Auto abmelden und gleich kurzzeitkennzeichen

Sowohl Ihre Versicherung, als auch die Zulassungsstelle sollten Sie nach dem Verkauf sofort benachrichtigen.

Notwendige Angaben sind dabei Name und Adresse des Käufers und des Verkäufers, deren Unterschriften inklusive Datum, das amtliche Kennzeichen und eine Bestätigung der Übergabe der Zulassungsbescheinigungen. Bei diversen Zulassungsstellen können Sie ein entsprechendes Formular gegeben falls downloaden. Sie dürfen nach Abmeldung weder auf öffentlichem Gelände fahren, noch parken.

Da seit 2007 eine vorübergehende Stilllegung genauso behandelt wird wie eine Auto Abmeldung, können Sie diese in Betracht ziehen, wenn der Käufer das gekaufte Auto mit Kurzzeitkennzeichen oder Anhänger abholen möchte. Dazu müssen Sie Kfz-Brief und -Schein vorlegen, dazu das Kennzeichen, Ihren Personalausweis und unter Umständen eine Vollmacht und einen Ausweis des Halters.

Wenn der Käufer die Ummeldung durchführt, sollten Sie, um sicher zu gehen, diesen telefonisch erfragen, ob das auch geschehen ist. Am besten Sie halten gleich im Kaufvertrag fest, dass der Käufer innerhalb einer festgesetzten, kurzen Zeitspanne die Ummeldung durchführen muss und lassen sich eine Kopie dieser aushändigen. Sind Sie noch im Besitz des Fahrzeugbriefes, so müssen Sie auch die Kosten für die Ummeldung und das Kurzzeitkennzeichen tragen. Da Sie auch für eventuelle Schäden am PKW haften, bis der Käufer einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, ist zu empfehlen, den Käufer ab Fahrzeugübergabe vertraglich geregelt für alle Eventualitäten bis zu diesem Zeitpunkt aufkommen zu lassen. Sie können auch das Auto verkaufen und sich den Verkaufspreis auszahlen lassen, dem Käufer den Kfz-Brief und –Schein, sowie die Kennzeichendaten übergeben, die Ummeldung durchführen lassen und den Pkw erst nach Erhalt der neuen Halterinformationen übergeben.

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Auf öffentlichen Straßen darf ein Fahrzeug nur mit einer gültigen Betriebserlaubnis bewegt werden. Diese Betriebserlaubnis muss auch alle Änderungen umfassen, die nachträglich an dem Fahrzeug vorgenommen wurden. Werden Änderungen, beispielsweise durch Tuning des Fahrzeugs, nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden.

In § 19 Absatz 2 Straßenverkehrszulassungsordnung ist dazu zu lesen:

„Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.“

Werden also Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, muss die Betriebserlaubnis neu beantragt werden. Dafür ist in der Regel der TÜV zuständig, der das Fahrzeug einer genauen Überprüfung unterzieht und dann die Betriebserlaubnis neu erteilt.

Soll eine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug beantragt werden, das in Deutschland bislang nicht zugelassen ist, muss sich der Halter an das Kraftfahrt- Bundesamt wenden. Dort kann unter Angabe von Baujahr, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ausgestellt werden.

Pflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Ohne diese Versicherung kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden und darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Festgelegt ist das in § 1 Pflichtversicherungsgesetz:

„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.“

Hintergrund der Pflichtversicherung ist es, zu gewährleisten, dass ein Geschädigter im Falle eines Unfalls auf jeden Fall seinen Schaden ersetzt bekommt.

Die Kasko-Versicherungen, die jeder Fahrzeughalter für sein Kraftfahrzeug abschließen kann, sind im Gegensatz dazu keine Pflichtversicherungen und dienen nur dazu, die eigenen Schäden ersetzt zu bekommen.

Kfz-Steuer

Für fast alle Kraftfahrzeuge muss in Deutschland Kfz-Steuer gezahlt werden. Die Steuern müssen vom Halter für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge gezahlt werden, die Höhe der Steuern richtet sich dabei nach unterschiedlichen Kriterien.

