Grab abgesackt wer ist zuständig

Hallo, kann mir jemand sagen, ob es einen Trick oder eine besondere Erde gibt, damit das Grab nicht so sackt? Ständig sackt das Grab meines Vaters sehr stark ab, andere Gräber ebenso, aber manche sehen richtig hübsch mit Hügel aus, ich weiß einfach nicht wie die das machen?! Es ist wirklich anstrengend ständig die Säcke über den Friedhof zu tragen! Vielleicht kann mir jemand von Euch einen guten Tip geben? Danke

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ein Grab ausgehoben wird und eine Beisetzung stattfindet, wird anschließend die ausgehobene Erde wieder eingefüllt. Dadurch entsteht auch der Grabhügel, denn der Sarg füllt einen Teil des Raumes aus.

Wenn die Erde sich dann verdichtet, u. a. auch durch den Regen, der gelegentlich fällt, sackt der Grabhügel runter. Das passiert meist im ersten halben Jahr nach der Beerdigung und ist ein normaler Vorgang.

Je nach Holz- und Bauart des Sarges und dem Gewicht der Erde bricht innerhalb der ersten 2-5 Jahre der Sargdeckel ein und das Grab senkt sich entsprechend ab. Dann muss Erde aufgefüllt werden, bis das Niveau wieder ausgeglichen ist. Das kann etwas dauern und man muss mehrmals nachfüllen, denn die nachgefüllte Erde ist ja auch wieder locker und muss sich erst verdichten. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, dann muss normalerweise auch nichts mehr nachgefüllt werden.

Eine spezielle Erde, die dies verhindern könnte, gibt es nicht und macht auch nicht viel Sinn. Das ist ein natürlicher Vorgang und mit dem wirst Du leben müssen.

vollkommen richtig was lachlan sagt. friedhofs gärtner füllen erde auf verdichten diese füllen wieder erde auf verdichten diese wieder bis das ganze wieder auf normalem niveu ist dies ist aber kein garant dafür das das grab nicht wieder einsack denn wie schon gesagt dies ist ein normaler NATÜRLICHER vorgang denn wenn wasser abfließt bzw nur in eine richtig fließt reißt es erdreich mit und so entstehen natürlich hohlräume.

Mein Dad ist seit bald 4 Jahren tot und bis vor 2 Jahren hat er mich auch noch dauernd mit absackender Graberde genervt, der Kaschper :D

Ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass es nen Trick dagegen gibt, außer vielleicht von Anfang an die Erde fest nachzudrücken und gleich nachzufüllen. Bei ner Normalbestattung fault erst nach ner Zeit der Sarg weg, also geht's da wohl eher nicht.

Sieh's ein, die Toten überlisten uns andauernd ^^

Mein Trick : Einen Gärtner^^ Wir haben das Grab meines Vaters direkt am Anfang von einem Gärtner machen lassen, damit genao so etwas nicht passiert. Was das jetzt genau für eine Erde ist, weis ich nicht, aber oben drauf liegt Mos. Das hat einmalig 50 Euro gekostet und das ist wirklich sehr pflegeleicht. Allerdings muss man das Mos regelmäßig gießen, dass vergessen viele. Und man muss vorher überlegen, wo man Blumen hin haben will, weil man dafür das Mos abstechen muss.

Hallo,

also ich habe das Problem bei dem Grab meines Vaters auch und das seit über 20 Jahren. Ich habe das Grab damals selbst angelegt. Ein Friedhofsmitarbeiter sagte mir, dass man sich im Friedhof Erde holen kann. Die ist vom ausbaggern aus anderen Gräbern und enthält ziemlich viele Steine. Er meinte da wäre dann die Erde dichter und das Grab sackt nicht zu sehr ab. Leider ist das bei meinem Vater jetzt zu spät. Das Grab meines Bruders wurde damals von einem Gärtner angelegt und da war dieses Problem nie.

Was möchtest Du wissen?

Dieses Grabmal dürfen Friedhöfe verbieten

Hinterbliebene haben in der Regel die Pflicht zur Grabpflege. Positiv ausgedrückt: Sie können das Grab gestalten. Die Vorgaben hierzu können von Friedhof zu Friedhof sehr unterschiedlich sein. Mitunter werden strenge Regeln aufgestellt, etwa zur Art der Bepflanzung. Informieren Sie sich am besten direkt bei der Friedhofsverwaltung. Oft finden sich Informationen auch in den Satzungen, die eventuell im Internet zu finden sind.

Die Friedhofsverwaltung darf auch untersagen, dass eine Steinplatte das Grab vollständig bedeckt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 19 A 1798/16). Die Begründung: Bei der Beschaffenheit des Bodens auf dem Grabfeld kann es Verwesungsstörungen geben, die sich durch eine vollständige Abdeckung der Grabstätte verschlimmern würden. Das Problem ist gar nicht so selten: Bundesweit besteht auf 30 bis 40 Prozent der Friedhöfe eine sogenannte Verwesungsstörung, weil etwa die Böden zu dicht oder feucht sind. Verbote von Grabplatten gebe es deshalb vielerorts.

