Wie lange ist der Führerschein weg bei 2 5 Promille?

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!


Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.

Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.

Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:

  • Absolute Fahruntüchtigkeit
  • Alkohol in der Probezeit
  • Alkohol unter 21 Jahren
  • Alkoholkonsum am Steuer
  • Alkoholtest
  • Alkomat
  • Atemalkohol vs. Blutalkohol
  • Atemalkoholkonzentration
  • Betrunkener Beifahrer
  • Geldstrafe bei Alkohol am Steuer
  • Mischkonsum
  • Nachtrunk
  • Promillegrenze in Deutschland
  • Promillerechner
  • Restalkohol
  • Schuldunfähigkeit bei Alkohol am Steuer
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
  • Vollrausch nach § 323a StGB

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer
  • FAQ: Alkohol am Steuer
  • Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe
    • Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen
      • Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen
      • Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
      • Ab 1,1 Promille: Straftat
      • Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU
    • MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden
    • Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer
    • Was bei Drogen am Steuer gilt
    • Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

FAQ: Alkohol am Steuer

Ich musste bei einer Kontrolle ins Röhrchen pusten – was erwartet mich?

Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.

Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen

Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.

Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen

Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.

Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.

Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit

Ein Alkoholtestgerät

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum

  • ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
  • dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille: Straftat

Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.

Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.

MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden

Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.

Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen

Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.

Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.

Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.

Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer

Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.

Was bei Drogen am Steuer gilt

Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.

Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.

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Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

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503 Kommentare

  1. schwerdter sagt:

    24. April 2015 um 20:50 Uhr

    Mein Mann hat vor 40 Jahren den Führerschein durch Alkohol verloren ihn dan nach einiger Zeit wieder bekommen,jetzt hat er denn neuen Führerschein als Plastikkarte beantragt steht auf diesem neuen Führerschein das ich vor 40 jahre den Führerschein mal verloren hatte durch Alkohol

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      27. April 2015 um 14:52 Uhr

      Hallo Frau Schwerdter,

      nein, solche Dinge stehen nicht auf einem Führerschein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Marc sagt:

        22. April 2016 um 12:46 Uhr

        Hallo wollte fragen was auf mich zu kommt.habe in 4 Monaten meine probezeit Rum.bin nie aufgefallen im Verkehr. Habe den Fehler gemacht und mich mit Alkohol 1,5 Promille ans Steuer gesetzt. Wollte vom Parkplatz runterfahren und habe die Ampel gestreift. Dabei ist meine Achse gebrochen und Betriebsstoffe sind ausgelaufen.die Ampel hat so gut wie nichts. Habe bei der Polizei nicht wiedersprochen und zu einem bluttest eingestimmt. Führerschein is direkt mitgenommen worden. Jetzt die Frage was kommt auf mich zu wann kann ich wieder mit meinem Führerschein rechnen. Danke im voraus

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          25. April 2016 um 8:45 Uhr

          Hallo Marc,
          Trunkenheit am Steuer ist ein A-Delikt. Es wird mit der Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Bei Ihrem Alkoholisierungsstand ist mit einem Führerscheinentzug von ca. neun Monaten zu rechnen. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, dessen Höhe das Gericht bestimmt. Gegebenenfalls ist auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung von Ihnen zu absolvieren. Ihre Fahrerlaubnis erhalten Sie dann erst nach erfolgreichem Bestehen und dem Ablauf einer Sperrzeit wieder.
          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

          • eugenija sagt:

            19. Oktober 2016 um 10:33 Uhr

            Hallo.
            Wurde mit 2.6 Promille im blut und über rote ampeln noch gefahren .was kommt auf mich zu. leider sehr doll wenn ich mein führerschein total verliere

          • bußgeldrechner.org sagt:

            24. Oktober 2016 um 8:59 Uhr

            Hallo eugenija,
            Sie haben eine Straftat begangen als Sie sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt haben. Nun müssen Sie mit folgenden Sanktionen rechnen: einer hohen Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe, mehreren Jahren Führerscheinentzug, 3 Punkten in Flensburg und der Anordnung einer MPU. Es wäre empfehlenswert, sich zur Klärung Ihrer Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser berät Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.
            Das Team von bussgeldrechner.org

  2. wutke sagt:

    3. Mai 2015 um 16:55 Uhr

    Besteht die Chance,kein Fahrverbot zubekommen?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      4. Mai 2015 um 11:21 Uhr

      Hallo Herr Wutke,

      um ein Fahrverbot zu umgehen, kann es im Regelfall hilfreich sein, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der sich mit dem Verkehrsrecht auskennt.

      Ansonsten kann ein Fahrverbot natürlich immer umgangen werden, wenn sich ein Fahrer pflichtgemäß an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hält.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  3. Schnelle sagt:

    6. Mai 2015 um 8:32 Uhr

    wenn ich mit 1,3 Promille atemalkohol kontrolliert wurde, wie hoch kann die strafe
    ausfallen ? Erststraftat.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      11. Mai 2015 um 10:11 Uhr

      Hallo,

      bei einem Blutalkoholgehalt von über 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahrunfähig. Daher ist ein solcher Tatbestand eine Straftat. Die Geldstrafe wird dabei nach Tagessätzen bemessen. Es drohen weiterhin 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie u.U. eine Freiheitsstrafe.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  4. meier sagt:

    8. Mai 2015 um 14:42 Uhr

    Hey,
    ich hab ne Dummheit gemacht bin, warum auch immer, betrunken hinterm Steuer gewesen, wurde zum Glück direkt bestraft. Haben einen Unfall gebaut, aber mit einem relativ geringen Unfallschaden (ca 500€). Wollte eine Einschätzung von Ihnen erfragen. Zu den Fakten: Ich saß mit zwei anderen im Auto, der eine nüchtern und der andere ebenfalls betrunken. Ich selbst hab die 1,6 Promille Grenze überschritten bin 20 Jahre jung und aus der Probezeit. Bisher keinerlei Auffälligkeiten. Eine mpu ist fällig das ist klar, aber wie sieht es mit dem Strafmaß aus? Ein Aufbausemester wegen Alkohol am Steuer ist auch fällig da ich noch unter 21 bin. Bekomme ich jetzt auch eine Strafe in Tagessätzen oder „darf“ ich Sozialstunden leisten? Bin Student und arbeite zwar auf 450€ Basis aber das Einkommen ist eben dementsprechend gering. Wenn doch mit wie vielen TS (bzw. Sozialstunden, ist das analog?) ist zu rechnen?
    Vielleicht können Sie mir zusätzlich noch sagen ob eine Hinderung an der Einstellung bei der Polizei folglich ist? Bin dort nämlich mit allen Tests durch und hätte (seufz) nur noch das medizinische Gutachten vor mir.. Ab 90 TS gilt man als vorbestraft und es gibt einen Eintrag im Führungszeugnis, über diese 90 TS werde ich vermutlich, jedenfalls was die Eigenrecherche ergab, nicht kommen, aber es gibt ja noch das behördliche Führungszeugnis, in dem es in der Tat aufgenommen wird. Vielen Dank im Voraus und LG A. Meier

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      11. Mai 2015 um 10:57 Uhr

      Hallo,

      bei einer Blutalkoholkonzentration über 1,1 Promille droht eine Geldstrafe in Tagessätzen. Die Tagessätze liegen dabei zwischen 60 bis 100.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

    • Jolie sagt:

      30. August 2017 um 19:51 Uhr

      Wie wirgt sich denn so ein Unfall unter zu hohem Alkohol (mehr als1,1) für die bei und mitfahrer aus? Strafrechtlich!
      Müssen die dem entsprechend auch Sorgen um Führerschein haben?
      Alle bei& Mitfahrer mussten aber keinerlei Tests oder Blutprobe geben.
      Vielleicht können sie mir ja helfen

      Antworten

      • bußgeldrechner.org sagt:

        4. September 2017 um 11:40 Uhr

        Hallo Jolie,
        Sie sind grundsätzlich vor Beginn der Fahrt dazu verpflichtet, sich über die Fahreignung des jeweiligen Fahrers zu informieren. Strafrechtliche Konsequenzen können je nach Einzelfall zum Beispiel aufgrund von Fahrlässigkeit drohen. Darüber hinaus drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen. So ist unter anderem von einem Mitverschulden des Beifahrers vom mindestens 25 Prozent auszugehen.

