Elterngeld erhält nur wer beschäftigt ist

Elterngeld berechnen

So machst Du mehr aus Deinem Elterngeld

Elterngeld erhält nur wer beschäftigt ist

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Aktualisiert am 24. März 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Mutter oder Vater bekommst Du monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro Elterngeld. Und zwar für zwölf Monate nach der Geburt Deines Kindes.
  • Das kannst Du auf 14 Monate verlängern, wenn Du Dein Kind allein erziehst oder auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt (Partnerschaftsmonate).
  • Wenn Du schnell wieder Teilzeit arbeiten möchtest, kannst Du vom Elterngeld Plus profitieren. In der Summe bekommst Du zwar nicht mehr Geld, aber über einen längeren Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

So gehst Du vor

  • Nutze den Elterngeldrechner des Bun­des­fa­mi­lien­mi­ni­ste­ri­ums, um Deine Elternzeit zu planen und Dein persönliches Elterngeld zu berechnen.
  • Hole Dir vor der Geburt den Elterngeldantrag. In unserer Checkliste findest Du alle Unterlagen, die Du einreichen musst.
  • Wenn Du verheiratet bist, denk daran, rechtzeitig die Steuerklasse zu wechseln. Du kannst dadurch vielleicht mehr Elterngeld bekommen.

Mit einem Kind verändert sich Dein Leben. In den ersten Monaten nach der Geburt gibt es vom Staat Elterngeld. Das hilft Dir, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Im Jahr 2020 wurden 7,2 Milliarden Euro an Elterngeld ausgezahlt. Wie viel Elterngeld Du bekommst, kannst Du mit ein paar einfachen Kniffen optimieren.

Hast Du wegen der Corona-Pandemie zwischen dem 1. März 2020 und dem 23. September 2022 weniger verdient, erleidest Du beim Elterngeld keine Nachteile. Bei der Berechnung fließen die Monate in Kurzarbeit oder mit Ar­beits­lo­sen­geld I nicht ein (§ 2b Abs. 1 Satz 4 BEEG).

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Du hast als Mutter oder Vater Anrecht auf Elterngeld, wenn Du Dein Kind nach der Geburt selbst betreust und mit ihm in einem Haushalt in Deutschland lebst. Das gilt auch, falls Du Dein Kind adoptiert hast.

Für das Elterngeld ist es unwichtig, ob Du vor der Geburt angestellt oder selbstständig gearbeitet hast, arbeitslos warst oder gerade mitten im Studium bist. Voraussetzung ist aber, dass Du nach der Geburt gar nicht oder höchstens 32 Stunden in der Woche arbeitest. Damit ist eine Vier-Tage-Woche möglich.

Kein Elterngeld bekommst Du, wenn Du Dein Kind während eines bezahlten Urlaubs betreust, ohne richtig Elternzeit zu nehmen (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015, Az. B 10 EG 3/14 R).

Verdienst Du zusammen mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin mehr als 300.000 Euro oder als Alleinerziehender mehr als 250.000 Euro im Jahr, gibt es kein Elterngeld (§ 1 Abs. 8 BEEG).

Eltern aus EU-Ländern und der Schweiz können Elterngeld bekommen, wenn sie in Deutschland wohnen und arbeiten. Wenn Du aus anderen Ländern kommst, kannst Du Elterngeld beziehen, wenn Du einen Aufenthaltstitel hast, mit dem Du dauerhaft in Deutschland arbeiten darfst. Eltern mit einem Studentenvisum, einer befristeten Arbeitserlaubnis oder einer Duldung haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

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Hermann-Josef Tenhagen

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Wie beantragst Du Elterngeld?

Du brauchst zunächst einmal das richtige Formular, denn jedes Bundesland hat ein eigenes. Den für Dich passenden Antrag findest Du online auf der Website des Familienministeriums. Bis zu sechs Wochen vor dem geplanten Geburtstermin kannst Du zum Beispiel in Bayern den Antrag schon online einreichen und alle weiteren Unterlagen nachreichen.

