Ab wann gilt die ffp2 masken pflicht

Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.

Ab Herbst wird es voraussichtlich in allen Bussen und Bahnen eine FFP2-Maskenpflicht geben. Mehr dazu unter diesem Link:

Welche Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche?

Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder bis zum Alter von 13 Jahren dürfen eine Alltagsmaske (z.B. Stoffmaske) tragen, wenn ihnen keine medizinische Maske passt.

Fragen und Antworten zum Thema Masken

Wann muss ich eine Maske tragen?


(Stand:  26. September 2022 00:00  Uhr)

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt in Hamburg eine FFP-2-Maskenpflicht.

In Arztpraxen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Für Besucherinnen oder Besucher (nicht: Patientinnen oder Patienten) von Krankenhäusern und medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie Wohneinrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gilt ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht. Auch für das in den Einrichtungen tätige Personal besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht sowie eine Testpflicht.

Wenn das Tragen einer Maske vorgeschrieben ist, gelten die folgenden Regeln zur Maskenpflicht:

  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen,
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren können anstelle einer FFP2-Maske auch eine medizinische Maske tragen,
  • Personen ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen.

Weitere Informationen zum Thema Masken finden Sie unter www.zusammengegencorona.de

Müssen Kinder auch eine medizinische Maske tragen?


(Stand:  26. September 2022 00:00  Uhr)

Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. 

An Orten, wo das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben ist, können Kinder zwischen 6 und 13 Jahren auch eine medizinische Maske tragen.

Ab 14 Jahren müssen Kinder und Jugendliche eine FFP2-Maske tragen, wenn dies vorgeschrieben ist.

Als medizinische Maske gilt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine Schutzmaske mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2. Informationen finden Sie in unserem Hinweistext "Medizinische Masken".

Was sind medizinische Gesichtsmasken?


(Stand:  25. Januar 2021 11:30  Uhr)

Bei medizinischen Gesichtsmasken oder auch OP-Masken genannt, handelt es sich um Medizinprodukte (Einmalprodukte), die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet werden. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen, sind mehrschichtig aufgebaut, rechteckig mit Faltenwurf und auf der Vorderseite (Außenseite) meist grün oder blau. Sie haben Ohrschlaufen und Nasenbügel aus Draht oder Metallstreifen. Zudem haben sie klar definierte Filtereigenschaften. Medizinischen Gesichtsmasken schützen vor allem das Gegenüber vor abgegebenen infektiösen Tröpfchen des Mundschutzträgers. Allerdings können sie bei festem Sitz auch den Träger der Maske schützen. Sie können die Mund- und Nasenpartie des Trägers zudem vor einem direkten Auftreffen von ausgeatmeten Tröpfchen des Gegenübers schützen, sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt, beispielsweise mit kontaminierten Händen.

Medizinische Gesichtsmasken sind Medizinprodukte. An Medizinprodukte werden, anders als bei Alltagsmasken, besondere Ansprüche gestellt. Sie müssen daher den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der europäischen Norm EN 14683:2019-10 genügen. Dafür müssen Hersteller ein erfolgreiches Nachweisverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) durchführen, um zu belegen, dass ihre Produkte allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Erst dann können Hersteller die medizinischen Masken mit dem CE-Kennzeichen versehen und sie in Europa frei vertreiben.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken)

Worauf muss man beim Gebrauch von medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken) achten?


(Stand:  25. Januar 2021 11:30  Uhr)

  • Die Maske muss gut passen und über Mund, Nase und Wangen sitzen. Die Ränder der Maske sollten eng anliegen, damit möglichst wenig Luft an der Maske vorbei eingeatmet wird. Durch eine Anpassung der Länge der Ohrschlaufen (zum Beispiel Knoten) kann der Sitz verbessert werden.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte abgenommen und gewechselt werden.
  • Beim Abnehmen der Maske sollte diese möglichst nur an den Bändern der Maske angefasst werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).

Ab wann gilt die ffp2 masken pflicht

Was sollte ich beim Gebrauch von FFP2-Masken beachten?


(Stand:  13. Januar 2021 19:00  Uhr)

FFP2-Masken sind deutlich sicherer als Alltagsmasken. Sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich. Doch auch FFP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus. Auch mit Maske sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden.

Es gelten folgende Empfehlungen zum Umgang mit FFP2-Masken:

  • Die Hände sollten vor dem Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen oder mit Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden.
  • Beim Anlegen der Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht berührt wird.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu verhindern.
  • Passen Sie den Metallbügel der Form Ihres Nasenrückens an.
  • Die Außenseite einer gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese während der Tragedauer möglichst nicht berührt werden.
  • Die Maske sollte so abgesetzt werden, dass hierdurch eine Kontamination vor allem der Innenseite bzw. des Gesichtes verhindert wird.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich mit Seife gewaschen (mindestens 20-30 Sekunden) oder mit Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden.
  • Nach durchgehender Tragedauer von 75 Minuten sollte die Maske abgelegt werden und eine Pause von mindestens 30 Minuten eingehalten werden.
  • Wenn sie unterwegs sind, sollte die Maske nach dem Abnehmen in einem eigens dafür vorgesehenen luftdichten Beutel oder geschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
  • In Ihrer Wohnung sollte die Maske in einem atmungsaktiven Beutel oder einem offenen Behältnis an einem trockenen kühlen Ort gelagert werden.
  • Wenn Sie unter dieser  Maske nur schwer atmen können, verwenden Sie bitte eine andere Maske.
  • Ersetzen Sie die Maske nach einer Gesamttragedauer von acht Stunden sowie wenn diese beschädigt, verschmutzt oder durchfeuchtet ist.
  • Die Maske darf nicht gereinigt, gewaschen oder zusammen mit anderen Personen verwendet werden.
  • Die Maske nicht im Schlaf verwenden.
  • Bei Personen mit Atemproblemen oder eingeschränkter Lungenfunktion empfiehlt sich vor der Verwendung eine Rücksprache mit einem Arzt.

Kann ich eine FFP2-Maske mehrfach verwenden?


(Stand:  25. Januar 2021 11:30  Uhr)

Grundsätzlich sind FFP-Masken vom Hersteller als Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Es gibt aber Verfahren, die das Risiko einer Infektion bei der Wiederverwendung von FFP2-Masken im privaten Bereich deutlich reduzieren können. Diese wurden an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster untersucht. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch".

Hinweis: Die im Informationsflyer der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster beschriebenen Verfahren sind nach derzeitigem Kenntnisstand dazu geeignet, das Infektionsrisiko bei einer Wiederverwendung von FFP2-Masken im Privatgebrauch deutlich zu reduzieren. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die im Flyer vorgestellten Verfahren keine Garantie für einen sicheren Infektionsschutz bieten können und entsprechende Masken, sofern möglich, auch im Privatgebrauch immer nur nach den Vorgaben des Herstellers angewendet werden sollten. Bitte beachten Sie auch, dass FFP2-Masken nicht in der Mikrowelle, der Wasch- oder Spülmaschine oder mit UV-Licht aufbereitet werden sollen.