Bei PKW ist eine Kombination aus Hubraum und Schadstoffausstoß maßgeblich. Die Steuern für Anhänger und Wohnwagen werden nach Schadstoffklasse und Gewicht berechnet und bei Motorrädern ist nur der Hubraum maßgeblich. Für Oldtimer wird ein Pauschalbetrag berechnet.

Kfz-Steuer-Befreiungen gelten für

  • Elektroautos für einen begrenzten Zeitraum nach der Zulassung
  • für die Fahrzeuge schwerbehinderter Halter
  • für Rettungswagen und Polizeifahrzeuge
  • für Omnibusse und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge
  • für Leichtkrafträder mit nicht mehr als 11 KW und 125 ccm

Auto anmelden

Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen nur angemeldete Autos bewegt werden.
Im Zuge der Anmeldung erhält das Fahrzeug seine Nummernschilder.

Die Anmeldung wird bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters durchgeführt. Dazu sind eine Reihe von Unterlagen notwendig, die bei der Anmeldung vollständig vorgelegt werden müssen:

  • der Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals Fahrzeugschein
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief
  • der gültige Personalausweis des Halters
  • eine KFZ-Versicherungsbestätigung, ehemals Doppelkarte
  • eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts über den aktuellen Wohnort des Halters
  • eine gültige TÜV Bescheinigung für das Fahrzeug
  • Kontodaten für die Teilnahme am SEPA lastschriftverfahren zur Abbuchung der KFZ Steuer

Das Fahrzeug selbst muss bei der Anmeldung nicht vor Ort sein, ebenso kann der Halter einer dritten Person alle erforderlichen Papiere sowie eine Vollmacht mitgeben und kann das Auto anmelden lassen, anstatt es selbst anzumelden.


Zulassung
(© ExQuisine / Fotolia.com)

Gewerbliche Händler bieten oft einen Service an, bei dem sie das neugekaufte Fahrzeug für den Kunden zulassen, so dass dieser sich um nichts kümmern muss. Wer also beim Händler einen Wagen kauft, ganz gleich ob neu oder gebraucht, der sollte ruhig nachfragen, ob ein Zulassungsservice angeboten wird, wenn er selbst keine Zeit oder keine Lust hat, zur Zulassungsstelle zu fahren. Bei manchen Zulassungsstellen ist es außerdem inzwischen möglich, das Auto online anzumelden.

Für das Anmelden werden je nach Gemeinde unterschiedliche Gebühren fällig, meist liegen sie etwa um 30,- €. Hinzu kommen die Kosten für die Nummernschilder und gegebenenfalls die Reservierung eines Wunschkennzeichens.

Auto abmelden

Wird das Auto verkauft oder fährt es der Halter aus anderen Gründen nicht mehr, wird es abgemeldet. Wie auch die Anmeldung ist für die Abmeldung die Zulassungsstelle zuständig. Mit der Abmeldung erlischt die Pflicht zur KFZ Haftpflichtversicherung und es müssen auch keine KFZ Steuern mehr gezahlt werden.

Zuviel gezahlte Beträge werden sowohl von der Versicherung als auch vom Fiskus zurückerstattet. Wer ein Fahrzeug also nicht mehr fährt, sollte es schon aus Kostengründen zeitnah abmelden.

Das kann sich auch für länger Auslandsaufenthalte lohnen oder wenn das Fahrzeug krankheitsbedingt längere Zeit nicht mehr gefahren werden kann.

Die Abmeldung des Fahrzeugs kann in jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen und ist so beispielsweise nicht an den Hauptwohnsitz des Halters gebunden.

Vorzulegen sind bei der Abmeldung:

  • Die abgeschraubten Kennzeichen zur Entwertung
  • Die Zulassungsbescheinigungen I und II, ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Soll das Fahrzeug endgültig abgemeldet werden, weil es verschrottet wurde, ist außerdem ein Verwertungsnachweis notwendig.

Die Abmeldung muss nicht persönlich vom Halter vorgenommen werden, es ist auch keine Vollmacht des Halters notwendig, wenn das Fahrzeug von einer dritten Person abgemeldet werden soll.