Die für Dich zuständige Stelle für Elterngeld ist meist beim Versorgungsamt, beim Amt für Soziales oder beim Jugendamt in Deiner Stadt oder dem Landkreis angesiedelt. Eine genaue Übersicht findest Du hier.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchst Du zum Elterngeldantrag

  1. Vollständig ausgefülltes Elterngeldformular
  2. Geburtsbescheinigung des Kindes
  3. Kopie Deines Personalausweises
  4. Einkommensnachweis: Gehaltsabrechnung für Angestellte, Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Selbstständige
  5. Bescheinigung der Kran­ken­kas­se über das Mut­ter­schafts­geld
  6. Bescheinigung über den Ar­beit­ge­ber­zu­schuss zum Mut­ter­schafts­geld
  7. Arbeitgeberbescheinigung zur gewährten Elternzeit

Du solltest Dir nicht viel Zeit lassen, um die Unterlagen auszufüllen. Denn Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben, es sei denn, ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt. Du musst im Formular angeben, welcher Elternteil für welche Zeiträume Elterngeld beantragt. Die Aufteilung kannst Du im Nachhinein einmal problemlos ändern, in Härtefällen auch ein zweites Mal.

Lebensmonate sind entscheidend

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, solltest Du Elterngeld nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten Deines Kindes beantragen.

Beispiel: Dein Kind ist am 17. Oktober 2021 auf die Welt gekommen. Wenn Du das Elterngeld ab November 2021 beantragst, dann wird Dir das Einkommen vom 17. Oktober bis Ende Oktober voll auf das Elterngeld angerechnet. Deshalb ist es besser, Elterngeld ab dem 17. Oktober 2021 zu beantragen.

Ergeben sich nach der Antragstellung Änderungen, die für die Berechnung des Elterngelds wichtig sind, musst Du diese der Elterngeldstelle sofort mitteilen. Dazu gehört jedes Einkommen, das Du verdienst, während Du Elterngeld erhältst.

Elternzeit gleich Elterngeld?

Hast Du vor der Geburt Deines Kindes als Arbeitnehmer gearbeitet, musst Du oft zugleich auch Elternzeit beantragen. So kannst Du Deine Arbeitszeit verringern – eine Voraussetzung, um Elterngeld bekommen zu können. Die Elternzeit musst Du spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn anmelden.

Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, musst Du keine Elternzeit nehmen. Auch wenn Du studierst, nicht arbeitest oder selbstständig bist, kannst Du Elterngeld bekommen.

Wie viel Elterngeld steht Dir zu?

Du bekommst mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro Elterngeld pro Monat. Warst Du vor der Geburt nicht berufstätig, bekommt Du den Mindestsatz von 300 Euro, den sogenannten Sockelbetrag (§ 2 Abs. 4 BEEG).

Bemessungszeitraum von 12 Monaten

Hast Du vor der Geburt gearbeitet, berechnet die Elterngeldstelle Deinen Anspruch. Sie geht dabei nicht von Deinem Nettogehalt aus, das Du in Deiner Lohnabrechnung findest. Die Behörde geht von Deinem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt aus – das ist der Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG). Falls Du Mutter bist, wird Dein Einkommen aus den zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet.

Ausklammerung von Monaten

Bei der Einkommensermittlung werden Monate nicht mitgezählt, in denen Du für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nichts oder weniger verdient hast. Bekommst Du also innerhalb eines Jahres ein zweites Kind, wird zur Berechnung des Elterngelds für das jüngste das Einkommen zugrunde gelegt, das Du vor der Geburt des ersten Kindes verdient hast (§ 2b Abs. 1 Nr. 1 BEEG).

Auch Monate, in denen Du wegen einer Schwangerschaft krank warst und deswegen weniger oder gar kein Einkommen hattest, werden bei der Berechnung Deines Elterngeldes ausgeklammert (§ 2b Abs. 1 Nr. 3 BEEG). Stattdessen werden frühere Monate berücksichtigt, damit der Bemessungszeitraum insgesamt 12 Monate enthält.