        Ihr Team von Bußgeldrechner.org

        Antworten

  5. Peggy Sch. sagt:

    19. Mai 2015 um 11:24 Uhr

    Hallo,
    meine Tochter (20J.) (I’m Dez.14 war Probezeit vorbei) ist in ein oarkendes Auto geknallt. Atemkontrolle 0,6 Wie hoch wird der Blutwert sein und die Strafen,die auf sie zukommen werden? Was mich verwundert hat-sie stand unter Schock und musste sofort aussagen….aber die Polizei rief selbst nicht einmal einen Krankenwagen…Anwalt ist bereits eingeschaltet.
    Vielen Dank fuer eine schnelle Antwort!

    eingeschaltet

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      26. Mai 2015 um 11:27 Uhr

      Hallo Peggy,

      der Blut-Test auf Alkohol kann vom Atem-Test stark abweichen, weswegen hier keine Prognose möglich ist. Die Sanktionen sind abhängig von dem verlässlicheren Wert – dem Blut-Test.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Olga sagt:

        30. Dezember 2015 um 21:26 Uhr

        Hallo?ich habe 2011 meine Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren . Ich habe damals MPU gemacht, habe meine Führerschein zurück bekommen. Diese Sommer habe ich meine Führerschein wieder verloren mit 0,3 Promille . Ich habe 7 Monate Fahrverbot . Jetzt Führerscheinstelle muss entscheiden , soll ich noch mal MPU machen. Meine Frage , für was soll ich mich vorbereitet. Habe ich doch Glück vielleicht ohne MPU. Danke für Antwort

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          4. Januar 2016 um 10:13 Uhr

          Hallo Olga,
          auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie sich auf die vermutlich anstehende MPU vorbereiten.
          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  6. peter sagt:

    20. Mai 2015 um 22:45 Uhr

    folgender sachverhalt:
    mit 1,3 promille „erwischt“ worden. zwar das erste mal, jedoch in der probezeit. können sie mir sagen, was dabei vermutlich rauskommt? habe ich einen Abstinenznachweis zu erbringen?
    danke im voraus

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      26. Mai 2015 um 11:21 Uhr

      Hallo Peter,

      dieses Vergehen wird vor Gericht verhandelt, erst hier werden die Sanktionen festgelegt. Ein Abstinenz-Nachweis kann erforderlich sein, falls ein positives MPU-Gutachten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verlangt wird.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  7. Eder sagt:

    24. Mai 2015 um 12:15 Uhr

    Hilfe

    Mit 30 Jahren alkoholisiert einen Unfall gemacht hat mit einen Mopedfahrer und mehr als 1,6 Promile gehabt hat. ( den Mopedfahrer ist nichts passiert )

    Was ist ca. die strafe und wie lange hat er keinen Führerschein ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      26. Mai 2015 um 11:19 Uhr

      Hallo,

      bei einer Promilleanzahl von über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die vor Gericht verhandelt wird. Wahrscheinlich ist ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis die Folge.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  8. h. sagt:

    28. Mai 2015 um 13:10 Uhr

    Hallo Problem: Mein Mann 27j hat als er den Führerschein machte MPU machen müssen wegen betrunken aufm Fahrrad , nun ist er einen Sonntag betrunken gefahren wurde dann Führerschein weg genommen ne Woche später musste er betrunken in ausnüchterungszelle und noch ne Woche später hat er mit dem Kumpel betrunken ein Autounfall ohne Personenschaden aber mit Sachschaden und auto Totalschaden gemacht das auto gehört dem Mitbewohner seines Kumpel … Mein Mann hat ne Bewährungsstrafe noch … Was kommt da jetzt auf uns zu ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      1. Juni 2015 um 10:53 Uhr

      Hallo,

      möglicherweise muss Ihr Mann zunächst eine MPU absolvieren, bevor er wieder den Führerschein zurück erhält.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

    • Gerard sagt:

      29. Mai 2016 um 22:37 Uhr

      Leider hat Ihr Mann aufgrund Ihrer Schilderungen ein Alkoholproblem. Ich habe in meiner Bekanntschaft einen ähnlichen Vorfall. Kann nur raten: trennen Sire sich von Ihrem Mann. Es wird definitiv nicht besser !!! Letzten Endes gehen Sie ebenfalls kaputt mit Ihrer Beziehung.

      Antworten

  9. mathilda sagt:

    30. Mai 2015 um 22:14 Uhr

    Hallo liebe Bussgeldrechnerorg.,

    folgendes ist mir passiert:
    mir wurde ein angeblicher einbruch zur last gelegt, nur weil ich so ähnlich aussah, wie der angebliche täter. Dadurch wurde ich wie ein schwerverbrecher von zivilpolizisten vermummt festgenommen und zur wache gebracht. natürlich wurde ein atemalkoholtest gemacht, ergebnis 0,6 promille. anschließend wurde ich von der einen wache zur nächsten gebracht (45 minuten dazwischen), wo ein arzt mir blut abgenommen hat. Etwaige tests auf Fahruntüchtigkeit wurden durchgeführt und selbst der arzt meinte, mit bravur bestanden.

    trotzdem wurde mir mein führerschein abgenommen. Aber warum nur??? es war doch meine erste alkoholfahrt mit nur 0,6 promille atemalkohol.

    wie ist das dann eigentlich mit dem alkoholwert des blutes wenn zwischen tat und blutentnahme ca. 1 stunde zeitunterschied liegt. darf die polizei den wert dann schätzen???

    Habt ihr da ne Idee?
    bedenken hab ich nämlich, aber auch nur, weil ich vor gut 3 jahren eine MPU wegen drogen machen musste, diese aber beim 1. mal gleich bestanden hab und mein führerschein auch wieder erhielt. dürfen die das eine mit dem anderen mischen bzw sich darauf beziehen?

    vielen lieben dank schon mal im voraus und ich hoffe mit eurer antwort wieder etwas ruhiger schlafen zu können.

    freundliche grüße von Mathilda

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      1. Juni 2015 um 10:48 Uhr

      Hallo Mathilda,

      normalerweise fällt für den ersten Alkoholverstoß am Steuer ein Bußgeld von 500 Euro an, dazu kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sollten vorher schon Alkohol- oder Drogenverstöße stattgefunden haben, können die Sanktionen natürlich auch umfangreicher ausfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  10. Siggi sagt:

    3. Juni 2015 um 9:28 Uhr

    Mir wird zu Recht das Fahren unter Alkohol mit Unfallfolge vorgeworfen.
    Der Unfall: beim Tanken stieß ich unbemerkt auf das Fahrzeug hinter mir. Das Fahrzeug stand sehr nahe hinter mir. Der entstanden Schaden dürfte nicht so hoch sein, da kaum etwas zu sehen war.
    Die Polizei wurde dazugerufen. Hier stellt man Alkoholkonsum bei mir fest. Die Blutprobe ergan 2,78 Promille. Es ist das erste Mal, dass ich im Straßenverkehr auffällig geworden bin.
    Auf was muss ich mich einstellen?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      8. Juni 2015 um 11:19 Uhr

      Hallo Siggi,

      Sie haben eine Trunkenheitsfahrt begangen, die bereits als Straftat gewertet wird. Demzufolge lässt sich im Vorfeld nicht das Spektrum der Sanktionen vorhersagen, denn es ist von der Entscheidung vor Gericht abhängig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

    • Eschmann sagt:

      8. Dezember 2016 um 19:29 Uhr

      Hoffentlich bekommst du dein Führerschein nie wider…2.78 Promille unfassbar solltest dafür im Knast.

      Antworten

  11. Tiemo K. sagt:

    4. Juni 2015 um 9:33 Uhr

    Ich wurde am 26.04.2015 angehalten und auf Alkohol kontrolliert und der Wert betrug 1,48 Promille. Vor 8 Jahren hatte ich einen ähnlichen Vorfall. Mit welchen Konsequenzen hab ich jetzt zu rechnen?
    Danke für eine schnelle Antwort.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      8. Juni 2015 um 11:18 Uhr

      Hallo Tiemo,

      eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille ist keine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dementsprechend werden die entstehenden Konsequenzen vor Gericht ermittelt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  12. L96 sagt:

    5. Juni 2015 um 15:32 Uhr

    Guten Tag,
    Ich bin mit 0,84 Promille in eine Leitplanke gefahren. Keine anderen Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet. Es war mein erster Vorfall, zuvor nie Alkohol am Steuer und noch nie einen Unfall. Ich bin 18 Jahre und somit in der Probezeit. Was kommt auf mich zu? Der Polizist meinte heute am Telefon bis zu 9 Monate Fahrverbot, kann das sein?
    Besten Dank.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      8. Juni 2015 um 11:18 Uhr

      Hallo,

      ja, das könnte eine der Konsequenzen sein. Außerdem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen sowie eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen. Auch ein Bußgeld von mindestens 500 Euro sowie 2 Punkte sind zu erwarten für den ersten Alkoholverstoß.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  13. Matthias sagt:

    10. Juni 2015 um 10:28 Uhr

    Hallo,
    mir wurde 1993 wegen Alkohol am Steuer der Führerschein entzogen .
    Ich habe bis zum jetztigen Zeitpunkt auch kein Auto mehr gebraucht.
    Durch Arbeitzplatz Verlagerung bin ich aber in Zukunft wieder auf ein Auto angewiesen.
    Ich habe da mal was von Verjährung gehört ?
    Bekomme ich meinejn Führerschein so ohne große Kosten wieder ?
    Vielen Dank für Ihr Bemühen
    Matthias

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      15. Juni 2015 um 10:26 Uhr

