Personalausweis beantragen oder erneuern in Hamburg-Süderelbe - Hamburg. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg-Süderelbe haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Kundenzentrum Süderelbe - Bezirksamt Harburg - Fachamt Einwohnerwesen in Hamburg beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.
Bundesland
Hamburg
Anschrift:
Kundenzentrum Süderelbe - Bezirksamt Harburg - Fachamt Einwohnerwesen in Hamburg
Neugrabener Markt 5
21149 Hamburg
Deutschland
Telefon:
040-42871-5300
Fax:
040-428715340
Email:
Webseite:
hamburg.de
Hamburg-Süderelbe - Personalausweis
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Hamburg-Süderelbe muss persönlich gestellt werden.
Gültigkeit des Personalausweises
- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre
- danach: zehn Jahre
Vorläufiger Personalausweis:
- höchstens 3 Monate
Antragsberechtigte bei Minderjährigen
Offizielle Webseite: www.hamburg.de
Seiteninhalt
Personalausweis
Nr. 99008001012000
Neuer Personalausweis
Ab November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
Leistungsbeschreibung
Deutsche sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen - oder, ohne ihr zu unterliegen, sich �berwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie m�ssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identit�t erm�chtigten Beh�rde (zum Beispiel Polizei, Meldebeh�rde, Grenz�bertrittstelle) vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht f�r die o.g. Beh�rden sowie in den F�llen der Einziehung und Sicherstellung.
Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht f�r Personen, die einen g�ltigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen k�nnen. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorl�ufigen Personalausweises gen�gt. Es besteht nicht die Pflicht, den Ausweis mit sich zu f�hren.
Den Personalausweis gibt es im Scheckkarten-Format. Das Identit�ts- und Reisedokument hat ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium mit biometrischen Merkmalen (Gesichtsbild und�Fingerabdr�cke). Der Ausweisinhaber kann das Dokument als elektronischen Identit�tsnachweis (eID) im Internet nutzen.
Pflichten des Ausweisinhabers:
- den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (zum Beispiel Anschrift oder infolge Eheschlie�ung der Name),
- den alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben,
- den Erwerb einer ausl�ndischen Staatsangeh�rigkeit anzugeben,
- den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
- Ausw�rtiges Amt
Neu: Link zum Ausw�rtigen Amt - Ausweisportal des Bundes
Welche Unterlagen werden ben�tigt?
- Alten Reisepass oder Personalausweis,
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild) (das Foto kann in Schwarzwei� oder Farbe vorliegen),
- Urkunde mit aktueller Namensf�hrung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erkl�rung �ber die Namensf�hrung usw.).�Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Welche Geb�hren fallen an?
- 22,80�Euro f�r einen Personalausweis, sofern der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist,
37,00 Euro f�r einen Personalausweis in allen anderen F�llen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Bearbeitungsdauer (einschlie�lich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) betr�gt rund 4 Wochen.
- Sofern der Antragsteller glaubhaft macht, sofort einen Ausweis zu ben�tigen, ist ihm ein vorl�ufiger Personalausweis auszustellen.
- Personalausweise werden f�r eine G�ltigkeit von zehn Jahren ausgestellt.
Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, betr�gt die G�ltigkeit sechs Jahre.
Eine Verl�ngerung der G�ltigkeitsdauer ist nicht zul�ssig.
Rechtsgrundlage
- Gesetz �ber Personalausweise und den elektronischen Identit�tsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- Verordnung �ber Geb�hren f�r Personalausweise und den elektronischen Identit�tsnachweis (Personalausweisgeb�hrenverordnung - PAuswGebV).
- PAuswG
- PAuswGebV