Kann eine Frau wegen einer Schwangerschaft keine neue Beschäftigung bekommen, darf sie deshalb bei der Elterngeldberechnung nicht benachteiligt werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Januar 2022, Az. L 2 EG 4/20 ). Das kann der Fall sein, wenn Arbeitnehmerinnen häufig befristet beschäftigt werden wie etwa bei Kamera-Frauen. Wird die Arbeitnehmerin schwanger, läuft der befristete Arbeits­vertrag aus und ein neuer Vertrag wird nicht vereinbart. Diese Monate, in denen die Frau wegen der Schwangerschaft nicht arbeitet, müssen wie bei einer Krankheit aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden.

Hast Du wegen der Corona-Pandemie bis zum 23. September 2022 weniger verdient, etwa durch Kurz­arbeiter­geld, dann fließen diese Monate nicht in die Berechnung Deines Elterngeldes ein. Sie werden bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nicht berücksichtigt (§ 2b Abs. 1 Satz 4 BEEG).

Abzüge

Von Deinem Einkommen im Bemessungszeitraum werden Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen (§ 2f BEEG). Zusätzlich wird der jährliche Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von derzeit 1.000 Euro angesetzt (§ 2e BEEG). Was dann von Deinem Bruttoeinkommen übrig bleibt, dient als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.

Davon werden höchstens 2.770 Euro berücksichtigt (§ 2 Abs. 3 BEEG). Was Du darüber hinaus an Einkommen hattest, wird nicht durch das Elterngeld ersetzt. Von Deinem so berechneten Netto stehen Dir in aller Regel 65 Prozent als Elterngeld zu, aber nicht mehr als 1.800 Euro.

Je geringer Dein Einkommen war, desto höher ist der Prozentsatz, den Du von Deinem Netto bekommst. Standen Dir durchschnittlich 340 Euro vor der Geburt als Nettogehalt zur Verfügung, bekommst Du 100 Prozent davon als Elterngeld. Hattest Du vor der Geburt Deines Kindes weniger als 1.240 Euro Nettoeinkommen, bekommst Du mehr als 65 Prozent davon als Elterngeld.

Mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums kannst Du ermitteln, wie viel Elterngeld Du bekommen wirst. Du kannst einen Schnellrechner nutzen oder einen Rechner mit Planer, der Dir hilft, verschiedene Varianten zur Aufteilung der Elterngeldmonate auszuprobieren.

Diese Einnahmen erhöhen das Elterngeld

Provisionen - Hat Dein Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt Deines Kindes Provisionen gezahlt, können diese Dein Elterngeld erhöhen, falls das Unternehmen sie als laufenden Arbeitslohn gezahlt hat. Quartalsprovisionen erhöhen das Elterngeld nicht, da der Arbeitgeber sie gerade nicht laufend, sondern quartalsweise als sonstige Bezüge zahlt (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Provisionen, die Dein Arbeitgeber als sonstige Bezüge gezahlt hat, erhöhen das Elterngeld ebenfalls nicht (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017, Az. B 10 EG 7/17 R u.a.).

Einmalzahlungen - Jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachts­geld erhöht Dein Elterngeld nicht. Diese Gelder bleiben bei der Berechnung als sonstige Bezüge außen vor (Az. B 10 EG 5/16 R). Ebenso wenig erhöhen bestimmte andere Leistungen das Elterngeld: Lohnersatzleistungen wie Streikgeld, Krankengeld oder Ar­beits­lo­sen­geld I. Auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen bleiben außen vor.

Selbstständige - Bist Du selbstständig, ist die Berechnungsgrundlage für Dein Elterngeld das Jahreseinkommen aus dem abgeschlossenen Jahr vor der Geburt (§ 2b Abs. 2 BEEG). In den letzten Monaten der Schwangerschaft noch mal besonders viel zu arbeiten, lohnt sich also nur dann, wenn das Kind Anfang des Jahres geboren wird. Beispiel: Soll Dein Kind im Mai 2022 auf die Welt kommen, dann berechnet sich Dein Elterngeld als Selbstständige aus Deinem Einkommen im Jahr 2021.

Geschwisterbonus

Wer schon weitere Kinder hat, der hat meist vor der Geburt des jüngsten Kindes schon die Stunden reduziert und deshalb weniger verdient. Um das auszugleichen, gibt es einen Geschwisterbonus. Der setzt voraus, dass Du neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren hast. Der Bonus beträgt 10 Prozent des Elterngelds, mindestens aber 75 Euro (§ 2a Abs. 1 BEEG).

