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Eine Kündigung (Symbolbild): Wenn Sie selbst kündigen, kann die Arbeitsagentur eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld verhängen. (Quelle: INSADCO/imago-images-bilder) Schlagzeilen Alle Brauerei nach 191 Jahren vor dem AusErster Deutscher bei Darts-WM weiterBericht: Oligarchen klagen vor EU-GerichtDeutsche Kultserie wird eingestelltRussischer Kampfjet legt Bruchlandung hinEndgültiges Aus für LNG-TerminalTausende Touristen stranden in PeruAquadom: Havarie löste Beben ausDFB-Star ist wieder SinglePenisförmige Putin-Statue aufgestellt"Aquadom"-Kollaps: Polizei warnt vor FakeMusikerin rechnet mit Deutschland abAnzeige: Jahres-LOS kaufen und Einzel-LOS gratis dazu sichern Alle Schlagzeilen anzeigen Mehr anzeigen Anzeige Loading... Loading... Loading... Wer selbst kündigt, erhält vom Staat oft zunächst kein Arbeitslosengeld. Diese Sperrfrist aber können Sie umgehen. Wie genau das geht, erfahren Sie hier. Das Wichtigste im Überblick
Manchmal gibt es gute Gründe, den Job zu kündigen. Sei es, weil Sie die täglichen Arbeiten nerven, sei es, weil Sie die Kollegen nicht mögen oder weil Sie einfach mal eine Abwechslung im Beruf brauchen. Doch wie sieht es bei einer mit der finanziellen Unterstützung aus, wenn Sie kündigen? Besteht auch bei der eigenen Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I), oder greift zunächst die sogenannte Sperrfrist? t-online erklärt, wann was gilt und wie Arbeitnehmer die Sperrfrist umgehen können.
Wann darf das Arbeitsamt eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld verhängen?Das Arbeitsamt kann eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld verhängen, wenn Sie selbst kündigen. Denn Sie haben die Arbeitslosigkeit durch Ihre Eigenkündigung selbst herbeigeführt. Das heißt: Sie müssen aufs Arbeitslosengeld warten. Das gilt nicht, wenn Sie gute Gründe haben (siehe unten). Die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld kann bis zu zwölf Wochen betragen. Die Sperrzeit wird auf die ganze Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet – folglich bekommen Sie auch weniger Geld, als Ihnen eigentlich zustünde. Die gute Nachricht: Sie können gegen diese Sperre nach der Kündigung ihres Jobs formlos schriftlich Einspruch erheben. Ihr Einspruch muss zwar auf einem gewichtigen Grund basieren (siehe unten), hat aber gute Erfolgschancen. Schon mehr als einmal haben Sozialgerichte die Sperrfrist für unwirksam erklärt.
Beachten Sie: Sie müssen sich drei Monate, bevor Ihr Job endet, arbeitsuchend melden, um eine Sperrfrist von einer Woche zu verhindern. So hat das Arbeitsamt die Möglichkeit, Ihnen eine neue Arbeitsstelle zu vermitteln. Wie kann ich eine Sperrfrist verhindern?Sie sollten, wenn Sie Arbeitslosengeld I beantragen, begründen, warum Sie gekündigt haben. Doch nicht alle Gründe erkennt die Arbeitsagentur an. Eine Übersicht:
Tipp: Wenn Sie Probleme in Ihrem Job haben oder unzufrieden sind, wenden Sie sich an den Betriebsrat, falls es diesen gibt. In manchen Unternehmen gibt es für solche Fälle auch eine Vertrauensperson oder einen Ombudsmann. Sie als Arbeitnehmer müssen aber nicht tolerieren, wenn Ihr Arbeitgeber von Ihnen gesetzeswidriges Verhalten fordert. In diesem Fall droht Ihnen keine Sperrfrist.
Diese Regeln gelten bei einem AufhebungsvertragArbeitgeber können mit einem Arbeitnehmer auch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, um etwa Kündigungsfristen zu umgehen. Sie sollten jedoch wissen: Ein Aufhebungsvertrag kann zur Sperrzeit führen. Haben Sie für einen Aufhebungsvertrag einen wichtigen Grund, müssen Sie keine Sperrfrist befürchten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ohnehin betriebsbedingt gekündigt worden sind (siehe unten) und mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung aushandeln können. Tipp: Klären Sie mit der Arbeitsagentur die Folgen für Ihr Arbeitslosengeld, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Dazu händigen Sie dem Arbeitsamt den Entwurf des Aufhebungsvertrages aus. Diesen kann die Agentur dann prüfen.
Gibt es eine Sperrfrist, wenn mein Arbeitgeber kündigt?Hier kommt es darauf an, aus welchem Grund Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt. Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kündigungsarten: personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie betriebsbedingt oder personenbedingt kündigt, müssen Sie keine Sperrzeit befürchten. Anders sieht es bei einer verhaltensbedingten Kündigung aus. Denn in diesem Fall haben Sie die Kündigung durch Ihr Fehlverhalten selbst verschuldet. Gut zu wissen: Haben Sie sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage gewehrt, verhängt die Arbeitsagentur Ihnen in der Regel keine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld. Verwendete Quellen
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Wie lange nach Kündigung arbeitslos melden?Ist die Kündigungsfrist kürzer als 3 Monate, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Kündigung arbeitssuchend melden. Die Frist läuft kalendermäßig ab.
Was passiert wenn ich kündige und mich nicht arbeitslos melde?Was passiert, wenn man sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldet? Meldest du dich nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist arbeitssuchend, wird eine einwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich also um eine Woche.
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