Auch bei der Steuererklärung passieren mal Fehler. Das ist aber kein Problem, solange die Steuererklärung nicht vorsätzlich falsch ausgefüllt wurde. Häufig tauchen später noch verloren gegangene Rechnungen oder Belege für Ausgaben auf, die eure Steuerlast reduzieren können. Dann solltet ihr eure Steuererklärung zurückziehen. Ob ihr eure Steuererklärung zurückziehen könnt und was ihr dabei unbedingt beachten solltet, findet ihr in diesem Artikel.
Das ist bei einem Fehler in der Steuererklärung wichtig
Bei der Abgabe eurer Steuererklärung versichert ihr mit einer Unterschrift, dass alle Angaben korrekt sind. Bemerkt ihr später Fehler und wollt eure Steuererklärung zurückziehen, ist es wichtig damit richtig umzugehen, denn ihr seid sogar zu einer Richtigstellung gesetzlich verpflichtet. Zunächst solltet ihr herausfinden, wo euch ein Fehler unterlaufen ist und dann euren Sachbearbeiter informieren. Danach werdet ihr aufgefordert die korrekten Daten innerhalb einer Frist an das Finanzamt zu übermitteln . Es ist auch möglich eine freiwillige Steuererklärung zurückzuziehen, dazu aber später mehr. Von euch verschuldete Fehler in der Steuererklärung könnt ihr bis zu vier Jahre rückwirkend korrigieren.
Die Steuererklärung wegen Fehlern zurückziehen
Wer falsche Angaben in der Steuererklärung absichtlich nicht korrigiert, macht sich bei nachweisbarer Vorsätzlichkeit strafbar. Um das zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dem Finanzamt Fehler in der Steuererklärung zu melden.
Korrektur vor Erhalt des Steuerbescheids
Wenn ihr die Fehler in der Steuererklärung schon vor Erhalt des Steuerbescheids bemerkt, könnt ihr einfach euren Sachbearbeiter kontaktieren. Die Bearbeitung eurer Steuererklärung wird dann so lange unterbrochen, bis ihr eure Korrektur eingereicht habt. Die Bearbeitung lässt sich aber nicht beliebig lange aufschieben , deshalb solltet ihr die Korrekturen so schnell wie möglich nachreichen. Die Korrekturen könnt ihr dann in eurem Steuerbescheid überprüfen.
Steuerbeispiele:Hier findet ihr eine Anleitung wie ihr eine Steuererklärung ausfüllt. Die könnt ihr als Vorlage für eure eigene Steuererklärung verwenden.
Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Sobald der Steuerbescheid eingetroffen ist, wird eine nachträgliche Änderung etwas komplizierter. Es besteht bis vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids die Möglichkeit Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Wollt ihr eine Steuererklärung zurückziehen, nachdem der Steuerbescheid schon bei euch ankam, ist das nur bei einer freiwilligen Steuererklärung möglich . Sobald ihr wegen fehlerhaften Angaben Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegt, müsst ihr das plausibel erklären und solltet die Korrekturen am besten gleich mitschicken. Der Steuerbescheid wird dann vom Finanzamt neu berechnet.
Schlichte Änderung des Steuerbescheids
Ist euch nur ein kleiner Fehler in der Steuererklärung unterlaufen, könnt ihr einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. Es gilt wieder die Frist von vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids. Anders als bei einem Einspruch gegen den Bescheid wird bei einer schlichten Änderung nicht alles erneut berechnet, sondern nur die korrigierten Angaben. Das Besondere bei einem schlichten Antrag besteht darin, dass sich die Situation für den Steuerpflichtigen immer nur verbessern darf. Verschlechtert sich das Ergebnis deines Steuerbescheids, wird einfach dein alter Steuerbescheid verwendet. Das ist besonders bei verspäteten Rechnungen oder Belegen hilfreich.
Freiwillige Steuererklärung zurückziehen
Vor allem Studenten sind häufig nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben . In den meisten Fällen lassen sich mit jedoch mehrere tausend Euro sparen. Falls ihr jedoch Steuern nachzahlen sollt, könnt ihr eure freiwillige Steuererklärung zurückziehen. Mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid lässt sich die Steuererklärung dann innerhalb der ersten vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids unkompliziert zurückziehen. Nach dieser Frist kann man eine freiwillige Steuererklärung nicht mehr zurückziehen und der Steuerbescheid bleibt gültig.
Wichtig ist, dass ihr unbedingt eure Steueridentifikationsnummer angebt, damit euer Mustereinspruch auch eurer Steuererklärung zugeordnet werden kann. Abgesehen davon, muss in eurem Einspruch deutlich werden, dass ihr den Antrag auf Veranlagung wahrnehmen wollt. Optional ist die schriftliche Bestätigung, jedoch seid ihr damit auf der sicheren Seite, falls ihr euren Mustereinspruch belegen müsst.
Oft stellt sich das Finanzamt quer, wenn es einen Steuerbescheid ändern soll, der bestandskräftig ist. Dabei geht das noch, selbst wenn die einmonatige Einspruchsfrist vorbei ist. Das entschied kürzlich das Finanzgericht (FG) Bremen zugunsten eines Vaters. Fall. Der Mann hatte vergessen, Unterhalt für seine Lebensgefährtin, mit
der er ein Kind hat, in den Steuererklärungen für die Jahre 2013 und 2014 abzusetzen. Erst 2016 wurde ihm klar, dass ihm das zustand, weil seine Partnerin wegen seiner Unterhaltspflicht weniger Sozialleistungen bekommen hatte. Er hatte gedacht, das gelte nur für Geschiedene. Weil das damals im Mantelbogen nicht klar stand, musste das Finanzamt nun seine Bescheide nach Paragraf 173 AO ändern (FG Bremen, Az. 1 K 7/17 [5]). Hintergrund. Erklären Steuerzahler „neue
Tatsachen“, kann das Amt den Steuerbescheid innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ändern. Bedingung: Den Steuerzahler trifft kein grobes Verschulden, dass er so spät damit kommt. Auch Schreib- und Rechenfehler lassen sich ausbügeln. Tipp. Haben Sie etwas vergessen, beantragen Sie die Berichtigung Ihres Steuerbescheids. Lehnt das Finanzamt ab, können Sie entscheiden, ob Sie deshalb klagen. Gute Chancen haben Sie, wenn Sie weder aus Formularen noch Hinweisen
und Erläuterungen entnehmen konnten, dass Ihnen der Steuerabzug zusteht. Die Vordrucke müssen übersichtlich und die Erläuterungen auch für steuerliche Laien klar und verständlich sein, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 17/91). In unserem Special Steuerbescheid lesen Sie, was Sie im Idealfall alles checken sollten. Betrifft:
Einkommensteuerbescheid 2017 vom …, Steuernummer …Finanzämter stellen sich quer – oft zu Unrecht
Den Bescheid ändern – erklärt am Fall
Musterbrief – Neue Tatsache
Ich beantrage eine Änderung des Einkommensteuerbescheids nach Paragraf 173 Abgabenordnung wegen neuer Tatsachen/Beweismittel.
Begründung
Mir ist erst jetzt bekannt geworden, dass ich Ausgaben/Steuervergünstigungen für … als … geltend machen kann. Weder die amtlichen Anleitungen noch Erläuterungen wiesen darauf hin. Ich füge eine Auflistung meiner Ausgaben mit Belegen bei.
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