Können Fahrzeughalter und Besitzer unterschiedlich sein?

Stand: 29.11.2016

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Ein und dieselbe Person kann Fahrer, Halter und Eigentümer eines Autos sein. Doch die Rollen können auch anders verteilt sein. Was ist der Unterschied? Der Tüv Nord gibt ein Beispiel: Fahrerin kann etwa die Tochter des bei der Zulassungsbehörde als Fahrzeughalter eingetragenen Vaters sein. Ob er auch Eigentümer des Fahrzeugs ist, spielt dabei keine Rolle. Das Auto könnte zum Beispiel geleast sein und damit im Eigentum des Herstellers oder der Bank stehen.

Denn der Fahrzeugbrief, der in Deutschland im Jahr 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt wurde, zeigt lediglich, auf welche natürliche Person das Auto zugelassen ist. Halter im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist, wer ein Fahrzeug "auf eigene Rechnung" gebraucht und darüber verfügt, also den Nutzen aus seiner Verwendung zieht und die Kosten dafür bestreitet.

Halter ist für ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich

Der Halter, der nicht zwangsläufig auch Eigentümer des Fahrzeugs sein muss, kann deshalb auch belangt werden, wenn es zu einem Bußgeld oder einer Haftungsfrage kommt. Denn für die Verkehrssicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb ist nicht der Eigentümer, sondern der Fahrzeughalter verantwortlich.

Zwar kann der Fahrer rechtlich dafür belangt werden, wenn er keinen Führerschein besitzt oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Doch auch den Halter kann eine Schuld treffen, sofern ihm beispielsweise bekannt ist oder bekannt sein musste, dass der Fahrer nicht zum Fahren geeignet oder das Auto nicht verkehrssicher ist.

Bene88888 (27.09.2022 15:54 Uhr):

Hatte ein Auto finanziert und kpl abbezahlt. Die gleiche Bank gibt mir den Kfz-Brief nicht weil ein anderes Konto um € 300,-- überzogen ist. Meine Frage: Darf die Bank das machen ? Ich wäre um Hilfe dankbar.

Patrick (26.08.2022 17:18 Uhr):

Hallo. Habe mein kfz an einen Händler verkauft im Februar 2022 der wiederum sollte es bei der Bank ablösen. Hat es nicht getan bis heute und das Fahrzeug weiterverkauft. Der neue Käufer hat logischerweise keinen Fahrzeugbrief der ist ja bei der Bank und der Händler hat gemeint es wäre Service den Wagen dem neuen Käufer zu liefern hat dies aber ohne Fahrzeugschein getan. Und der Händler ist nicht mehr auffindbar. Und lt.andern Quellen auch Insolvent. Bin mit dem neuen Käufer im Kontakt und der verlangt jetzt, dass ich das Fahrzeug abhole. Ich zahle auch noch jeden Monat die Rate für das Fahrzeug das ich seit Feb.nicht mehr besitze und auch die Bank lässt sich auf nichts ein. Was kann ich machen? Meine Rechtschutz greift leider nicht Rückwirkend. Und der neue Käufer hat seiddem eine Garage gemietet und der Mietvertrag endet lt.neuem Verkäufer jetzt im Sept. Und wenn das Fahrzeug abgemeldet an der Straße steht wer kommt für abschleppkosten etc auf?

Eva (30.03.2022 09:22 Uhr):

Hallo, ich bin Eigentümer eines SUV, mein ehemaliger Chef unterschlägt den Kfzbrief seit zwei Jahren. Nun ist Termin bei Gericht zwecks Herausgabe. Es sind mittlerweile erhebliche Schäden entstanden, ausserdem konnte das Fahrzeug nicht zum TÜV. Wer trägt in so einem Fall die Kosten?

