Sag mir bitte bescheid groß oder klein

Schreibt man Bescheid geben getrennt oder zusammen? Und schreibt man groß oder klein? Da man diesen Ausdruck häufig verwendet, ist es nicht verwunderlich, dass auch die Frage nach der korrekten Schreibweise des Öfteren gestellt wird. In diesem Beitrag erfahrt ihr, welche Schreibung richtig ist!

Inhaltsverzeichnis

Bescheid geben - Groß oder klein?

Die Nomen-Verb-Verbindung Bescheid geben schreibt man getrennt. Das erste Wort dieser Verbindung, (der) Bescheid, schreibt man groß, da es sich um ein Nomen handelt. Man spricht auch von einer Nomen-Verb-Verbindung, da die Bedeutung vom Nomen getragen wird.  

Beispiele

  1.  Geben Sie mir bitte bis kommenden Montag Bescheid, ob Sie einen Termin wünschen. 
  2.  Ich wollte dir kurz Bescheid geben, dass ich deine Lieferung erhalten habe. 
  3.  Bitte gib mir Bescheid, sobald du zu Hause angekommen bist. 

Synonyme

Man kann alternativ auch folgende Synonyme verwenden: 

jemanden über etwas in Kenntnis setzen, jemandem Bescheid sagen, eine Information weitergeben, jemanden benachrichtigen / informieren etc. 

Rechtschreibung

Die Kombination „Bescheid geben“ schreibt man getrennt. Man muss die Bedeutung jedoch im Blick haben, da es unterschiedliche Bedeutungen bzw. Lesarten gibt.
Es macht einen Unterschied, ob mir ein Beamter den letzten Bescheid gibt oder ob mir ein Beamter in mehreren Wochen Bescheid gibt.  
Im ersten Fall geht es um das Dokument an sich und im zweiten Fall um das Informieren, die Auskunft durch den Beamten. 

Beispiele - den Bescheid geben

  1.  Können Sie mir bitte Ihren letzten Bescheid geben? (Bedeutung: Können Sie mir Ihren letzten Bescheid aushändigen / zeigen?)
  2.  Der Beamte hat mir den Bescheid bereits letzte Woche gegeben! Ich habe ihn höchstpersönlich entgegengenommen. (Bedeutung: Er hat mir den Bescheid ausgehändigt)

Beispiele - Bescheid geben

  1.  Wann hat dir das Amt zuletzt Bescheid gegeben, dass du eine saftige Nachzahlung zu leisten hast?
  2.  Ich gebe Ihnen Bescheid, sobald Ihre Unterlagen bearbeitet worden sind. 
  3.  Wie soll ich Ihnen Bescheid geben? Per Post oder per E-Mail?

Bescheidgeben als Nominalisierung

Die Nomen-Verb-Verbindung kann in einigen Ausnahmefällen zusammengeschrieben werden. Verwendet man Bescheidgeben als substantivierte Nomen-Verb-Verbindung, schreibt man zusammen. 

Beispiele

  1.  Vielen Dank fürs (für das) Bescheidgeben!
  2.  Das Auswahlgespräch ist schon einige Wochen her. Das Bescheidgeben dauert viel zu lange.

Andere Ausdrücke mit Bescheid

Neben dem oben besprochenen Funktionsverbgefüge gibt es noch weitere Kombination mit dem Nomen Bescheid. Darunter fallen z.B. die Ausdrücke Bescheid sagen (jemandem etwas mitteilen) oder Bescheid wissen (Kenntnis haben, etwas wissen).

forumAntwort von TP vor mehr als 3 Jahren

Das schreibt man heutzutage immer groß, Rechtschreibregelwerk § 55 (4).
Wenn du nicht an einem amtlichen Kontext (also Amt oder Schule) gebunden bist und du an jemand schreibst, der mit der alten Rechtschreibung vertraut ist, kannst du es auch sehr gut kleinschreiben. Das ist beim Lesen nicht so irreführend wie die offizielle Großschreibung.

Wie schreibt man sag mir bitte Bescheid?

Sag mir bitte Bescheid, wenn du noch etwas brauchst! Sagen Sie mir bitte Bescheid, wann Sie ankommen, damit ich Sie am Flughafen abholen kann! Ich habe meinem Nachbarn wegen des ständigen Lärms mal ganz gehörig Bescheid gesagt.

Wird Bescheid sagen groß oder klein geschrieben?

Fazit: Das Wort Bescheid ist ein Nomen. Somit wird es in allen Kombinationen großgeschrieben. Ausschließlich Bescheid geben, Bescheid wissen, Bescheid sagen usw. sind korrekt und die Kleinschreibung bescheid schließt sich stets aus.

Wie schreibt man Bescheid geben?

Rechtschreibregel. In der Formulierung "Bescheid geben" stellt das Wort "Bescheid" ein Substantiv dar, ähnlich wie in den Wendungen "Bescheid wissen", "Bescheid sagen" oder "Bescheid erhalten". Es ist deshalb in jedem Fall mit einem großen B zu schreiben.

Wem soll ich Bescheid geben?

Wem sollte man Bescheid sagen? Haushaltsmitlieder und andere (enge) Kontaktpersonen, die Arbeitsstelle und etwaige Schulen, Kitas, Krankenhäuser oder Pflegeheime (und ähnliche Einrichtungen) zu denen die positiv getestete Person Verbindungen hat, sollten unverzüglich informiert werden.