78 wochen regelung bei gleiche krankheit und herzu kommende krankheit

Tritt eine Krankheit ein, muss der Arbeitgeber zügig darüber informiert werden.

Es ist kalt, alles schnieft und hustet um Sie herum. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommen die meisten Arbeitnehmer, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden nicht drum herum, sich im Krankheitsfall einige Tage Bettruhe zu genehmigen. Diese Zeit geht nicht vom Urlaub ab.

Hierüber ist der Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Über welche Rechte und Pflichten ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit verfügt, darüber informiert der folgende Ratgeber.

  • Kompaktwissen: Krankheit
    • Inte­res­sante Fakten zur Krank­heit
    • Ar­beits­un­fall
    • Ar­beits­un­fä­hig­keit
    • Ent­gelt­fort­zah­lung
    • Krankengeld
    • Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit
  • Die Krankmeldung
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    • Krankheitsbedingte Kündigung
      • Was dürfen Arbeitnehmer während einer vorliegenden und gemeldeten Krankheit tun?
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber

Kompaktwissen: Krankheit

Welches Verhalten wird von erkrankten Arbeitnehmern erwartet?

Erkrankte Arbeitnehmer müssen sich nach einer entsprechenden ärztlichen Behandlung ihre Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen. Als Nachweis dafür fungiert die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.

Werde ich weiterhin entlohnt, wenn ich krank bin?

Bei einer Krankheit profitieren Beschäftigte normalerweise von einer Entgeltfortzahlung für insgesamt sechs Wochen. Sind sie länger krank, zahlt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld.

Darf mein Chef mich entlassen, weil ich krank bin?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter speziellen Voraussetzungen möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Inte­res­sante Fakten zur Krank­heit

Die Krankmeldung

Liegt eine Erkrankung vor, haben Sie laut Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) die Pflicht, sich beim Arbeitgeber zeitnah krank zu melden. Das bedeutet: sobald es Ihnen „zumutbar möglich“ ist. Das kann unter Umständen bereits vor dem Arztbesuch oder einer diagnostizierten Krankheit der Fall sein. Bei Bedarf kann hierbei auch auf Dritte zurückgegriffen werden, die in Ihrem Namen auf der Arbeit anrufen.

Bei der Krankmeldung ist dem Arbeitgeber auch die abzusehende Dauer des Fernbleibens vom Arbeitsplatz mitzuteilen. Versäumen Sie, sich auf Arbeit zu melden, kann das eine Abmahnung oder bei hartnäckigen, wiederholten Verstößen auch eine Kündigung zur Folge haben.

Häufig gilt: Der Vorgesetzte und/oder Arbeitgeber ist unmittelbar nach dem regulären Arbeitsbeginn über das Vorliegen einer Krankheit zu informieren. Wie sich das Prozedere in Ihrem Beschäftigungsverhältnis konkret darstellt, ist abhängig vom unterzeichneten Arbeitsvertrag. Hier ist in der Regel vermerkt, wer wann die Krankmeldung zu erhalten hat. Bei Unsicherheiten können Sie es hier nachschlagen.

Das Arbeitsrecht schreibt bei Krankheit nicht vor, wie das Unternehmen über das Vorliegen der Krankheit zu unterrichten ist. Häufig reicht ein Anruf aus. Wollen Sie sich nicht angreifbar machen, merken Sie sich den Namen Ihres Gesprächspartners, sowie das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs. Falls später Nachfragen kommen, können Sie mit diesen Informationen belegen, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind. Auf Nummer sicher gehen Sie darüber hinaus, wenn es einen Zeugen für Ihren Anruf gibt.

Gibt es eine Pflicht, die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar vorzulegen? Die Anzeige- und Nachweispflichten im EntgFG besagen:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.“ (§ 5 Absatz 1 EntgFG)

Das Arbeitsrecht sieht bei einer Krankmeldung ebenfalls vor, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Versicherung in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einen Hinweis darauf enthalten muss, dass auch die Krankenkasse zeitnah über den Grund der Krankheit und die vermutliche Dauer informiert wird.

Der Arbeitgeber kann demnach, wenn der Arbeitsvertrag zum Thema Krankheit eine solche Klausel enthält, schon am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitnehmer einfordern. Dies ist auch möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Liegt eine unverschuldete Krankheit vor, ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage seiner Beschäftigung nachzukommen. Nichtsdestotrotz hat er laut Gesetzgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies ist in Paragraph 3 Absatz 1 EntGFG festgehalten:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“

Für eine Dauer von maximal sechs Wochen kommt es zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Dauert die Erkrankung länger und sind Sie nach sechs Wochen noch immer krank, erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit in der Regel ein sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse – so sieht es das Sozialgesetzbuch Nr. 5 vor.

Wie hoch diese ausfällt, hängt von der jeweiligen Einkommenshöhe ab.

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit nach sechs Wochen bemisst sich am Einkommen. Es beläuft sich auf mindestens 70 Prozent des Bruttowertes und ist bei 90 Prozent des Nettogehaltes gedeckelt. Liegt ein und dieselbe Krankheit lange Zeit vor, wird das Krankengeld maximal 78 Wochen gewährt.

Krankheitsbedingte Kündigung

Arbeitnehmer, die häufig oder lange erkranken und damit lange Ausfallzeiten haben, schaden potenziell dem Arbeitgeber, da sie durch ihre Abwesenheit die Arbeitsaufgaben nicht so erfüllen wie ein überwiegend gesunder Mitarbeiter. Es kann daher unter bestimmten Umständen zur Kündigung im Krankheitsfall kommen. Es handelt sich dann um eine personenbedingte Kündigung.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist zulässig, wenn das Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – erheblich gestört ist. Damit sie ausgesprochen werden kann, braucht es triftige Gründe, die allesamt erfüllt sein müssen, damit sie wirksam ist. Das sagt die Rechtsprechung. Dazu gehören:

  • Negative Gesundheitsprognose: Der Arbeitnehmer kann aufgrund seiner Krankheit die im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllen. Es ist nicht prognostizierbar, wann er wieder vollständig arbeitsfähig sein wird. Diese Annahme hat der Arbeitgeber mit Fakten zu untermauern bzw. zu begründen.
  • Negative Beeinflussung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers: Die große Anzahl an Fehlstunden führt zu Störungen im Betriebsablauf oder es entstehen aktuell oder zukünftig bedeutende wirtschaftliche Nachteile hierdurch. Hierzu zählen zum Beispiel auch die Lohnfortzahlungen während der Krankheitsphasen oder die negative Beeinflussung der Produktionszahlen. Es muss jedoch eine Unverhältnismäßigkeit vorliegen.
  • Interessensabwägung: Schließlich sind die Interessen beider Vertragspartner gegeneinander abzuwiegen, wobei Parameter wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Gründe der Krankheit, die durchschnittlichen Fehlzeiten anderer Mitarbeiter und das Alter des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Fällt diese Bilanz negativ für den Arbeitnehmer aus und kann er auch nicht auf eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens versetzt werden, kann dies eine Grundlage für eine wirksame Kündigung bilden.

Eine Kündigung im Krankheitsfall ist unter bestimmten Auflagen möglich.

Einer Abmahnung wegen Krankheit bedarf es vor einer personenbedingten Kündigung nicht, da diese in der Regel nicht selbst verschuldet sind.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist schwieriger, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses bereits mehr als sechs Monate beträgt und in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit angestellt sind.Unter diesen Voraussetzungen kommt der gesetzliche Kündigungsschutz zum Tragen.

Was dürfen Arbeitnehmer während einer vorliegenden und gemeldeten Krankheit tun?

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig geschrieben, muss er sich nicht in jedem Fall dauerhaft im Bett aufhalten, um laut Arbeitsrecht eine Kündigung wegen Krankheit zu befürchten. Entscheidend ist, dass er seine Rücksichtspflicht wahrnimmt, also von allen Tätigkeiten Abstand nimmt, welche den Gesundungsprozess behindern.

Es kommt demnach auf die Art der jeweiligen Erkrankung an, welche Dinge erlaubt sind und welche nicht. Werden Sie bei der Missachtung Ihrer Rücksichtnahmepflicht während einer Krankheit im Arbeitsverhältnis erwischt, droht zunächst eine Abmahnung.

Erfolgte die Krankmeldung aufgrund einer Erkältung, steht einem Spaziergang oder Einkauf nichts entgegen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arzt von beidem nicht explizit abgeraten hat.

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Wie lange muss man zwischen 2 krankschreibungen arbeiten gehen damit wieder von vorne gezählt wird?

Die Sechs-Monats-Frist ist eine rückwärtslaufende Frist. Sie beginnt mit dem Tag vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Sie endet sechs Monate vorher. ¹ Der Arbeitnehmer hat am 19.8.2021 und am 5.5.2022 nicht gearbeitet.

Wann beginnt eine neue Blockfrist bei Krankengeld?

Eine Blockfrist beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist. Es ist möglich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.

Wie oft darf man wegen der gleichen Krankheit krank sein?

Wird ein Arbeitnehmer nach Ablauf von sechs Monaten erneut aufgrund derselben Krankheit krankheitsbedingt arbeitsunfähig, entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von bis zu sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG).

In welchem Zeitraum werden Vorerkrankungen angerechnet?

Vorerkrankungen werden nur angerechnet, wenn sie auf derselben Grunderkrankung beruhen. Die Vorerkrankung darf dabei nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Dabei kommt es nicht allein auf den Diagnoseschlüssel an: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.

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