Eltern von Zwillingen oder Drillingen erhalten monatlich pauschal 300 Euro zusätzliches Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind (§ 2a Abs. 4 BEEG). Das heißt Mehrlingszuschlag.

Anrechnung auf andere Sozialleistungen

Bekommst Du Ar­beits­lo­sen­geld I, Kurz­arbeiter­geld, Krankengeld oder eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te, so wird das nur auf einen Teil des Elterngelds angerechnet. Du bekommst in diesen Fällen im Ergebnis zusätzlich mindestens den Sockelbetrag von 300 Euro.

Als Ar­beits­lo­sen­geld II-Empfänger erhältst Du zwar Elterngeld, doch wird es vollständig als Einkommen angerechnet (§ 10 Abs. 5 BEEG). Monatlich hast Du damit genauso viel Geld zur Verfügung wie ohne Elterngeld, mehr Geld gibt es nicht.

Wie kannst Du Dein Elterngeld optimieren?

Je höher Dein Nettogehalt vor der Geburt Deines Kindes ist, desto höher ist Dein Anspruch auf Elterngeld. Deshalb ist es sinnvoll, dafür zu sorgen, dass möglichst viel Gehalt auf Dein Konto fließt. Dafür gibt es ein paar Tipps:

Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse

Wenn Du ein Kind erwartest und verheiratet bist, dann beachte Folgendes: Der Elternteil, der das Kind nach der Geburt überwiegend betreut, sollte so früh wie möglich in Steuerklasse III wechseln. Dadurch lässt sich das Elterngeld optimieren. Und das kommt so:

Steuerklasse im letzten Monat - Bei der Berechnung des Elterngelds legt die Elterngeldstelle grundsätzlich die Steuerklasse zugrunde, die Du im letzten Monat des Bemessungszeitraums mit Einkommen genutzt hast (§ 2c Abs. 3 Satz 1 BEEG). Hast Du wegen Deiner Steuerklasse viele Abzüge, weil Du im letzten Monat zum Beispiel in Steuerklasse V bist, berechnet sich danach auch das Elterngeld. Jetzt könntest Du auf die Idee kommen, für den entscheidenden letzten Monat in Steuerklasse III zu wechseln, um weniger Abzüge und damit ein höheres Elterngeld zu bekommen. Aber das funktioniert nicht.

Steuerklasse in den überwiegenden Monaten - Hast Du die Steuerklasse in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt gewechselt, ist nicht die Steuerklasse im letzten Monat entscheidend, sondern diejenige, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums gegolten hat (§ 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG). Deshalb sollte derjenige, der hauptsächlich das Kind betreuen soll, im Berechnungszeitraum so schnell wie möglich in Steuerklasse III wechseln, damit sie überwiegend gilt.

Was der Steuerklassenwechsel in Euro tatsächlich bringt, kannst Du an diesem Beispiel sehen.

Beispiel: Anja verdient 2.700 Euro brutto im Monat. Ihr Nettogehalt bei Steuerklasse V würde sich auf rund 1.550 Euro belaufen. Bei einem Wechsel in Steuerklasse III bekommt sie deutlich mehr ausgezahlt, nämlich 2.070 Euro. Bei niedrigerem Nettogehalt kann sie monatlich etwa 950 Euro Elterngeld beziehen. Ein höheres Nettogehalt mit Steuerklasse III zahlt sich mit einem höheren Elterngeld von monatlich 1.290 Euro aus. Mit dem Steuerklassenwechsel bekommt Anja im Monat etwa 340 Euro mehr Elterngeld, auf ein Jahr gerechnet immerhin 4.080 Euro mehr Elterngeld.

Elterngeld erhält nur wer beschäftigt ist
Quelle: Finanztip-Grafik, eigene Recherche (Stand: März 2022)

Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich nicht, falls Du mehr als rund 2.770 Euro netto verdienst und damit ohnehin den Höchstsatz des Elterngeldes bekommst.

