Kein krankengeld weil krankmeldung zu spät widerspruch muster

Hallo!

Leider fehlen noch ein paar Angaben in Deinen Zeilen - ich gehe daher der Einfachheit halber davon aus, dass der Krankengeldanspruch erst neu entstanden wäre.

Krankengeld ruht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V (Ruhen des Krankengeldes):
"solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,"

Daraus ergibt sich zweifelsfrei und ohne Ermessen der Krankenkasse, dass ein evtl. normalerweise bestehender Krankengeld-Anspruch solange ruht, wie die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wurde. Ist ja auch ganz logisch: Wenn sie gar nicht weiß, dass jemand krank ist + Krankengeld beziehen könnte - kann sie halt auch keines zahlen.

Genau deshalb steht auf jeder Krankschreibung ja auch immer groß + gut lesbar sowas wie "bei verspäteter Meldung droht Krankengeld-Verlust" (hab grad keinen hier, kann also nicht genau abgucken).

Da die Krankenkasse hier quasi keinen Entscheidungsspielraum hat, gibt es für meine Begriffe auch keine Grundlage für einen Widerspruch, denn der Fehler liegt eindeutig bei Dir. Selbst wenn die Meldung auf dem Postweg verloren geht - haftet der Versicherte dafür, erhält also im Zweifelsfall kein Krankengeld, weil dieses ruht. Du könntest jedoch einen freundlichen Brief an Deinen Bearbeiter schreiben, die Situation erklären, um Verständnis bitten usw. Je nach Krankenkasse + Bearbeiter KANN das manchmal helfen, muss aber nicht.

Bei bereits bestehendem Krankengeld-Bezug KANN eine verspätete Meldung übrigens nicht nur das Krankengeld, sondern ggf. sogar die Versicherung kosten. Und nicht immer kann der Versicherte wissen, wie schnell das Krankengeld einsetzt bzw. ob es ggf. noch für welchen Zeitraum Entgeltfortzahlung gibt. Es ist also immens wichtig, JEDE Krankschreibung SOFORT auch an die Krankenkasse weiterzugeben, nicht nur an den Arbeitgeber!

Sonnige Grüße vom Bäumchen


Worum ging es im letzten BSG-Urteil zur Krankschreibung?

Um die nicht rechtzeitige Einreichung der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung bei der Kasse. Konkret ging es am 25. Oktober 2018 um den Fall eines bei Daimler angestellten Mechanikers (Aktenzeichen: B 3 KR 23/17 R).

Er war schon länger arbeitsunfähig, hatte von seinem Arbeitgeber sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung und anschließend von der zuständigen Betriebskrankenkasse Krankengeld erhalten.

Es ging nun um den Eingang der ärztlichen Anschlusskrankschreibung bei der Kasse. Sein Hausarzt hatte ihm – pünktlich – eine Anschlusskrankschreibung ausgestellt. Doch diese ging erst fast drei Wochen später bei der Krankenkasse ein.

Das fünfte Sozialgesetzbuch (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) regelt hierzu jedoch, dass der Anspruch auf Krankengeld ruht, „solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt“.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die (Folge-)Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am siebten Tag nach dem Auslaufdatum der letzten Arbeitsunfähigkeits -Bescheinigung der Krankenkasse gemeldet werden. Andernfalls gibt es kein Krankengeld. Die Krankenkassen nehmen diese 7-Tages-Frist wohl überwiegend sehr ernst – wie auch im verhandelten Fall.

Und wie argumentierte der betroffene Mechaniker?

Er meinte, seine Frau habe die Krankmeldung rechtzeitig auf die Post gegeben, der Brief sei aber verspätet zugestellt worden. Das konnte er aber wohl nicht belegen.

Wichtiger war sein zweites Argument: Er erklärte, auch sein Arzt habe die AU-Bescheinigung der Krankenkasse zusenden müssen. Genauso hatten bislang auch etliche Sozialgerichte entschieden, die die Verantwortung für die Übersendung der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung bei den Ärzten sahen.

Das Bundessozialgericht hat den Streit innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit nun zu Ungunsten der Versicherten geklärt.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz müsse zwar der Arzt die Krankenkasse über die Diagnosen informieren. Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gehe es aber um das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die dortigen Regelungen seien nicht auf den Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse übertragbar.

Das Risiko eines verspäteten Postzugangs treffe nach dem Gesetz den Versicherten. Die Streichung des Krankengeldes sei deshalb völlig korrekt.

Das Krankengeld gibt es nur solange, wie eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeitsunfähigkeit (AU) eines Arztes vorliegt. Bei längeren Erkrankungen von Arbeitnehmern kommt es immer wieder zu Problemen bei den Folge-Krankschreibungen. Für die Betroffenen gibt es dabei zwei unterschiedliche Fallstricke. Die Folge-Krankschreibung muss

a) rechtzeitig erfolgen und

b) rechtzeitig bei der Krankenkasse eingehen.

