Biontech meldet zweifel an sicherheit der impfung fürchtet schadenersatz

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Biontech meldet zweifel an sicherheit der impfung fürchtet schadenersatz

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Amtsärzte: Corona-Zahlen wohl doppelt so hoch

Aktualisiert am 21.04.2022, 07:07 Uhr

  • Der Umgang mit dem Virus wird immer lockerer.
  • Das verzerrt nach Ansicht von Experten auch die Statistik immer stärker.
  • Aus der Union kommt ein Vorschlag für die Sommermonate.

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Die Amtsärzte gehen davon aus, dass die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland doppelt so hoch ist wie offiziell ausgewiesen. "Wir rechnen mit einer Dunkelziffer mal zwei, was die gemeldeten Corona-Fälle angeht", sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). "Die genaue Zahl kennen wir nicht, aber nach zwei Jahren Pandemie können wir ungefähr abschätzen, wie sich die Dunkelziffer entwickelt."

Auch Lauterbach geht von deutlich höherer Zahl an Neuinfektionen aus

Ähnlich hatte sich Ende März Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geäußert. Er rechnet damit, dass die Zahl der tatsächlichen Neuinfektionen mehr als doppelt so hoch ist als bekannt. Experten führen die hohe Dunkelziffer unter anderem darauf zurück, dass viele Gesundheitsämter überlastet sind und längst nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur diese zählen in der Statistik.

Auch Nießen verwies darauf, dass nicht mehr alle positiven Schnelltests mit einem PCR-Test überprüft würden. "Zudem beobachten wir einen lockereren Umgang mit Corona, nicht alle mit Erkältungssymptomen lassen sich auf Corona testen, Geimpfte testen sich kaum noch und 3G gilt nur noch in wenigen Bereichen. Das führt dazu, dass das Dunkelfeld größer wird", sagte er.

RKI registriert 186.325 Corona-Neuinfektionen - Inzidenz bei 720,6

Aktuelle ist die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zum Vortag erneut gestiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Donnerstagmorgen mit 720,6 an. Da einige Bundesländer an Feiertagen keine oder nur wenige Infektionen melden, kann es in den darauf folgenden Tagen eine erhebliche Zahl an Nachmeldungen geben. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 688,3 gelegen. Vor einer Woche lag die bundesweite Inzidenz bei 1.015,7 (Vormonat: 1.714,2).

Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 186.325 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 05:00 Uhr wiedergeben. Vor einer Woche waren es 165.368 registrierte Ansteckungen. Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 324 Todesfälle verzeichnet.

Union bringt neue Meldestrategie ins Spiel

Unionsfraktionsvize Sepp Müller brachte eine geänderte Meldestrategie für Neuinfektionen ins Gespräch. "Meiner Meinung nach würde eine Status-quo-Meldung pro Woche während des Sommers ausreichen", sagte Müller dem RND. "Seit zwei Jahren sind die Gesundheitsämter über dem Limit dessen, was sie leisten können. Die Bundeswehr verlängert ihre Amtshilfe nicht mehr, was ich nachvollziehen kann." Eine wöchentliche Meldung während des Sommers würde die Ämter entlasten.

Schon heute ist es so, dass einzelne Bundesländer nicht an jedem Wochentag Daten melden, am Wochenende zum Beispiel Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen nicht oder nicht vollständig. Das wiederum führt zu Nachmeldungen an Folgetagen. Ein Vergleich von Tageswerten wird damit zunehmend schwierig.  © dpa

Teaserbild: © IMAGO/Rüdiger Wölk

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Biontech meldet zweifel an sicherheit der impfung fürchtet schadenersatz
Im entschiedenen Fall ging es um Entsch�digungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (fr�her: Bundesseuchengesetz). Wer durch eine Impfung, die von einer Beh�rde �ffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen worden ist, einen Impfschaden erlitten hat, erh�lt wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag eine Entsch�digung.
Der � damals minderj�hrige � Kl�ger war 1997 mit einem Sechsfach-Kombinations-Impfstoff geimpft worden, der damals noch nicht zugelassen war. Seine Eltern hatten sich schriftlich mit der Teilnahme ihres Sohnes an der von der Herstellerfirma finanzierten Vertr�glichkeitsstudie einverstanden erkl�rt. Erst im Oktober 2000 wurde der Impfstoff zugelassen.
Nach Auffassung des Bun-dessozialgerichts (BSG) ist dem Kl�ger eine Entsch�digung zu Recht versagt worden. Die Impfopfer-Entsch�digung beruhe auf dem Rechtsgedanken der Aufopferung; der Staat verlange ein Sonderopfer, n�mlich die Duldung eines nicht ganz risikofreien Eingriffs, der die Gesundheit gef�hrden kann. Diese Ma�nahme solle aber nicht allein den Geimpften sch�tzen, sondern dar�ber hinaus eine Krankheit im Interesse der Allgemeinheit eind�mmen. F�r den Staat als Nutznie�er entsteht so eine Verpflichtung zur Risikominimierung, etwa dadurch, dass bei einem Impfschaden die kostenfreie Heilbehandlung gew�hrt wird. Es ist aber laut BSG legitim, wenn die Risiko�bernahme auf solche F�lle beschr�nkt wird, in denen die Impfung vom Staat beziehungsweise durch seine Organe selbst empfohlen worden ist. Daran fehlt es jedoch, wenn die staatliche Risikokontrolle in Form des Zulassungsverfahrens f�r Impfstoffe noch nicht abgeschlossen ist. (Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Juli 2005, Az.: B 9a/9 VJ 2/04 R) Be