Wie tritt man aus der Kirche aus Niedersachsen


Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr:30,00 EUR
    Kirchenaustritt

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Rechtsgrundlage

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Wie tritt man aus der Kirche aus Niedersachsen
Allgemeine Informationen

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Hinweis
Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Arbeitgeber automatisch dem ELSTAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) angeschlossen. Steuerlich bedeutsame Änderungen wie der Kirchenaustritt werden nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Weitere Informationen gibt das zuständige Finanzamt.

Austritt aus anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Soweit die Austrittserklärung beim Standesamt vom Gesetz nicht ausgeschlossen ist, werden auch diese beim Standesamt entgegengenommen.

Zweitschrift des Kirchenaustrittes          

Die Zweitschrift des Kirchenaustrittes ist eine nachträgliche Bescheinigung über den erklärten Kirchenaustritt und wird von einem Standesbeamten erstellt und beglaubigt.

Mit der Anforderung einer Zweitschrift der Kirchenaustrittsbescheinigung erklären Sie nicht Ihren Austritt aus der Kirche.

Bitte informieren Sie sich unter dem Punkt Verfahrensablauf, wie die Erklärung zum Kirchenaustritt erfolgt.

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Kirchenaustritt Niedersachsen
Nach der letzten Sendung der „heute show“ kommt es vermehrt zu Anfragen zum Kirchenaustritt, da Termine bei den Standesämtern nur mit sehr langem Vorlauf oder extremer Wartezeit zu bekommen sind.

Nur für öffentlich rechtliche Körperschaften (Kirchen, Religionsgemeinschaften)
Den Kirchenaustritt muss man nur gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die eine Kirchensteuer erheben, erklären. Andere Religionsgemeinschaften in denen lediglich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft besteht, müssen dieser gegenüber gekündigt werden.

Erklärung, schriftlich möglich
Die Erklärung kann beim zuständigen Standesamtes Ihres Hauptwohnsitzes gemacht werden. Dies erhebt eine Gebühr von derzeit 30,00 €.
Reichen Sie die Erklärung schriftlich ein, so muss Ihre Unterschrift von einem Notar beglaubigte werden.

Mindestens 14 Jahre
Sie müssen dazu mindesten 14 Jahre alt sein.

Notwendige Unterlagen

Sie benötigen einen Personalausweis oder einen Reisepass und wenn möglich die Taufbescheinigung (nicht zwingend, aber sinnvoll, damit man aus der richtigen Kirche austritt).

Wirksam

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Frei nach:

Quelle
Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Niedersachsen (Kirchenaustrittsgesetz – KiAustrG) Vom 4. Juli 1973

Notwendige Angaben für den Notar
– Name
– Vorname
– Ggf. Geburtsname
– Geburtsdatum, – ort
– Straße Hausnummer
– PLZ, Ort
– Telefon
– Betrag der veranlagten Kirchensteuer
– Kirche- Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft
– (katholisch, evangelisch, neuapostolisch, andere

Kosten


Für die Wertberechnung wird der 20fache Jahresbetrag der Kirchensteuer angesetzt. Die Erklärung löst eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung aus, welche zwischen 20-und 70,00 € zuzüglich Steuer liegt. Übersendet der Notar die Erklärung kommen noch einmal netto 20,00 € dazu. Schreibt der Notar auch den Entwurf, entsteht eine Entwurfsgebühr in Höhe von mindestens 60,00 € zuzüglich Vollzug, Auslagen und Steuern.
Folgende Informationen benötige ich:

Falls Sie die Erklärung bereits mitbringen wollen (um die Entwurfsgebühr zu sparen) müsste diese wie folgt aussehen:

Muster Entwurf

Vorname Name
Straße
Ort

An das Standesamt
Adresse

Betr.: Austritt aus der Kirche

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich, _____________(Vorname) _______________________(Nachname) , geboren am (Datum) in (Geburtsort) meinen Austritt aus der _________________________________ Kirche. (Religionsgemeinschaft)

In der Anlage überreiche ich eine Kopie meiner Taufbescheinigung.

Mit freundlichen Grüßen

____________________ (Unterschrift)

Diese wird vom Notar beglaubigt.

Was kostet Kirchenaustritt Niedersachsen?

Die Erklärung kann beim zuständigen Standesamtes Ihres Hauptwohnsitzes gemacht werden. Dies erhebt eine Gebühr von derzeit 30,00 €. Reichen Sie die Erklärung schriftlich ein, so muss Ihre Unterschrift von einem Notar beglaubigte werden.

Was braucht man alles um aus der Kirche auszutreten?

Wer in Deutschland aus der Kirche austreten will, muss zum Amt. Abhängig vom Bundesland müssen Sie entweder beim Standesamt, Einwohnermeldeamt oder beim Amtsgericht einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Welche Folgen hat es wenn man aus der Kirche austritt?

Der Kirchenaustritt hat in Deutschland zur Folge, dass der Staat keine Rechtsfolgen mehr an eine Mitgliedschaft knüpfen darf (z. B. Kirchensteuereinzug, Teilnahme am Religionsunterricht), was aus der negativen Religionsfreiheit des Art. 4 Abs.

Warum kostet es Geld aus der Kirche auszutreten?

So kostet ein Austritt oft Gebühren, einige Kommunen kassieren sogar bis zu 60 Euro. Der hohe Preis – das geben selbst Gemeindevertreter offen zu – soll die Kirche vor Austritten und damit verbundenen Geldeinbußen schützen. Nicht der einzige Versuch, Kirchenmitglieder und Einnahmen zu halten.