Steffen (28.03.2022 20:00 Uhr):

Hallo zusammen, Bei mir ist dieses eingetreten, da meine Geschiedene Frau von mir Kosten haben wollte von 1600 Euro die auch von mir Bezahlt wurden. Habe ich immer noch nicht den Fahrzeugbrief erhalten weil jetzt die Anwältin von Ihr 550,-Euro haben möchte. Da ich mich aber bei diesem Kauf des Fahrzeuges als Besitzer eintragen lies ging der Fahrzeugbrief nicht an mich sondern an meine Geschiedene Frau, nun benötige ich einen Rat wie ich den Fahrzeugbrief erhalte da ich schon eine Anzeige gestellt habe auf Herausgabe zwecks Ummeldung und die Kosten von der Zulassungsstelle werden Größer. Und ich nicht weiter weiß was ich noch machen soll, wär kann mir da Helfen bitte

Nico (23.03.2022 07:46 Uhr):

Hallo! Ich habe ein Auto gekauft von privat bezahlt hab ich auch und vom Verkäufer die Zulassung fahrzeugbrief den TÜV Bericht und die Kennzeichen erhalten aber der Kaufvertrag hat keine Unterschrift. Der Verkäufer schreibt mir jetzt wen ich das Auto haben will muss ich den Kaufpreis nochmal bezahlen. Was kann ich in dem Fall machen???? Danke im voraus für die Antwort...

Benny (16.12.2021 00:08 Uhr):

Ich habe ein Auto bekommen Geschenkt weil die Reparatur in der Werkstatt ca.2000 Euro kosten würde habe den Schein und den Brief Bekommen. Da ich kfz Mechaniker bin habe ich das Auto Repariert wollte das auto Anmelden er hat noch tüv bis 2022 März. Da der Brief entwertet ist konnte ich das Auto nicht Anmelden der Vorbesitzer sagte er hätte keine weiteren Unterlagen was kann ich jetzt machen habe im Auto schon 600 Euro reingesteckt

S.N. (02.12.2021 18:36 Uhr):

Guten Abend, ich habe folgende Frage. Mein Vater hat mir soeben sein Auto übertragen, da er sehr krank und alt ist. Ich würde morgen früh den Brief und den Fahrzeugschein auf mich ändern lassen. Benötige ich eine Art ‚Übertragungs- bzw. Schenkungsbeleg/- vertrag‘? Was könnte er mir ausstellen, damit ich der Besitzer bin? Vielen lieben Dank schon mal

Wenn man im Besitz des Fahrzeugs, des Briefes und des Fahrzeugscheins ist, sollte das in der Regel reichen, damit die Behörde einem glaubt und die Umschreibung vornimmt. Dennoch könnte man sicherheitshalber einen Schenkungsvertrag machen...einfach die beiden Personen in den Vertrag aufnehmen und reinschreiben, dass der Vater dem Sohn das Fahrzeug schenkt, dan mit Datum und Unterschriften versehen.

Nico (07.11.2021 08:45 Uhr):

Guten Morgen, einen Frage, Ich habe einen Auto beim einen Auto Marker gekauft Und habe ich die gesamt Betrag Bar bezahlt, In dem Moment hat mir der Verkäufer einen Kraftfahzeugschein sowie auch einen Kraftfahrzeugbrrief Gegeben, nur meinen Behauptungen sind: dass der Verkäufer hat ins Kaufvertrag geschrieben dieses Satz: Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum Fa. …… Und ganz unten hat geschrieben: Betrag dankend erhalten mit einen Datum und Unterschrift, kann ich in Ruhe schlafen oder nicht? Danke

Mit dem Satz "Betrag dankend erhalten" und Datum und Unterschrift kann man sehr gut schlafen. Damit ist die Sache sehr eindeutig.

Manu (25.02.2021 22:31 Uhr):

Hey Es ist ein komischer Fall Also es geht darum das Person a mit Person b in engen Kontakt sind also Familie Person a ist der Eigentümer des Fahrzeuges Kaufvertrag und Fahrzeug Brief ist auf Person a alles eingetragen auch die Versicherung und steuern alle Zahlungen für das Fahrzeug wird von Person a getätigt aber Person b Nutz das Fahrzeug da das Fahrzeug von Person a nicht momentan genutzt wird gegen Person b läuft ein Ermittlungs verfahren das Auto wird rechtlich beschlagnahmt nun ist das Fahrzeug in der Obhut der Polizei die Staatsanwaltschaft meint das das Fahrzeug Person b gehört aber Kaufvertrag und Brief gehört Person a also Person a hat das Fahrzeug auch erworben wie sehen die Chancen aus um das Fahrzeug wegzunehmen Person b hat das Fahrzeug nur genutzt wie sieht es rechtlich aus ?

