Ab 1. Juni gibt es in ganz Österreich ein neues Gesetz – ein Gesetz, dass das Fahren mit E-Scootern regeln soll. Wir haben bereits darüber berichtet – etwa, dass man sich mit einem Elektroroller dann an alle für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften halten muss. Inklusive Alkohollimit (0,8 Promille), wirksamer Bremsvorrichtung und Rückstrahler oder verpflichtendem Vorder- und Rücklicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht (Trending Topics berichtete).
Doch eine eigentlich einfache Frage beantwortet das neue Gesetz nicht: Wie schnell darf man mit einem E-Scooter fahren? Mit den Elektrorollern darf man nicht (bis auf behördliche Ausnahmen) auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen fahren, aber auf der Straße und Fahrradwegen schon. Behörden dürfen Ausnahmen für einzelne Gehsteige zu machen. Dann dürfen jene Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit.
„Das Fahren ist ferner mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern mit einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h auf Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist, zulässig.“
Nun gibt es aber auch kräftigere E-Scooter, die mehr als 600 Watt haben und schneller als 25 km/h fahren können, doch diese sind im Gesetz nicht explizit erwähnt. Sowohl das Verkehrsministerium noch die Polizei hat keine konkrete Antwort für Trending Topics, was E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h künftig gilt.
+++ Neues Gesetz für E-Scooter gilt ab 1. Juni +++
„Die einfache Antwort ist: Es kommt drauf an”, sagt Martin Hoffer, Leiter Rechtsdienste bei Autofahrerverein ÖAMTC. “Wenn der E-Scooter mehr als 25 km/h schafft, bräuchte er eine Zulassung wie ein Kraftfahrzeug und man müsste ihn versichern wie etwa auch ein E-Moped.” Bekommt man so eine Zulassung samt kleinem Nummernschild, könnte man dann in Städten z.B. bis zu 45 km/h fahren, so wie man das auch mit einem Moped darf. Denn in Österreich sind Elektroroller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.
“Wenn man sich an die 25 km/h und die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen hält, dann ist man auf der sicheren Seite”, rät Hoffer generell bei der Nutzung von E-Scootern. Das wiederum setzt natürlich für den Fahrer voraus, dass er eine Geschwindigkeitsanzeige hat, mit der er überprüfen kann, ob er schneller oder langsamer als 25 km/h unterwegs ist. Wenn man etwa eine steilere Straße hinunter braust, könnte man schon schneller als 25 km/h werden – in etwa so wie ein Fahrradfahrer, der durch festes Treten flotter als 25 km/h unterwegs ist.
Heißt unterm Strich: Es ist kompliziert.
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Generell gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf bestimmten Strecken sind wegen eines Umwelt-Tempolimits (IG-L) nur 100 km/h erlaubt. Ausnahmen gibt es für Elektrofahrzeuge – auch für solche mit ausländischen Kennzeichen.
Regelung gilt auch für Ausländer mit E-Auto
Kennzeichnung am Fahrzeug (E-Kennzeichen) wichtig
Auf der Inntalautobahn und der Westautobahn: 130 statt 100 km/h
Vom 100-km/h-Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) sind in Österreich Elektrofahrzeuge, also auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, ausgenommen. Sie dürfenauch dort die auf österreichischen Autobahnen generell erlaubten 130 km/h fahren (außer es ist eine niedrigere Geschwindigkeit angeordnet). Konkret ist das vor allem auf der Inntalautobahn A12 oder der Westautobahn A1 der Fall.
Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland
Seit Anfang 2021 gilt diese Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland. Zuvor war sie an Fahrzeuge mit einem speziellen österreichischen E-Auto-Kennzeichen gekoppelt. Diese Ungleichbehandlung wurde nach einer Intervention der EU-Kommission aufgehoben.
Jetzt gilt: Auch deutsche Fahrer dürfen das spezielle Tempolimit ignorieren, wenn aus dem Kfz-Kennzeichen (E-Kennzeichen) hervorgeht, dass es sich bei ihrem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt. Die Ausnahme gilt allerdings nur für reine E-Autos, nicht für Hybrid-Fahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen.
Unter anderem war auch der ADAC im Rahmen eines Musterprozesses zusammen mit einem deutschen Tesla-Fahrer gegen ein Bußgeld der österreichischen Behörden vorgegangen: Das Verfahren wurde schließlich zugunsten des ADAC Mitglieds/Tesla-Fahrers eingestellt.
Höhere Bußgelder bei Verstoß gegen Umwelt-Tempolimit
Wer in Österreich die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit ignoriert, riskiert ein Bußgeld von mindestens 30 Euro. Bei Verstößen gegen die elektronisch angezeigten IG-L-Limits zum Schutz der Luftqualität kann es sogar deutlich höher ausfallen als bei normalen Geschwindigkeitsüberschreitungen. In diesem Zusammenhang wichtig: Österreichische Bußgelder können generell auch in Deutschland vollstreckt werden.
ADAC Musterverfahren: Club unterstützt bei rechtlichen Problemen
Was ist ein ADAC Musterverfahren? In seltenen Fällen, bei denen es um die Klärung von rechtlichen Grundsatzfragen geht, prüfen Clubjuristen den Sachverhalt und entscheiden sich für ein Musterverfahren. Dabei unterstützt der Club sein Mitglied bei einem konkreten juristischen Problem und trägt auch das Prozesskostenrisiko.