Auto-Kennzeichen


Auto-Kennzeichen
(© Jürgen Fächle / Fotolia.com)

Mit der Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle erhält das Auto seine Kennzeichen.
Ohne die vorschriftsmäßig angebrachten Kennzeichen darf es nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Über das Kennzeichen können das Fahrzeug und der Fahrzeughalter jederzeit durch eine Abfrage bei der Zulassungsstelle identifiziert werden, was beispielsweise notwendig ist, wenn mit dem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen wird. Gleichzeitig gibt das Kennzeichen durch die Dienstsiegel Auskunft über die Hauptuntersuchung.

Auf deutschen Autokennzeichen sind folgende Informationen zu finden:

  • Das Eurofeld mit der Länderkennung.
  • Der Ort der Zulassungsstelle als Kürzel aus 1-3 Buchstaben.
  • Die individuelle Erkennungsnummer des Fahrzeugs, die aus einer Buchstabenreihe und einer Zahlenreihe besteht.
  • Dienstsiegel wie beispielsweise die Prüfplakette des TÜV.

Bis zum 2015 konnte anhand des Autokennzeichens auf den Hauptwohnort des Halters geschlossen werden, da das Fahrzeug bei einem Wohnortwechsel umgemeldet und mit regionalen Kennzeichen ausgestattet werden musste. Seit Januar2015 gilt jedoch die Neuregelung der bundesweiten Kennzeichen Mitnahme. Das Fahrzeug muss seitdem nicht mehr umgemeldet werden. Das Kennzeichen gibt nur noch Aufschluss darüber, bei welcher Zulassungsstelle das Fahrzeug zugelassen wurde.

Das Kennzeichen ermöglicht außerdem eine gewisse Individualisierung des Fahrzeugs, da die individuelle Erkennungsnummer frei gewählt werden kann. Bedingung dafür ist jedoch, dass die Zahlen-Buchstaben Kombination nicht bereits anderweitig vergeben ist. Weiterhin werden gewisse Kombinationen wie beispielsweise „SS“, „HJ“ oder „KZ“, die in einem negativen historischen Kontext stehen, nicht vergeben.

H-Kennzeichen

Wer einen Oldtimer fährt, der kann bei der Zulassungsstelle spezielle Kennzeichen, die sogenannten H-Kennzeichen, beantragen. Bedingung für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist, dass sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet und älter ist als 30 Jahre.


H-Kennzeichen
(© FM2 / Fotolia.com)

Die H-Kennzeichen werden also für gepflegte und liebevoll restaurierte Oldtimer vergeben und nicht für betagte, klapprige Altfahrzeuge. Sinn dieser Regelung ist es, gut gepflegte alte Fahrzeuge als Kulturgut zu erhalten und der gepflegte Zustand des Fahrzeugs muss von einem Sachverständigen bestätigt werden.

Vorteil der H-Kennzeichen sind Vergünstigungen in der Kfz-Steuer und Versicherung und auch die Umweltauflagen sind für die Oldtimer wesentlich großzügiger auszulegen. So benötigt ein Oldtimer mit H-Kennzeichen beispielsweise keinen Katalysator und keine grüne Plakette und darf trotzdem alle Umweltzonen befahren.

Das H-Kennzeichen unterscheidet sich von dem herkömmlichen Kennzeichen durch den Buchstaben H für „historisch“, der an die individuelle Erkennungsnummer des Fahrzeugs angehängt wird.

Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen sind Nummernschilder, die speziell für Überführungen oder Probefahrten genutzt werden.

Anders als andere Nummernschilder sind sie nicht einem speziellen Fahrzeug, sondern einer speziellen Person zugeteilt. Das bedeutet, das rote Kennzeichen ist speziell für Händler oder Werkstätten gedacht, die mit diesem Kennzeichen Fahrten mit verschiedenen Fahrzeugen unternehmen können, die keine Zulassung und somit keine Kennzeichen besitzen.

Privatpersonen dürfen die roten Kennzeichen nicht nutzen, sie sind ausschließlich Gewerbetreibenden im Kfz-Gewerbe vorbehalten, die sie zur Ausübung ihres Berufs benötigen. Die roten Kennzeichen dürfen auch nicht vom Händler oder der Werkstatt an Privatpersonen verliehen werden.

