Muss ich beim friseur einen corona test vorweisen

Im September ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Für Ungeimpfte gibt es stärkere Einschränkungen und sie müssen wesentlich häufiger als bisher einen negativen Coronatest vorweisen. Das gilt auch beim Friseur. Mit der am 3.11.2021 in Kraft getretenen Warnstufe gilt nach wie vor die 3G-Regel. Das bedeutet, dass Ungeimpfte und Nicht-Genesene einen negativen Corona-Test vorlegen müssen.

PCR-Test beim Friseur in der Warnstufe laut Verordnung?

Nein. In der Warnstufe gilt nach wie vor 3G – und nicht 3G-plus. Es reicht ein Schnelltest. Während Ungeimpfte in der Basisstufe und in der Warnstufe im Rahmen der 3G-Regel mit Schnelltest Zugang zum Friseur haben, reicht dieser in der Alarmstufe nicht mehr aus. Wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen hintereinander bei 12 liegt oder die Intensivbettenauslastung an zwei hintereinanderliegenden Werktagen den Wert von 390 erreicht gilt die höchste Warnstufe: die Alarmstufe. Dabei haben Nicht-Geimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zutritt zum Friseur.

Schnelltest, Selbsttest, PCR-Test: Welchen Test braucht man in BW beim Friseur?

Wer weder geimpft noch von Covid-19 genesen ist, muss beim Friseurbesuch in Baden-Württemberg im Rahmen der 3G-Regel einen negativen Corona-Test vorlegen. Für die Art des Tests gibt es bei geltender „Basisstufe“ oder „Warnstufe“ verschiedene Möglichkeiten:

  • PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt ist
  • Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt ist
  • Beaufsichtigter Selbsttest vor Ort: Ein Corona-Selbsttest kann unter Beaufsichtigung des Friseurs im Friseursalon durchgeführt werden
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind oder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Testpflicht ausgenommen
  • Schüler müssen keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen regelmäßig einen Corona-Test machen. Die Vorlage des Schülerausweises reicht.

Corona-Tests in Baden-Württemberg: Seit 11. Oktober kostenpflichtig

Für die Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen endet vom 11. Oktober an die Möglichkeit zum kostenlosen Corona-Test. Grund ist, dass die Finanzierung durch die Bundesregierung ausgelaufen ist. Es gibt aber Ausnahmen. Alle Infos, wie viel ein Test in Baden-Württemberg kostet und wer keinen braucht lest ihr in folgendem Artikel:

Muss ich beim friseur einen corona test vorweisen

Schnelltest BW Nachfrage nach Corona-Schnelltests in Baden-Württemberg deutlich zurückgegangen

Stuttgart

Brauche ich beim Friseur in BW eine OP-Maske oder FFP2-Maske?

Anders als in Bayern gab es in Baden-Württemberg nie eine generelle FFP2-Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen, also auch im Friseursalon, gilt für Kunden und Beschäftigte eine Maskenpflicht. Es reicht aus, wenn man eine medizinische Maske (OP-Maske) trägt. Auch für Geimpfte und Genesene gilt in Baden-Württemberg beim Friseurbesuch weiterhin eine Maskenpflicht.

2G-Optionsmodell soll in BW kommen – auch beim Friseur?

Baden-Württemberg will ein 2G-Optionsmodell einführen. Bedeutet, Betreiber können entscheiden, ob sie bei den 3G-Regeln bleiben oder nur noch Geimpfte und Genesene einlassen. Können Friseure das auch entscheiden? Das Optionsmodell soll nur für Veranstalter und Gastronomen gelten. Friseure sind nicht genannt, demnach bleiben dort vorerst die 3G-Regeln.

Bayern: Aktuelle Corona-Regeln beim Friseurbesuch

Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern weichen auch bei einem Friseurbesuch etwas ab. Bei einem Inzidenzwert von über 35 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test. Was das für den Friseurbesuch in Bayern bedeutet, erfahrt ihr hier.

Bei den Lockerungen der Corona-Regeln will Baden-Württemberg vorsichtig vorgehen, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch an. Noch steht nicht fest, welche Lockerungen in Kraft treten werden und wie diese konkret ausgestaltet sein werden. Doch dass sich die Maßnahmen in Kürze ändern werden ist abzusehen. Sind körpernahe Dienstleistungen, zu denen auch Friseure gehören, ebenfalls von den Änderungen betroffen? Welche Regeln gelten aktuell in BW für Genesene, vollständig Geimpfte und Geboosterte? Dürfen auch Ungeimpfte körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Hier im Überblick:

  • Was muss aktuell beim Friseur in BW beachtet werden?
  • Gibt es Unterschiede oder Ausnahmen für Menschen mit Booster-Impfung?
  • Gilt in Baden-Württemberg 3G, 2G oder 2G+ und gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?

Friseure in BW: Baden-Württemberg hat neue Corona-Regeln beschlossen

Die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg wurde am 27.01.2022 veröffentlicht und gilt aktuell noch. Laut den alten Maßnahmen der Alarmstufe II galten in Baden-Württemberg folgende Corona-Regeln: Für Friseurbetriebe und Barbershops galt die 3G+ Regel – Ungeimpfte erhalten Zutritt nur mit negativem PCR-Test. Diese Regel wird nun gelockert. Ungeimpfte brauchen nur noch einen normalen Antigen-Schnelltest.

2G, 2G+ oder 3G mit PCR-Test? Das gilt beim Friseur in BW

Laut der neuen Coronaverordnung des Landes gilt für Friseure nun 3G. Das heißt Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt. Bislang war für Ungeimpfte ein PCR-Test für den Besuch nötig. Diese Regel gilt in der Alarmstufe I nicht mehr – es reicht der Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest für den Friseurbesuch.

Zuvor galten in der Alarmstufe 2 strengere Corona-Regeln: In Friseuren und Barbershops galt selbst in der Alarmstufe 2 noch 3G+. Menschen, die weder genesen noch geimpft sind, mussten für einen Friseurbesuch einen negativen PCR-Test vorweisen. Geimpfte und Genesene brauchten lediglich einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen sind.

Ausnahmen von 2G+ in Baden-Württemberg für Genesene, Geimpfte und Geboosterte

Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung, es gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der Grundimmunisierung. Folgende Personengruppen werden ohne Boosterimpfung auch von der Testpflicht befreit:

  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.
  • Genesene mit Nachweis (PCR-Test), ab dem 28. Tag des Labornachweises und maximal sechs Monate danach.

Maskenpflicht gilt beim Friseur in BW: FFP2- oder OP-Maske in der Alarmstufe?

Seit dem 12. Januar müssen Erwachsene in Baden-Württemberg beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Diese Regel gilt sowohl für Ungeimpfte als auch für geimpfte und genesene Menschen. Mit der neusten Änderung, die ab 28. Januar gültig ist, gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im öffentlichen Personennahverkehr. Für körpernahe Dienstleistungen reicht auch eine OP-Maske.

Haare waschen beim Friseur in BW – die aktuellen Corona-Regeln

In der Vergangenheit war das Haare waschen vor dem Friseurbesuch vorgeschrieben. Wie in dieser Hinsicht in einzelnen Friseursalons aktuell der Stand ist, muss erfragt werden. Von der Regierung zumindest ist diese Regel nicht mehr vorgeschrieben.

Corona-Regeln beim Friseur in Baden-Württemberg – Diese Regeln gelten für Kinder

Laut der Corona-VO des Landes Baden-Württemberg gab es bereits zuvor einige Personengruppen, bei denen ein Antigenschnelltest anstatt eines PCR-Tests gereicht hat. Das sind:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahren, nicht mehr zur Schule gehen
  • Personen, die sich auch medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie brauchen dafür aber einen ärztlichen Nachweis
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Stiko gibt
  • Schwangere und Stillende – das gilt allerdings nur noch bis 10. Dezember
  • Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre, die ungeimpft sind und regelmäßig getestet werden, brauchen keinen zusätzlichen Schnelltest

Friseure BW aktuell: Testpflicht für Beschäftigte gilt in der Alarmstufe

In Deutschland gilt 3G am Arbeitsplatz. Somit besteht die Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Selbständige mit direktem Kundenkontakt. Beschäftigte und Selbstständige, die weder genesen noch geimpft sind, benötigen in Baden-Württemberg einen negativen Antigen-Test.

Friseure und Barbershops dürfen außerdem nur Friseurdienstleistungen erbringen, also beispielsweise nicht auch noch Augenbrauen zupfen.

2G-Regel in Bayern: Aktuelle Corona-Regeln beim Friseur

Wegen der zahlreichen Covid-Patienten auf den Intensivstationen steht die bayerische Corona-Krankenhausampel auf Rot. Damit gelten bayernweit strengere Corona-Beschränkungen. Das hat auch Konsequenzen für den Friseurbesuch. Welche Regeln aktuell beim Friseur in Bayern gelten erfahrt ihr hier.