Mit 61 arbeitslos mit 63 in Rente

Heutzutage gibt es kaum noch einen Menschen in Deutschland, dessen Lebenslauf frei von Zeiten der Arbeitslosigkeit ist. Ob direkt nach dem Studium, durch Insolvenz der Firma oder aufgrund einer langen Erkrankung. In den meisten Fällen erleben Sie durch Arbeitslosigkeit keinen großen Nachteil für die spätere Rente – doch es gibt Ausnahmen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen fünf wichtige Bereiche vorstellen, in denen Arbeitslosigkeit einen wichtigen Einfluss auf Ihre Rentenpläne haben kann.

Dies ist ein Gastbeitrag von Christian Schultz, der für den Sozialverband Schleswig-Holstein tätig ist.

Arbeitslos ist nicht gleich arbeitslos

Sozialrechtlich existieren unterschiedliche Arten von Arbeitslosigkeit. Grob unterteilen können wir zwischen Zeiträumen, in denen Sie Arbeitslosengeld erhalten haben und Phasen, in denen das Jobcenter für Sie zuständig war.

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Anspruch darauf erwerben Sie in der Regel durch eine Angestelltentätigkeit. Aber auch die Aufnahme einer längeren Reha kann zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld führen. Wenn es um die Rente geht, macht das Arbeitslosengeld deshalb keine Probleme – zumindest meistens.

Demgegenüber steht das Arbeitslosengeld II, im Volksmund gern „Hartz IV“ genannt. Wenn Sie diese Sozialleistung (keine Versicherungsleistung) erhalten, sind Sie beim Jobcenter gemeldet. Es kommt auch vor, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes für den Lebensunterhalt eines Betroffenen nicht ausreicht. Dann kann zur Aufstockung „Hartz IV“ beantragt werden. In diesen Fällen sitzt Ihr Ansprechpartner zwar im Jobcenter, für die spätere Rente ist aber nur wichtig, dass Sie Arbeitslosengeld erhalten haben.

Eins: Rente mit 63

Wer insgesamt 35 Versicherungsjahre auf dem Buckel hat, kann mit 63 in Rente gehen. Wir sprechen von der Altersrente für langjährig Versicherte.

Ihr Geburtsjahr entscheidet nicht darüber, wann Sie diese Form der Altersrente in Anspruch nehmen können. Dennoch ist Ihr Alter relevant: Je später Sie geboren sind, desto höher ist der Abschlag, den Sie für eine Rente mit 63 in Kauf nehmen müssen.

Kommen wir zu unserer Kernfrage zurück. Für die Altersrente für langjährig Versicherte sind 35 Versicherungsjahre erforderlich. Dazu gehören auch Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren.

Das gilt für Bezüge von Arbeitslosengeld – und sogar für „Hartz IV“. Wichtig ist jedoch: Seit Januar 2011 führen die Jobcenter für ihre Kunden keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung ab. Aber keine Bange: Bei der Altersrente für langjährig Versicherte gelten diese Phasen ab 2011 als sogenannte „Anrechnungszeiten“ – und die zählen im Rahmen der 35 Versicherungsjahre ebenfalls mit.

Zwei: Menschen mit Behinderung

Wer eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung hat, kann ohne Abschläge früher in Rente gehen. Zwei Jahre vor dem Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze.

Noch früher geht es in den Ruhestand, wenn Sie bereit sind, auf Geld zu verzichten. Jeder Monat kostet Sie dann 0,3 Prozent Ihrer späteren Rente, maximal 10,8 Prozent.

Auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Mit denselben Regularien wie bei der Rente mit 63. Sowohl Arbeitslosengeld als auch „Hartz IV“ zählen entweder als Versicherungs- oder Anrechnungszeit.

Drei: Rente nach 45 Versicherungsjahren

Als diese Form der vorgezogenen Altersrente eingeführt wurde, konnten einige Jahrgänge tatsächlich mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand einsteigen. Aus diesem Grund spricht so mancher von der „Rente mit 63“, wenn es um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte geht. Mit 63 kommt heute allerdings niemand mehr ohne Abschlag in die Rente.

