Deutsche staatsbürgerschaft beantragen für eu bürger

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin

    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend. Sie können den Antrag nur bei der Staatsanggehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen.

  • Sie leben schon längere Zeit in Deutschland

    Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens

    • 8 Jahren oder
    • 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
    • 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
    • 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
    • Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.

    Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.

  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz

    Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.

  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel

    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
    • Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz

  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe

    Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt

  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben

    Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge

  • Sie haben keine Vorstrafen

    Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.

  • Sie sprechen Deutsch

    Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.

  • Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben

    Nachweise:

    • deutscher Schulabschluss oder
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder
    • bestandener Einbürgerungstest

  • Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.

    Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.

  • Erstberatung

    Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie während der Erstberatung.

    Sie können nicht nur in Nürnberg, sondern auch in Bayern, auf Bundesebene und auf europäischer Ebene an Wahlen teilnehmen. Außerdem können Sie selbst kandidieren und Ihre Interessen aktiv politisch vertreten.

    Freier Zugang zu allen Berufen

    Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. So können Sie zum Beispiel auch als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten.

    Reisen leicht gemacht

    Sie genießen Reise- und Visaerleichterungen in vielen Ländern außerhalb Europas.

    Weniger Bürokratie

    Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel mehr und müssen nicht mehr zur Ausländerbehörde.

    Die Europäische Union steht Ihnen offen

    Mit dem deutschen Pass genießen Sie volle Freizügigkeit innerhalb Europas. Nicht nur in der EU, sondern auch in den EWR-Staaten sowie in der Schweiz können Sie uneingeschränkt studieren, arbeiten und leben.

    Zwei Möglichkeiten der Einbürgerung

    Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden: die Anspruchseinbürgerung und die Ermessenseinbürgerung.

    • Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung). Zuständig ist die Stadt Nürnberg.
    • Es wird nach Ermessen, ohne Rechtsanspruch, über Ihre Einbürgerung entschieden (Ermessenseinbürgerung). Zuständig ist die Regierung von Mittelfranken.

    Voraussetzungen, die für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt sein müssen:

    • Sie leben seit mindestens acht Jahre rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet und haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Diese Frist verkürzt sich nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Frist auch auf sechs Jahre verkürzt werden.
    • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland können Sie nachweisen.
    • Ihre Deutschkenntnisse sind ausreichend. Mindestniveau: Anerkanntes Sprachzertifikat mit Niveau B1.
    • Den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen können Sie nachhaltig aus eigenen Mitteln bestreiten.
    • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
    • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
    • Sie sind bereit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.

    Mit dem Quick-Check die Voraussetzungen für eine Einbürgerung prüfen

    1. Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.

    2. Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

    Kosten der Einbürgerung

    Grundsätzlich sind pro Person 255 Euro zu bezahlen. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind es 51 Euro. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten.

    Wie kann man als EU Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen?

    In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:.
    Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland..
    Sie können Ihre Identität nachweisen..
    Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis..

    Kann man in der EU zwei Staatsbürgerschaften haben?

    Nach deutschem Recht können sie auf Dauer mehrere Staatsangehörigkeiten behalten. Außerdem können Kinder ausländischer Eltern nach dem Geburtsortprinzip deutsche Staatsangehörige werden. Sie müssen sich ebenfalls nicht zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

    Was brauche ich um deutsche Bürgerschaft zu bekommen?

    Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen, ist die Stadtverwaltung für Sie zuständig. Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, ist es das Landratsamt. Sie müssen einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Einbürgerungsbehörde.

    Wie viel kostet es die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

    Was kostet die Einbürgerung? Grundsätzlich sind pro Person 255,00 € zu bezahlen. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51,00 € zu bezahlen. Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255,00 €.