Kann man mit 14 die Pille nehmen?

Die Pille ist das am meisten verwendete hormonelle Schwangerschafts-Verhütungsmittel in Deutschland.

Ab wann darf man die Pille nehmen? Die wichtigsten Infos! 

Unter der Pille versteht man im Allgemeinen ein Östrogen-Gestagen-Kombinationspräparat. Wenn es, wie heute üblich, niedrig dosiert ist, wird es als Mikropille bezeichnet. Daneben gibt es reine Gestagen-Produkte, die sogenannten Minipillen oder Gestagenpillen. Um vor einer Schwangerschaft zu schützen, reicht die Pille zur Verhütung. 

Die Pille schützt nicht vor sexuell übertragbaren Krankheiten!

Voraussetzung für die Verschreibung der Pille ist eine umfassende frauenärztliche Untersuchung. Mädchen, die mit Hormonen verhüten, sollten regelmäßig halbjährlich zum Frauenarzt*zur Frauenärztin gehen. Die Pille und jedes andere hormonelle Verhütungsmittel ist nur gegen ärztliches Rezept in der Apotheke erhältlich. Hormonelle Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Vaginalring, Verhütungspflaster, Hormonspirale, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat) sind für alle unter 18 Jahren kostenlos erhältlich. Bei über 18-Jährigen fällt aber die übliche Rezeptgebühr an. 

Ab wie viel Jahren darf man die Pille nehmen? 

Genau genommen gibt es kein Mindestalter für die Pille. Ob ein Mädchen sie bekommt, hängt vor allem von der körperlichen und seelischen Reife ab. Die überprüft der Frauenarzt*die Frauenärztin im Gespräch mit der Patientin und bei der Untersuchung. Da Jugendliche in Deutschland ab 14 Jahren Sex haben dürfen, ist in den allermeisten Fällen eine Verschreibung der Pille ab diesem Alter, kein Problem.

Bekomme ich die Pille auch alleine? 

Bekommt man die Pille auch ohne Eltern? Zwischen 14 und 16 Jahren entscheidet der Frauenarzt*die Frauenärztin, ob er dir die Pille oder ein anderes hormonelles Verhütungsmittel verschreiben kann, ohne dass deine Eltern davon erfahren. Ab 16 Jahren bekommt jedes Mädchen die Pille, wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Eine extra Erlaubnis der Eltern ist nicht erforderlich. 

Wann sollte ich mit der Pille anfangen?

Mädchen können gleich nach dem Besuch beim Frauenarzt*bei der Frauenärztin mit dem Rezept in die Apotheke gehen und sich die Pille holen. Empfohlen wird der Beginn der Einnahme am ersten Tag der Regel, denn dann ist das Mädchen vom ersten Tag an sicher vor einer Schwangerschaft geschützt. Wird mit der Pille irgendwann im Zyklus begonnen, muss sie erst sieben Tage am Stück eingenommen werden, bevor sich ein Mädchen auf die Verhütung verlassen kann. Mädchen, die bald Sex haben wollen, sollten sich deshalb rechtzeitig um einen Termin kümmern. Ansonsten heißt es: Warten oder Kondome benutzten! 

Bekommt man die Pille auch mit 13?

Grundsätzlich entscheidet der Arzt*die Ärztin, ob er*sie der Meinung ist, das Mädchen sei reif genug für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität und damit für die Einnahme der Pille. Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren bekommen die Pille aber normalerweise nicht ohne Zustimmung der Eltern verordnet. Wenn Jüngere unbedingt die Pille haben wollen, obwohl die Eltern dagegen sind oder es nicht wissen dürfen, sollten sie mit dem Arzt*der Ärztin darüber sprechen. Er wird dann im Einzelfall entscheiden, ob er*sie eine Ausnahme vertreten kann. 

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Das Dr. Sommer-Team steht seit über 50 Jahren für kompetente Sexual-Aufklärung und Jugendberatung
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Mädchen bei der Sprechstunde: Verantwortungsvolle Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen der Pille ist notwendig

Foto: Corbis

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat im November 2011 eine Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung Minderjähriger  erarbeitet, die Frauenärzten bei der Entscheidung helfen soll.

Welche Altersgrenzen gibt es?

Juristen unterscheiden zwischen der Geschäftsfähigkeit, die notwendig ist, um einen Behandlungsvertrag mit dem Frauenarzt zu schließen und der Einwilligungsfähigkeit in die medizinische Behandlung. Für die Frage, ob der Arzt die Eltern hinzuziehen muss, und ob er ihnen gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, ist vor allem die Einwilligungsfähigkeit entscheidend.

Die Geschäftsfähigkeit hängt nur vom Alter, nicht von der individuellen Reife eines Menschen ab: Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr ist man geschäftsunfähig, bis zum 18. Geburtstag beschränkt geschäftsfähig. Für die Einwilligungsfähigkeit gibt es keine fixe Altersgrenze. Der Arzt muss in jedem Einzelfall die geistige und sittliche Reife und Fähigkeit des Patienten prüfen.

