Ab wann braucht man keinen personalausweis mehr

29. Juni 2020

Pflegende Angehörige haben mehrere Möglichkeiten

Ab wann braucht man keinen personalausweis mehr

© Unsplash

In Deutschland gilt eine Ausweispflicht. Das heißt, jeder Bürger ab 16 Jahren muss einen gültigen Personalausweis besitzen. Läuft dieser ab, muss ein neuer beantragt werden. Wer aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht selbst zum Amt gehen kann, hat mehrere Möglichkeiten.

Die Antragstellung sollte generell persönlich erfolgen. Ist dies aufgrund einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit nicht möglich, reicht eine einfache Vorsorgevollmacht meist nicht aus. Besser ist es, eine beglaubigte Vollmacht (Notar, Betreuungsverein) vorzulegen. Außerdem notwendig ist eine Bescheinigung vom Arzt, in der bestätigt wird, dass der Betroffene schwer krank und nicht in der Lage ist, das Haus zu verlassen. Manche Behörden bieten in solchen Fällen auch Hausbesuche an – allerdings dürften diese wegen der Corona-Pandemie stark eingeschränkt sein. Ist der Personalausweis erstellt, kann ihn auch jemand abholen, der vom Betroffenen beauftragt wurde und eine unterschriebene Vollmacht vorzeigen kann.

Alternativ ist es möglich, den Angehörigen von der Aus­weis­pflicht befreien zu lassen. Dann muss überhaupt kein Personalausweis mehr beantragt werden. Diese Regelung ist vor allem für Menschen gedacht, die nicht mehr ­allein am öffentlichen Leben teilnehmen können. Dazu gehören die Bewohner eines Pflegeheims sowie Menschen, die einen gesetzlichen Betreuer haben oder wegen einer Behinderung nicht ohne Begleitung unterwegs sein können.

Um eine Befreiung zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig: ein ausgefüllter „Antrag auf Befreiung von der Ausweis­pflicht“, der bisherige Personalausweis des Betroffenen, ein Nachweis über die Erkrankung (zum Beispiel vom Arzt oder Pflegedienst) oder die Behinderung sowie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Manche Behörden benötigen zusätzlich die Geburtsurkunde oder das Familienbuch. Nicht vergessen sollte man als Angehöriger, seinen eigenen Ausweis mitzubringen. Das zuständige Amt stellt eine Bescheinigung aus, die die Befreiung bestätigt. Diese kann man zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis bei Behörden vorlegen.

Ohne Ausweis kann man nicht ins Ausland reisen. Auch viele Bank­geschäfte und Notartermine sind nicht mehr möglich. Im Zweifel empfiehlt es sich, mit einer Befreiung zu warten und stattdessen einen neuen Personalausweis zu beantragen. Eine genehmigte Befreiung lässt sich aber auch jederzeit wieder rückgängig machen.

ali

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Mein Personalausweis ist abgelaufen. Das Bürgeramt ist geschlossen. Was kann ich tun?

Wenn Ihr Reisepass noch gültig ist, können Sie der Ausweispflicht auch mit Ihrem Reisepass nachkommen.

Ist das Gültigkeitsdatum bei Ihrem Personalausweis und bei Ihrem Reisepass ab dem 1. März 2020 abgelaufen, werden die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden bzw. die Bußgeldbehörden in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten.

Das gilt, bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb stattfindet.

Wenn die Bürgerämter wieder wie gewohnt öffnen, können beantragte Ausweisdokumente ausgeliefert und neue Ausweisdokumente beantragt werden.

Ob und inwieweit ein abgelaufenes Ausweisdokument für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Erfordernissen. Das liegt also nicht in der Hand der ausstellenden Behörden.

Ich habe vor Kurzem einen neuen Personalausweis beantragt. Wird der überhaupt produziert?

Der Hersteller, die Bundesdruckerei GmbH, hat die fortwährende Produktion und Auslieferung an die Pass-/Personalausweisbehörden gesichert, sofern sie geöffnet sind oder einen Notbetrieb eingerichtet haben.

Aufgrund der gegenwärtigen Krise kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen.

Mein Personalausweis ist abgelaufen. Kann ich den Online-Ausweis trotzdem noch nutzen?

Nein, die Online-Ausweisfunktion kann nach Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises automatisch nicht mehr genutzt werden.

Ich möchte den Online-Ausweis meines Personalausweises nutzen und habe meine PIN vergessen. Was kann ich tun?

Sie können beim Bürgeramt eine neue sechsstellige PIN setzen lassen. Gebühren werden dafür seit 1. Januar 2021 nicht mehr erhoben.

Zuständig ist das Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf www.behoerdenfinder.de.

Wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen, können Sie gemäß § 8 Absatz 4 Personalausweisgesetz eine neue sechsstellige PIN in jedem geöffneten Bürgeramt setzen lassen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihren Online-Ausweis benötigen, weil Sie dringend eine digitale Verwaltungsleistung nutzen müssen. Gebühren werden dafür seit 1. Januar 2021 nicht mehr erhoben.

Sie können zudem online und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode und eine neue PIN. Damit können Sie Ihren Online-Ausweis selbst aktivieren und ihn mit neuer PIN sofort nutzen.

Den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst finden Sie hier: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.

Bitte beachten: Sie können den neuen Dienst mit dem Personalausweis und mit der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und – bürger nutzen. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht.

Ich möchte den Online-Ausweis meines Personalausweises nutzen, aber der ist noch nicht eingeschaltet. Was kann ich tun?

Muss Ihre Online-Ausweisfunktion erst noch eingeschaltet werden, können Sie das nur bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt erledigen lassen. Gebühren werden dafür seit 1. Januar 2021 nicht mehr erhoben. Alternativ können Sie die Aktivierung auch bei der ausstellenden Behörde (siehe Eintrag auf dem Ausweisdokument) erledigen lassen. Hier kann auch während einer Krisenlage leider keine Ausnahme gemacht werden.

Waren Sie zum Zeitpunkt der Personalausweis-Beantragung jünger, durften Sie den Online-Ausweis noch nicht nutzen. Er ist deshalb nicht eingeschaltet. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Online-Ausweis kostenfrei in dem für Sie zuständigen Bürgeramt einschalten lassen.

Zuständig ist das Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf www.behoerdenfinder.de.

Sie können zudem online und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode und eine neue PIN. Damit können Sie Ihren Online-Ausweis selbst aktivieren und ihn mit neuer PIN sofort nutzen.

Den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst finden Sie hier: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.

Bitte beachten: Sie können den neuen Dienst mit dem Personalausweis und mit der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und – bürger nutzen. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht.

Mein Personalausweis ist abgelaufen. Ich muss verreisen und brauche ein gültiges Ausweisdokument. Was kann ich tun?

Wenn Ihr Reisepass noch gültig ist, können Sie der Ausweispflicht im Ausland stets auch mit Ihrem Reisepass nachkommen.

Allgemeine Informationen über die Anerkennung von Ausweisdokumenten im Ausland finden Sie hier.

Für die Beantragung eines Personalausweises nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Bürgeramt auf.

Ist das für Sie zuständige Bürgeramt aufgrund des Infektionsschutzes für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, sollten Sie beim Bürodienst der Behörde telefonisch erfragen, ob – unter Einhaltung der Vorgaben der örtlichen Gesundheitsämter – ggf. Einzeltermine auf Grund eines wichtigen Anliegens vereinbart werden können.

Zuständig ist das Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf www.behoerdenfinder.de.

Wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen, können Sie zudem gemäß § 8 Absatz 4 Personalausweisgesetz Ihren Personalausweis gegen eine erhöhte Gebühr (Unzuständigkeitszuschlag 13 EUR) auch bei einem Bürgeramt außerhalb des Heimatortes beantragen. Bitte klären Sie diese Möglichkeit vorab mit dem Bürgeramt ab, das Sie aufsuchen möchten.

Ich muss verreisen. Welche Bestimmungen für Reisen ins Ausland muss ich beachten?

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisepässe oder Personalausweise bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

Informationen über die Anerkennung von Ausweisdokumenten im Ausland finden Sie hier.

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden.

Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

Informationen über die Bestimmungen in Ihrem Reiseland finden Sie hier.

Hinweise zu nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, weitere internationale Reisewarnungen und allgemeine Informationen während der weltweiten Eindämmung der Corona-Pandemie finden Sie auf der stets aktualisierten Seite des Auswärtigen Amtes (hier).

Warum wird die Impfung gegen Corona nicht auf dem Personalausweis gespeichert?

Der Personalausweis ist grundsätzlich zur Identifikation der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweisinhabers bestimmt. Der Platz auf dem Personalausweis ist auf Grund der für die Identifikation notwendigen Angaben, der Anschrift und der Sicherheitsmerkmale weitgehend ausgeschöpft. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass der Personalausweis im handlichen ID1-Scheckkartenformat hergestellt wird und konkrete Gesundheitsdaten wie bspw. Corona-Impfnachweise oder Corona-Testergebnisse nicht zusätzlich auf den Ausweis aufgebracht werden sollen.

Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass Gesundheitsinformationen Daten sind, die für die Identifikation nicht benötigt werden. Die Nutzung eines Corona-Impfnachweises oder Corona-Testnachweises erfordert nicht überall einen vorherigen oder gleichzeitigen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis. Zudem sollen Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises selbst entscheiden können, wer ihre Gesundheitsdaten erhält.

Die Ausstellung des deutschen Personalausweises berücksichtigt seit dem 2. August 2021 die Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1157. Andere Informationen dürfen in den Personalausweis nicht aufgenommen oder im Chip des Personalausweises gespeichert werden. Zudem sind die genannten EU-Vorgaben an den Standards der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen, ausgerichtet. Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel Impfnachweise, als Bestandteil des Chips im Personalausweis oder Reisepass sind auch bei den ICAO-Standardisierungen nicht vorgesehen und könnten nicht in die bestehenden Kontrollverfahren integriert werden.

Ist es Pflicht einen Personalausweis zu haben?

Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen.

Was passiert wenn man keinen Personalausweis besitzt?

Wer in Deutschland das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss einen Personalausweis besitzen. Alternativ reicht auch ein Reisepass aus. Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtung, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen.

Wie lange darf Ausweis abgelaufen sein?

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisepässe oder Personalausweise bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten.

Was bedeutet Befreiung Ausweispflicht?

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.