Zwar steht im Bundesurlaubsgesetz, dass der Resturlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss, damit er nicht verfällt. Ganz so einfach, wie es in der Theorie wirkt, ist die Regel in der Praxis aber nicht. So hat im Jahr 2018 der Europäische Gerichtshof entschieden, dass vor allem Arbeitgeber:innen dafür sorgen müssen, dass der Urlaub von den Mitarbeitenden auch genommen wird. Laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Johannes Schipp verfallen Urlaubstage, die nicht im laufenden Kalenderjahr genommen werden, nicht einfach automatisch. “Der oder die Arbeitgeberin muss darauf hinwirken, das ein:e Arbeitnehmer:in seinen oder ihren gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr nimmt.” Darüber hinaus müssen Vorgesetzte die Arbeitnehmer:innen darüber informieren, dass der Resturlaub verfällt, sollte dieser nicht
genommen werden. Erst wenn auch nach diesem Hinweis kein Urlaub genommen wird, verfällt er mit Ablauf des Jahres. Übrigens: Du willst deinen Urlaub dieses Jahr schon aufbrauchen? Diese Städte eignen sich für den Urlaub in den Herbstferien. Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin erlaubt dir, deinen Resturlaub ins neue Jahr zu nehmen? Auch hier gibt es eine klare Regel: Der Urlaub muss in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Andernfalls kann dieser ersatzlos verfallen. Du bist dir nicht sicher, ob du überhaupt Resturlaub ins neue Jahr nehmen kannst, dann schaue dir deinen Arbeitsvertrag noch einmal genauer an. Dort wird meist definiert, ob Urlaub ins Folgejahr übertragen werden darf. Ist das der Fall, musst du als Arbeitnehmer:in keinen Antrag stellen, sondern hast automatisch Zeit den Resturlaub bis zum 31. März abzubauen. Du konntest deinen Urlaub aufgrund von Krankheit nicht nehmen? Auch dieser Fall ist im Gesetz geregelt. So verfällt dieser nicht am Jahresende und auch nicht nach den ersten drei Monaten. Sondern erst 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres. “Kann jemand wegen der Krankheit den Urlaub darüber hinaus wieder nicht nehmen, bleibt der Anspruch bis zum 31. März im übernächsten Jahr bestehen”, so der Fachanwalt Johannes
Schipp. Beispiel: Du bist im Jahr 2019 erkrankt und kehrst erst im August 2021 auf deine Arbeit zurück. Hier gilt: Du hast Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 2020 und anteilig für 2021. Der Urlaub von 2019 ist jedoch verfallen, da mit dem 31. März 2021 die 15-monatige Frist für das Jahr 2019 verstrichen ist.Arbeitgeber:in ist für
Urlaub zuständig
So lange darf man Resturlaub ins neue Jahr nehmen
Ausnahmen für
den Resturlaub
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt fest, dass Urlaub grundsätzlich in dem Kalenderjahr genommen werden muss, in dem auch der Anspruch darauf erworben wird. Doch manchmal ist es in der Praxis nicht möglich, den Urlaub vor Ablauf des Jahres vollständig zu nehmen.
Arbeitnehmer fragen sich dann oft, ob es möglich ist, den Urlaubsanspruch zu übertragen, damit er nicht verfällt.
Kurz & knapp: Urlaub übertragen
Ist es möglich, den Urlaub ins nächste Kalenderjahr zu übertragen?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Arbeitnehmer sollten jedoch beachten, dass Sie den Urlaubsanspruch bei einer Übertragung ins Folgejahr nur bis zum 31. März dieses Jahres geltend machen können.
Was geschieht, wenn ich den Urlaub aufgrund einer Erkrankung nicht bis zum 31. März nehmen kann?
Wird der Urlaub ins Folgejahr übertragen, kann aber aufgrund von Krankheit nicht bis zum 31. März angetreten werden, bleibt der Urlaubsanspruch normalerweise bis spätestens 15 Monate nach Ende des eigentlichen Urlaubsjahres bestehen.
Kann ich meinen Urlaub auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen?
Eine Übertragung vom Urlaubsanspruch auf einen neuen Arbeitgeber ist in der Regel nicht möglich, er kann allenfalls anteilig mit dem Urlaubsanspruch im neuen Unternehmen verrechnet werden. Infos dazu erhalten Sie hier.
- Kurz & knapp: Urlaub übertragen
- Wann können Sie Resturlaub ins Folgejahr übertragen?
- Übertragung von Urlaub bei Krankheit
- Ist eine Übertragung vom Urlaub auf einen neuen Arbeitgeber
möglich?
- Weiterführende Suchanfragen
Wann können Sie Resturlaub ins Folgejahr übertragen?
Grundsätzlich kann Urlaub nur dann übertragen und im Folgejahr genommen werden, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe es verhindert haben, dass dieser den Urlaub schon im laufenden Kalenderjahr antritt.
Dies ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber wegen eines krankheitsbedingten Personalmangels keinen Urlaub vor Ablauf des Jahres gewähren konnte. Auch wenn ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis erst in der zweiten Jahreshälfte begonnen hat und er aufgrund der sechsmonatigen Wartezeit seinen Urlaubsanspruch nicht geltend machen konnte, kann er seinen Urlaub ins Folgejahr übertragen.
Dafür muss er bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Übertragung vom Resturlaub einreichen, welchen dieser in der Regel zu genehmigen hat. Soll Urlaub ins Folgejahr übertragen werden, muss hier unbedingt die Frist beachtet werden.
Denn Resturlaub kann nur innerhalb der ersten 3 Monate des Folgejahres geltend gemacht werden. Hat der Arbeitnehmer dann bis zum 31. März die Urlaubstage nicht genommen, verfallen diese ersatzlos.
Übertragung von Urlaub bei Krankheit
Ist ein Arbeitnehmer längerfristig erkrankt und kann die dreimonatige Frist bei der Übertragung vom Urlaubsanspruch ins Folgejahr nicht einhalten, bleibt der Anspruch zunächst erhalten. Laut einer Entscheidung des BAG verfällt dieser spätestens 15 Monate nach Ablauf des ursprünglichen Urlaubsjahres.
Ist eine Übertragung vom Urlaub auf einen neuen Arbeitgeber möglich?
Auch bei einem Arbeitgeberwechsel fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie ihren Urlaub übertragen und in das neue Arbeitsverhältnis mitnehmen können. Hier müssen zwei verschiedene Fälle betrachtet werden:
Arbeitnehmer erwerben für jeden Monat, den sie arbeiten, ein Zwölftel ihres jährlichen Urlaubsanspruchs. Endet Ihr altes Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Kalenderjahres, steht Ihnen nur so viel Urlaub zu, wie Sie bis dahin in diesem Kalenderjahr „erarbeitet“ haben. Diesen Anspruch müssen Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber geltend machen und können den Urlaub nicht übertragen.
Bei ihrem neuen Arbeitgeber erwerben Sie dann ebenfalls für jeden vollen Monat ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubsanspruch.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Jahres und waren Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber länger als 6 Monate beschäftigt, steht Ihnen ab dem 1. Juli Ihr gesamter Jahresurlaub zu. Haben Sie dann sämtliche Urlaubstage verbraucht, wenn Sie die neue Stelle antreten, steht Ihnen für dieses Kalenderjahr auch von Ihrem neuen Arbeitgeber kein Urlaub mehr zu.
Haben Sie nicht alle Urlaubstage verbraucht, wird Ihr Anspruch anteilig verrechnet.