Ulrich Faust (13.12.2020 07:14 Uhr):

Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Ich möchte gerne ein E-Fahrzeug erwerben welches 2020 bereits alle KFW-Bafa-Förderungen erhalten hat. Somit ist es erforderlich, dass dies Fahrzeug mind. 6 Monate auf den Empfänger der Förderung zugelassen ist. Nun wird mir angeboten, das Fahrzeug gegen Bezahlung des Kaufpreises mitzunehmen, es auf meinen Namen zu versichern, der Name im Schein/Brief wird allerdings erst nach Ablauf der 6 Monate erfolgen. Wenn die Firma im Februar 2020 Insolvenz anmeldet, wem gehört dann das Fahrzeug?

Innael (02.12.2020 15:15 Uhr):

Hallo, hab da eine Frage. Habe von meinem Exmieter den Fahrzeugschein und -brief erhalten, da er seine Miete nicht mehr gezahlt hat. Er sagte, ich könne sein Auto haben, um die restliche Forderungen auszugleichen. Ein Kauf- bzw. Übergabevertrag existiert nicht. Habe allerdings einen Zeugen, der dabei war und dies auch bestätigen würde. Das Auto steht bei einem Bekannten des Exmieters vor der Wohnung (öffentliches Grundstück) und die Papiere sind auf einen anderen Freund von ihm zugelassen. Meine Frage: Kann ich das Auto abholen und auf mich anmelden lassen, auch wenn ich nicht in den Papieren stehe, diese aber besitze? Danke schonmal für hilfreiche Antworten!

Abuela (04.10.2020 10:44 Uhr):

Guten Tag. Ich habe Bekannten ein Auto bezahlt ( 6000 Euro ) da diese keine Kredite mehr von den Banken erhalten. Wir haben vereinbart ( schriftlich mit Aufzeichnungen ) das die Summe abgearbeitet wird. 300 Arbeitsstunden a) 20 Euro. Der wichtigste Punkt war das ich, in den heissen Monaten Juli und August nicht einkaufen fahren muss. Leider hat das bereits im Juli nicht geklappt, sie hatten nur 25 Std. erbracht. Beide ohne Arbeit. Nach Ermahnung und Unmut bat ich sie die Stunden im August zu erhöhen, ich hatte auch noch andere Arbeiten.Da hatte er plötzlich einen Job, schwarz natürlich, das Telefon blieb einfach aus, oder sie bestimmten wann sie für mich überhaupt einmal Zeit hätten. Im August kamen sie nur auf 10 Std. Der Wille war einfach nicht mehr da, für das Auto arbeiten zu wollen. Sie meinte dann, sollen wir das Auto verkaufen und dir die 6000 Euro geben? Das Auto hat einen weitaus höheren Wert, da mein Autoverkäufer mir ein besonderes Angebot machte ( da ich dort mehrere Autos kaufte). Ich habe ihr dann erklärt, das ICH das Auto gekauft habe und auch dann im Falle der Nichterfüllung das Auto zurück haben möchte. Vergüte ihnen trotzdem die geleisteten Stunden und sie haben sich dann 2 Monate ein teures Leihauto gespart ( sie fuhren bereits 4 Jahre schon eines ) Darauf hin blockierten sie mich telefonisch und per whatsapp, sie haben mir alles Gute gewünscht und tschüss... Bei der Polizei erfuhr ich das gegen beide bereits mehrere Anzeigen wegen Betrugs vorliegen, auch Mietschulden haben und bei einem Autoverleiher ebenfalls über 4000 Euro Schulden haben. Meine Frage ist: Wenn sie das Auto verkaufen ist das nicht auch Betrug? Sie haben im Prinzip nur 35 Std. also 700Euro abgearbeitet ( sie waren einkaufen, leichter kann man das Geld nicht verdienen ) Die Gerichtsmaschinerie dauert und ich glaube, das sie dann einfach nicht mehr erreichbar sind. Sie wohnen abgelegen mit einem Tor, das heisst dort kann man nicht klingeln und sie machen auch nicht auf. Ich habe also auch nicht die Möglichkeit , sie mehrfach mit Terminsetzung zu kontaktieren das sie die Arbeiten wieder aufnehmen.Post wird dort nicht zugestellt. Email ebenfalls blockiert. Mittlerweile habe ich die Arbeiten von anderem Helfer erledigen lassen, kann ich ihnen das als Schadenersatz anrechnen? Danke,vorab für Beantwortung.

René (14.09.2020 10:36 Uhr):

Hallo, Ich möchte mein altes Auto auf meine Sohn (26) zulassen und das Auto eventuell als 2. Wagen versichern. Wird dann der Wagen in den Besitz gehen von einem Sohn oder gibt es dazu einen Vermerk irgendwo, bei der Zulassung? Der Wagen sollte weiter mir gehören, aber mein Sohn ihn ausschließlich benutzen. Oder wäre es in diesem Fall besser, er würde ihn direkt auf sich zulassen? Vielen Dank

Moni (30.04.2020 09:24 Uhr):

Hallo. Ich habe ein Auto im Kredit gekauft. Den Kredit habe ich abbezahl. Seit 4 Wovhrn warte ich, bis die Finanzierungsbank mir den KFZBrief zurückschickt. Die Mitarbeiter der Hotline da sagen bei jedem anruf, dass sie nicht sagen können, wenn der Brief zurüvkgeschivkt wird. Wegen Crona... die Frage: darf die Bank dem KFZBrief so lange behalten? Wie kann ich jetzt meinen Wagen verkaufen (habe Interesssenten gefunden)? Wie kann ich die Bank dazu bringen, dass sie mir das Dokument umgehend zurückschickt? DANKE

Die Bank ist verpflichtet, nach vollständiger Abbezahlung des Kredites umgehend den KFZ-Brief zu versenden. Trotz Corona sind 4 Wochen zu viel und nicht hinnehmbar. Man sollte in diesem Fall die Bank anrufen und mit einem Rechtsanwalt drohen. Oder einfach eine Email an die Bank schreiben und eine Frist von 1 Woche setzen und gleichzeitig mit einem Rechtsanwalt drohen. Sollte sich die Bank weiterhin weigern, sollte man tatsächlich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Jay (19.02.2020 20:36 Uhr):

hallo zusammen ich habe eine kurze frage ich habe ein auto gekauft ich stehe auch im kaufvertrag aber halter und versicherungsnehmer ist eine gute freundin die das für mich getan hat da sie bessere versicherungskonditionen hat diese aber jetzt im krankenhaus ist und einen betreuer bekommen hat nun meine frage können sie mir mein auto wegnehmen

Wenn man im Kaufvertrag steht, kann man damit nachweisen, dass man Eigentümer der Sache ist. Wenn man das Auto verlangt, einfach den Kaufvertrag zeigen. Wenn man dazu noch im KFZ-Brief stehen würde, wäre die Sache noch einfacher. Falls aber die Freundin als Halterin im KFz-Brief stehen sollte, bleibt man trotz des Kaufvertrages dennoch Eigentümer. Man sollte ggf. noch einen Rechtsanwalt einschalten.

Conceptione (05.11.2019 09:38 Uhr):

Mein Vater hat ein Auto gekauft, er steht also auch im Fahrzeugbrief sowie im Fahrzeugschein. Das Auto hat er mir zur dauerhaften Nutzung überlassen. Er ist zudem Versicherungsnehmer, ich bin dort als Fahrerin eingetragen. Nun ist mein Vater in eine andere Stadt gezogen. Muss das Auto jetzt umgemeldet werden, also auch mit einem Kennzeichen des neuen Wohnortes meines Vaters? Ich selbst besitze aufgrund meiner Privatinsolvenz kein Auto.

Er muss lediglich das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle ummelden bzw. die Papiere umschreiben lassen. Das bisherige Kennzeichen darf man mittlerweile behalten. Also reine Formalie hier.