Eine Ausnahme gibt es für Oldtimer-Fahrer, die mit Ihrem Fahrzeug an einer Oldtimer-Veranstaltung teilnehmen wollen. In diesen Fällen kann ein rotes Kennzeichen für die Fahrt zur Veranstaltung und zurück beantragt werden, private Fahrten sind jedoch nicht gestattet.

Die roten Kennzeichen sind im Aufbau identisch mit den herkömmlichen schwarzen Kennzeichen und unterscheiden sich nur durch die roten Buchstaben und Zahlen und die rote Umrandung von den herkömmlichen Kennzeichen.

Die Beantragung erfolgt in der regionalen Zulassungsstelle und die Zuteilung erfolgt erst nach gründlicher Prüfung. Der Antragsteller muss unter anderem ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, einen Nachweis über die Gewerbeanmeldung, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister vorweisen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der roten Kennzeichen besteht nicht.

Über die Nutzung der roten Kennzeichen müssen genaue Nachweise erbracht werden. So muss ein spezielles Fahrtenbuch, das Fahrzeugscheinheft, geführt werden, in dem die Details zu jeder Fahrt festgehalten werden. Dabei müssen Datum, Uhrzeit und Dauer der Fahrt ebenso angegebene werden wie Name und Anschrift des Fahrzeugführers und Typ, Marke, Hersteller und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs.

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen kann von Privatpersonen für Überführungen oder Probefahrten genutzt werden. Anders als das rote Kennzeichen, das für diese Zwecke von Händlern oder Werkstätten genutzt wird, ist das Kurzzeitkennzeichen jedoch wie das reguläre Kennzeichen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und kann nicht für mehrere verschiedene Fahrzeuge genutzt werden.


Kurzzeitkennzeichen
(© Björn Wylezich / Fotolia.com)

Das Kurzzeitkennzeichen, das auch als Tageszulassung bezeichnet wird, ist vom Tag der Antragsstellung an fünf Tage gültig. Nach Ablauf dieser Zeit verliert es automatisch seine Gültigkeit und muss nicht extra abgemeldet werden. Das Enddatum des Kennzeichens ist dafür rechts in einem gelben Feld gut sichtbar im Format TT/MM/JJ angegeben. Auch sonst unterscheidet sich das Kurzzeitkennzeichen im Aufbau von dem herkömmlichen Kennzeichen. Es beginnt links mit der Stadtkennung der ausstellenden Zulassungsstelle, gefolgt von der Stempelplakette. Als nächstes folgt eine Zahlenreihe, die mit 03 oder 04 beginnt, und abschließend ist das gelbe Feld mit dem Enddatum zu sehen.

Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht nur Pkw vorbehalten, sondern kann auch für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge wie Traktoren oder für Lkw oder Wohnmobile beantragt werden.

Wunschkennzeichen

Wer sein Fahrzeug etwas individualisieren möchte, hat die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Dabei können die Buchstaben und Zahlen der individuellen Erkennungsnummer, die auf das Stadt-Kürzel der Zulassungsstelle folgt, frei gewählt werden. Dem Antrag auf das Wunschkennzeichen wird stattgegeben, sofern die Buchstaben-Zahlen Kombination nicht bereits anderweitig vergeben ist und keine verbotenen Kürzel enthält. Zu diesen verbotenen Kürzeln zählen diverse Buchstabenkombinationen, die einen Zusammenhang mit dem Naziregime gebracht werden können, wie beispielsweise SS, KZ oder HJ.

Die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens kann bei nahezu allen deutschen Zulassungsstellen online abgefragt werden, ist es frei, kann das Kennzeichen dort reserviert werden. Alternativ kann dies auch direkt bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle geschehen.

Die Kosten für das Wunschkennzeichen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, liegen jedoch meist um die 20,- €.

Wer sein Wunschkennzeichen einmal hat, kann es seit der Neuregelung der bundesweiten Kennzeichen Mitnahme im Jahr 2015 dauerhaft behalten, denn seitdem ist es nicht mehr notwendig, das Fahrzeug bei einem Wohnortwechsel umzumelden.