      Hallo Matthias,

      die Verordnung zu einer MPU kann tatsächlich nach 10 – 15 Jahren verjährt sein, es gibt zwar auch Ausnahmen, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Sie nun Ihren Führerschein erneut beantragen können.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  14. daniel sagt:

    12. Juni 2015 um 1:08 Uhr

    hallo,
    wurde mit 100µg/L amfetamin und unter 1µg/L THC im blut angehalten, bin 1. täter, womit muss ich rechnen?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      15. Juni 2015 um 10:24 Uhr

      Hallo Daniel,

      der erste Drogenverstoß zieht ein Bußgeld von 500 Euro sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach sich, sofern er nicht bereits als Straftat verhandelt wird.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  15. Cappuchino sagt:

    13. Juni 2015 um 15:25 Uhr

    Hallo,
    Ein Bekannter ist zu Fuss laufend an der Autobahn von der Polizei kontrolliert worden (hatte das liegen gebliebene Auto einige Kilometer hinter sich gelassen). Ergebnis 2,2 (Ergebnisse von 2 Blutuntersuchungen stehen noch aus). Sagt, dass er erst nachdem er liegengeblieben ist, getrunken hat, auf dem Weg zur Raststätte.
    Er hat wohl bejaht, dass er zu dem Auto gehört. Auto ist auf einen Verwandten zugelassen. War knapp unter 100km von Wohnsitz entfernt.
    Kann man ihm eine Trunkenheitsfahrt nachweisen?
    Welche Folgen hätte dies (Kosten, wie lange nicht fahren)?
    Wie hoch sind Tagessätze für einen Studenten ohne Einkommen (kein Bafög da zu alt, lebt bei Verwandten)?
    Vielen Dank !

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      15. Juni 2015 um 10:22 Uhr

      Hallo,

      ob die Polizei Beweise ermitteln kann, die Ihrem Bekannten die Trunkenheitsfahrt nachweisen, das entzieht sich unserer Kenntnis. Eine Trunkenheitsfahrt mit 2,2 Promille ist eine Straftat, die dementsprechend vor Gericht verhandelt wird. Auch die Höhe der Tagessätze ermittelt man dort individuell.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  16. Frank N. sagt:

    15. Juni 2015 um 8:18 Uhr

    Hallo,

    mir wurde wegen einer Alkoholfahrt mit 1.22 Promille (Blutentnahmewert) der Führerschein für 6 Monate entzogen. Die Tat war im November 2014. Die Neubeantragung ist bereits erfolgt. Es war meine erste Trunkenheitsfahrt.
    Ich wohne in Berlin. Muss ich eine MPU absolvioeren? Welcher Grenzwert ist für Berlin maßgeblich? 1,1 oder 1,6 Promille? Gibt es hier eine eindeutigige Regelung?
    Für eine Antwort bedanke ich mich.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      15. Juni 2015 um 10:21 Uhr

      Hallo Frank,

      ob eine MPU angeordnet wird, das liegt im Ermessen der Behörden, es kann also durchaus der Fall sein. Eindeutig ist der Fall jedoch nicht unbedingt. Wenden Sie sich an eine MPU-Beratung und prüfen Sie dort vergleichbare Fälle.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  17. Fineboy sagt:

    17. Juni 2015 um 1:33 Uhr

    Mir wurde vor fuenf jahren wegen alkohol am steuer erwische und mpu absolviert auch geldstrafe bezahlt und ich wurde vor par tagen wieder mit 0.53promille erwische.was fuer ein strafe ekomme ich.?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      22. Juni 2015 um 12:48 Uhr

      Hallo,

      Sie haben einen zweiten Alkoholverstoß begangen. Es fällt ein Bußgeld von 1000 Euro an, sowie 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  18. Sabine K. sagt:

    19. Juni 2015 um 17:30 Uhr

    Hallo ich hatte mich mit meinem freund gestritten und er ist mit dem auto nach hause gefahren da ich das auto verlassen hatte und weck gelaufen bin.allerdings hatte er gut 1,21promille im blut (im krankenhaus nachgewiesen) und hat keinen führerschein.nun muss er vor gericht weil das schon das dritte oder vierte mal war wo sie ihn erwischt haben.was kann jetzt passieren da er deswegen schon zwei geldstrafen hat.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      22. Juni 2015 um 12:45 Uhr

      Hallo Sabine,

      eine erneute Gerichtsverhandlung steht Ihrem Mann bevor. Da Ihr Mann bereits mehrfach verurteilt wurde, ist bei dem Strafmaß keine milde zu erwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  19. Henry sagt:

    23. Juni 2015 um 12:00 Uhr

    Guten tag ich habe eine frage ich wurde am 30.05.2015 mit Alkoholam Steuer erwischt bin noch bis Oktober in der Probezeit und habe beinen Blutwert von 1,34 Promille gehabt wahr bis zu dem Tag nieschraffelich im Straßenverkehr nicht mal zu schnell gefahren was kommen jetzt wie konsiqensen auf mich zu

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      29. Juni 2015 um 10:14 Uhr

      Hallo Henry,

      Sie müssen damit rechnen, dass Sie sich für diese Tat vor Gericht verantworten müssen. Eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille ist eine Straftat, und besonders in der Probezeit ist Alkohol am Steuer tabu.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  20. Steffi sagt:

    24. Juni 2015 um 18:34 Uhr

    Hallo, ich hatte Samstag einen Unfall, gepustet haben soll ich 2 Promille, was ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen kann, da ich sonst bestimmt nicht gefahren wäre. Womit kann ich rechnen? Ist der atemalkohol wert meist höher oder niedriger als der im Blut? Bin noch nie betrunken gefahren.bei dem Unfall ist nur ein Zaun zu Bruch gegangen. Einen anwalt hab ich mir schon genommen und nächste Woche Termin dort.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      29. Juni 2015 um 10:14 Uhr

      Hallo Steffi,

      der Atemalkoholwert kann sehr stark vom Blutalkoholwert abweichen, aber es gibt hier keine Faustregeln. Da es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss kam, ist es möglich, dass ein Gerichtsverfahren anberaumt wird.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  21. Kira sagt:

    27. Juni 2015 um 12:48 Uhr

    Wann mann erwischt wird mit 1,05, ohne Unfall, und für 16 Jahre war das Führerschein auch weg, zählt dass als erste oder zweite mal ? Das erste mal sollte verfallen nach 15 Jahren, oder ??
    Danke für infos.
    MfG, Kira

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      29. Juni 2015 um 10:12 Uhr

      Hallo Kira,

      eine Alkoholfahrt kann unter Umständen nach 15 Jahren verfallen sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  22. Björn sagt:

    28. Juni 2015 um 20:58 Uhr

    Guten tag
    Nenn freund war am Wochenende mit einem Kumpel in einer Kneipe. Haben dort Bier getrunken und sind danach zum nicht weit weg gelegenem Getränke Markt gefahren. Haben dort noch mehr getrunken und eingekauft weil sie am See noch ein wenig ihr Wiedersehen feiern wollten.
    im laden tauchte auf einmal die Polizei auf,und sprach sie an das sie betrunken gefahren sind.das haben sie abgestritten aber zeugen sollen einen gesehen haben. Zwei zeugen so sagten sie.
    mit zur wache und Führerschein entzogen.
    Gepustet wurde 1,57. blutetest wurde auch gemacht.einer!er hat das Ergebnis noch nicht.
    Er hatte schoneinmal eine mpu wegen 18 punkten.
    Und vor 11 Jahren ein fahrverbot wegen Drogen am steuer (dumm er weiß :( )
    was kann er jetzt erwarten wie der weitere lauf entstehen wird?
    vielen dank.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      29. Juni 2015 um 10:11 Uhr

      Hallo Björn,

      Ihr Freund sollte das Ergebnis vom Blutalkohol-Test abwarten, ist es bei über 1,1 Promille, so kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Ansonsten fallen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog an: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  23. Alexandra sagt:

    28. Juni 2015 um 21:32 Uhr

    Guten Tag. Meinem Freund wurde das Führerschein entzogen. Der ist sehr betrunken am Lenkrad gefahren. So betrunken, dass er sich an nichts erinnern kann. Er ist auf Probezeit. Und ich würde jetzt gerne wissen, was ihn erwartet.
    Als die Polizei kam, war er nicht am Lenkrad.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      29. Juni 2015 um 10:10 Uhr

      Hallo Alexandra,

      für Fahrer in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Bei einem Promillewert von über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, hier wird vor Gericht entschieden, welche Konsequenzen zur Anwendung kommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  24. Kira sagt:

    29. Juni 2015 um 10:40 Uhr

    Hallo, mit 1,05 Promille kommt ein MPU in Frage ? Darf ein Staatsanwalt „strenger“ sein , ein harter Strafe verhängen, als ein andere in ein andere Staat ? Unter welcher Umständen werde ein Alkoholfahrt verfallen ?
    Danke,

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      6. Juli 2015 um 10:12 Uhr

      Hallo Kira,

      auch mit 1,05 Promille kann eine MPU verhängt werden, insbesondere wenn in der Vergangenheit bereits ein ähnliches Vergehen vorfiel.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  25. Lutz sagt:

    6. Juli 2015 um 12:34 Uhr

    Hallo
    meine Tochter, 18J und noch in der Porbezeit und Ersttäter, wurde am WE von der Polizei angehalten und hatte 0,7 Atem-Alkohol. Blutprobe steht noch aus. Der Führerschein wurde einbehalten.
    Der Grund warum sie angehalten wurde:
    Sie hatte die Nebelscheinwerfer eingeschaltet.
    Hat das einen einfluss auf auf das Strafmass?
    Gruß und Danke

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      13. Juli 2015 um 11:10 Uhr

      Hallo,

      nein, dass die Nebelscheinwerfer eingeschaltet haben, führt nur zu einem geringen Bußgeld.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  26. Stephan sagt:

    9. Juli 2015 um 20:15 Uhr

    Mir wurde ( zu Recht) die Fahrerlaubnis für 7 Monate entzogen. Daher 2 Fragen: 1. Gilt das ab Urteil oder ab Sicherstellung durch die Polizei ? 2. Kann ich die beantragen oder muß ich nochmal ne Prüfung machen (keine MPU angeordnet).

