Kann man aus gesundheitlichen Gründen sofort kündigen?

Ein schlechtes Betriebsklima, Personalmangel oder die Einführung neuer Techniken – es kann viele Ursachen dafür geben, dass ein Arbeitnehmer wegen Überforderung krank wird. Lesen Sie hier, was zu beachten ist, bevor Sie die Kündigung wegen Krankheit einreichen.

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Corona-Krise, Ukraine Krieg, Klimakatastrophe und Energiekosten – in vielen Fällen ist die aktuelle Weltlage ein zusätzlicher Auslöser für Erkrankungen, die sowohl physische als auch psychische Ursachen haben können. Nicht selten sind Depressionen der Grund dafür, dass der Arbeitnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die gewohnte Leistung zu erbringen. Eine Eigenkündigung wegen Depressionen, sollte wie immer, wenn es um die Eigenkündigung wegen Krankheit geht, allerdings gut überlegt sein. 

Wenn Sie als Arbeitnehmer entschlossen sind, wegen einer Krankheit fristgemäß kündigen möchten, nutzen Sie die Vorlage Eigenkündigung Arbeitnehmer. Sie müssen dem Arbeitgeber keine Gründe nennen.

Krankschreibung geht vor Eigenkündigung 

Mit dem Gefühl, den Erwartungen im Job nicht mehr entsprechen zu können, werden die meisten Menschen an einem Punkt in ihrem Leben konfrontiert. Wer sich akut überlastet fühlt, sollte das Gespräch mit einer neutralen Person suchen. Liegen Anzeichen von Burnout vor,  sollte man dringend einen Arzt aufsuchen. Leider fällt es vielen Menschen schwer diesen Weg zu gehen. Und wer bereits an einer Depression erkrankt ist, ist aufgrund des Krankheitsbildes oft dazu geneigt, von sich aus die Kündigung einzureichen. Ob aus Scham vor Vorgesetzten oder Kollegen oder aus Furcht vor Personalgesprächen verzichtet man dann auf eine Krankschreibung und entzieht sich lieber der Situation. Die traurige Folge ist, dass der Arbeitnehmer dann selbst die Kündigung einreicht, weil er Angst hat gekündigt zu werden.

Eine Eigenkündigung wegen Krankheit ist aber in der Regel eine Lösung, die nur für dem Arbeitgeber Vorteile bringt. Denn bevor der Arbeitgeber von sich aus eine Kündigung wegen einer psychischen oder physischen Krankheit aussprechen kann, muss er einen langen Weg gehen. Insbesondere, wenn man das Kündigungsschutzgesetz für das Arbeitsverhältnis anwenden kann. 

Abfindung bei Eigenkündigung?

Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung wegen Krankheit ergibt sich fast immer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Denn gerade bei Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen ist es schwierig die sogenannte “Negativprognose” zu erstellen. Ein Gutachter müsste zweifelsfrei feststellen, dass auch eine längere Behandlung keine Aussicht auf Besserungen bei Arbeitnehmer bringen würde. Hinzu kommt, dass die Arbeitsgerichte bei Depressionen am Arbeitsplatz näher hinschauen und zu Gunsten des Mitarbeiters mitberücksichtigen, wenn Stress und Belastung am Arbeitsplatz zu Krankheitssymptomen geführt hat. Zudem müsste im Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung das Unternehmen darlegen, dass es für den Mitarbeiter keinen anderen Arbeitsbereich gibt.

Fazit: Wenn Sie als Angestellter eine Eigenkündigung wegen Depressionen einreichen, spart sich der Arbeitgeber viel Aufwand. Darüber hinaus spart er sich auch die Abfindung. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht nur freiwillig auf eine Abfindung und seine Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz. Er riskiert auch weitere Nachteile.

Sperrzeit wegen Eigenkündigung

Wer in einer psychischen Ausnahmesituation aus gesundheitlichen Gründen kündigt, handelt oft “im Affekt” aus Verzweiflung, ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Wenn diese Person dann nach der Kündigung auf ALG I oder ALG II angewiesen ist, muss sie sich beim Amt rechtfertigen. Denn die freiwillige Aufgabe eines Arbeitsplatzes kann eine Sperrzeit nach sich ziehen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, anhand von ärztlichen Bescheinigungen zu belegen, dass aufgrund der Krankheit das Leistungsvermögen nicht mehr gegeben war. Damit war die Arbeit nicht mehr zumutbar und für die Kündigung bestand ein wichtiger Grund.

Eigenkündigung auf Anraten des Arztes

Wie bereits dargelegt, ist eine Eigenkündigung wegen Krankheit immer nur der letzte Ausweg. Sie sollten im Vorfeld mit Ihrem Arzt abklären, ob dieser die Einschätzung teilt, dass der Gesundheitszustand eine weitere Ausübung der Tätigkeit nicht zulässt. Lassen Sie sich dies auch schriftlich bescheinigen. Auch zur Absicherung gegenüber dem Arbeitsamt, sollte vor der Eigenkündigung ein entsprechendes Attest eingeholt werden. Schreiben Sie ggf. in Ihre Eigenkündigung ausdrücklich:

“Ich kündige auf Anraten meines Arztes. Aus gesundheitlichen Gründen bin ich nicht mehr dazu in der Lage, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.”

Reichen Sie das Attest oder Gutachten direkt bei Arbeitsamt ein. Achtung: Falls Ihre Krankheit durch Mobbing ausgelöst wurde oder ähnliche Umstände, auf die der Arbeitgeber Einfluss hat, müssen Sie ihm vor der Eigenkündigung die Gelegenheit geben, die Situation zu ändern. Suchen Sie zunächst das Gespräch. Ändert sich nichts, schreiben Sie eine schriftliche Abmahnung, aus der sich ergibt, welche Umstände aus Sicht Ihres Arztes für die Krankheit ursächlich sind.

Was muss ich beachten wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige?

Was muss ich tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige? Zunächst müssen Arbeitnehmer (m/w/d) die Selbstkündigung nicht vor dem Arbeitgeber begründen. Um die Sperrzeit des Arbeitslosengeldes bei Selbstkündigung zu umgehen, sollten aber für die Agentur für Arbeit entsprechende Atteste vom Arzt eingeholt werden.

Wann darf ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen?

Als „krankheitsbedingte Kündigung“ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Kann ich wegen Krankheit fristlos kündigen?

Fazit. Eine fristlose Kündigung während Krankheit ist nicht prinzipiell ausgeschlossen. Hingegen kann der Arbeitgeber nicht wegen einer Krankheit fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung kommt unter Umständen in Betracht, wenn Sie eine Krankheit androhen oder krankfeiern.

Kann man mit einem ärztlichen Attest fristlos kündigen?

Das ärztliche Attest hat noch eine weitere wichtige Funktion: Will der Arbeitnehmer fristlos, d.h. außer-ordentlich, kündigen, bedarf es ebenfalls eines „wichtigen Grundes“ (§ 626 I BGB). Die ärztliche Empfehlung zur Aufgabe der Beschäftigung ist der Nachweis für einen solchen Grund.

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