Umzug beim gleichen vermieter kündigungsfrist

  • Den ausserterminlichen Auszug dem Vermieter schriftlich mitteilen
  • Zahlungsfähige und zumutbare Nachmieter vorschlagen
  • Entlassung aus dem Vertrag schriftlich bestätigen lassen

Ein Wohnungswechsel ist mit viel Aufwand verbunden. Die sorgfältige Planung beginnt mit der Auflösung des bisherigen Mietvertrags. Neben der ordentlichen, fristgerechten Kündigung ist heutzutage auch der ausserterminliche Auszug gang und gäbe, wenn man schon früher ausziehen will. Hier lesen Sie, was Sie dabei alles beachten müssen.

Ausserterminlichen Auszug ankündigen

Teilen Sie dem Vermieter schriftlich per Einschreiben mit, dass Sie ausserterminlich ausziehen möchten und einen Nachmieter suchen. Machen Sie für sich eine Kopie des Schreibens und bewahren Sie auch die Postquittung auf.

  • Hier Musterbrief herunterladen

Nachmieter und Zeitpunkt Wohnungsübernahme mitteilen

Laut dem Gesetz muss nur ein Nachmieter vorgeschlagen werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) empfiehlt aber generell, dem Vermieter mehrere Nachmieter zu melden. Denn nicht selten ziehen sich Interessenten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages wieder zurück. Mit der Unterschrift auf einem Meldeformular bekundet er nur sein Interesse an der Wohnung.

Lassen Sie sämtliche Interessenten, welche die Wohnung zu den gleichen Bedingungen übernehmen möchten, das Formular zur Meldung von Nachmietern ausfüllen. Dazu können Sie ein Formular des MVs oder des Vermieters verwenden. Senden Sie das Dokument mit einem Begleitschreiben und wenn möglich mit Kopien der Betreibungsregisterauszüge per Einschreiben an den Vermieter (Musterdokumente dazu siehe unten). Bewahren Sie unbedingt Kopien der Unterlagen sowie die Postquittung bei sich auf. Teilen Sie dem Vermieter auch den Zeitpunkt mit, auf welchen die Nachmieter die Wohnung übernehmen möchten.

Melden Sie möglichst frühzeitig Nachmieter, denn der Vermieter darf sich je nach Situation 14 bis 30 Tage Zeit nehmen, um die vorgeschlagenen Nachmieter zu überprüfen. 

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Lehnt er jedoch einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter ab, sind Sie von Ihren vertraglichen Pflichten befreit. Und zwar auf den Zeitpunkt hin, auf den der Nachmieter das Mietverhältnis übernommen hätte. Dies gilt auch, wenn der Vermieter zum Beispiel das Mietobjekt für sich benutzen will, die Wohnung noch sanieren möchte oder vom Nachmieter einen höheren Mietzins verlangt und dieser sich sodann zurückzieht. 

Anforderungen an Nachmieter

Die Nachmieter müssen zahlungsfähig (solvent), zumutbar und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Als zahlungsfähig gilt eine Person, wenn sie in der Lage ist, die Miete vollständig und pünktlich einzuzahlen. Wer keinen Lohnnachweis erbringen kann, kann allenfalls mit einer Bestätigung der Sozialbehörde zeigen, dass die Bezahlung der Miete gesichert ist. Es ist zudem üblich, dass Vermieter zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von den Nachmietern einen Betreibungsregisterauszug verlangen. An die Zumutbarkeit des Ersatzmieters darf der Vermieter keine anderen oder höheren Anforderungen stellen als beim ausziehenden Mieter. Als unzumutbar darf der Vermieter einen Nachmieter nur aus wichtigen Gründen ablehnen.

Bestätigung vom Vermieter verlangen

Verlangen Sie nach ca. 10 Tagen eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass Sie aus dem Vertrag entlassen sind. Geht der Vermieter nicht darauf ein, sollten Sie sich rasch durch den MV beraten lassen. Wenn Sie keine Nachmieter finden oder diese zu Recht abgelehnt werden, haften Sie für den Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Lehnt der Vermieter die Nachmieter ab, verlangen Sie von ihm am besten eine schriftliche Begründung.

Holen Sie bei den abgelehnten Nachmietern eine schriftliche Bestätigung ein, dass sie bereit sind bzw. bereit gewesen wären, die frei werdende Wohnung zum vereinbarten Termin zu übernehmen und zu den gleichen Bedingungen zu mieten wie im Mietvertrag steht. 

Fallbeispiele aus dem Alltag

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Musterbriefe

  • Ausserterminliche Kündigung (Ankündigung des vorzeitigen Auszugs) (DOC, 23 KB)
  • Meldung von Nachmietern (DOC, 23 KB)
  • Bestätigung für Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen (DOC, 22 KB)

Drucksachen bestellen

Hier können Sie Broschüren zum Thema bestellen. Die Online-Zahlung erfolgt per Kredit- oder Postkarte (Preise inkl. MWST, ohne Versandkosten). Der Versand durch die Post erfolgt innert weniger Tage. MV-Mitglieder profitieren von Vergünstigungen. Bitte melden Sie sich dazu zuerst oben rechts an.

Der ausserterminliche Auszug

Wie man zwischen den ordentlichen Kündigungsterminen die Wohnung verlassen kann (24 Seiten mit Meldeformular für NachfolgemieterInnen)

Wann entfällt die Kündigungsfrist Wohnung?

Laut dem Gesetzgeber darf jede Vertragspartei (Mieter und Vermieter) das Mietverhältnis „aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen“ (§ 543 BGB, Abs. 1). 3. Gesundheitliche Gefährdung: Steht der Mieter unter gesundheitlicher Gefährdung durch das Wohnen in der Mietwohnung, entfällt die Kündigungsfrist ganz.

Kann der Vermieter Kündigungsfrist verkürzen?

Auch für Vermieter können sich die Kündigungsfristen verkürzen, nämlich dann, wenn es nicht zumutbar ist, dass ein Mieter länger in der Wohnung bleibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mieter zwei Monate hintereinander seine Miete nicht bezahlt hat – dann kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 Abs.

Kann ich als Vermieter jederzeit kündigen?

Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.

Wie vermeide ich doppelte Miete?

Ebenfalls eine Möglichkeit, eine doppelte Miete zu vermeiden, ist es, rechtzeitig einen geeigneten Nachmieter zu finden. Der übernimmt dann die alte Wohnung bereits in Ihrem Mietzeitraum, sodass Sie sich dadurch die Doppelmiete ersparen können.