Kann man sich tabak aus luxemburg schicken lassen

Achtung: Kommt kein Austrittsabkommen zustande, wird das Vereinigte Königreich ab dem Zeitpunkt des Austritts nicht mehr zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören. Das Vereinigte Königreich wird dann zollrechtlich als Drittland behandelt.

Jede Einfuhr von Waren von einem Lieferanten oder einer Privatperson (Verwandte, Freunde, Bekannte), die außerhalb der Europäischen Union (EU) niedergelassen sind, bedarf eines Zollverfahrens bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises), durch das folgende Gebühren anfallen können:

  • Einfuhrzölle;
  • Mehrwertsteuer;
  • gegebenenfalls Verbrauchsteuern und andere Abgaben.

Die Tatsache, dass eine Bestellung per Internet oder auf sonstige Weise (Post, Telefon, Fax usw.) erfolgt ist, ändert nichts am Einfuhrverfahren.

Bestellung bei einem Lieferanten

Die Höhe der Einfuhrzölle und Abgaben ist von der Art der eingeführten Ware abhängig und wird auf der Grundlage des Gesamtmarktwerts und der Versandkosten berechnet.

Wird die Einfuhr von einem Postbetreiber oder einem Expressdienst vorgenommen, erledigen diese die Zollformalitäten für Rechnung des Einführers und können diesem zusätzlich zu den oben genannten Zöllen und Abgaben Kosten für Zolldienstleistungen (Zollabfertigungs- oder Zollagenturkosten) in Rechnung stellen.

Der Empfänger kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Freistellung von den Einfuhrzöllen und Steuern gelangen.

Von der Zollbefreiung ausgeschlossene Waren:

  • alkoholische Produkte;
  • Parfüms und Eau de Toilette;
  • Tabak und Tabakwaren.

Sendungen bis zu 150 Euro

Sendungen mit einem Eigenwert von bis zu 150 Euro sind vom Einfuhrzoll befreit, es muss jedoch Mehrwertsteuer auf dem Gesamtwert der Sendung (einschließlich Portokosten) an den luxemburgischen Staat gezahlt werden. Die Post oder der Expressdienst kann Kosten für Zolldienstleistungen (Zollabfertigungs- oder Zollagenturkosten) in Rechnung stellen.

Sendungen über 150 Euro

Sendungen, deren Gesamtwert 150 Euro übersteigt, unterliegen:

  • Einfuhrzöllen;
  • der auf dem Gesamtwert der Sendung (einschließlich Portokosten und Einfuhrzöllen) berechneten Mehrwertsteuer;
  • gegebenenfalls Verbrauchsteuern und anderen Abgaben.

Versand von Privatperson zu Privatperson

Bei Sendungen zwischen Privatpersonen kann der Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Freistellung von den Einfuhrzöllen und Steuern gelangen:

  • Der Versand darf in keiner Weise gewerblich sein, das heißt: 
    • er muss gelegentlich erfolgen;
    • die Sendung darf ausschließlich Waren zur Verwendung durch den Empfänger selbst oder seine Familie enthalten (die Art oder Menge darf nicht auf einen gewerblichen Zweck schließen lassen);
    • er muss ohne Zahlung jeglicher Art an den Empfänger erfolgen.
  • Bei bestimmten Waren muss die mengenmäßige Beschränkung eingehalten werden. Diese Beschränkung gilt unabhängig vom Wert des Produkts. Bei diesen Waren ist die Zollfreiheit ebenfalls beschränkt.

Waren und erlaubte Mengen

  Waren Mengen
TabakwarenZigaretten; oder
50 Stück
Zigarillos (Zigarren mit einem Gewicht von höchstens 3 Gramm/Stück); oder 25 Stück
Zigarren; oder
10 Stück
Rauchtabak; oder 50 Gramm
anteilige Zusammenstellung dieser Waren /
Alkoholische Getränkenicht schäumender Wein; oder 2 Liter
destillierte Getränke und Spirituosen (> 22 % Vol.), unvergällter Ethylalkohol (mindestens 80 % Vol.); oder 1 Liter
destillierte Getränke und Spirituosen (≤ 22 % vol.) (Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake usw.), Schaumweine, Likörweine; oder
1 Liter
anteilige Zusammenstellung dieser Waren /

Tabakwaren sind in vielen EU-Mitgliedstaaten deutlich billiger als in anderen; so zahlt z.B. ein Pole nicht einmal halb so viel für eine Zigarette wie ein Brite. Hieraus könnte man im Versandhandel natürlich Kapital schlagen – der grenzüberschreitende Versand von Zigaretten, Tabak und anderen Rauchwaren ist jedoch aus steuerrechtlicher Sicht ausgesprochen problematisch, und zwar auch innerhalb der EU.

Tabaksteuersätze der EU-Staaten

Die hohen und weiterhin steigenden Tabakpreise sind in Deutschland ein populäres Reizthema: Allein seit 2002 ist der Preis für eine Zigarette von weniger als 16 Cent auf fast 25 Cent gestiegen. Einen Großteil dieses Preises macht die Tabaksteuer aus.

Innerhalb der EU sind Tabakwaren stark unterschiedlichen Steuersätzen unterworfen, sodass die Bürger in manchen EU-Staaten deutlich mehr für ihre „Kippen“ zahlen müssen als in anderen. Die höchsten Zigarettenpreise finden sich beispielsweise in Skandinavien und auf den Britischen Inseln, die niedrigsten Preise bei den jüngeren EU-Mitgliedern. Somit wäre es also z.B. für einen Briten ausgesprochen attraktiv, seine Zigaretten bei einem polnischen Tabakversand zu erwerben. Problem: auf diesem Weg kann die höhere Tabaksteuer nicht umgangen werden.

Kann man sich tabak aus luxemburg schicken lassen

Problemlage

Der Kern dieses Problems liegt in der Natur der jeweiligen nationalen (in der Regel per Steuerzeichen erhobenen) Tabaksteuer. Diese ist eine typische Verbrauchssteuer und damit dort fällig, wo der Endverbraucher den Tabak (bzw. das Tabakprodukt) konsumiert. Für Versandhändler bedeutet dies, dass sie beispielsweise beim grenzüberschreitenden Versand von Zigaretten nach Großbritannien diese Zigaretten beim britischen Zoll versteuern müssten – und zwar nach dem (sehr hohen) britischen Steuersatz.

Die sogenannten „Freimengen“ für Privatpersonen ändern hieran auch nichts, da diese ausdrücklich nur für den privaten Grenzverkehr gelten; jede gewerbliche Grenzüberschreitung – also auch der Versandhandel in das Ausland – ist grundsätzlich gewerblicher Natur und somit steuerpflichtig, auch wenn der Empfänger am Ort der Steuerpflicht dem Tabak für den Eigenbedarf empfängt.

Situation in Deutschland

Konsequenterweise müsste ein deutscher Versandhändler, der auch das EU-Ausland beliefert, die bereits in Deutschland versteuerten Tabakwaren noch einmal in dem Staat verzollen, in dem er die Ware ausliefert. Dies ist mit einem unendlich komplizierten Aufwand verbunden, der weitreichende Melde- und Zahlungspflichten birgt. Überdies dürfte der Versand aus wirtschaftlicher Sicht nicht rentabel sein: Da der Endverbraucher auch im Versandhandel „seine“ nationale Tabaksteuer entrichten muss, ist die Bestellung im Ausland für ihn schlicht nicht lohnend.

Auch der Versand von Zigaretten aus „billigeren“ Ländern, z.B. Polen, nach Deutschland ist dementsprechend den deutschen Abgaben unterworfen – auch hierzulande bestehen folglich keine Möglichkeiten, aus niedrigeren Tabaksteuersätzen im EU-Ausland Kapital zu schlagen.
Fazit

So verlockend der grenzüberschreitende Tabakhandel auch sein mag – praktisch alle denkbaren Varianten sind entweder unrentabel oder illegal. Wer sich doch auf dieses Abenteuer einlassen will, sollte frühzeitig bei der Bewältigung der steuerrechtlichen Probleme, die auf ihn zukommen, fachkundige Hilfe aufsuchen.

Weitere Informationen finden sich beispielsweise unter www.zoll.de.

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Bildquelle:

© V. Yakobchuk - Fotolia.com

Autor:
Mag. iur Christoph Engel
(freier jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)

Wie viel Tabak darf man verschicken?

Die Bestimmungen im Postverkehr besagen zudem, dass Geschenksendungen per Post von einer Privatperson aus einem Drittland (nicht EU‑Mitgliedstaat) an eine Privatperson in einem EU‑Land zulässig sind, soweit sie einen Wert von 41 EUR und eine Menge von 50 Stück Zigaretten nicht überschreiten.

Wie viel Tabak darf man von Luxemburg mit nach Deutschland nehmen?

800 Zigaretten. 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm)

Kann man Zigaretten aus Luxemburg bestellen?

Ein Online-Handel ist somit ausgeschlossen, nur Geschenke von der Verwandtschaft wären möglich. Kaufen Sie online Zigaretten bei einem Händler aus der EU, müssen Sie den Einkauf nachträglich versteuern. Kostet eine Schachtel in Deutschland zum Beispiel 5 Euro, sind im Preis fast 3 Euro Steuern enthalten.

Kann man Tabak bestellen?

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