Mehrfacher Steuerklassenwechsel - Wenn Du in den zwölf Monaten vor der Geburt Deines Kindes heiratest und deshalb mehrfach die Steuerklasse gewechselt hast, kann es anders aussehen. Warst Du zum Beispiel sechs Monate in Steuerklasse I, nach der Hochzeit für zwei Monate in Steuerklasse IV und dann vier Monate bis zur Mutterschutzfrist in der Steuerklasse III, dann wird das Elterngeld nach der finanziell ungünstigen Steuerklasse I berechnet. Sie galt im Bemessungszeitraum relativ gesehen am längsten – nämlich für sechs Monate (BSG, Urteil vom 28. März 2019, Az. B 10 EG 8/17 R). In diesem Fall hat sich der Wechsel in Steuerklasse III nicht mehr gelohnt.

Gleiche Anzahl von Monaten - Lässt sich in den zwölf Monaten vor der Geburt keine Steuerklasse feststellen, die überwiegend galt, weil Du zum Beispiel jeweils sechs Monate in Steuerklasse III und sechs Monate in Steuerklasse V warst, dann zählt für die Berechnung des Elterngelds die jüngste Steuerklasse.

Wichtig: Diese Regelung kann für viele Eltern wichtig sein, die etwas spät die Steuerklasse gewechselt haben.

Beispiel: Im Bemessungszeitraum vom März 2021 bis Februar 2022 warst Du fünf Monate in Steuerklasse IV, fünf Monate in Steuerklasse V und zwei Monate von Januar 2022 bis Februar 2022 in Steuerklasse III. Keine Steuerklasse galt überwiegend. Maßgeblich für die Elterngeldberechnung ist daher die zuletzt aus der Lohn- und Gehaltsbescheinigung ersichtliche Steuerklasse III (vgl. Richtlinien zum BEEG, Seite 120).

Eine Änderung der Steuerklasse ist problemlos auch mitten im Jahr möglich – spätestens jedoch bis zum 30. November. Dazu wendest Du Dich einfach an Dein zuständiges Finanzamt.

Selbstständige sollten Gewinn optimieren

Als Selbstständiger hast Du noch eine weitere Möglichkeit, Dein Nettoeinkommen vor der Geburt zu steigern: Als Einkommen gilt bei Dir der Gewinn, also das, was nach Abzug der Ausgaben vom Umsatz übrig bleibt. Wenn Du weniger Ausgaben geltend machst, erzielst Du automatisch ein höheres Einkommen und erhältst damit mehr Elterngeld. Damit solltest Du allerdings früh anfangen, denn für die Berechnung wird das letzte Einkommensjahr berücksichtigt.

Mehr Elterngeld durch Partnermonate

Möchtest Du während der Elternzeit eine Weile in Teilzeit arbeiten, achte darauf, wie viel Du arbeiten kannst, bevor Dir das Elterngeld Plus gekürzt wird. Mit dem Elterngeldrechner des Bun­des­fa­mi­lien­mi­ni­ste­ri­ums kannst Du verschiedene Varianten ausprobieren. Teilt Ihr die Kindererziehung zwischen Euch auf, bekommt Ihr durch die Partnermonate zwei Monate länger Elterngeld.

Partnerschaftsbonus

Mit dem Partnerschaftsbonus könnt Ihr zusätzliche Elterngeld Plus-Monate bekommen (§ 4b BEEG ). Arbeitet Ihr beide in vier aufeinander folgenden Monaten in Teilzeit zwischen 24 bis 32 Stunden pro Woche, gibt es mindestens zwei und höchstens vier Monate das halbe Elterngeld. Liegen diese Voraussetzungen in allen beantragten Partnerschaftsmonaten vor, gibt es den Partnerschaftsbonus für alle Partnerschaftsmonate. Erfüllt ein Elternteil die Voraussetzungen in einem Monat nicht, weil er zum Beispiel mehr als 32 Wochenstunden arbeitet, verlieren beide Eltern den Partnerschaftsbonus für diesen Lebensmonat.

Corona-Sonderregel - Eltern, die bis zum 23. September 2022 ihren Partnerschaftsbonus geplant und beantragt haben, verlieren den Bonus nicht, wenn sie wegen der Pandemie mehr oder weniger Stunden arbeiten als ursprünglich geplant (§ 27 Abs. 3 BEEG).

