vermietern einen schlechten Ruf, da sie fürchten, auf steigenden Kosten sitzen zu bleiben. Das muss mit der entsprechenden Anpassungsklausel im Mietvertrag nicht sein! Hierzu reicht der Zusatz „Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, bleiben Erhöhungen oder Ermäßigungen gemäß 560 BGB vorbehalten“.

3. Teilinklusivmiete

Die Teilinklusivmiete ist eine Kombination aus Brutto-Kaltmiete und Netto-Kaltmiete. Hier werden nur einzelne Positionen der kalten Betriebskosten auf den Mieter umgelegt, andere Positionen sind in der Grundmiete enthalten. Die Heiz- und Warmwasserkosten müssen auch hier immer mit dem tatsächlichen Verbrauch abrechnet werden.


Beispiel Teilinklusivmiete

Miete

600,00 €

Vorauszahlung auf die Heiz- und Warmwasserkosten

80,00 €

Vorauszahlung für Frischwasser,

Müllbeseitigung und Gebäudereinigung

 40,00 €

Summe

720,00 €

4. Bruttowarmmiete

Von einer Brutto-Warmmiete spricht man, wenn alle Kosten, auch die Heiz- und Warmwasserkosten, bereits in der Miete enthalten sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Heizkostenverordnung eine Brutto-Warmmiete nur in Ausnahmefällen zulässig ist.


Beispiel Bruttowarmmiete

Miete

600,00 €

Vorauszahlung auf die Heiz- und Warmwasserkosten

-

Vorauszahlung auf die übrigen Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV

-

Summe

600,00 €

Was ist in der Bruttokaltmiete enthalten?

Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Grundmiete und den „kalten“ Betriebskosten zusammen. Unter Grundmiete wird der monatliche Betrag verstanden, der mit dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der ganzen Wohneinheit zum Zeitpunkt der Zählung vereinbart war.

Was beinhaltet eine Nettokaltmiete?

Was gehört alles in die Kaltmiete? Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um die reine Grundmiete, oder: den Betrag, der allein für die Nutzung der Wohnfläche anfällt. Die Nettokaltmiete darf also keine Betriebskosten enthalten.

Wie berechnet man Nettokaltmiete?

Vereinfacht kann man sagen: Bruttokaltmiete = Grundmiete + kalte Nebenkosten. Kosten für Heizung und Warmwasser gehören nicht dazu. ‌Die Nettokaltmiete umfasst hingegen lediglich das Entgelt für die Wohnungsüberlassung. Hierbei werden keine Betriebskosten miteinberechnet.

Ist Bruttomiete gleich Warmmiete?

Die Warmmiete umfasst die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten. Zu letzteren zählen die Kosten für Wasser und Heizung sowie verschiedene Betriebskosten. Die Warmmiete wird auch als Bruttomiete oder Bruttowarmmiete bezeichnet.