Grünes Kennzeichen

Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge gibt es grüne Kennzeichen. Die Fahrzeuge sind damit steuerbefreit, doch es gibt einige Auflagen, die erfüllt sein müssen, um die Kennzeichen und die damit einhergehende Steuerbefreiung bewilligt zu bekommen. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, meist müssen jedoch als Grundvoraussetzung mindestens zwei Hektar Land bewirtschaftet werden.


Zulassung
(© Daniel Ernst / Fotolia.com)

Neben land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen können grüne Nummernschilder unter bestimmten Bedingungen auch für folgende Fahrzeuge ausgegeben werden:

  • Bootsanhänger
  • Pferdeanhänger
  • Fahrzeuge diverser Hilfsorganisationen
  • LKW
  • LKW-Anhänger und Auflieger
  • Stapler
  • Kommunale Fahrzeuge wie Straßenreinigungsfahrzeuge
  • Selbstfahrende Baumaschinen und Arbeitsmaschinen
  • Manche Schausteller-Fahrzeuge

Das grüne Kennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden, Voraussetzung dafür ist jedoch ein Steuerbefreiungsbescheid des zuständigen Finanzamts.
Da die Steuerbefreiung nur für gewisse Zwecke gilt, dürfen Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen auch nur für diese Zwecke eingesetzt werden.

So ist beispielsweise der Transport von Tieren für Sportzwecke steuerbefreit. Wer also einen Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen hat, darf diesen nur zu dem Zweck einsetzen, der der Steuerbefreiung zugrunde liegt. Wer mit diesem Anhänger beispielsweise einen Umzug macht oder das Brennholz für den Winter transportiert, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Damit ist die Nutzbarkeit der Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sehr eingeschränkt.

Umweltplakette

Die auch als Feinstaubplakette bekannte Umweltplakette ist notwendig, um ausgewiesene Umweltzonen zu befahren. Das Befahren der Umweltzonen ohne Umweltplakette ist nicht erlaubt und zieht ein Bußgeld in Höhe von 80.- € nach sich.

Ausnahmen bilden

  • Oldtimer mit entsprechenden Kennzeichen
  • Land- und fortwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
  • Militärfahrzeuge
  • Rettungsfahrzeuge
  • Fahrzeuge die zu Polizei, Feuerwehr oder Zoll gehören
  • Fahrzeuge der Gemeinden, der Länder oder des Bundes
  • Fahrzeuge die von Schwerbehinderten genutzt werden

Die Umweltplaketten sind beim regionalen Bürgeramt, beim TÜV oder der Dekra sowie bei der Zulassungsbehörde erhältlich oder Sie können im Internet bestellt werden.

Je nach Feinstaubemission gibt es vier verschiedene Schadstoffgruppen, die über die Zuteilung der jeweiligen Plakette entscheiden. Die Schadstoffgruppe 1 steht dabei für die höchste, die Schadstoffgruppe 4 für die niedrigste Belastung.

Wie weit darf man mit einem abgemeldeten Auto fahren?

Autos mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Beirkts fahren. Gemäß Definition ist dies der kürzeste Weg zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zur Prüfstelle, zugleich darf die Fahrt nicht anderen Gebrauchszwecken dienen.

Wie bekomme ich ein abgemeldetes Auto nach Hause?

Ein abgemeldetes Auto kannst du selbst oder mit einem Spediteur überführen. ... .
Ein abgemeldetes Auto kannst du nur mit einem Anhänger überführen. ... .
Mit einem Überführungskennzeichen kannst du dein Auto ins In- und Ausland überführen. ... .
Fahrzeuge aus dem EU-Ausland und mit Zulassung können problemlos überführt werden..

Wie funktioniert das mit dem kurzzeitkennzeichen?

Für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gibt es die Kurzzeitkennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal fünf Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem kurzzeitkennzeichen und einem überführungskennzeichen?

Alle drei Kennzeichen sind sich zwar ähnlich, unterscheiden sich jedoch darin, wo und wann sie gültig sind. Generell wird das Kurzzeitkennzeichen bei Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands und der EU verwendet. Innerhalb der EU ist unter Umständen zusätzlich zum Kurzzeitkennzeichen die Grüne Karte notwendig.

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