Wie lange bekommst Du Elterngeld und Elterngeld Plus?

Wie lange Du Elterngeld bekommst, hängt davon ab, ob Du Dich für das Basis-Elterngeld entscheidest oder aber Elterngeld Plus beantragst. Das kann sich lohnen, wenn Du schnell wieder Teilzeit arbeiten möchtest.

Zwölf Monate Basis-Elterngeld

Das klassische Elterngeld, auch Basis-Elterngeld genannt, wird grundsätzlich zwölf Monate lang gezahlt. Als Mutter bekommst Du in der Praxis nur zehn Monate lang Elterngeld, denn Dein Mut­ter­schafts­geld wird voll angerechnet. Es nützt auch nichts, wenn der Vater die ersten zwei Monate übernimmt und die Mutter später für die Betreuung zuständig ist – mit dem Mut­ter­schafts­geld werden zwei der maximal zwölf Monate bezahlter Erziehungszeit abgegolten.

Zusätzlich zwei Partnermonate

Es gibt zwei zusätzliche Partnermonate Elterngeld, wenn sich beide Elternteile für die Kinderbetreuung eine Auszeit nehmen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beantragen.

Wer sich wann um das Kind kümmert und Elterngeld beantragt, kannst Du mit Deinem Partner frei aufteilen: entweder der eine zwölf Monate am Stück und dann der Partner zwei Monate. Oder Du willst Dich gemeinsam mit Deinem Partner um das Kind kümmern und Ihr bezieht gleichzeitig Elterngeld. Es bleibt aber trotzdem bei höchstens 14 Monaten Basis-Elterngeld. Wenn Ihr die Elterngeldmonate also hälftig aufteilt und gleichzeitig nehmt, dann bekommt Ihr höchstens sieben Monate lang Geld.

Alleinerziehende können allein bis zu 14 Monate lang Basis-Elterngeld beziehen. Bedingung ist, dass das Kind ausschließlich bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, der auch das Sorgerecht hat.

Elterngeld Plus

Elterngeld Plus kannst Du doppelt solange beziehen wie das herkömmliche Elterngeld, also höchstens 28 Monate lang. Es ist allerdings auch nur halb so hoch wie das Basis-Elterngeld, wenn Du nicht arbeitest. Welche Elterngeld-Variante für Dich am günstigsten ist, hängt von Deiner beruflichen Situation ab und wann Du wieder Teilzeit arbeiten willst. Du kannst auch beides miteinander kombinieren. Insgesamt kannst Du 14 Monate Basis-Elterngeld oder 28 Monate Elterngeld Plus bekommen.

Ein Beispiel: Du pausierst für sechs Monate komplett und bekommst das volle Basis-Elterngeld. Danach arbeitest Du für zwölf Monate in Teilzeit und bekommst währenddessen zu Deinem Teilzeitgehalt Elterngeld Plus mit halbem Bezug. Der andere Elternteil kann zwei Monate Basis-Elterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus erhalten.

Wenn Du und Dein Partner jeweils zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitet, kann jeder von Euch jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus bekommen – den sogenannten Partnerschaftsbonus (§ 4b BEEG). Alleinerziehende können ebenfalls vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten.

Elterngeld erhält nur wer beschäftigt ist

Saidi Sulilatu

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Frühchen-Monat

Eltern bekommen für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder noch früher auf die Welt kommen, einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier (§ 4 Abs. 5 BEEG).

Wann wird Dein Elterngeld gekürzt?

Wenn Du Geld hinzuverdienst, wird Dir das klassische Elterngeld entsprechend gekürzt. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre.

Du arbeitest in Teilzeit und bekommst Elterngeld

Während Du Basis-Elterngeld beziehst, darfst Du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Finanziell lohnt sich das allerdings kaum, denn der Verdienst wird voll angerechnet.