Susisahne (30.09.2019 10:04 Uhr):

Ich habe mit meinen Lebenspartner ein Auto gekauft. Der Kredit läuft auf ihn, welchen er auch bezahlt. Das Auto läuft auf meinen Namen, da ich bessere Versicherungskonditionen habe. Um alle möglichen Probleme aus den Weg zu gehen, möchte ich bestätigen, dass die Lebenspartnerin Eigentümer ist. Warum ich das machen möchte ist ein einfacher Grund: Wenn mir was zustößt, würde es mein Kind bekommen. Da das Kind minderjährig ist, hat somit der ex die Hand drauf und somit schnell verjubelt, und mein Lebenspartner darf weiter die Kreditraten zahlen. Wie setze ich ein Schreiben auf, wo ich bestätige, dass meine Lebenspartner Eigentümer ist. Es geht auch um andere Dinge wie z.B. Sofa oder andere Einrichtungsgegenstäne, wo ich das entsprechend bestätigen möchte. Weil wir wohnen in meinem Haus und da kommt man schnell auf die Idee dann viele Einrichtungsgegenstände somit mir gehören.

Papabear (22.08.2019 13:38 Uhr):

Mein Bruder hat ein Auto gekauft und ich bin der Halter dieses Fahrzeugs. Bin jetzt in Scheidung und möchte wissen ob das Fahrzeug als persönlicher Zugewinn zählt?

Halter und Eigentümer können verschieden sein, so wie es hier der Fall ist. Wenn der Bruder Eigentümer des Autos ist, fällt es nicht unter den Zugewinn.

File (12.08.2019 21:57 Uhr):

Also mein Bruder hat den Wagen gekauft, d.h. Kaufvertrag läuft über ihn, allerdings zu der Zeit hatte er kein Führerschein(abgegeben wegen schnell fahren), daher seine Frau im Fahrzeugbrief und -schein eingetragen gewesen. Jetzt steht die Scheidung vor, sie behauptet es gehöre ihr, und mein Bruder möchte ihr den Wagen nicht geben, was ist nun richtig? Wem gehört der Wagen?

Patryk1605 (02.05.2019 15:25 Uhr):

Ich bin als einzige Person eingetragen im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, bin somit automatisch der Eigentuemer? Den Kaufvertrag habe ich nicht mehr. Reicht die Eintragung meiner Personalien im Fahrzeugbrief um mich als Eigentuemer zu identifizieren?

Allein, dass man im KFZ-Brief eingetragen ist, reicht nicht aus um nachzuweisen, dass man auch wirklich Eigentümer ist. Es müssen auch die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Wenn man darüber hinaus noch im Fahrzeugschein steht und im Besitz des Fahrzeuges ist, reicht dies aus, um Eigentum am Fahrzeug nachzuweisen; zumindest wird Eigentum vermutet. Im Übrigen kann man auch mit Zeugen nachweisen, dass man das Fahrzeug rechtmäßig bei der Firma X erworben hat. Ein Kaufvertrag ist demnach nicht zwingend für den Eigentumsnachweis.

Ute (31.03.2019 13:01 Uhr):

Mein Partner hat das Auto (2013 )gekauft (3700,00€)und den Fahrzeugbrief ,ich fahre seit 2013 das Auto ,zahle Steuern , Versicherung und trage die Reparaturkosten und habe ohne Quittungen bar 1500 Euro an ihn bezahlt . Kann mein Partner mir das Auto wegnehmen ?

Wenn er das Auto wegnehmen möchte und man es nicht herausgibt, müsste er auf Herausgabe klagen und beweisen, dass er Eigentümer des Autos ist. Da er den Fahrzeugbrief hat und vor allem er das Auto gekauft hat und somit im Kaufvertrag als Käufer steht, wird er so nachweisen können, dass er Eigentum am Auto erworben hat. Er hat das Auto Ihnen überlassen, so dass Sie lediglich als Besitzerin gelten. In solch einem wichtigen Fall sollte man sich persönlich an einen Rechtsanwalt, hier einen Fachanwalt für Zivilrecht, wenden.

Carina (24.07.2018 06:41 Uhr):

Ich bin eigentümer eines Pferdeanhängers, dieser Steht auch abgeschlossen auf meinem Grundstück. Ich habe den Anhänger gekauft und auch einen Kaufvertrag. Jedoch möchte mir mein Ex Freund den Fahrzeugbrief nicht aushändigen. Wie kann ich dagegen vorgehen? Bzw. kann ich überhaupt etwas dagengen tun?