Welche Folge hat das Urteil für den Versicherten?

Er verliert seinen Anspruch auf Krankengeld – zumindest für die Zeit, in der die Kasse nicht über die (erneute) Arbeitsunfähigkeit informiert war. Im konkreten Fall gingen dem Mechaniker Krankengeldansprüche für 19 Tage verloren.

Was kann man Betroffenen raten?

Bei Schwerkranken geht der Rat wohl eher an die Angehörigen: Sie sollten das „Management“ der Krankschreibung übernehmen. Die Krankschreibung sollte rechtzeitig – und möglichst per Einwurf-Einschreiben – an die Krankenkasse gesandt werden.

Welche Falle droht beim Krankengeld noch?

Die zweite Falle betrifft ein vorgelagertes Problem: Die verspätete Krankschreibung. Diese Falle ist inzwischen etwas entschärft worden. Gesetzlich geregelt ist nun, dass die erneute AU-Bescheinigung spätestens am Tag nach dem Auslaufen der vorausgegangenen Bescheinigung ausgestellt werden muss.

Wer zum Beispiel bis Donnerstag, den 14. März 2019, krankgeschrieben ist, muss bei länger andauernder Krankheit spätestens am Freitag, den 15. März, eine Anschluss-AU-Bescheinigung vom Arzt erhalten.

Falls die Krankschreibung am Freitag oder am Wochenende endet, reicht es nach einer Gesetzesänderung, die seit Juli 2015 in Kraft ist, wenn die Folgekrankschreibung vom Arzt erst am kommenden Montag erfolgt.

Kann ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bei einer schweren Krankheit auch für längere Zeit bescheinigen?

Nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien sollte die Arbeitsunfähigkeit normalerweise für bis zu zwei Wochen bescheinigt werden. Doch daran sind die Ärzte nicht gebunden.

Manchmal bescheinigen sie eine AU „bis auf weiteres“ – also ohne konkretes Ablaufdatum. Das ist möglich, befand das Bundessozialgericht am 10. Mai 2012 (Aktenzeichen B 1 KR 20/11 R).

Muss auch der Arbeitgeber über die weitere Arbeitsunfähigkeit informiert werden?

Ja. Der Arbeitgeber ist zwar bei einer längeren Krankheit nicht mehr in der Lohnfortzahlungspflicht. Arbeitnehmer müssen ihre weitere AU jedoch dem Arbeitgeber anzeigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 11. Juli 2013 (Aktenzeichen: 2 AZR 241/12) nochmals bestätigt.

Denn Arbeitgeber haben ein Interesse daran zu wissen, ob und wann mit einer Rückkehr des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Erkrankte erhalten deshalb auch in der Zeit des Krankengeld-Bezugs eine für den Arbeitgeber bestimmte Ausfertigung der AU-Bescheinigung, auf der keine Diagnose angegeben wird. Diese sollten sie umgehend an den Arbeitgeber weiterleiten.

Veröffentlicht

04.03.2019

Wie schreibe ich einen Widerspruch an die Krankenkasse wegen Krankengeld?

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Krankenkasse hat mir mit beigefügtem Schreiben mitgeteilt, dass mein Krankengeld zum ___________ eingestellt wurde. und bitte um Hergabe entsprechende Antragsformulare. Ich bin ausdrücklich bereit, zu arbeiten, so- weit es mein Gesundheitszustand nach ärztlicher Beurteilung zulässt.

Was passiert wenn man Krankmeldung zu spät bei der Krankenkasse abgibt?

Bei rechtzeitiger Meldung kommt es auf den Eingang der Krankmeldung bei der Krankenkasse an und nicht darauf, wann Sie die Krankmeldung abgeschickt haben! Geht die Krankmeldung verspätet bei der Krankenkasse ein, ruht der Krankengeldanspruch ab Beginn des Abschnitts bis zum Eingang der Krankmeldung bei der Kasse.

Was tun wenn Krankengeld nicht gezahlt wird?

Nachdem die Krankenkasse darüber informiert hat, dass sie das Krankengeld nicht zahlt, haben Betroffene einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Sie können den behandelnden Arzt über den Vorgang informieren und ihm mitteilen, dass Sie gegen die Entscheidung der Kasse Widerspruch einlegen.

Wie lange kann man eine Krankmeldung bei der Krankenkasse nachreichen?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte so schnell wie möglich, jedoch spätestens eine Woche nach der Krankschreibung bei der Krankenkasse vorliegen. Diese Frist ist im Sozialgesetzbuch festgelegt (§ 49 Abs. 1 Nr.

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