Beispiel Basis-Elterngeld: Vor der Geburt verdienst Du 2.000 Euro netto im Monat. Dein voller Anspruch auf Basis-Elterngeld liegt bei 65 Prozent dieses Verdienstes, also bei monatlich 1.300 Euro oder 15.600 Euro insgesamt, wenn Du zwölf Monate zuhause bliebest.

Beispiel Basis-Elterngeld mit Teilzeit: Arbeitest Du nach sechs Monaten wieder in Teilzeit, bekommst Du für die ersten sechs Monate insgesamt 7.800 Euro Elterngeld. Verdienst Du mit dem Teilzeitjob 1.000 Euro, bekommst Du als Ersatz für die weniger verdienten 1.000 Euro 65 Prozent von diesen als Elterngeld, also 650 Euro. Unterm Strich hast Du mit der Teilzeitarbeit also 1.650 Euro in der Tasche. Auf das Jahr gerechnet bekommst Du also 7.800 Euro an Elterngeld für das erste Halbjahr und 3.900 Euro für das zweite Halbjahr (6 x 650 Euro), insgesamt also 11.700 Euro. Das bedeutet: Wärst Du zuhause geblieben, hättest Du fast 4.000 Euro mehr staatliche Unterstützung erhalten.

Möchtest Du nebenbei in Teilzeit arbeiten, lohnt sich für Dich Elterngeld Plus in aller Regel mehr. Das ist zwar nur halb so hoch wie das Basis-Elterngeld, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Der große Pluspunkt: In den meisten Fällen wird Dein Zuverdienst erst angerechnet, wenn Du über die Hälfte Deines ursprünglichen Gehalts verdienst.

Beispiel Elterngeld Plus mit Teilzeit: Wählst Du für Deine Teilzeittätigkeit Elterngeld Plus, erhältst Du für das erste halbe Jahr zuhause wie gehabt 1.300 Euro Elterngeld im Monat, insgesamt 7.800 Euro. Mit dem Elterngeld Plus ab Beginn Deiner Teilzeittätigkeit bekommst Du aber nunmehr für zwölf Monate die Hälfte des vollen Elterngeldanspruchs, also monatlich 650 Euro, insgesamt nochmal 7.800 Euro. Das Geld gibt es aber auf zwölf Monate verteilt. Für 18 Monate erhältst Du insgesamt in der Höhe den vollen Elterngeldanspruch und verschenkst durch die Teilzeit nichts von der staatlichen Unterstützung. Die Elterngeld-Plus-Variante ist deshalb günstiger.

Lass Dich beraten, wie Du Deine Elternzeit am besten organisierst. Dazu kannst Du Dich an die zuständige Elterngeldstelle an Deinem Wohnort wenden. Einen ersten Überblick kannst Du Dir mit dem Elterngeldrechner des Bun­des­fa­mi­lien­mi­ni­ste­ri­ums verschaffen. Mehr zum Elterngeld Plus findest Du in der Broschüre des Familienministeriums zum Elterngeld Plus.

Du bist selbstständig und bekommst Elterngeld

Bist Du selbstständig, kommt es beim Zuverdienst darauf an, was Du an Gewinn erwirtschaftest, während Du Elterngeld bekommst. Wenn Du weiterhin Dein Büro unterhältst und dafür Miete zahlst, kannst Du diesen Betrag von Deinem Umsatz abziehen.

Bleibt nach Abzug aller Kosten ein Gewinn übrig, wird dieser mit dem Elterngeld verrechnet. Als Selbstständiger hast Du ein Problem, wenn Deine Kunden Rechnungen spät bezahlen – womöglich erst dann, wenn das Kind schon einige Monate auf der Welt ist und Du Elterngeld beziehst. Auch solche verspäteten Zahlungen werden voll auf das Elterngeld angerechnet. Denn entscheidend ist nicht das Datum auf der Rechnung, sondern der Zeit­punkt, zu dem das Geld auf Deinem Konto eingeht. Bitte also Deine Kunden darum, pünktlich zu zahlen oder die Zahlung auf einen Zeit­punkt zu verschieben, in dem Du kein Elterngeld mehr bekommst.

Unser Podcast zum Thema

Wird Elterngeld besteuert?

