Ob die Muschel aus der Karibik, das günstige Aspirin aus Italien oder der gute Wein aus Frankreich: Welche Produkte nach Deutschland eingeführt werden dürfen und worauf Abgaben zu zahlen sind, regelt der Zoll. Die wichtigsten Infos im Überblick.
Wer im Urlaub eine Muschel nach Hause nehmen möchte, kann am Zoll schon mal aufgehalten werden. Ist die Muschel eine geschützte Art, darf sie nicht nach Deutschland. Bei Tier- und Pflanzenprodukten sollte man deswegen unbedingt vor dem Kauf darauf achten, ob es sich um geschützte Arten handelt.
Vorsicht bei tierischen Lebensmitteln und Kartoffeln
Für die private Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Nicht-EU-Staaten gibt es ebenfalls Einschränkungen. Dazu gehören Lebensmittel tierischer Herkunft wie zum Beispiel Fleisch, Wild, Milch und Eier. Auch Kartoffeln dürfen nicht eingeführt werden. Eine vollständige Auflistung findet sich auf den Seiten des Zolls.
Auch bei sogenannten Kulturgütern ist Vorsicht geboten. Gegenstände, die für die Archäologie, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft bedeutend sind, sind als Souvenir nur bedingt geeignet. Sie unterliegen oft strengen Ausfuhrbeschränkungen.
Mengengrenzen bei Genussmitteln und Arzneien
Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind, dürfen im Ausland für den privaten Gebrauch gekauft werden. Die Menge darf maximal für drei Monate reichen, um als persönlicher Bedarf zu gelten. Genussmittel unterliegen zwar ebenfalls einer Mengengrenze für den privaten Gebrauch, aber weniger Beschränkungen. Zu Genussmitteln gehören beispielsweise Alkohol, Kaffee- oder Tabakwaren.
Vorsicht beim Zoll auf Zigaretten
Machen Sie Urlaub in einem anderen EU-Land dürfen Sie normalerweise 800 Zigaretten zur privaten Verwendung nach Deutschland einführen, ohne dass dafür ein Zoll fällig wird. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind hingegen Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und Rauchtabak gemeinsam begrenzt, so dass die Mengengrenzen unter Umständen erst berechnet werden müssen. Es dürfen 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak zollfrei eingeführt werden. Kauft man 125 Gramm Rauchtabak, dürfen also nur noch 100 Zigaretten eingeführt werden.
Freimengen bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Nicht schäumende Weine | 4 Liter |
Bier | 16 Liter |
Kraftstoff | Die Füllung des Tankes + 10 Liter |
Bei den Tabakwaren und einigen alkoholischen Getränken ist Vorsicht geboten. Werden mehrere Produkte gekauft, gelten die Obergrenzen nur noch anteilig.
Zigaretten | 200 pro Person |
oder | |
Zigarillos | 100 pro Person |
oder | |
Zigarren | 50 pro Person |
oder | |
Rauchtabak | 250 Gramm |
oder | |
eine anteilige Zusammenstellung der Waren |
und
Spirituosen | 1 Liter |
oder | |
Alkoholische Getränke (bis 22 Volumenprozent) | 100 pro Person |
oder | |
eine anteilige Zusammenstellung der Waren |
Der Wert aller anderen eingeführten Waren darf einen Wert von insgesamt 300 Euro nicht überschreiten. Bei Flug- oder Seereisen liegt die Obergrenze etwas höher. Waren im Wert von 430 Euro dürfen hier pro Person mitgebracht werden. Aber Vorsicht bei Familienreisen: Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Obergrenze von 175 Euro.
Innerhalb der EU dürfen fast alle Waren abgabenfrei über die Grenze. Nur bei den Genussmitteln wie Zigaretten, Alkohol und Kaffee gibt es auch hier Mengengrenzen. Diese sind in der Regel großzügiger als bei Nicht -EU-Ländern.
Freimengen bei Einreise aus EU-Staaten
Zigaretten | 800 pro Person (Ausnahmen siehe nächster Absatz) |
Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3g/Stück) | 400 pro Person |
Zigarren | 200 pro Person |
Rauchtabak | 1 Kilogramm |
Spirituosen | 10 Liter |
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein) | 20 Liter |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Kaffee oder kaffeehaltige Waren | 10 Kilogramm |
Sonderstatus für einige EU-Mitgliedsstaaten
Doch aufgepasst. Besonderheiten gelten, wenn ein Gebiet zwar zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedstaaten gehört, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Dazu zählen zum Beispiel die Kanarischen Inseln, die französischen Übersee-Departments oder Helgoland. Hier gelten die Reisefreimengen aus Nicht-EU-Staaten. Genauere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Zolls.
Steuertipp: Damit der Schnäppchenpreis für Zigaretten, Kaffee und Alkohol durch Zollangaben und Strafzuschläge nicht zum teuersten Einkauf überhaupt wird, sollten Sie sich vor der Einreise nach Deutschland die App des deutschen Zolls mit dem Namen "Zoll und Reise" herunterladen und überprüfen, welche Reisefreimengen Sie zu beachten haben. Diese App, die es im Apple App Store und im Google Play Store (Android-Market) gibt, ist selbstverständlich kostenlos. dhz