    Im Vorraus; vielem dank für ihre Hilfe

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      13. Juli 2015 um 10:34 Uhr

      Hallo Stephan,

      der Entzug beginnt an dem Tag, an dem Sie Ihren Führerschein bei der Behörde abgeben. Sie können nach dem Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung bei der Behörde beantragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  27. christian sagt:

    15. Juli 2015 um 21:59 Uhr

    Guten Abend…habe jetzt noch ca. 3,5 Monate sperre. Hatte 1,9 blutalkohol…jetzt ist die Frage ob ich Abstinenz nachweisen muss für die mpu oder nicht…habe darüber ob es pflicht ist oder nicht keine genauen aussagen gefunden bis jetzt. Muss ich diese nachweisen und wenn ja wie lange?

    MfG Christian

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      20. Juli 2015 um 11:09 Uhr

      Hallo Christian,

      nach einem Alkoholvergehen im Straßenverkehr ist ein Abstinenznachweis nicht zwingend verpflichtend. Das hängt vom Einzelfall ab. Konkrete Informationen über Ihren Fall können Sie in einer MPU-Beratung erhalten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  28. prince1509 sagt:

    17. Juli 2015 um 10:54 Uhr

    Hallo liebes Team! Wurde heute Nacht angehalten und habe 1,6 gepustet. Musste dann mit auf die Wache und der Arzt hat Blut abgenommen. Es ist mein erstes vergehen allgemein gesehen was das verkehrsrechtliche angeht! Kann ich Glück haben das die Strafe geringer ausfällt oder was erwartet mich? Ich brauche meinen Führerschein sehr dringend! Oder habe ich Chancen mit einem Anwalt?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      20. Juli 2015 um 11:22 Uhr

      Hallo prince1509,

      Fahren mit einem Promillewert von 1,6 stellt eine Straftat dar. Dafür gibt es 3 Punkte sowie eine Geldstrafe. Außerdem müssen Sie auch mit dem Führerscheinentzug rechnen. Bei 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zudem in der Regel noch eine MPU an.

      Sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen, empfehlen wir Ihnen sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  29. Hartmut Hinrich G. sagt:

    20. Juli 2015 um 20:47 Uhr

    Nein das alles sind ausreden so sol man unbedingt die 0.0 Promille Grenze einführen

    Antworten

  30. Katha M. sagt:

    25. Juli 2015 um 20:10 Uhr

    Hallo bei mein freund würde canabis gefunden muss er mpu machen er hat kein auto gefahren und bei in wurde kein test gemacht

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      27. Juli 2015 um 9:58 Uhr

      Hallo Katha,

      auch wenn Ihr Freund nicht unter Cannabis Auto gefahren ist, kann es sein, dass die Führerscheinstelle eine MPU anordnet. Das ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  31. Gabriella sagt:

    26. Juli 2015 um 22:28 Uhr

    Hallo , mein freund in de wurde das 2 mal bei einer kontrolle erwischt , hatte schon einmal ein tubel test machen müssen , im jahr 2012 , leider wieder erwischt mit 0, 51 % muss wieder zum mpu ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      27. Juli 2015 um 10:20 Uhr

      Hallo Gabriella,

      eine MPU wird in der Regel erst ab einem Promillewert von 1,6 angeordnet. Unter Umständen und abhängig vom Einzelfall kann eine MPU aber auch schon bei geringeren Promillewerten verordnet werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  32. Alex sagt:

    27. Juli 2015 um 10:09 Uhr

    hallo,
    am samstag kam die polizei zu mir weil mich ein nachbar angezeigt hat.
    ich habe vor der fahrt ca 4-5 bier getrunken und danach noch eins.
    polizei hat mich nicht im auto angetroffen,das stand bei eintreffen der beamten schon wieder in der garage.beim blasen hatte ich 1,12 promille.
    was kann schlimmstenfalls passieren da ja der alkoholgehalt rückgerechnet werden muss.
    vor 16 jahren hatte ich schon einmal führerscheinentzug und mpu,kann das mit angerechnet werden?
    danke im vorraus für eine antwort.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      3. August 2015 um 9:50 Uhr

      Hallo Alex,

      im schlimmsten Fall kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ein Alkoholgehalt von 1,1 Promille oder mehr hätte dies zur Folge. Es kann auch sein, dass Sie, um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, erneut eine MPU machen müssten, da Sie bereits einmal mit Alkohol am Steuer auffällig gewesen sind.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  33. Klaus B. sagt:

    30. Juli 2015 um 2:32 Uhr

    Vor über drei Jahren wurde mir wegen 1,2 Promille der Schein entzogen ( 6 Monate). Jetzt hat man mich mit 0,6 Promille erwischt. Welche Folgen habe ich zu erwarten?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      3. August 2015 um 9:52 Uhr

      Hallo Klaus,

      bei 0,6 Promille folgt in der Regel ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot. Ein Fahrerlaubnisentzug ist bei diesem Promillewert im Normalfall nicht vorgesehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  34. Kevin C. sagt:

    6. August 2015 um 15:13 Uhr

    Habe mit meinem Wagen einen Totalschaden verursacht einen Kompletten Baum mitgenommen , ein Geländer demoliert und eine Ampel leicht beschädigt. Laut dem Atemtest 0.8 Promille. Zum Glück blieb ich unverletzt und keine Personen wurden geschädigt. Ich musste schon vor 3 Jahren zur Mpu da ich meinen Roller 2 mal entdrosselt hatte. Was wird auf mich zu kommen ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      10. August 2015 um 12:18 Uhr

      Hallo Kevin,

      bei einer Gefährdung des Verkehrs ab 0,3 Promille gibt es 3 Punkte und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Je nach Einzelfall kann die Führerscheinbehörde auch eine MPU anordnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  35. Klaus Peter sagt:

    6. August 2015 um 21:00 Uhr

    Hallo,
    Ich habe heute meinen Strafbefehl mit der zu verhängenden Strafe bekommen.
    Anbei die Randdaten:
    BAK 0.4 Promille
    Schaden: laut Befehl 600 EUR – Gutachter vom Unfallgegner meinte 200 EUR
    40 TS zu 15 EUR = 600 EUR
    6 Monate Sperre zur Neuerteilung

    Meine Frage ist nun ob die Führerscheinstelle nun auch eine MPU anhängen kann?
    Neue Rechtssprechung?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      10. August 2015 um 11:41 Uhr

      Hallo Klaus Peter,

      eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet. Je nach Einzelfall kann die Führerscheinstelle diese jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten anordnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  36. Kevin sagt:

    14. August 2015 um 0:01 Uhr

    hallo
    Ein Freund ist betrunken mit meinem Auto gefahren und hatte ein Unfall mit einem Verkehrsschild und Ampel (ich war nicht mit im Auto ) er hatte mich angerufen und ich bin zum Unfallort gegangen da hatten wir dann die Polizei gerufen er hatte 1,3-1,4 Promille und ich war auch betrunken
    Ich wusste aber nicht das er mit meinem Auto unterwegs war jetzt habe ich aber auch ein Brief von der Polizei bekommen wo mir vorgeworfen wird Trunkenheit im Verkehr- Paragraph 316 StGB
    Wir sind beide in der Probezeit
    Meine Fragen :
    1. warum ?
    2. ist das rechtens ?
    3. was hab ich für eine Strafe zu erwarten
    Mpu ? Aufbauseminar ? Geldstrafe oder alles ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      17. August 2015 um 12:07 Uhr

      Hallo Kevin,

      wenn Sie mit dem Auto nicht gefahren sind, haben Sie auch keinen Verkehrsverstoß begangen, für den Sie belangt werden können. Da Sie jedoch ein Schreiben der Polizei erhalten haben, das Schreibens von einem Anwalt prüfen zu lassen, um ggf. dagegen vorgehen zu können.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  37. Katrin sagt:

    14. August 2015 um 11:59 Uhr

    Hallo.
    Ich habe gestern einen Anhörungsbogen erhalten, in dem ein Blutalkoholwert von 1,24 festgelegt ist. Bin 1. Täter, nicht auffällig gefahren und sonst gibt es auch keine Vorvergehen. Wie lange habe ich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen und in welchem Zeitrahmen wird die Entscheidung fallen, wie bekomme ich diese zurück? Was erwartet mich noch?
    Vielen Dank

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      17. August 2015 um 11:06 Uhr

      Hallo Katrin,

      die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug wird je nach Einzelfall festgelegt. Bei einem Promillewert wie dem Ihren kann diese z.B. sechs bis neun Monate betragen. Danach können Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  38. Di Marino sagt:

    20. August 2015 um 9:03 Uhr

    Hallo,

    wurde gestern auf Alk getestet, das Messergebnis direkt bei der Kontrolle zeigte einen Wert von 0,36 an. Darauf hin sind wir aufs Revier und es wurde nochmal gemessen mit einem Alco test gerät…wie auch immer musste ich zweimal in das Gerät reinblasen nicht zu langsam, wie dem auch sei kam dann ein Wert von 0,41 raus. Darauf hin wurde mir gesagt das ich 0,82 promille habe. 1. Frage : warum wird der Wert x2 genommen? 2. Frage : was kommt auf mich zu ( ersttat) und 3 Frage kann ich den Zeitpunkt der Abgabe vom Führerschein selbst bestimmen?
    Besten dank im Voraus

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      24. August 2015 um 11:26 Uhr

      Hallo Di Marino,

      bei älteren Atemalkoholtestern muss der angezeigte Wert verdoppelt werden, um den tatsächlichen Promillewert zu ermitteln. Allerdings sollte auch eine Blutabnahme erfolgen, denn nur diese zeigt den wirklichen Promillewert an und hat vor Gericht bestand.

      Wenn Sie nicht verkehrsauffällig gefahren sind und niemanden gefährdet haben, sieht der Bußgeldkatalog bei unter 0,5 Promille keine Strafe vor. Bei einem Promillewert von 0,82 fallen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot an. Wenn Sie zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen, können Sie innerhalb einer Frist frei wählen, wann Sie dieses antreten wollen. Haben Sie jedoch schon einmal ein Fahrverbot absolvieren müssen, dürfen Sie den Zeitraum nicht selbst bestimmen.

      Wenn Sie den Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet (egal ob unter oder über 0,5 Promille) haben, bekommen Sie 3 Punkte, eine Geldstrafe und Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen. Wann Sie in diesem Fall Ihre Fahrerlaubnis abgeben, dürfen Sie nicht selbst entscheiden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  39. Unbekannt sagt:

    23. August 2015 um 22:53 Uhr

    20’jahre 0,7 Alkohol Probezeit.
    Was wird auf mich zukommen?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      24. August 2015 um 10:48 Uhr

      Hallo Unbekannt,

      Alkoholverstöße führen dazu, dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und Sie an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen müssen. Überdies werden Sie auch ein Bußgeld (ca. 500 €) zahlen müssen sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • dario sagt:

        25. August 2015 um 13:15 Uhr

        Ich fuhr betrunken Autorität und einen Unfall. Ich ging weg von dem Unfall, die Polizei hielt mich an und ich hatte eine 1,8 Promille. wie sehr sie eine Geldstrafe erwarten? Ich hatte noch nie eine Strafe.

        Antworten

        • bussgeldrechner.org sagt:

          31. August 2015 um 9:52 Uhr

          Hallo dario,

          wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen, handelt es sich um eine Straftat. Diese hat 3 Punkte in Flensburg, den Fahrerlaubnisentzug und eine Geldstrafe nach Tagessätzen zur Folge. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille wird zudem eine MPU angeordnet.

          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  40. BB sagt:

    25. August 2015 um 17:20 Uhr

    Guten Tag. Mit welchen finanziellen Folgen ist zu rechnen bei folgender Tat:
    Unfall unter Alkoholeinfluss ca 0.7 Promille (keine Wiederholungstat) mit einem verletzten Motorradfahrer. Der Unfall passierte an einer unübersichtlichen Kreuzung und der Motorradfahrer wurde übersehen (d.h. Vorfahrt genommen). Führerschein wurde schon entzogen (Wie lange? Dauerhaft?). Wird die Versicherung nur einen Teil oder nichts des Schades zahlen und muss mit Schadenersatzzahlungen (Höhe?) gerechnet werden? Mit welcher Strafe muss gerechnet werden?
    Vielen Dank!

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      31. August 2015 um 10:04 Uhr

      Hallo BB,

      in der Regel beträgt die Sperrfirst für die Fahrerlaubnis 6 Monate, wenn es nicht anders von einem Richter angeordnet wurde. Nach frühestens 3 Monaten können Sie Ihre Fahrerlaubnis neu beantragen.

      Bei Unfällen aufgrund von Alkohol dürfen Versicherungen ihre Leistungen kürzen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat für die Schadensregulierung im Falle von alkoholbedingten Unfällen Empfehlungen erarbeitet, die bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 Leistungskürzungen um die Hälfte vorsehen. Ab 1,1 Promille dürften Versicherungen überdies nichts zahlen. Inwiefern das auch auf Ihre Versicherung zutrifft, sollten Sie mit dieser abklären.

      Der verletzte Motorradfahrer kann nach dem Unfall Schmerzensgeld fordern. Wie hoch dieses ausfällt, ist von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Motorradfahrers abhängig und lässt sich nicht pauschal beantworten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  41. Sefa sagt:

    30. August 2015 um 2:52 Uhr

    Hallo,

    Ich muss MPU wegen 2 maligen Alkoholatemtest von 0,76 und(2 Jahre später 0,78)machen. Ich habe meinen Führerschein bereits für 3 Monate abgegeben und Wert von 1000,- bezahlt.
    Ich muss Allerdings meinen MPU schon innerhalb von 2 Monaten machen, so dass ich in den 2 Monaten den Vortest nicht schaffe.
    Wie würde mein MPU ablaufen? Würde ich das schaffen ohne die Vorbereitung?
    Habe mir den Kopf zerbrochen und die Meinungen im Internet angeschaut, was wirklich SEHR Problematisch da steht :(

    MfG

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      31. August 2015 um 10:27 Uhr

      Hallo Sefa,

      eine gute Vorbereitung auf die MPU ist wichtig. Völlig unvorbereitet zur MPU zu gehen führt häufig zu einem negativen Ergebnis. Weitere Informationen zur MPU erhalten Sie auf //www.bussgeldrechner.org/mpu.html.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  42. Sibbi sagt:

    30. August 2015 um 17:11 Uhr

    Hallo
    Ich wurde am 22.2. um 2.22 Uhr von der Polizei angehalten und mitgenommen aufs Präsidium und mir wurde Blut Abgenommen mein Promiele ergab 1,14 noch nie vorher aufgefallen mit Alkohol oder Drogen am Steuer.
    Gericht war 5 Monate später und es wurde entschieden das ich weiter 5 Monate Sperre habe bevor ich eine neuerteilung beantragen darf und 750€ straffe und ich hab Glück gehabt da es das erste Mal war
    Meine größte Sorge ist ob ich eine MPU machen muss ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      31. August 2015 um 10:34 Uhr

      Hallo Sibbi,

      in der Regel wird eine MPU erst ab einen Promillewert von 1,6 angeordnet.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  43. Martin K. sagt:

    4. September 2015 um 14:54 Uhr

    Hallo Team,
    wenn man im Rahmen einer allg. Polizeikontrolle mit einem Alkoholgehalt von 0.5-1.1 gestoppt wird (ohne Auffälligkeit, Unfall etc.) dann muss man ja 500EUR berappen und erhält 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.

    Fragen:
    1.) wenn man VOR Löschung dieser Punkte wieder erwischt wird mit unter 1.1 Promille (also Ordnungswidrigkeit) dann ist man ja „Zweittäter“. Besteht die Strafe dann nur aus 1000EUR und 2 Monaten + 2 Punkte und definitiv nicht mehr? Oder können die Behörden zusätzlich im eigenen Ermessen -also Kraft ihrer Hosenträger- eine MPU anordnen und wenn ja, wie wahrscheinlich ist das?

    2.) wenn man NACH Löschung dieser Punkte nach 5 Jahren wieder erwischt wird mit unter 1.1, ist man dann definitiv wieder „Ersttäter“? Das heißt wieder 500EUR und 1 Monat + 2 Punkte – mehr definitiv nicht? Wissen die Behörden trotzdem von der vorherigen Alkoholfahrt oder hat man wieder eine „komplett weiße Weste“?

