Hat meine geschiedene Frau Anspruch auf meine Rente

Inhaltsverzeichnis

  • Wiederheirat Ex-Partner oder neuer Partner - Abgrenzung
  • Wiederheirat - Rentenanspruch / Witwenrente
  • Antrag auf Rentenabfindung bei Wiederheirat
  • Abfindung der Witwenrente bei Wiederheirat steuerpflichtig?
  • Wiederheirat - Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt bei Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen
  • Wiederheirat nach Scheidung - Unterlagen
  • Wiederheirat und Namensänderung
  • Wiederheirat und die Kirche
  • Katholische Kirche zur Wiederheirat nach Scheidung
  • Wiederheirat - Evangelische Kirche
  • Geschiedene Christen – Bibel allgemein
  • Islam


Rechtslage bei Wiederheirat (© © Björn Wylezich / Fotolia.com)

Falls Geschiedene sich nach einer Scheidung dazu entschließen, mit einem neuen oder alten Partner an ihrer Seite die Ehe einzugehen, spricht man von Wiederheirat.

Jedes Jahr werden in Deutschland zahlreiche Ehen geschieden, aber auch neu geschlossen. Eine Wiederheirat nach der Scheidung zählt in Deutschland zur sozialrechtlichen Normalität. Dennoch gibt es einige Besonderheiten und Regelungen, die vor allem beim Rentenanspruch und Kindesunterhalt zu beachten sind.

Wiederheirat Ex-Partner oder neuer Partner - Abgrenzung

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt des Ex-Partners entfällt, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine neue Ehe mit einem neuen Partner eingeht. In dem Falle ist gemäß § 1586 BGB der Ex-Partner von der Unterhaltspflicht gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehepartner befreit. Für den Unterhalt ist nunmehr der neue Partner verpflichtet.

Bei einer Wiederheirat des geschiedenen Ex-Partners ist der unterhaltspflichtige Ehepartner dem unterhaltsberechtigten Ehepartner weiterhin zum Unterhalt verpflichtet, jedoch in dem Maße, wie es das eheliche Recht vorsieht.

Wiederheirat - Rentenanspruch / Witwenrente

Ein Anspruch auf Witwenrente begründet sich in den §§ 46, 243 SGB VI nur dann, wenn der Hinterbliebene keine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Dies bedeutet, dass bei Wiederheirat der Rentenanspruch gemäß § 100 Abs. 3. SGB VI; § 107 Abs. 1 Satz 1 SGB VI auf Witwenrente erlischt, jedoch bei erster Wiederheirat oder Begründung einer neuen Lebenspartnerschaft diese abgefunden werden kann.

Antrag auf Rentenabfindung bei Wiederheirat

Bei Wiederheirat entfällt die Witwenrente, stattdessen kann gemäß § 80 SGB VII eine einmalige Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen der Witwenrente gezahlt werden. Dabei wird die Höhe der Witwenrente herangezogen, die in den letzten 12 Kalendermonaten durchschnittlich vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten wurde.

Um eine Abfindung der Witwenrente zu erhalten, kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein formloses Schreiben als Antrag eingereicht werden. Auf dem Schreiben muss die Versicherungsnummer des verstorbenen Ehe- bzw. Lebenspartners vermerkt sein. Zudem muss eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit beigefügt werden.

Abfindung der Witwenrente bei Wiederheirat steuerpflichtig?

Bei einer Wiederheirat entfällt die Witwenrente, da der neue Partner unterhaltspflichtig wird. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt im Fall einer Witwenrente eine einmalige Abfindung, die seit dem Jahr 2006 steuerfrei ist.

Wiederheirat - Versorgungsausgleich

Ein aufgrund einer Scheidung durchgeführter Versorgungsausgleich dient dazu, eine gleichmäßige Verteilung der Rentenanwartschaft beider Eheleute zu erzielen. Um eine Benachteiligung eines Ehepartners auszuschließen, hat der Gesetzgeber den Versorgungsausgleich eingeführt. Dieser kann unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht, allerdings nicht, wenn ein Ex-Ehepartner erneut heiratet. Bei einer Wiederheirat eines Ex-Ehepartners bleiben die ausgeglichenen Rentenansprüche bestehen, da diese sich auf die Vergangenheit beziehen.

Kindesunterhalt bei Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen

Bei Wiederheirat des Ex-Partners, bei dem das unterhaltsberechtigte Kind mit im Haushalt lebt, bleibt der Anspruch auf Kindesunterhalt weiterhin bestehen. Das Einkommen des neuen Ehegatten wird bei einer Wiederheirat nicht berücksichtigt. Für den Kindesunterhalt bei Wiederheirat ist weiterhin der leibliche Elternteil oder bei adoptierten Kindern der Adoptivelternteil verantwortlich.

Anders verhält es sich, wenn der neue Ehegatte das unterhaltsberechtigte Kind adoptieren würde. Dann würde die Unterhaltspflicht auf ihn übergehen.

Wiederheirat nach Scheidung - Unterlagen

Folgende erforderliche Unterlagen müssen bei einer Wiederheirat eingereicht werden:

  • Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister;
  • Gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass);
  • Eine gültige Meldebescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als 4 Wochen ist;
  • Eheurkunde der letzten Ehe, entweder mit Auflösungsvermerk oder Sterbeurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister (beim Standesamt der letzten Trauung erhältlich); bei Lebenspartnerschaften ist ein beglaubigter Nachweis über die Gründung und Auflösung dieser zu erbringen;
  • Gegebenenfalls weitere Dokumente, wie Einbürgerungsurkunde usw.

