Unser Ratgeber zeigt, woraus sich die Kündigungsfrist ergibt, wann sie zu laufen beginnt und was Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten. Show
Wenn es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt, sind viele Arbeitnehmer zunächst über die anzuwendenden Kündigungsfristen verunsichert. Haben Sie eine ordentliche Kündigung erhalten? Oder selbst fristgemäß gekündigt, zum Beispiel um Ihre Karrierechancen zu verbessern? Dann ist es unbedingt erforderlich, die für Sie geltende Kündigungsfrist zu kennen. Denn bis zu deren Ablauf besteht das Arbeitsverhältnis fort: Sie müssen weiterhin Ihre Arbeit erledigen - und beziehen dafür die volle Vergütung. Fortdauer des BeschäftigungsverhältnissesDer Verlust des Arbeitsplatzes ist oft eine emotionale Extremsituation. Kein Wunder, dass es vielen Arbeitnehmern schwerfällt, nach einer ordentlichen Kündigung weiter zur Arbeit zu kommen. Auch wer selbst fristgemäß kündigt, hat dazu häufig keine Lust mehr: Er ist in Gedanken bereits beim neuen Job. Doch das Arbeitsrecht ist hier eindeutig: Grundsätzlich ist bei jeder ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist zu wahren. Was das für Sie bedeutet? Ganz einfach: Selbst nach Aussprache der fristgemäßen Kündigung dauert das Beschäftigungsverhältnis erst einmal fort. So sind Sie als ausscheidender Arbeitnehmer verpflichtet, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter für Ihren Arbeitgeber tätig zu sein (außer bei Freistellung). Natürlich haben Sie dafür Anspruch auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Entlohnung. Davon profitieren beide Seiten. Der gekündigte Arbeitnehmer steht nicht unvermittelt auf der Straße, sondern kann sich aus zunächst finanziell abgesicherter Position heraus einen neuen Job suchen. Und der Arbeitgeber gewinnt seinerseits an Planbarkeit. Denn bei Fortgang eines Mitarbeiters hat er Zeit, die freigewordene Stelle mit einem geeigneten Kandidaten wieder zu besetzen. Woraus resultiert die Kündigungsfrist?Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um die Zeitspanne, die zwischen Zugang der ordentlichen Kündigung und dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegt. Sie kann sich aus einem Gesetz, Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Ein gekündigter Arbeitnehmer ist verpflichtet, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten. Eine Ausnahme gilt nur bei der Freistellung.
Im Kündigungsschreiben muss die Kündigungsfrist laut ARAG Experten nicht erwähnt sein. Es genügt zu erklären, dass man das bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß kündigen möchte. Wird kein Datum zur Beendigung angegeben, ist dieses anhand der geltenden Frist zu errechnen. Wie lange ist die Kündigungsfrist?In den meisten Fällen ergibt sich die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Maßgeblich ist hier der Paragraph 622. Er schreibt für Kündigungen durch den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats vor. Das gilt aber nicht, wenn Sie selbst kündigen, sondern Ihnen Ihr Arbeitgeber. Hier hängt die Kündigungsfrist direkt mit der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit zusammen. Laut BGB gelten dann die folgenden Kündigungsfristen:
Praxistipp: Setzen Sie auf juristische UnterstützungHäufig ist bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht zweifelsfrei klar, welche Kündigungsfrist tatsächlich einzuhalten ist. Zudem wird manchmal außer Acht gelassen, dass die aufgrund eines Tarifvertrags geltende oder im Arbeitsvertrag genannte Frist länger ist als die vom Gesetz vorgeschriebene. Die Folge: Entlohnungsansprüche werden erst spät oder sogar gar nicht erhoben. Sie sind sich unsicher, was die für Sie anzuwendende Kündigungsfrist betrifft? Tipp der ARAG Experten: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, damit Sie am Ende nicht unwissentlich auf Geld verzichten, das Ihnen rechtlich zusteht. Auf Xing teilen Auf LinkedIn teilen Die Rechte an diesem Artikel kaufen ×Close Erwerben Sie die Rechte an diesem ArtikelWenn Sie Artikel von CIO, Computerwoche, TecChannel oder Channelpartner für eine kommerzielle Vervielfältigung nutzen wollen, müssen Sie eine Lizenz erwerben. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Partner, die YGS Group (E-Mail: [email protected]) ×Close Feedback gebenEmpfehlungen aus dem Company ScoutChannel Excellence Awards 2023Nach dreijähriger Pause verleihen wir die Channel Excellence Awards wieder live vor Ort. Das Marktforschungsinstitut CONTEXT hat im Auftrag von ChannelPartner Reseller befragt, um herauszufinden, mit welchen Herstellern und Distributoren sie am liebsten zusammenarbeiten. Die Ergebnisse dieser Umfrage präsentieren wir am 26. Januar 2023 in München, im Rahmen der Verleihung der Channel Excellence Awards 2023. Kostenlose NewsletterBusiness-Tipps Daily: 2x täglich Distribution eCommerce & Retail Eilmeldung Fachhandel Produkte & Technologien Systemhäuser Was ist bei der Kündigungsfrist zu beachten?Wird im Vertrag die gesetzliche Kündigungsfrist oder gar keine Kündigungsfrist erwähnt, so bedeutet dies dass du dich an eine ordentliche Kündigungsfrist von 28 Tagen entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende (Bürgerliches Gesetzbuch §622) halten musst.
Kann ich während der Kündigungsfrist schon woanders arbeiten?Wer seinem Arbeitsplatz einfach fernbleibt, um während der Kündigungsfrist schon für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten, begeht einen Vertragsbruch. Mitarbeiter, die so handeln, müssen laut der Expertin mit Schadensersatzansprüchen oder empfindlichen Vertragsstrafen rechnen. Und das kann ganz schön teuer werden.
Wie läuft das mit der Kündigungsfrist?Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies gilt dann, sobald der Mitarbeiter länger als sechs Monate in Ihrem Unternehmen angestellt ist.
Ist die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag bindend?Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten. Die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen dürfen länger sein als die gesetzlichen Fristen. Diese Vereinbarungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtlich bindend.
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