Elterngeld ist steuerfrei. Allerdings wird es eingerechnet, wenn es um Deinen individuellen Steuersatz geht. Es unterliegt also dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dabei wird Dein Elterngeld zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für Deine Einkommensteuer ermittelt.

Die Daten über das in einem Kalenderjahr gezahlte Elterngeld übermittelt die Elterngeldstelle bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung. Du bekommst über die erhaltenen Leistungen keine Bescheinigung.

Elterngeld und Kranken- und Ren­ten­ver­si­che­rung

Du musst aus dem Elterngeld keine Abgaben für die gesetzliche Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlen. Während der Elternzeit bleibst Du dennoch vollständig gesetzlich krankenversichert.

Bist Du dagegen freiwillig in der gesetzlichen Kran­ken­kas­se versichert, musst Du grundsätzlich weiterhin Beiträge zahlen. Ausnahme: Liegt ohne die freiwillige Ver­si­che­rung die Voraussetzung für eine Fa­mi­lien­ver­si­che­rung vor, dann bist Du beitragsfrei über Deinen Partner versichert (§ 8 Abs. 6 Satz 1 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler). Bist Du privat krankenversichert, musst Du weiterhin Beiträge zahlen.

Vom Elterngeld musst Du keine Beiträge für die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung abführen. Die Zeit, in der Du Elterngeld beziehst, wird als Kindererziehungszeit angerechnet. Bleibst Du also wegen Deines Kindes in den ersten drei Jahren zuhause, brauchst Du deshalb grundsätzlich keine Lücke bei der Ren­ten­ver­si­che­rung zu befürchten.

Das gilt aber immer nur für den Fall, dass Du das Kind überwiegend erziehst. Erziehst Du es mit Deinem Partner gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit in der Ren­ten­ver­si­che­rung. Soll der Vater die Rentenpunkte erhalten, benötigt die Ren­ten­ver­si­che­rung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung. Wichtig: Das gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend. Weitere Informationen zum Thema Kindererziehung und Rente findest Du auf der Website der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Wer hat Anspruch auf Landeserziehungsgeld?

Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Anschlussleistung an das Elterngeld, die es in Sachsen gibt. Die Unterstützung erfolgt ab dem 13. Lebensmonat – aber nur, wenn das Kind keinen Platz in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt. Das sächsische Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Leistung.

Sie beträgt monatlich für das erste Kind 150 Euro, für das zweite Kind 200 Euro und ab dem dritten Kind 300 Euro. In voller Höhe wird es bis zu einem pauschalierten Jahresnettoeinkommen in Höhe von 24.600 Euro bei Paaren gezahlt; bei Alleinerziehenden bis zu einem Einkommen von 21.600 Euro. Weitere Informationen findest Du auf der Website von Sachsen.

In Bayern gibt es das sogenannte Familiengeld. Frühestens ab dem 13. Lebensmonat des Kindes kannst Du diese Sozialleistung bekommen. Für ab 1. September 2017 geborene Kinder können Eltern das Familiengeld für den vollen Zeitraum von 24 Monaten erhalten.

Bayerische Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Familiengeld ist unabhängig von einem Elterngeldbezug. Parallel zum Familiengeld kannst Du also Basis-Elterngeld, Elterngeld Plus und auch den Partnerschaftsbonus beziehen. Anders als in Sachsen wird das Familiengeld unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit gezahlt.

Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Weitere Informationen findest Du dazu auf der Website Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Höhe und Anspruchsvoraussetzungen Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche bei Kindern, die vor dem 1.

Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit?

Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Diese Personen haben keinen Arbeitgeber, von dem Sie eine Auszeit von der Arbeit verlangen könnten.

Wie viel Elterngeld bekomme ich wenn ich nicht gearbeitet habe?

Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller vor der Geburt seines Kindes kein eigenes Einkommen erzielte.

Wie lange muss man gearbeitet haben um Anspruch auf Elterngeld?

Du musst nicht volle 12 Monate in dem sogenannten Bemessungszeitraum erwerbstätig gewesen sein, um Elterngeld beziehen zu können. Je kürzer allerdings der Zeitraum war, in dem du im Jahr vor der Geburt gearbeitet hast, desto geringer fällt grundsätzlich auch dein Elterngeld aus.