Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit Arbeitslosengeld

20.04.2020 Behinderung Armut Gesundheit

Eine Kündigung des Arbeitgebers ist zu jedem Zeit problematisch. Noch schwieriger wird es, wenn zusätzlich gesundheitliche Probleme bestehen. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit gar nicht arbeiten können – und deswegen jetzt Krankengeld benötigen. Doch wann gibt es diese Lohnersatzleistung überhaupt? Welche Behörde ist zu welchem Zeitpunkt der richtige Ansprechpartner? Unsere Übersicht zum Krankengeld nach dem Verlust des Jobs.

Job verloren und Krankengeld – wann habe ich Anspruch?

Wer versicherungspflichtig angestellt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat im Krankheitsfall zunächst einmal Anspruch auf Lohnfortzahlung. Normalerweise bis zu sechs Wochen lang. Erst nach diesem Zeitraum stellt sich die Frage nach dem Krankengeld. Und natürlich auch nur dann, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.

Möglich ist folgendes Szenario: Sie arbeiten im Angestelltenverhältnis und erkranken über einen längeren Zeitraum. Ihr Hausarzt schreibt Sie krank. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis jetzt ausläuft, muss Ihre Versicherung Ihnen trotzdem Krankengeld zahlen. Möglich ist auch, dass Ihr Chef noch einige Wochen mit dem normalen Gehalt dran ist. In diesem Fall wäre die Krankenkasse erst im Anschluss an der Reihe und müsste Ihnen das Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung überweisen.

Job verloren und Krankengeld – wann habe ich Anspruch?

Wer versicherungspflichtig angestellt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat im Krankheitsfall zunächst einmal Anspruch auf Lohnfortzahlung. Normalerweise bis zu sechs Wochen lang. Erst nach diesem Zeitraum stellt sich die Frage nach dem Krankengeld. Und natürlich auch nur dann, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.

Möglich ist folgendes Szenario: Sie arbeiten im Angestelltenverhältnis und erkranken über einen längeren Zeitraum. Ihr Hausarzt schreibt Sie krank. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis jetzt ausläuft, muss Ihre Versicherung Ihnen trotzdem Krankengeld zahlen. Möglich ist auch, dass Ihr Chef noch einige Wochen mit dem normalen Gehalt dran ist. In diesem Fall wäre die Krankenkasse erst im Anschluss an der Reihe und müsste Ihnen das Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung überweisen.

Wichtig: Krankengeld gibt es zwar bis zu 78 Wochen lang. Aber nur, wenn Sie in dieser Zeit auch lückenlos krankgeschrieben sind. Endet die Krankmeldung, müssen Sie spätestens am darauf folgenden Werktag zum Arzt und sich eine sogenannte Folgebescheinigung ausstellen lassen. Falls Sie das versäumen, muss die Kasse für diesen Zeitraum nicht mehr zahlen. Zwar wird das Krankengeld mit einer neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder aufgenommen – aber nur wenn sich der Versicherungsstatus in der Zwischenzeit nicht verändert hat. Vermeiden Sie bei der Zahlung von Krankengeld also unbedingt jegliche Lücke im Verlauf der Krankschreibung.

Krankmeldung erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses: Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

Doch wie ist die Lage, wenn Ihre Krankheit erst aktenkundig wird, nachdem Ihr Arbeitsvertrag beendet wurde? Falls Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und jetzt erkranken, weisen Sie dies mithilfe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach. Diese müssen Sie innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt einreichen. Jetzt erhalten Sie das sogenannte „Kranken-Arbeitslosengeld“. Dieses entspricht der Höhe nach Ihrem Arbeitslosengeld und läuft genau wie die Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen.

Wenn Sie anschließend immer noch an derselben Krankheit laborieren, übernimmt wieder die Krankenkasse – genauso wie Sie es schon aus der Perspektive des Arbeitnehmers kennen.

„Wer bei Bezug von Arbeitslosengeld erkrankt, bei dem bezieht sich die Krankmeldung auf jede zumutbare Tätigkeit. Anders im Angestelltenverhältnis: Hier ist die konkrete Tätigkeit im Job relevant!“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Ist das Krankengeld nach spätestens 78 Wochen ausgelaufen, besteht unter Umständen wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wichtig ist, dass Sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zumindest theoretisch verfügbar sind. Mehr dazu in diesem Beitrag über die Zeit nach der Aussteuerung.

Sperre beim Arbeitsamt: Gibt es jetzt Krankengeld?

Anders verhält es sich, wenn nach dem Verlust des Arbeitsplatzes eine Sperre beim Arbeitsamt entsteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Kündigung von Ihnen ausging. Werden Sie jetzt krank, haben Sie keinen Anspruch auf „Kranken-Arbeitslosengeld“. Der Hintergrund: Eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur hält maximal zwölf Wochen an. In dieser Zeit bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld. Und auch wenn Sie krank sind, gehen Sie leer aus. Bis zum Ablauf der Sperre erhalten Sie weder Kranken- noch das normale Arbeitslosengeld.

Fazit: Krankengeld auch nach der Kündigung möglich

Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei länger anhaltenden gesundheitlichen Problemen Krankengeld. Auch beim Bezug von Arbeitslosengeld muss die Kasse nach sechs Wochen zahlen. Beachten Sie bitte, dass der Begriff von Arbeitsunfähigkeit in diesem Fall für den allgemeinen Arbeitsmarkt gilt. Hier sind die Voraussetzungen also deutlich strenger als für Betroffene mit gültigem Arbeitsvertrag. Denn für Angestellte ist allein wichtig, dass sie ihre im individuellen Arbeitsvertrag beschriebene Tätigkeit nicht mehr ausfüllen können. Schon dann gilt Arbeitsunfähigkeit.

Die bevorstehende "Aussteuerung" und die Nahtlosigkeitsregelung stellen viele Menschen vor Probleme. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur Nahtlosigkeit aussieht
Welche Alternativen Sie haben, um an Ihr Geld zu kommen

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.

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Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld Wenn man in der Probezeit gekündigt wird?

Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst in der Probezeit, hat er in der Regel erst nach dem Ablauf einer Sperrzeit von 12 Monaten, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Diese Sperrzeit wird von der Agentur für Arbeit im Normalfall bei einer Eigenkündigung verhängt.

Wer zahlt Krankengeld bei Kündigung in der Probezeit?

Der Arbeitgeber muss natürlich nur einmal bezahlen. Meist zahlt die Krankenkasse ab Ende des Arbeitsverhältnisses Krankengeld an die ausgeschiedenen Mitarbeiter. Der Entgeltfortzahlungsanspruch des Mitarbeiters geht in Höhe des Krankengeldes auf die Krankenkasse über, § 115 Abs. 1 SGB X.

Was muss man tun wenn man krankgeschrieben ist und gekündigt wurde?

Kündigt der Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung, hat er nach § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt sowohl bei einer fristlosen als auch bei einer fristgerechten Kündigung während der Krankschreibung.

Wie wirkt sich die Kündigung während einer Krankheit auf das Arbeitslosengeld aus?

Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld Eine krankheitsbedingte Kündigung hat keine Sperrzeiten des Arbeitslosengelds zur Folge. Kündigt der Arbeitnehmer selbst oder unterschreibt er einen Auflösungsvertrag, führt dies in der Regel zu Sperrzeiten von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld.

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