Weil es hier um einen Rentenbeginn ohne Abschläge geht, sind die Voraussetzungen strenger als bei den zuvor vorgestellten Varianten. Sie benötigen ganze 45 Versicherungsjahre.

Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld bekommen haben, zählen hier mit. Aber nicht die Arbeitslosenhilfe oder das Arbeitslosengeld II – auch nicht für Phasen vor 2011.

Achtung: Selbst beim Arbeitslosengeld gibt es eine immens wichtige Ausnahme. Wenn Sie hier nicht aufpassen, fällt Ihre komplette Ruhestands-Strategie möglicherweise wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Bei der Altersrente nach 45 Versicherungsjahren zählen die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt nicht mit, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten. Diese Regelung hat man damals eingeführt, um eine Massen-Verrentung gut ausgebildeter Facharbeiter zu verhindern, die noch zwei Jahre Arbeitslosengeld mitnehmen und sich dann in die abschlagsfreie Rente verabschieden würden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Sie nur, wenn Ihr Betrieb komplett dichtmacht. Wie Sie dennoch zwei Jahre vor der Rente nach 45 Versicherungsjahren Arbeitslosengeld beziehen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Vier: Grundrente

Lange wurde um sie gerungen, nun soll sie tatsächlich zum 01.01.2021 starten, die Grundrente. Auf die Details können wir im Rahmen dieses Beitrags nicht eingehen, eine Sache ist für unser Thema jedoch enorm wichtig.

Um sich für die Grundrente zu qualifizieren, müssen laut Gesetzesentwurf 33 sogenannte Grundrentenjahre existieren. Dazu gehören zum Beispiel Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig gearbeitet haben. Aber: Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht dazu. Unabhängig ob es sich um Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder „Hartz IV“ handelt. Mit diesem Kniff wird ein großer Teil der Menschen von der Grundrente ausgeschlossen, die mit wachsender Ungeduld auf die Einführung dieser neuen Leistung warten.

Fünf: Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld

Wer seine Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt und dafür keinen wichtigen Grund nachweisen kann, muss in der Regel eine zwölfwöchige Sperrzeit über sich ergehen lassen. In dieser Zeit zahlt das Arbeitsamt kein Geld – und dementsprechend auch keine Rentenbeiträge.

Sperrzeiten können auch entstehen, wenn Sie sich erst mit Verspätung arbeitsuchend melden. Oder wenn Sie Jobangebote der Agentur leichtfertig ablehnen.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass eine Sperrfrist nicht nur bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Gleichzeitig fehlen diese Phasen auch bei der späteren Berücksichtigung von Arbeitslosigkeit für eine vorgezogene Rente.

Über den Autor

Nachdem dem Studium der Geschichte und Germanistik arbeitete Christian Schultz (Jahrgang 1979) unter anderem beim Radio und der Bundesagentur für Arbeit. Seit 2011 ist er beim Sozialverband Schleswig-Holstein beschäftigt.

Kann man mit 63 in Rente gehen wenn man vorher arbeitslos ist?

Seit dem 1.7.2014 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren die vorgezogene Rente mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Was passiert wenn ich mit 61 arbeitslos werde?

„Ab 58 Jahren kann ein Anspruch auf zwei Jahre Arbeitslosengeld bestehen. Wer also mit 61 den Job verliert, könnte nach 24 Monaten nahtlos in die vorgezogene Altersrente wechseln. “

Was passiert wenn ich 2 Jahre vor der Rente arbeitslos werde?

Wer 2 Jahr vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld 1 bezieht, riskiert unter Umständen den Einstieg in diese abschlagsfreie Rente. Denn ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn zählt nicht als anrechenbare Wartezeit. Außer der Versicherte wird arbeitslos, weil sein Arbeitgeber insolvent wird oder den Betrieb vollständig aufgiebt.

Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Wenn du 3 Jahre bis zur Rente überbrücken möchtest, könntest du dir aber auch einfach ein paar zusätzliche Rentenpunkte kaufen. Das macht besonders Sinn, wenn du vielleicht über etwas Kapital verfügst, aber noch nicht genügend Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte