Für Schulen bleibt die Regel bestehen, dass das gesamte Kollegium sowie alle Beschäftigten im Sekretariat und der Haustechnik diesen Kurs besuchen dürfen. Eine Auffrischung ist nicht vorgesehen; stattdessen soll der Kurs alle zwei Jahre wiederholt werden. Ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an die Schulen ist in Vorbereitung.
Für Kindertageseinrichtungen und für Tagespflegepersonen gilt jetzt der Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“. In Kürze erscheint die DGUV Information 202-089 (Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen) mit weiteren Informationen. Für Kurse ab dem 01.04.2015 gelten die Anträge für „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“. Für Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden die Kosten für alle frühpädagogischen Fachkräfte übernommen. Für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden Kosten für eine frühpädagogische Fachkraft pro Gruppe von der KUVB übernommen (wie bisher beim Kurs „Erste Hilfe am Kind“). Für weitere Kostenübernahmen setzen Sie sich bitte mit dem für Ihre Beschäftigten zuständigen Unfallversicherungsträger direkt in Verbindung. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Etat für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen begrenzt ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel auch Kostenübernahmen abgelehnt werden können. Sollten Sie Fragen zur Ersten Hilfe haben, erreichen Sie uns unter Tel.: 089 36093-440 oder per E-Mail unter [email protected]. Hier finden Sie die Antragsformulare auf Kostenübernahme. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern hat dazu auf Ihrer Website eine Anleitung gegeben. Klicken Sie dazu auf folgenden Link und erfahren Sie mehr zu dem Kostenübernahmeverfahren und Regelungen für die Kostenübernahme. Kindernotfälle stellen häufig eine Herausforderung dar. Einerseits berühren uns kindliche Notfälle sehr, andererseits bestehen Unsicherheit und Angst, aufgrund der Besonderheiten des kindlichen Körpers, etwas falsch zu machen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, daher unterscheiden sich viele Maßnahmen. In unseren Lehrgängen „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ zeigen wir Ihnen, wie einfach Erste Hilfe am Kind ist. Eltern, Mitarbeiter der Tagespflege / Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, Großeltern und alle anderen die privat oder beruflich mit Kindern zu tun haben oder sich im Bereich „Erste Hilfe am Kind“ fortbilden möchten. AusbildungsinhalteEin Kind ist kein kleiner Erwachsener!!
AusbildungsortWir bieten den Kurs im Rettungszentrum Flintsbach, Nußdorferstr. 35, 83126 Flintsbach in unseren modernen Schulungsräumen an. Alternativ führen wir den Kurs aber auch gerne in Ihren Räumlichkeiten (z.B. Besprechungsraum) durch! Ausbildungsdauer9 Unterrichtseinheiten a 45 min Ausbildungskosten45,- € Bei Mitarbeitern in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen kann die Abrechnung über die KUVB erfolgen (hier muss vorher ein Antrag eingereicht werden) Bei Fragen zum Kurs und zur Kursbuchung könnt ihr uns über die Kontakt-Seite erreichen! TermineFolgende Termine werden angeboten: 18.11.2022, 09.12.2022 Der Kurs beginnt um 09:00 Uhr im Rettungszentrum Flintsbach, Nußdorferstr. 35, 83126 Flintsbach in unseren modernen Schulungsräumen. Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen. Unser Lehrgangsangebot richtet sich an
HinweiseLaut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren. Weitere Informationen finden Sie auch in der DGUV-Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb. Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang vorbehaltlich pandemiebedingter Bestimmungen gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch. KostenübernahmeWir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. |