Ab wann kann man ohne Eltern zum Arzt?

Die Einsichts-, Urteils- und Einwilligungsfähgikeit muss individuell und auf den konkreten Eingriff, also zum Beispiel das Verschreiben der Pille zur Empfängnisverhütung, hin geprüft werden. Unter Juristen und in der Rechtsprechung ist es umstritten, ob ein einwilligungsfähiger Patient automatisch auch alleine entscheidungsbefugt ist, das heißt ob die Eltern informiert werden müssen oder nicht.

Es gibt also keine Sicherheit für Kinder, Jugendliche, Eltern und Ärzte, wann genau die Eltern hinzugezogen werden müssen beziehungsweise wann eine Jugendliche alleine vom Frauenarzt die Pille zur Verhütung bekommen kann. Es ist immer eine Abwägung des Arztes im Einzelfall, ob er die Eltern informiert.

Ein Großteil der Juristen, die sich mit dem Thema befassen, ist der Ansicht, Minderjährige sollten selbst entscheiden können, ob sie in eine Behandlung einwilligen oder nicht, wenn sie die erforderliche Reife besitzen. Diese Sicht ist umstritten. Die Alternative wäre das Vetorecht des Kindes für den Fall, dass die Eltern alleine einer Behandlung zustimmen.

Nach Meinung der DGGG können Minderjährige ohne Mitspracherecht der Eltern über eine Behandlung entscheiden, wenn der Arzt sie für einwilligungsfähig hält.

Empfehlung für Gynäkologen

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der DGGG empfiehlt folgendes Verfahren:

Hält der Arzt die Minderjährige eindeutig für einwilligungsfähig, kommt es allein auf ihre Einwilligung an. Auch das Aufklärungsgespräch ist allein mit ihr zu führen. Hält er sie noch nicht für einwilligungsfähig, haben die Eltern über die Einwilligung zu befinden. Das Aufklärungsgespräch kann allein mit ihr geführt werden; die Minderjährige sollte einbezogen werden.

Für die schwierigen Fälle, in denen der Arzt sich nicht sicher ist, empfiehlt die DGGG den Kontakt mit den Eltern, insbesondere um zuverlässige Informationen über eventuelle Krankheiten der Minderjährigen und in der Familie zu bekommen.

Schweigepflicht gegenüber den Eltern

Auch gegenüber den Eltern kann es eine ärztliche Verschwiegenheitspflicht geben. Ist eine minderjährige Patientin noch nicht einwilligungsfähig, muss der Arzt die Behandlung sogar mit den Eltern besprechen. Hält er seine Patientin dagegen für einwilligungsfähig, kann die Minderjährige auf der Schweigepflicht bestehen. Dann darf der Arzt den Eltern auch keine Auskunft geben.

Regeln für die Pille

Bei unter 14-jährigen Patientinnen ist in der Regel davon auszugehen, dass das Mädchen noch nicht einwilligungsfähig ist.

Zwischen 14 und 16 Jahren hält die DGGG eine sorgfältige Prüfung der Einwilligungsfähigkeit der Patientin für notwendig. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein Mädchen in diesem Alter schon so reif ist, dass die Eltern nicht mehr hinzugezogen werden müssen.

Bei über 16-Jährigen dagegen kann der Arzt davon ausgehen, dass die Patientin einwilligungsfähig ist und damit auch eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Eltern gilt.

Mehr zur Behandlung minderjähriger Patienten durch Frauenärzte

Informationen gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, deren Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht die aktuelle Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung Minderjähriger  (PDF) aus dem November 2011 erarbeitet hat.

dba, Quellen: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung Minderjähriger, Stand November 2011.

Welche Pille ist für 14 Jährige geeignet?

Levonorgestrel-haltige Pillen sind daher zurzeit das Mittel der ersten Wahl, wenn es nicht andere Zusatzindikationen wie z. B. die Akne gibt. Auch sollten junge Diabetikerinnen eher eine antiandrogene Pille verschrieben bekommen [5, 6, 10].

Welche Verhütung für 14 Jährige?

Das meist verwendete und einfachste Verhütungsmittel für Jugendliche ist das Kondom, weil es eine hohe Sicherheit bietet und auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt. Bei richtiger Anwendung besitzt das Kondom einen Pearl-Index von 2.

In welchem Alter darf man die Pille nehmen?

Ein Mindestalter für die Verordnung der Pille gibt es nicht. Die Erstverordnung richtet sich nach der biologischen und psychischen Reife, die der Frauenarzt im Gespräch mit der Patientin überprüft.

Wann muss ein Mädchen die Pille nehmen?

Bei der ersten Einnahme wird die Pille am ersten Tag der Monatsblutung eingenommen. Sie schützt bereits vom ersten Tag an. Man unterscheidet zwischen Einphasenpille sowie Zwei- und Dreiphasenpille.

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