Trennung nach 20 Jahren nicht verheiratet

Kosten einer eingetragenen Partnerschaft

Für die eingetragene Partnerschaft sind die Standesämter zuständig. Die Lebenspartner können sich an das Standesamt ihrer Wahl wenden. Hat das Paar keinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland, ist die Gemeinde des letzten Wohnsitzes zuständig. Wenn auch das nicht möglich ist, ist die Stadt Wien zuständig. Um eine Lebensgemeinschaft eintragen zu lassen, ist eine „Niederschrift zur Ermittlung“ und eine „Niederschrift zur Begründung“ notwendig. Beide kosten jeweils 13,20 € Bundesgebühr plus 2,10 € Bundesverwaltungsabgabe.

Für die Partnerschaftsurkunde werden nochmals 6,60 € für Gebühren und 2,10 € als Verwaltungsabgabe berechnet. Möchten man also eine Lebensgemeinschaft eintragen lassen, kostet dies mindestens 39,30 €. Wünscht das Paar einen gemeinsamen Familiennamen zu tragen, muss es für die Namensänderung, den Rechtsmittelverzicht und die Rechtskraftsbestätigung je 13,20 € Bundesgebühr pro Person zahlen. Insgesamt also 39,60 €. Demnach kostet es zwischen 50 und 150 Euro eine Lebensgemeinschaft eintragen zu lassen.

Vorteile der eingetragenen Lebensgemeinschaft

Die eingetragene Lebensgemeinschaft kann eine Vielzahl an Vorteilen bieten. Beispielsweise berücksichtigt die Sozialversicherung die Lebensgemeinschaft in dem Sinne, dass eine Mitversicherung für den Lebenspartner möglich ist. Auch gleichgeschlechtliche Partner (siehe auch Ehe für alle) können unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei beim Partner mitversichert sein.

Ebenso begünstigt das Einkommensteuergesetz die nichtehelichen Lebensgemeinschaften durch den Alleinverdienerabsetzbetrag, welcher nach Bestand einer sechsmonatigen Lebensgemeinschaft mit einem haushaltszugehörigen Kind geltend gemacht werden kann. Ferner sichert das Zivilrecht im Mietrechtsgesetz einem Lebensgefährten das Mietrecht nach dem Tod des anderen Partners zu. Dies gilt auch für einen gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten, sofern dieser mit dem Partner in einer dreijährigen Hausgemeinschaft gelebt hat oder die Wohnung mit ihm gemeinsam bezogen hatte.

Güter in einer Lebensgemeinschaft

Wie sieht es mit Gütern in einer Lebensgemeinschaft aus und was geschieht mit jenen Gütern, die während einer Lebensgemeinschaft erworben wurden? Gibt es eine Gütertrennung bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft? Bezüglich der Gütertrennung spielt es in Österreich im Grunde keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. In Österreich gilt prinzipiell die Gütertrennung, d.h. jeder bleibt Eigentümer seines Vermögens und dessen, was er in die Lebensgemeinschaft eingebracht hat oder während der Beziehung selbst erwirtschaftet hat.

So gilt der Güterstand Gütertrennung bei einer eingetragenen Partnerschaft, sowie bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Eine Änderung dieser Regelung erfolgt nur, wenn sich Ehepaare scheiden lassen. Bei einer Lebensgemeinschaft erfolgt aber keine Vermögensaufteilung. Demzufolge verbleibt bei einer Trennung das Vermögen beider Lebenspartner weiterhin in deren Besitz.

Schriftliche Vereinbarungen und Partnerverträge in einer Lebensgemeinschaft

Obwohl es keine rechtlichen Regelungen wie beim Eherecht gibt, können in einer Lebensgemeinschaft schriftliche Vereinbarungen und Partnerschaftsverträge eine formale Basis schaffen. Denn nach einer Auflösung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sind Leistungen der beiden Lebensgefährten sowie der Familie (Geschenke von Wertgegenständen und Geld) nur noch schwer nachweisbar. Um für beide Seiten ein faires Arrangement zu finden, sollten daher Regelungen schriftlich festgehalten werden.

Erstellen Sie eine Vermögensaufstellung, um bei einer Trennung aus der Lebensgemeinschaft die gleichen Rechte und eine Grundlage für den finanziellen Ausgleich zu haben. Ohne vertragliche Vereinbarungen bestehen aus rein rechtlicher Sicht bei Trennung aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Ansprüche auf das Haus, Unterhaltszahlungen oder eine Vermögensaufteilung. Möchte man Vermögen zurückfordern, sind lediglich die gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Schuldrechts anwendbar.

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig. Die Autorin erreichen Sie unter [email protected].

Empfiehlt es sich, die Rechte und Pflichten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch Vertrag zu regeln?

Ein solcher Vertrag gibt beiden Partnern ein Stück mehr Rechtssicherheit, was vor allem für den Fall der Trennung von großem Nutzen ist. Auch wenn der übereinstimmende Wunsch nach einem Verzicht auf rechtliche Bindungen für die Wahl gerade dieser Form der Lebensgemeinschaft ausschlaggebend gewesen sein dürfte, sollten gemeinsame Vorhaben von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite (zum Beispiel das Anmieten einer Wohnung, der Bau oder Kauf einer Immobilie, die Aufteilung der Partner in Haushaltsführung einerseits und Erwerbstätigkeit andererseits) vertraglich abgesichert sein, damit es beim Scheitern der Lebensgemeinschaft nicht für einen der Partner ein böses Erwachen gibt. Keiner vertraglichen Regelung zugänglich sind dagegen die persönlichen Verhältnisse der Partner. So sind Vereinbarungen, welche die Partner zu gegenseitiger Treue, gemeinsamem Wohnen oder dem Gebrauch empfängnisverhütender Mittel verpflichten, rechtlich unwirksam.

Steht auch dem nichtverheirateten Vater ein Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld zu?

Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Auch nichteheliche Väter gehören also zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Vaterschaft anerkannt haben oder zumindest ein Anerkennungsverfahren eingeleitet haben. Hingegen erhalten Männer, die sich unter im Übrigen gleichen Bedingungen um das Kind eines anderen Vaters kümmern, Elterngeld nur dann, wenn sie das Kind adoptiert oder mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufgenommen haben oder mit der Mutter des Kindes verheiratet sind.

Gibt es eine Möglichkeit, nach der Trennung von gemeinsam abgeschlossenen Kreditverträgen zurückzutreten, wenn die mit den Kreditmitteln angeschaffte Sache nur noch von einem der ehemaligen Lebensgefährten genutzt wird?

Nehmen zwei (oder mehr) Personen gemeinsam ein Darlehen auf, haften sie für die Tilgung und Verzinsung als Gesamtschuldner. Der Darlehensgeber hat in diesem Fall die Wahl, ob er den einen oder den anderen oder beide gemeinschaftlich oder beide anteilig auf Zahlung in Anspruch nimmt, sofern nicht freiwillig geleistet wird.

Die gemeinschaftliche Zahlungsverpflichtung bleibt auch dann erhalten, wenn einer der Darlehensnehmer die mit dem Darlehen erworbene Sache nicht mehr nutzen kann. Zwar kann dieser von seinem Ex-Partner in der Regel verlangen, dass er ihn von einer Inanspruchnahme durch den Darlehensgeber freihält. Der Freihaltungsanspruch besteht aber nur im Innenverhältnis der beendeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so dass der Darlehensgeber nach wie vor Rückgriff nehmen darf, wenn der intern zuständige Darlehensnehmer nicht zahlt. Ein Anspruch gegen den Darlehensgeber auf Entlassung aus der Darlehensverbindlichkeit besteht nicht.

Wird auch das Einkommen des unehelichen Partners mit angerechnet, wenn es um einen Anspruch auf BAföG geht?

Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) keinerlei Nachteile zu gewärtigen. Da sich nichteheliche Lebensgefährten im Grundsatz keinen Unterhalt schulden, bleibt im Gegensatz zu Ehegatten das Einkommen des nichtehelichen Lebenspartners bei dem Bezug von Leistungen nach dem BAföG außer Betracht.

Können auch Nicht-Verheiratete durch eine doppelte Haushaltsführung Steuern sparen?

Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige einen Hausstand an dem Ort, der den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bildet, und einen weiteren Hausstand am Beschäftigungsort unterhält. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen wird durch die engeren persönlichen Beziehungen bestimmt. Zu diesen Beziehungen gehört vorrangig, aber nicht ausschließlich diejenige zum Ehepartner. Auch die Beziehung zum nichtehelichen Partner, zu Eltern oder Freunden kann einen Mittelpunkt der Lebensinteressen begründen. Ein gewichtiges Indiz für eine doppelte Haushaltsführung ist, dass sich der Steuerpflichtige an den Kosten der Haushaltsführung beteiligt.

Ist man auch ohne Ehe verpflichtet, Unterhaltszahlungen zu leisten?

Das eheliche Unterhaltsrecht findet auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft keine Anwendung. Grundsätzlich besteht daher kein Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Partners, sofern nicht eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

Eine Ausnahme bildet allein der Fall, dass aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Kind hervorgegangen ist. Der Gesetzgeber hat insoweit vor einigen Jahren mit § 1615l BGB eine besondere Regelung für nicht miteinander verheiratete Eltern – mithin auch solche, die keine nichteheliche Lebensgemeinschaft bilden – in das Familienrecht eingefügt. Danach hatte die Mutter bislang für bis zu drei Jahren nach der Geburt einen Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung des Kindes, darüber hinaus nur in besonderen Ausnahmefällen. Seit der zum 01.01.2008 eingetretenen Unterhaltsrechtsreform besteht kein Unterschied mehr zwischen dem Unterhaltsanspruch von Müttern ehelicher und nichtehelicher  Kinder. Für beide gilt nun, dass ein Unterhaltsanspruch für mindestens drei Jahre nach der Geburt besteht. Er verlängert sich, soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für den betreuenden Elternteil, gegebenenfalls also auch den Vater, wenn von jenem wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.

Der Unterhaltanspruch des betreuenden Elternteils ist von dem des Kindes zu unterscheiden, welches einen eigenen auf Geldzahlung gerichteten Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil hat. Zu beachten ist ferner, dass jener Anspruch dem Grunde und der Höhe nach von der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des

Können die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen?

Für den überlebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es – anders als für den verbliebenen Ehegatten – kein gesetzliches Erbrecht. Ebenso wenig besteht für die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament zu errichten.

Welche Ansprüche bei Trennung eheähnliche Gemeinschaft?

Somit gibt es in einem eheähnlichen Verhältnis bei Trennung auch keinen gegenseitigen Anspruch auf Unterhalt, Ehegattenunterhalt oder Familienunterhalt. Unterhalt für die nichteheliche Lebensgemeinschaft kann nur geltend gemacht werden, wenn dazu im Vorfeld vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.

Was steht der Partnerin nach Trennung zu Keine Ehe?

Regelungen zum Unterhalt bei der eheähnlichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Bei unverheirateten Partner bestehen keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche. Dies ändert sich, wenn sie gemeinsamen Nachwuchs haben. Dann kann der Partner, der die Kinder hauptsächlich betreut, einen finanziellen Ausgleich fordern.

Ist man unterhaltspflichtig auch wenn man nicht verheiratet ist?

Wenn Sie nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, können Sie nur Unterhalt von ihm verlangen, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes nicht erwerbstätig sein können.

Was bleibt nach 20 Jahren Beziehung?

Auch wenn sich jeder gegen den Gedanken sperrt, eine langjährige Beziehung beenden zu wollen: Wenn die Gefühle weg sind, dann ist das Beziehungsaus nah. Eine Trennung kann dann sinnvoll sein, auch wenn man so viel mit dem Partner erlebt hat, ihn noch mag und auch gemeinsame Kinder hat.