Mutter zieht mit Kind weg Fahrtkosten

1. Gesetzesänderung

Am 1.7.2014 trat das neue Sorgerecht in Kraft. Die gemeinsame elterliche Sorge wurde zum Regelfall erklärt, unabhängig davon, ob die Eltern unverheiratet, geschieden oder getrennt sind. Die elterliche Sorge soll nun auch das Recht einschliessen, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.

Dies bedeutet: Beabsichtigt ein Elternteil mit dem Kind wegzuziehen, bedarf es unter bestimmten Umständen der Zustimmung des anderen Elternteils. Die Zustimmung ist konkret dann erforderlich, wenn der Wechsel des Aufenthaltsortes innerhalb der Schweiz erhebliche Auswirkungen auf die elterliche Sorge oder den persönlichen Verkehr mit dem anderen Elternteil hat. Erfolgt der Umzug ins Ausland, selbst wenn der neue Wohnort nur 1 km über der Landesgrenze liegt, ist immer eine Zustimmung erforderlich. Der gesetzliche Hintergrund liegt darin, dass mit Blick auf die Kinderbelange dann ausländisches Recht anwendbar und ein anderes Gericht oder eine andere Behörde zuständig ist.

2. Zustimmung eines Elternteils

Bei der Erteilung der Zustimmung durch den anderen Elternteil ist auf Folgendes zu achten:

Es ist von Vorteil, die Zustimmung vor dem Wegzug schriftlich einzuholen. Es sollte vorher besprochen werden, welche Veränderungen der Wegzug mit sich bringt und wie mit diesen umgegangen wird. Häufig stellen sich die Fragen, wer holt und bringt das Kind z.B. an den Besuchswochenenden und wer trägt die Fahrtkosten. Vom Grundsatz, der besuchsberechtigte Elternteil holt das Kind, bringt es wieder und übernimmt die besuchsbedingten Fahrtkosten, wird mehr und mehr abgewichen. Gerichtsentscheide sprechen davon, die Hol- und Bringdienste aus kindespsychologischer Sicht zu betrachten. Das Kind sollte jeweils von dem Elternteil gebracht werden sollte, bei dem es sich gerade aufhält. Auch die Verteilung der Fahrtkosten ist neu zu überdenken. Der Umzugswillige sollte für den Mehraufwand des anderen Elternteils einstehen.

3. Zustimmung durch die Kindesbehörde oder das Gericht

Können sich die Eltern nicht einigen, muss ein Entscheid der Kindesbehörde oder des Gerichts ergehen. Die einzig relevante Frage bei der Prüfung der Zustimmung lautet:

Ist es für das Kind vorteilhafter mit dem umzugswilligen Elternteil zu gehen oder beim zurückbleibenden Elternteil zu bleiben? Ist letzteres der Fall, kann es zu einer Neuzuteilung der Obhut kommen. Gemäss Bundesgericht spielen dabei Aspekte wie das bisherige Betreuungsmodell, das Alter des Kindes oder die wichtigere Bezugsperson des Kindes im Einzelfall eine grosse Rolle. Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität. Die Motive des wegziehenden Elternteils sind nicht zu bewerten. Sollten die Gründe für den Wegzug jedoch völlig aus der Luft gegriffen sein, so ist die Erziehungsfähigkeit dieses Elternteils zu prüfen. Ein Obhutswechsel könnte die Folge sein.

4. Fazit für die eingangs gestellte Frage?

Ja, der Vater darf grundsätzlich mitreden! Die räumliche Entfernung von Kreuzlingen nach Genf ist so gross, dass die Ausübung des Besuchsrechts nur erschwert möglich ist. Er dürfte aufgrund des Auslandsbezugs auch dann mitreden, wenn der Umzug nach Konstanz erfolgt. Dennoch ist Vorsicht geboten: Das Bundesgericht stellt klar, dass es keine pauschalen Antworten gibt, der Einzelfall und das Wohl des Kindes sind massgeblich.

Mal angenommen, die Frau zieht mit den Kindern weiter weg. So dass man sie nicht mal eben abholen kann mit dem Bus oder Auto für das Wochenende, sondern soweit weg das einige Stunden Fahrt dazwischen sind. Mit der Bahn oder dem Flugzeug. Das Besuchsrecht steht ja nun mal fest, die Kinder haben ein Recht darauf. Der Vater natürlich auch. Wer zahlt die Fahrten, wer begleitet die Kinder auf der Fahrt?  Durch den Umzug das Besuchsrecht zu erschweren, ist hoffentlich nicht die Konsequenz.
Gegen einen Umzug kann keiner etwas haben, nur das Besuchsrecht ist ja allen bekannt und darauf bestehen die Kinder und der Vater.  

10 Antworten

Mutter zieht mit Kind weg Fahrtkosten

Experte

Dipl.-Wirtschaftsingenieur

Topnutzer im Thema Kinder

Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, hast du bezüglich des Umzugs der Kinder ein Mitspracherecht.

Die Frau kann nicht "einfach nur mal so" weit wegziehen mit den Kindern und diese somit aus der gewohnten Umgebung reißen, sondern dafür muss es einen triftigen Grund geben, z.B. die Aussicht auf eine besser bezahlte Arbeit o.ä....

Sollte dir durch den Umzug der Frau der Umgang mit den Kindern erschwert werden, die Kosten dafür unverhältnismäßig steigen (Fahrtkosten, ggf. Übernachtungskosten am neuen Wohnort der Kinder etc...), so kann ggf. von der Frau verlangt werden, sich an den erhöhten Kosten zu beteiligen oder dir in anderer Weise entgegen zu kommen (z.B. durch Bringen/ Abholen der Kinder.)

Mutter zieht mit Kind weg Fahrtkosten

Topnutzer im Thema Unterhalt

wenn die Mutter mit den Kindern so weit weg zieht und somit die große Entfernung ja geschaffen hat muß sie auch dafür sorgen das die Kinder den Vater weiterhin regelmäßig sehen können , somit muß SIE auch die Reisekosten zahlen damit der Umgang stattfinden kann .......... so wurde es mir jedenfalls mal vom JA erklärt ......

Mutter zieht mit Kind weg Fahrtkosten

Topnutzer im Thema Kinder

Natürlich kann das Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig lebt, etwas gegen den Umzug haben! Meist haben doch beide Eltern das Sorge- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Soweit ich weiß, muss in erster Linie das "besuchende" Elternteil die Kosten tragen, obwohl man sich die Kosten natürlich auch teilen darf. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet im Zweifel das Familiengericht.

Mutter zieht mit Kind weg Fahrtkosten

Topnutzer im Thema Kinder

Die Ehefrau darf nicht einfach mit den Kindern so weit wegziehen um das Besuchsrecht zu unterlaufen. Da muss man sich rechtzeitig wehren.

Mutter zieht mit Kind weg Fahrtkosten

warum sollte keiner was gegen den umzug haben? wenn der vater mit dem umzug über weite strecken nicht einverstanden ist, dann kann er das der mutter deutlich machen und dann kann sie umziehen, aber die kinder nicht mitnehmen.

ansonsten gilt, wer die distanz schafft, der zahlt auch die kosten des umgangs jede zwei wochen. warum verwehrst du dich nicht gegen den umzug unter mitnahme der kinder? kannst du die kids nicht zu dir nehmen und klagen auf abr unter hinweis das du das soziale umfeld erhältst oder wollen das die kinder nicht?

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Was tun wenn Mutter mit Kind wegziehen?

Besteht die Mutter dann trotzdem auf den Umzug, kann sie dies gerichtlich entscheiden lassen. Dort könnte sie versuchen, das alleinige Sorgerecht zu erstreiten, mit dem sie dann gleichzeitig auch über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden kann.

Werden Fahrtkosten bei Kindesunterhalt berücksichtigt?

Grundsätzlich: Nein! Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden.

Wer muss das Kind zum anderen Elternteil bringen?

Grundsätzliche Aufgabe des Umgangsberechtigten ist es, das Kind beim anderen Elternteil abzuholen und wieder dorthin zu bringen. Dies impliziert, dass der Umgangsberechtigte auch die Kosten des Umgangs zu tragen hat.

Was sind Besuchsrechtskosten?

Die Kosten, die bei der Ausübung des Besuchsrechts anfallen, hat nach herrschender Lehre und Praxis grundsätzlich derjenige Elternteil zu tragen, welcher das Besuchsrecht ausübt. Fehlen diesem die dazu notwendigen Mittel, können die Kosten ganz oder teilweise dem obhutsberechtigten Elternteil auferlegt werden.