Gestaltung von Grabmalen hat Grenzen

Auch die Gestaltung von Grabmalen hat Grenzen. Eine Skulptur mit der Form eines ausgestreckten Fingers darf nicht auf einem Friedhof aufgestellt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 1 A 12180/17) hervor.

In dem konkreten Fall wollte ein Mann das knapp zwei Meter hohe Kunstwerk auf dem Grab seiner Frau aufstellen. Die Friedhofsverwaltung lehnte das ab. Gegen deren Bescheid klagte der Mann – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab. Ein Friedhof sei keine Kunstausstellungsfläche, heißt es in der Begründung unter anderem. Die Würde des Ortes werde durch das fingerförmige Grabmal nicht hinreichend gewahrt. Bei den Friedhofsbesuchern könnte es Irritationen oder Ärger hervorrufen. Außerdem würde es sich nicht in die Umgebung einfügen.

Was kann ich machen, wenn ich für die Grabpflege wenig Zeit habe?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie können zum Beispiel den Friedhofsgärtner mit der Pflege beauftragen. Das koste in der Regel etwas. Möglich sei es auch, das Grab mit pflegeleichten Pflanzen wie etwa Efeu zu gestalten oder eine Grabplatte zu verlegen.

Auch Urnengräber bedürfen weniger Pflege. Eine andere Möglichkeit sind Rasengräber, die oft nur ein kleiner Grabstein markiert. Allerdings dürfen Sie bei solchen Gräbern mitunter auch keine Blumen ablegen.

Was muss der Grabbesitzer tun, wenn der Grabstein wackelt?

Grundsätzlich ist der Grabbesitzer gemeinsam mit dem Friedhofsträger für die Sicherheit des Grabmals zuständig. Man spricht hier von der Verkehrssicherungspflicht. Wird etwa durch einen umfallenden Stein ein Passant verletzt, haften beide dafür.

Laut den Friedhofssatzungen ist der Friedhofsträger zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet. Meist fällt bei solchen Kontrollen auf, dass ein Stein wackelt, und seine Reparatur wird veranlasst. Merkt in der Zwischenzeit der Grabbesitzer Veränderungen am Stein, sollte er aber auch reagieren.

  • Kosten im Detail: Eine Bestattung kostet schnell mehrere Tausend Euro
  • Checkliste für Hinterbliebene: Tod eines Angehörigen – was jetzt zu tun ist
  • Immer weniger Särge: Stirbt der klassische Friedhof bald aus?

Wer trägt die Kosten für die Reparatur?

Für Grabmäler gilt eine fünfjährige Gewährleistungsfrist. Treten in dieser Zeit Mängel auf, wie ein Verschieben oder Wackeln eines Grabsteins, muss der Steinmetz diese beheben und die Kosten dafür tragen. Diese Zeit überstehen gute Arbeiten aber in der Regel. Zwar kann es in schwierigen Bodenverhältnissen durchaus vorkommen, dass Steine sich verschieben, aber umfallen dürfen sie nicht. Besitzern von älteren Gräbern sollten die Steine immer mal wieder in Augenschein nehmen.

Wer muss sich um ein Grab kümmern?

Verantwortlich für die Pflege ist der Nutzungsberechtigte oder Eigentümer der Grabstelle. Und das muss nicht immer der Erbe sein. Erben sind zunächst verpflichtet, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen und die Kosten zu tragen. Als Nachlassverbindlichkeit sind die Beerdigungskosten vom Nachlasswert abzuziehen.

Wann senkt sich das Grab?

Das Grab wird sich nach der Beerdigung noch absenken. Das liegt daran, dass die Erde durch den Aushub aufgelockert wurde und sich erst mit der Zeit wieder absenkt. In der Regel zerfällt innerhalb des ersten Jahres nach dem Tod auch der Sarg, so dass sich die Erde danach noch einmal ein Stück absenkt.

Wie lange bleibt ein Sarg unter der Erde?

Die Lebensdauer der Särge ist von der gewählten Holzart und der Bodenbeschaffenheit der Grabstätte abhängig. Beide Parameter wirken in unterschiedlicher Weise aufeinander ein. Daher wird von einer durchschnittlichen Haltbarkeitsdauer zwischen 10 und 15 Jahren ausgegangen.

Wem gehört das Grab?

Der Verantwortliche ist der Eigentümer und damit Nutzungsberechtigte einer Grabstätte. Wird das Grab vernachlässigt und verwahrlost, kann die Friedhofsverwaltung die Grabpflege auch bei einem Gärtner in Auftrag geben und die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte