3g am arbeitsplatz wer zahlt test

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Erstellt: 14.01.2022, 06:20 Uhr

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Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen reagiert die Politik. Ab jetzt gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Darauf müssen sich Arbeitnehmer einstellen.

Berlin – Verschärfte Regeln für Ungeimpfte am Arbeitsplatz – die steigenden Corona-Zahlen machen dies unumgänglich. Die Ampelkoalition, bestehend aus SPD, FDP und den Grünen, will die 3G-Regel in Unternehmen einführen. Heißt konkret: Nur wer vollständig geimpft, genesen oder einen tagesaktuellen, negativen Test vorweisen kann, soll künftig zur Arbeit gehen dürfen. kreiszeitung.de schafft den genauen Überblick.

Spitzenverband des deutschen Einzelhandels: Handelsverband Deutschland
Präsident: Josef Sanktjohanser
Sitz: Berlin
Rechtsform: e.V.
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3G-Regel am Arbeitsplatz als Möglichkeit, um 4. Corona-Welle zu durchbrechen

Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die nicht die 2G-Kriterien erfüllen, sollen sich zukünftig täglich auf Corona testen lassen müssen. Denn mit der allgemeinen 3G-Regel am Arbeitsplatz soll die nunmehr 4. Corona-Welle durchbrochen werden. Geplant ist, dass die neue Vorgabe im Bundes-Infektionsschutzgesetz verankert wird. Hinzukommen soll die Wiedereinführung kostenloser Corona-Bürgertests, die für manch einen jedoch als schlichte „Ausrede für Ungeimpfte“ betrachtet werden.

3g am arbeitsplatz wer zahlt test

Vielerorts wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz gefordert. Hierbei gilt es sowohl für Arbeitgeber als auch -nehmer einiges zu beachten. (kreiszeitung.de-Montage) © Bihlmayerfotografie/imago images & Shotshop/imago images

Derzeit müssen Arbeitgeber laut der Arbeitsschutzverordnung allen Beschäftigen, die nicht nur im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Corona-Tests anbieten. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer* besteht hingegen nicht. Dies soll sich jedoch zumindest für ungeimpftes Personal ändern. Doch ist noch offen, wer diese täglichen Tests letztendlich finanziert.

Arbeitgeber dürfen Impfstatus von Beschäftigten nicht erfragen – Forderung nach Fragerecht

Es ist auch noch unklar, ob der Arbeitgeber zumindest teilweise erfahren soll, welche Beschäftigen geimpft sind. Diese Auskunft erhalten Arbeitgeber derzeit nur von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen. Doch wurde bereits ein Fragerecht für alle Branchen und Betriebe gefordert.

Welche Konsequenzen aber drohen Arbeitnehmern, die einen täglichen Corona-Test verweigern oder nicht vorlegen wollen – und somit ihren Arbeitsplatz nicht betreten bedürfen? Werden sie womöglich freigestellt? Drängende Fragen, auf die es noch keine Antwort gibt. Ungeklärt ist zudem, was geschieht, wenn Arbeitgeber durch Kontrollen von Externen die erforderlichen Unterlagen ihrer Angestellten nicht vorweisen können.

„Ohne Leistung kein Lohn“: Test-Verweigerer könnten ihre Beschäftigung verlieren

Wie die dpa berichtet, hält es Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, für vorstellbar, dass Test-Verweigerer mit einer Abmahnung oder im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen müssen. Denn die Weigerung könnte als Pflichtverstoß gewertet werden.

Wie aber steht die Seite der Arbeitgeber zur möglichen Einführung der 3G-Regel in Betrieben*? Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hält dies nur für sinnvoll, wenn auch ein Auskunftsrecht besteht.

Zudem heißt es von Kampeter, dass der Arbeitnehmer vielfach nicht mehr beschäftigt wird, wenn er seiner Nachweispflicht nicht nachkommt. Denn „es gilt dann der Grundsatz: Ohne Leistung kein Lohn. Nur so lässt sich der innerbetriebliche Gesundheitsschutz effektiv gewährleisten“.

„Eskalierende Infektionslage“: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) drängt auf 3G-Zugangsregel am Arbeitsplatz

Indes fordert Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), dass die Kosten für die Tests nicht auf die Firmen abgewälzt werden dürfte. Ansonsten würde eine „organisatorische und auch finanzielle Überforderung vieler Arbeitgeber drohen“. Deshalb sollten die Kosten für die Tests vom Staat übernommen werden.

Wer zahlt Coronatest am Arbeitsplatz?

Der Arbeitgeber ist lediglich zur Kontrolle des 3G-Nachweises verpflichtet, nicht aber zur Zahlung von Tests. Den Coronatest müssen Arbeitnehmer, die nicht geimpft oder genesen sind, selber zahlen. Allerdings sollen Arbeitgeber mindestens zweimal wöchentlich kostenlose Tests zur Verfügung stellen.

Bleibt der Standpunkt der Gewerkschaften. Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), hält wirksamen Schutz vor Corona-Infektionen am Arbeitsplatz aufgrund der „eskalierenden Infektionslage“ wichtiger denn je.

„Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes können 3G-Zugangsregeln am Arbeitsplatz hierfür ein wirksames Mittel sein. Die Kosten für die Tests muss weiterhin der Arbeitgeber tragen und das Testen muss Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein“, lautet die Ausführung von Hoffmann. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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