Wiederheirat und Namensänderung

Bei einer Wiederheirat kann der neue Partner den Namen des neuen Ehepartners annehmen. Bei Kindern ist dies gemäß § 1618 BGB ebenso möglich, wenn die Mutter den Namen des neuen Partners annimmt. Bei Vorliegen eines gemeinsamen Sorgerechts mit dem leiblichen Kindsvater, muss dieser der Namensänderung zustimmen. Das Gleiche gilt für die Kindsmutter und für den Fall, dass kein gemeinsames Sorgerecht besteht, aber das Kind den Namen des Kindsvaters trägt. Hier ist eine Zustimmung des Kindsvaters unerlässlich. Ab einem Kindsalter von 5 Jahren ist auch die Zustimmung des Kindes nötig.

Sollte das Kind einen Doppelnamen erhalten, der aus dem Namen des Kindsvaters oder der Kindsmutter und des neuen Ehepartners besteht, so kann gemäß § 1618 S. 4 BGB zum Wohle des Kindes auch das Familiengericht eine Namensänderung erlauben. Dies bedeutet, dass das Familiengericht in diesem Fall die Einwilligung des Elternteils ersetzen kann.

Wiederheirat und die Kirche

Gemäß Art 140 GG iV.m. Art 137 WRV sind Kirchen befugt, ihre eigenen Regeln für ihre Angelegenheiten aufzustellen. Dazu gehören auch die Scheidung und Wiederheirat.

Katholische Kirche zur Wiederheirat nach Scheidung

Nach dem Verständnis und der innerkirchlichen Regelungen der katholischen Kirche gilt eine Wiederheirat nach Scheidung als ungültiger Ehebund. Für die katholische Kirche sind die Partner aus der ersten Ehe nicht austauschbar. Sie sind diesen Bund mit ihrer Heirat unwiderrufbar eingegangen. Eine Wiederheirat würde diese Unbedingtheit verletzen.

Wiederheirat - Evangelische Kirche

Eine Wiederheirat in der evangelischen Kirche gestaltet sich zwar einfacher als in der katholischen Kirche, jedoch wird auch hier an die Unauflösbarkeit der Ehe festgehalten. Eine Wiederheirat wird allerdings nicht ausgeschlossen. Es obliegt vielmehr in der Verantwortung des betreuenden Pfarrers, die Ernsthaftigkeit der neuen Ehe und Wiederheirat festzustellen. Dazu lädt der Pfarrer in der Regel die neuen Eheleute zu intensiven Gesprächen ein.

Geschiedene Christen – Bibel allgemein

In der Bibel werden Scheidung und Wiederheirat als Notordnung gesehen, die die Antwort Gottes auf Chaos und Sünde darstellt (5. Mose 24,1-4; Jeremia 3,1 ff.; Jesaja 50,1). Allerdings war die Scheidung nie Gottes Wille. Vielmehr war die Scheidung im Alten Testament zugelassen, da Mose diese aufgrund der Ungehorsamkeit des Volkes erlauben musste. Demnach erlaubte auch Gott die Scheidung und Wiederheirat. Die Wiederheirat wurde vornehmlich aus sozialen Gründen erlaubt, da vor allem bei Frauen nach einer Scheidung keine materielle Versorgung mehr gewährleistet werden konnte. Um diese sicherzustellen, erlaubte Gott die Wiederheirat. Im Neuen Testament wurden Scheidung und Wiederheirat nach den Worten Jesus nicht mehr erlaubt. Hier stand vielmehr die Hingabe und Gehorsamkeit zu Gott sowie die Bruderliebe im Vordergrund. Diese Argumente verboten eine Scheidung und Wiederheirat.

Islam

Im Islam ist eine Wiederheirat nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Dazu gehört unter anderem, dass Frauen erst dann eine neue Ehe eingehen dürfen, wenn ihr Ehemann die Scheidung ausspricht. Zudem muss eine Wartezeit von drei Monaten eingehalten werden.

Wann bekommt die geschiedene Ehefrau den Versorgungsausgleich?

Haben beide Partner Versorgungsansprüche erworben, kommt es zum gegenseitigen Ausgleich der Anrechte – dem Hin- und Her-Ausgleich. Das heißt: Mit dem Zeitpunkt der Scheidung haben beide Ex-Partner gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit – und ein eigenes Rentenkonto.

Wann bekomme ich meine Rente von meinem Ex Mann?

Das Geld auf die Hand bekommst Du erst wenn Du in Rente gehst. Wenn Sie in Ihre letzte Rentenauskunft schauen, sollte da drin vermerkt sein, welche Auswirkung der Versorgungsausgleich für Sie hat ... und natürlich auch in den Unterlagen zur Scheidung.

Warum muss ich meiner Ex Frau Rente zahlen?

Geschiedene zahlen oft einen Teil ihrer Rente an den Ex-Partner. Grund dafür ist der Versorgungsausgleich. Mit der Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften je zur Hälfte aufgeteilt.

Kann eine geschiedene Frau Witwenrente bekommen?

Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene Sie können trotz Scheidung eine Hinterbliebenenrente bekommen, wenn: Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde. Sie selbst nach der Ehescheidung zu Lebzeiten Ihres früheren Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin nicht wieder geheiratet haben.

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