Hans Wurst (30.04.2018 16:20 Uhr):

Frage dazu: Beim Autokauf haben mein Vater und ich einen Fehler gemacht. Folgender Sacherverhalt: Ich (Sohn) hab das Auto gekauft und den Kaufvertrag unterschrieben, bin also Eigentümer. Mein Vater hat das Auto versichert aus den üblichen Gründen der günstigeren SF-Klasse. Jetzt kommt der Fehler: In den Fahrzeugpapieren wurde ich (Sohn) eingetragen aus Unwissen! Somit waren wir gezwungen bei der Versicherung eine abweichende Halterschaft anzugeben, was einen Aufpreis von 50 Euro nach sich zog. Unser Ziel ist nun also die Halterschaft auf meinen Vater zu übertragen - und jetzt kommts - OHNE den Namen in den Papieren zu ändern (Grund: Wertverlust des Autos wegen zweitem Namen in den Papieren). Meine Frage nun: Ist das möglich? mit anderen Worten gilt: Halter = Name in den Papieren? Ich habe mich etwas erkundigt und gelesen, dass der Name in den Papieren rechtlich nicht einwandfrei den Halter definiert, sondern eher den Eigentümer. Kann man also mit einem zusäzlichen Dokument für die Versicherung klarstellen, dass mein Vater der Halter ist obwohl ich weiterhin in den Papieren drin steh? Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort, die das rechtliche hier klärt...LG

Horst (21.12.2017 12:00 Uhr):

Liebe Ute, wie kommst du darauf, dass etwas, das nicht deinem Wissenstand entspricht, Unsinn ist? Wäre es nicht zumindest denkbar, dass Du einfach der Laie bist und falsch liegst? Es ist doch ganz einfach. Der Eigentumserwerb von beweglichen Sachen (wozu eben auch Autos gehören) richtet sich nach den §§ 929 ff. BGB. Du kaufst ein Auto, bekommst es übergeben und Zack, bist Du dessen Eigentümer. Mehr ist da nicht dran. Du störst dich an folgendem Satz:"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen". Aber wenn Du ihn richtig liest, steht dort eben, dass der Inhaber dieser Urkunde nicht als Eigentümer ausgewiesen wird (ausgewiesen!!). Da steht nicht, dass er nicht der Eigentümer ist. Oder um es etwas laienhafter zu formulieren: Nur weil du diese Urkunde in den Händen hältst, bist Du noch lange nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Genau so steht das übrigens auch in dem von Dir zu Unrecht kritisierten Artikels. Und das steht deswegen drin, weil viele glauben, diese Urkunde würde das Eigentum am Auto begründen (in Wahrheit ist es sogar umgekehrt). Der Satz stellt einfach klar, dass diese Urkunde rein gar nichts mit dem Eigentum am Auto zu tun hat. Die einzige Rolle, die diese Urkunde hinsichtlich eines Eigentumserwerbs spielt, ist wenn das Auto unterschlagen wird und dann an einen gutgläubigen Dritten verkauft wird. Der kann nicht gutgläubig erwerben, wenn die Urkunde fehlt. Und zu Letzt: Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen aus einer Urkunde das Eigentum folgt. Und diese Fälle müssen ausdrücklich im Gesetz genannt werden, Traditionspapiere z.B. Die Zulassungsbescheinigung ist aber kein solches Traditionspapier und der Eigentumsübergang erfolgt wie bei allen anderen beweglichen Sachen auch.

Ute (11.12.2017 20:19 Uhr):

Was für einen Unsinn verbreiten Sie hier! Was ist denn mit demjenigen, der das Auto erwirbt, bezahlt und im Kaufvertrag steht? In den Kfz-Dokumenten steht im Teil 1 und Teil 2: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen". In der EU-Richtlinie 2003/127/EG Der Kommission vom 23. Dez. 2003 steht jedoch unter dem maßgelbichen Pkt. C.4.c gänzlich anderes, nämlich: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen". Wer ist also wirklich der Eigentümer? Kann es sein, dass es mit Art. 10 EGBGB zu tun hat, wo der Staat, dem ich angehöre, alle Rechte am Namen hat? Der Name bezeichnet eine juristische Person, der Familienname die natürliche Person! Seid Ihr juristische Laien oder täuscht Ihr bewußt? Gruss Ute

Unbekannt (25.11.2016 11:36 Uhr):

Hallo zusammen, ich habe ein Fahrzeug gekauft und einen Kaufvertrag unterschrieben, habe dann meinen Stiefvater als Halter und Hauptversicherungsnehmer eintragen lassen (also steht er im KFZ Schein). Ich bezahle die Versicherung. Leider ist mein Stiefvater verstorben und das Erbe wird NICHT angetreten. Wer ist jetzt der Besitzer des Fahrzeuges? Vielen Dank im Voraus

Klaus:Bormann (11.11.2016 00:49 Uhr):

Wer ist denn nun der Halter, wenn ich es nicht bin? Siehe Auszug eines Briefes..... Zurückweisung Zitat: Sehr geehrter Vorname Nachname, aufgrund des sog. KFZ-Steuerbescheides für das KFZ-Kennzeichenschild wird dieser Bescheid und die damit verbundene Forderung Ihrerseits, vollumfänglich zurückgewiesen. Die Gründe sind wie folgt: Laut der heute geltenden EU-Richtlinie 2003/127/EG DER KOMMISSION vom 23.Dezember 2003, die in der FZV vom 02.03.2011 selbst angeführt wird, Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 4.4.2011 I 549 *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 138 vom 1.6.1999, S. 57 ), die durch die Richtlinie 2003/127/EG (ABl. L 10 vom 16.1.2004, S. 29) geändert worden ist. ist davon auszugehen, dass es sich bei den ausgegebenen Fahrzeug-Zulassungsdokumenten um sog. falsche amtliche Papiere im Sinne des StGB §§ 275, 276 & 276a handelt. In dem von der Zulassungsstelle Behördenbezeichnungausgegebenen KFZ-Zulassungs-Papieren steht für C4.c folgender Satz: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als „Eigentümer“ ausgewiesen. Im Gegensatz dazu muss zwingend folgender Satz nach geltender EU-Richtlinie 2003/127/EG bei C4.c eingetragen sein: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als „Fahrzeughalter“ ausgewiesen. So lange nicht geklärt ist, wer nun für den Forderungsausgleich, der dem Fahrzeughalter gem. Ihrer angenommenen AO (Abgabeordnung) auferlegt ist, aufkommen muss, ist von Steuerforderungen Ihrerseits abzusehen. Überdies hinaus wird um korrekte, nach EU-Richtlinie 2003/127/EG ausgefertigte Fahrzeugpapiere gebeten, um nicht mit augenscheinlich falschen amtlichen Papieren gem. o. a. sich ausweisen zu müssen und damit straffällig zu werden. Zitat ende:

BeTe (06.10.2016 17:50 Uhr):

Was ist bei einem Verkauf per Handschlag? Geht da der Besitz gar nicht auf den Käufer über - rechtlich gesehen?

Maren (21.03.2016 06:46 Uhr):

Ich habe ein Auto geerbt, was ich verkaufen möchte. Der Fahrzeugbrief ist allerdings nicht auffindbar. Wo bekomme ich einen neuen KFZ Brief? VIELEN Dank.

Kann der Fahrzeughalter ein anderer sein als der Versicherungsnehmer?

Nein, der Fahrzeughalter kann eine andere Person oder Firma sein als der Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer muss eine Privatperson sein.

Wer im Kfz Brief steht ist Eigentümer?

Der Fahrzeugbrief bleibt beim Eigentümer, den Fahrzeugschein bekommt der Halter. Finanziere deinen Fahrzeugkauf durch eine Bank, behält die Bank deinen Fahrzeugbrief bis das Auto vollständig abbezahlt ist. Du bist aber der Halter des Fahrzeugs und hast den Fahrzeugschein.

Wer steht im Fahrzeugbrief Halter oder Besitzer?

Der Fahrzeugbrief zeigt als amtliches Dokument an, wer Halter des eingetragenen Fahrzeugs ist. Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind nicht automatisch identisch.

Warum Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich?

Das Wichtigste in Kürze. Beim Fahrzeughalter handelt es sich um die Person, die in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) steht. Im Unterschied zum Halter handelt es sich bei einer Person um den Versicherungsnehmer, wenn sie eine Kfz-Versicherung abschließt und diese folglich auf ihren Namen läuft ...

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