    3.) zu Frage Nr. 2: muss ich das eine Jahr Überliegefrist dazu addieren, oder? das heißt die Punkte sind nicht nach 5 sondern nach 6 Jahren komplett gelöscht?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser doch interesanten Fragen.
    Martin K.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. September 2015 um 11:09 Uhr

      Hallo Martin,
      gefährden Sie den Verkehr unter Alkoholeinfluss, können Sie bereits ab 0,3 Promille 3 Punkte, die Entziehung des Führerscheins, eine Freiheits- oder Geldstrafe erwarten. Als Wiederholungstäter ist deshalb schon beim Fahren mit mindestens 0,5 Promille die Anordnung einer MPU die Regel.
      Es obliegt den Behörden, ob sie eine MPU anordnen oder nicht. Das kann immer passieren, wenn begründete Zweifel an Ihrer Eignung ein Fahrzeug zu führen, bestehen.
      Wenn in der Punktekartei keine Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten mehr vorhanden sind, gelten Sie als Ersttäter.
      Punkte verjähren seit der Punktereform im Mai 2014 für sich. Alte Punkte verjähren hingegen noch nach dem alten Prinzip.
      Einträge und Punkte sind nach Tilgungsfrist plus 1 Jahr Überliegefrist gelöscht. Aber: Auch Führerscheinstellen führen Akten, in denen die Verkehrsdelikte, persönliche Daten etc. vermerkt sind. Häufig werden die Daten hier länger gespeichert. Eine Einsicht kann unentgeltlich beantragt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  44. Olli sagt:

    5. September 2015 um 18:57 Uhr

    Hallo,
    allgemeine Verkehrskontrolle, pusten, 1,57 und 10 min später 1,62 Promille.
    Das letzte Bier trank ich 1 Stunde zuvor. Am ganzen Tag glaube ich 6 Bier.
    Bis zur Blutentnahme vergingen ca. 30 min. 15 min danach „durfte“ ich nochmals pusten, 1,47 Promille. Ist die Grundlage zu Bestrafung der Promillegehalt im Blut oder mixt sich der Staatsanwalt etwas zusammen?
    40 Jahre und 6 Monate im Besitz des Führerscheines (alle Klassen außer Bus) und noch nie auffällig gewesen. 0 Punkte in Flensburg und Unfallfrei bis heute gefahren.
    Hat das letztere eine Auswirkung und was erwartet mich?
    Ich bedanke mich im voraus.
    Gruß
    Olli

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. September 2015 um 9:39 Uhr

      Hallo Olli,
      entscheidend ist der Blutalkoholwert. Liegt der über 1,09 Promille, sind Sie absolut fahruntüchtig. Sie erwarten 3 Punkte in Flensburg, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug und eine erhebliche Geldstrafe. Gegebenenfalls kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Da Sie kein Wiederholungstäter sind, ist mit einer MPU eher nicht zu rechnen.
      Lag der Promillegehalt über 1,6, kommen Sie um eine MPU nicht drumherum. Erst bei erfolgreichem Bestehen, erhalten Sie dann Ihren Führerschein zurück.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Olli sagt:

        13. September 2015 um 21:09 Uhr

        Danke für die Antwort.
        Habe noch keinen Bescheid über den Wert aus der Blutentnahme.
        15 min nach dem Blutabnehmen durfte ich nochmal pusten, hat 1,47 Promille
        angezeigt. Ob ich mehr als 1,6 im Blut hatte?
        Danke im Voraus
        Gruß
        Olli

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          14. September 2015 um 8:36 Uhr

          Hallo Olli,
          ob der Blutalkoholspiegel zum Messzeitpunkt über 1,6 Promille lag, kann ich nicht beurteilen. Das Messergebnis wird Ihnen darüber Auskunft erteilen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  45. Ana sagt:

    6. September 2015 um 4:46 Uhr

    Hallo wollte Mis Auto umparkiere und wurde nachher von de Polizei Kontrolliert
    Ich hätte 1.3 Pro milles Alkohol und hab die Blutprobe verweigert
    Was wartet alles auf mich… Bi übrigens auf Bewährung… Danke und gruess

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. September 2015 um 9:09 Uhr

      Hallo Ana,
      das Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeit stellt einen A-Verstoß dar. Sie werden zur Teilnahme an einem besonderem Aufbauseminar für Fahranfänger aufgefordert. Zudem müssen Sie ein Bußgeld von 250 Euro zahlen, erhalten 1 Punkt und die Probezeit wird verlängert.
      Waren Sie zum Tatzeitpunkt bereits in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung und müssen ein Bußgeld zahlen. Es wird Ihnen zudem die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
      Den Atemalkoholtest dürfen Sie verweigern, da Sie sich selbst nicht belasten müssen. Die Blutentnahme müssen Sie hingegen dulden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  46. stefan sagt:

    10. September 2015 um 19:57 Uhr

    Ich habe 2010 meinen Führerschein mit 1,4 Promille abgeben müssen und habe damals 7 Punkte bekommen! Meine Frage ist jetzt wie lange sie sie bleiben und ob sie heute noch relevant sind?Bin jetzt geblitzt worden und mir dort ein Punkt!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. September 2015 um 9:24 Uhr

      Hallo Stefan,
      durch die Punktereform im Mai 2014 wurden alte Punkte an das neue System angepasst und umgerechnet. Sie verjähren jedoch noch nach dem alten Prinzip. Das heißt: kommen keine weiteren Vergehen hinzu, werden sie nach 5 Jahren gelöscht. Entscheidend ist der Tatzeitpunkt.
      Nach Mai 2014 erhaltene Punkte hingegen, verjähren einzeln und automatisch. Vergehen, die mit 1 Punkt geahndet werden, verfallen nach 2,5 Jahren. Sie haben alle 5 Jahre die Möglichkeit durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abzubauen, um ihr Punktekonto zu reduzieren.
      Sie wollen wissen wie hoch ihr Punktekonto ist? Dann können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft beantragen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  47. Melanie sagt:

    13. September 2015 um 4:19 Uhr

    Ich habe vor 2 1/2 Jahren wegen 1.4 Promille Alkohol am Steuer, die FahrErlaubnis für 1 Jahr entzogen bekommen. Die Sperrfrist ist schon lange abgelaufen. Ich habe allerdings meine Fahrerlaubnis noch nicht neu beantragt. Gibt es hierfür eine Frist oder kann ich eventuell noch warten mit der Wiederbeantragung? Brauche momentan noch kein Auto…

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. September 2015 um 8:47 Uhr

      Hallo Melanie,
      ist die Sperrfrist abgelaufen, können Sie eine neue Fahrberechtigung beantragen. Wann das dann genau passiert, obliegt Ihnen. Hier gibt es keine weiteren Vorgaben oder Fristen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Helena sagt:

        17. Oktober 2017 um 12:36 Uhr

        Ich wurde am Steuer betrunken erwisch mit 2,0 Promille ich weis nicht wie viel es im Blut war .
        Was erwartet mich habe kein Unfall gemacht hatte Kinder mit mir das erste mal war noch nie auffällig.lg

        Antworten

        • bussgeldrechner.org sagt:

          6. November 2017 um 11:42 Uhr

          Hallo Helena,

          ab 1,6 Promille wird in den meisten Bundesländern standardmäßig die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU verhangen. Die Tatsache, dass Sie noch nie auffällig waren, wird daran leider nichts ändern.

          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  48. Taylor sagt:

    16. September 2015 um 14:10 Uhr

    Wollte wissen was die Konsequenzen sind, wenn ich
    erstens: mit 0.97 Promille
    zweiten: über ne rote Ampel
    drittens: C.a mit 70 Km/h zu schnell

    gefahren bin

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      21. September 2015 um 9:02 Uhr

      Hallo Taylor,
      für die einmalige Missachtung der 0,5 Promille-Grenze kommen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf Sie zu. Haben Sie die Verkehrssicherheit gefährdet, können bereits 0,3 Promille geahndet werden. Dann erwarten Sie 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins, eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
      Das Überfahren einer roten Ampel schlägt mit mindestens 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg zu buche. Die Sanktionshärte steigt, leuchtete die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot vor dem Überfahren, wurde der Verkehr gefährdet oder kam es zu einer Sachbeschädigung.
      Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist maßgeblich, ob sie innerorts oder außerorts auftrat. Für diesen Verstoß drohen Ihnen maximal 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  49. Mandy P. sagt:

    21. September 2015 um 14:23 Uhr

    Hallo habe eine Frage bin am 29.8.2015 angehalten worden von der Polizei 1,57 Promille habe auch schon ein Bescheid bekommen 9 Monate Fahrverbot und 750 Euro straffe was auch total gerecht ist bin nie sonst aufgefallen meine frage ich lebe in Baden Württemberg Stuttgart ist das wahr das mpu ab 1,1 Promille in Baden Württemberg sein muss oder zwingend angeordnet wird ? Liebe Grüße

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      28. September 2015 um 9:31 Uhr

      Hallo Mandy,
      wann eine MPU angeordnet wird, liegt meist im Ermessen der Behörden. Sie entscheiden für jeden Fall einzeln.
      Grundsätzliche Unterschiede je nach Bundesland existieren hingegen nicht.
      Ab 1,1 Promille müssen Sie mit dem Entzug des Führerscheins rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  50. Zivaljevic B. sagt:

    28. September 2015 um 17:44 Uhr

    Eine freundin stock besoffen wollte zu ihrem auto..da ich sie vor dem autofahren weghalten wollte bin ich mit..wir riefen einen taxi und ich parkte ihr auto richtig..dh.3m vor und zurück..1min später kam polizei meinten ich wollte fahren..alk.test ergab bei mir 1.1..Bluttest noch unterwegs…also fremdes auto und nein Führerschein einbehalten…was nun.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      5. Oktober 2015 um 9:33 Uhr

      Hallo Zivaljevic,
      es ist unerheblich, ob Sie das Auto lediglich umparken oder eine längere Fahrt unternehmen wollten. Sie haben alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen, was entsprechend geahndet wird. Mit 1,1 Promille Blutalkoholwert sind Sie absolut fahruntüchtig. Sie erwarten 3 Punkte in Flensburg, eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug und eventuell die Teilnahme an einer MPU.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  51. Uschi F. sagt:

    30. September 2015 um 18:30 Uhr

    Hallo , meine Frage: Mein Ehemann hatte 29.08.2015 einen Unfall aufgrund von Bewusstlosigkeit. Er tuschierte dabei auf einer Schnellstraße links und rechts die Leitplanken und kam dann rechts zum Stehen. Zum Glück war kein anderes Auto in den Unfall verwickelt und er war nicht verletzt. Er kam dann wieder zu sich und rief die Polizei. Es wurde bei der Kontrolle ein Restalkoholwert von 0,45Promille festgestellt. Während der Kontrolle wurde er wieder bewusstlos. An den Hergang des Unfalls kann er sich nicht erinnern und war danach eine Woche zur Abklärung der Bewusstlosigkeit in stationärer Behandlung. Mit welcher Strafe muss er rechnen?
    Danke für Ihre Info im Voraus!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      5. Oktober 2015 um 10:23 Uhr

      Hallo Uschi,
      wer mit bis zu 0,49 Promille einen Unfall verursacht, macht sich strafbar und muss mit dem Entzug des Führerscheins, Punkten in Flensburg und einem Bußgeld rechnen. Wie hoch die Ahndungen ausfallen, ist abhängig vom Einzelfall und den jeweiligen Umständen.
      Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Anwalt aufzusuchen, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist. In einem Gespräch klären Sie dort, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und welche weiteren Schritte ratsam sind.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  52. Andrea S. sagt:

    4. Oktober 2015 um 11:31 Uhr

    Hallo ich würde gester un 23.30 uhr von polizei angehaltet
    und ich hatte im körpe 1,6 promille . das erst mal
    welche sind die konsequenzen????

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      5. Oktober 2015 um 9:06 Uhr

      Hallo Andrea,
      bei einem Blutalkoholgehalt von über 1,09 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig. Es erwarten Sie 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins für mindestens 6 Monate, eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Gegebenenfalls müssen Sie höchstwahrscheinlich an einer MPU teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  53. Marcel sagt:

    6. Oktober 2015 um 19:10 Uhr

    Guten Abend! Ich bin mit 1,05 Promille gegen eine Laterne gefahren, wahr schon vor Gericht und habe 9 Monate Fahrverbot bekommen, kann in aber jetzt wieder beantragen und ab den 21.11.2015 wieder bekommen! Wollte fragen mit was ich jetzt noch rechnen muss vom Straßenverkehrsamt! Vielen Dank in voraus LG

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      12. Oktober 2015 um 12:17 Uhr

      Hallo Marcel,

      es kann sein, dass die Führerscheinbehörde noch eine MPU anordnet. Das ist aber einzelfallabhängig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  54. Nicole sagt:

    17. Oktober 2015 um 19:57 Uhr

    Guten Abend, ich habe einen sehr guten Freund der letze Woche einen Verkehrsunfall innerorts mit 1.66 Promille hatte. Er hat aber noch Probezeit mit welchen Kozequenzen hat er zu rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      19. Oktober 2015 um 9:33 Uhr

      Hallo Nicole,
      in der Probezeit gilt eine strikte 0-Promille-Grenze für Alkohol und Drogen. Es handelt sich um einen A-Verstoß, der in diesem Fall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht. Zudem wird angesichts der Promillehöhe eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  55. Anıl sagt:

    19. Oktober 2015 um 22:25 Uhr

    Hallo. Hab heute Bescheid bekommen. Bluttest 1,05 Promille und Schlangenlinie. Davor noch nie mit Alkohol gefahren aber 1 Punkt habe ich wegen Geschwindigkeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Wie lange muss man ca. warten bis man Bescheid kriegt? Schöne Grüße.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      26. Oktober 2015 um 10:17 Uhr

      Hallo Anıl,
      beim einmaligen Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze drohen mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot. Sie waren relativ fahruntüchtig. Unter Umständen kann auch eine MPU angeordnet werden. Hier ist immer der Einzelfall entscheidend.
      Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel innerhalb von maximal 3 Monaten zugestellt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  56. Christian sagt:

    24. Oktober 2015 um 9:46 Uhr

    Hallo! Ich wurde vor ca 5 Monaten mit 1,85 Promille auf einem Rastplatz auf der Autobahn mehr oder weniger angehalten… Mein Moped hat gestanden und der Polizist war auch alleine… So jetzt zum eigentlichen Thema.. Ich hatte am 20.10 meine Verhandlung und da kam raus das der Führerschein noch 4 Monate weg ist und ich „nur“ 900 € zahlen muss (was ich für vollkommen ok finde denn es hätte schlimmer kommen können bei dem Promillewert) jetzt ist die Frage wenn mpu kann ich die jetzt schon machen? Und muss ich Abstinenz nachweisen? Ich bin ein junger Lkw Fahrer und bei mir steht alles wirklich alles auf dem spiel. Grüße Christian

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      26. Oktober 2015 um 9:17 Uhr

      Hallo Christian,
      ab einem Promillewert von 1,6 ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sehr wahrscheinlich. Es empfiehlt sich daher in der Regel, diese abzuwarten, bevor eine Anmeldung vorgenommen wird. Sie können die Zeit bis dahin jedoch nutzen und sich auf die MPU vorbereiten, um ihre Erfolgschancen zu erhöhen. Die Hilfe eines Verkehrspsychologen kann hier sehr hilfreich sein. Achten Sie darauf, sich eine seriöse MPU-Vorbereitungsstelle zu suchen.
      Im Rahmen einer MPU ist die Forderung nach einem Abstinenznachweis möglich. Hierüber klärt das Gespräch mit dem MPU-Berater auf. Entscheidend ist immer der Einzelfall.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  57. Sven sagt:

    28. Oktober 2015 um 21:23 Uhr

    Hallo.
    Am Wochenende haben wir gefeiert und ab etwa 2 uhr nachts weiß ich nichts mehr. Bin in meinem auto aufgewacht durch nen heftigen stoß und durch den knall der Airbags. Bin aus dem auto raus und vemerkt das ich in eine Laterne gefahren bin. Erst ab da kann ich mich ein wenig wieder erinnern. Atem test hat 0.8 angezeigt. Bluttest hat aber 2.06 Promille ergeben. Was erwartet mich? Ich weiß nicht mal wie ich in mein Auto kam oder wann ich da hin kam.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      2. November 2015 um 11:05 Uhr

      Hallo Sven,
      das Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet den Straßenverkehr und alle Teilnehmer massiv. Der Bußgeldkatalog sieht deshalb harte Strafen vor.
      Ab einem Blutalkoholwert von 1,09 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig. Sie erwarten jetzt 3 Punkte in Flensburg sowie die Entziehung des Führerscheins von mindestens 6 Monaten. Wahrscheinlicher ist jedoch eine Frist von 18 Monaten Minimum. Zusätzlich kann eine zwölfmonatige Alkoholabstinenz verhängt werden. Auch eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht im Raum. Hinzu kommt die verpflichtende Teilnahme an einer MPU. Erst bei erfolgreichem Abschluss können Sie Ihren Führerschein neu beantragen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  58. Patrick sagt:

    1. November 2015 um 12:47 Uhr

    Hallo bin 20 Jahre alt. Hatte schon eine mpu wegen Drogen am Steuer(bestanden). Ich würde nicht angehalten. Sondern in der Kneipe kontrolliert weil ich davor beim ausparken ein anderes Auto gerammt habe. Ca. 1 Stunde später musste ich pusten hatte dann 1,6. ich hab aber gesagt das ich erst nach der fahrt(seit Dem ich in der Kneipe war) getrunken habe. Was erwartet mich. Ich geh auch zum Anwalt

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      2. November 2015 um 10:33 Uhr

      Hallo Patrick,
      eine erneute MPU droht ab einem Promillewert von 1,1. Zudem wird eine Geldstrafe nach Tagessätzen fällig, der Führerschein kann ebenfalls entzogen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  59. Hans sagt:

    6. November 2015 um 12:01 Uhr

    Wurde mit 0,56 * 2 =1,12 Promille angehalten. Daraufhin fuhr ich mit den Kollegen aufs Revier mit um Blut abzunehmen, zwischen raus ziehen ausm Verkehr und Blut Abnahme verging eine Stunde. Das ist mein erstes Vergehen, was Alkohol am Steuer betrifft. Habe meinen Führerschein seit 5 Jahren. Mit welcher Strafe muss ich jetzt rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      9. November 2015 um 8:44 Uhr

      Hallo Hans,
      Sie haben aufgrund Überschreitung der 1,09 Blutalkoholkonzentration (absolute Fahruntüchtigkeit) mit 3 Punkten in Flensburg, der mindestens 6-monatigen Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  60. Steffen sagt:

    10. November 2015 um 16:02 Uhr

    Hallo,

    ich habe ein parkendes Auto geramt, und wurde dann mit 1,5 Promille erwischt. Das ganze war 100 m von meiner Haustür entfernt. Ich wurde dann anschließend zur Blutabnahme ins Krankenhaus gebracht, danach bin ich wieder heimgeschickt worden. In der Probezeit bin ich nicht. Aber was geschieht jetzt? Es ist jetzt ein paar Tage schon her. Meldet die Polizei sich oder wie geht das jetzt?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. November 2015 um 10:19 Uhr

      Hallo Steffen,
      Sie wird in der Regel in den nächsten 3 Monaten ein Bußgeldbescheid per Post erreichen, in dem die Vorwürfe gegen Sie und das zu zahlende Bußgeld detailliert aufgeführt sind. Sie haben die Möglichkeit gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Hierfür empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt. Er klärt Sie über die Erfolgschancen Ihres Vorhabens auf.
      Mit 1,5 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen 3 Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, die mindestens 6-monatige Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheits- oder empfindliche Geldstrafe. Auch die Teilnahme an einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) kann drohen. Diese Entscheidung ist jedoch einzelfallabhängig.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  61. Marc sagt:

    13. November 2015 um 20:45 Uhr

    Hallo,

    Ich bin im Januar 2015 erstmalig alkoholisiert mit 1,15 Promille „vorsätzlich“ (laut Strafbefehl) Auto gefahren und bereue dies auch sehr. Im April wurde ich dann zu 30 Tagessätzen verurteilt und keine erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem Ablauf von 7 Monaten.

    Ich werde Anfang nächsten Jahres arbeitsbedingt nach Dortmund ziehen, da ich gehört/gelesen habe das in Berlin inzwischen ab 1,1 Promille bereits eine MPU angeordnet wird wollte ich fragen ob Ihr eventuell Erfahrungen/Berichte habt ob das in NRW auch der Fall ist und ich lieber warten sollte mit der Beantragung? (mit der Hoffnung auf die 1,6 Promille Regelung)

    Gruß
    Marc

    Antworten

    • Marc sagt:

      13. November 2015 um 20:51 Uhr

      Noch ein kleiner Zusatz, es kam dabei zu einen Unfall, Wortlaut im Strafbefehl: „…, wo sie alkoholbedingt gegen einen Mast stießen.“ Der Schaden am Mast wurde vorher mit 1€ beziffert und ist im Strafbefehl nicht weiter aufgeführt. Personenschaden ist nicht entstanden. Hat dies eventuell Einfluss auf die Anordnung einer MPU?

      Antworten

      • bußgeldrechner.org sagt:

        16. November 2015 um 9:39 Uhr

        Hallo Marc,
        dazu kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die von der jeweiligen Behörde getroffen wird.
        Das Team von bussgeldrechner.org

        Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. November 2015 um 9:46 Uhr

      Hallo Marc,
      ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörden. Bundeslandspezifische Unterschiede existieren hier in der Regel nicht. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen auch ein Verkehrsrechtsanwalt weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  62. Andrea sagt:

    15. November 2015 um 16:01 Uhr

    Hallo,
    mein Mann hatte mit 2,5 Promille einen Unfall ohne Fremdbeteiligung. Es war die erste Trunkenheitsfahrt. Was erwartet ihn?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. November 2015 um 9:05 Uhr

      Hallo Andrea,
      Ihren Mann erwarten aufgrund des Straftatbestandes der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins (für ca. 1,5 Jahre) und eine Freiheits- oder Geldstrafe (in der Regel etwa 70 Tagessätze). Zudem wird vermutlich ein Strafbefehl verhängt und Ihr Mann muss zwingend an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung teilnehmen. An das erfolgreiche Bestehen ist die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis geknüpft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  63. Michael sagt:

    15. November 2015 um 18:16 Uhr

    hallo,ich habe eine EU fuhrerschein(bin nicht deutsch),polizei haben mir gehaltet mit 0.62 promill in luft,habe schon blut gegeben,muss 3-4 wochen warten.meine fuhrerschein ist noch bei mir,was muss ich jetzt bekommen?straffe,Entziehung?ob ich gehe zuruck in meine heimland kann ich da fahren?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. November 2015 um 8:48 Uhr

      Hallo Michael,
      für das Fahren mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut drohen Ihnen, wenn Sie das erste Mal erwischt wurden, 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 1 Monat. Haben Sie den Verkehr gefährdet, müssen Sie mit härten Strafen rechnen (3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Unter Umständen kann von der Behörde auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geordnet werden. Sie dürfen im Ausland trotzdem noch Fahren.
      Achtung: Wenn Sie die angeordnete Strafe in Deutschland nicht zahlen, kann bei der nächsten Einreise eine Verhaftung auf Sie zukommen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Michael sagt:

        18. November 2015 um 12:58 Uhr

        und noch eine Frage:kann ich fahren bis BAK ergebnisse kommt mit Post?

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          23. November 2015 um 9:30 Uhr

          Hallo Michael,
          solange Sie Ihren Führerschein noch besitzen (also weder ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde), dürfen Sie weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

          • Michael sagt:

            12. Dezember 2015 um 13:22 Uhr

            Hallo noch einmal,so meine Fuhrerschein ist entzogen fur 9 monate,aber darf ich in Rumanien fahren?(meine FS ist rumanisch)

          • bußgeldrechner.org sagt:

            14. Dezember 2015 um 10:26 Uhr

            Hallo Michael,
            bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige rumänische Behörde. Sie gibt Ihnen hierüber detailliert Auskunft.
            Das Team von bussgeldrechner.org

  64. Max sagt:

    18. November 2015 um 3:29 Uhr

    Hallo liebes Team von bussgeldrechner.org,

    kurz vorab ein netter Dank für Eure bisherigen Antworten. Das war wirklich hilfreich.
    Nun kurz zu meiner Geschichte. Mit 18 Jahren und 2,35 Promille einen Unfall ohne Personenschaden gebaut und Führerschein für 11 Monate verloren.
    Pünktlich meine MPU gemacht (in 2002) und danach unauffällig knapp 7,5 Jahre (bis Frühjahr 2011) gefahren.
    Dann allerdings mit knapp 1,0 Promille ganze 200 m weit gekommen und wegen eines defekten Lichts angehalten worden.
    1000 € Strafe, 3 Monate Fahrverbot (welches ich erst nach knapp 3 Monaten antreten musste) und 2 Punkte.
    Daraufhin habe ich 6 Monate Abstinenznachweise geführt und knapp 1000 € für einen Avanti 40 Kurs investiert. Zu dem Zeitpunkt bekam ich allerdings Lithium und ein AD verschrieben und musste somit meine Führerscheinpläne ersteinmal auf Eis legen. Nun, etwa 4 Jahre später, möchte ich unbedingt wieder meinen Führerschein zurückhaben. Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:

    1) Kann ich mich ganz viel Glück ohne MPU Aufforderung durchkommen, da das erste Vergehen mittlerweile 13 Jahre her ist und ich somit als Ersttäter und unter 1,1 Promille durchrutsche?

    2) Als was für ein Trinker werde ich wohl eingeschätzt?
    – 6 Monate bei freiwilligem Alkoholverzicht
    – 12 Monate bei Notwendigkeit zum Alkoholverzicht (bsp. bei fehlendem Trennvermögen von Alkohol-Konsum und Fahren) oder bei festgestellter Alkoholabhängigkeit.
    Ich trinke übrigens seit über 4,5 Jahren keinen Alkohol mehr und kann das vereinzelt über Blutwerte vom Hausarzt andeuten.

    3) Wenn ich die MPU machen muss, wie sieht es da mit der Forderung meiner Abstinenzdauer aus?
    Ich habe dazu das hier gefunden: „Wenn der plausible Zeitraum seit der letzten Kontrolle länger als 4 Monate ist, dann muss noch ein aktueller Abstinenznachweis geführt werden, um die Abstinenz bestätigen zu können „(Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments)“
    Also wenn das stimmt, würden meine „alten“ 6 Monate + eine Haaranalyse in 3 Monaten ausreichen?

    4) Ich war eine Zeit lang ambulant bei der Suchtambulanz und habe mir dort Baclofen verschreiben lassen. Hauptsächlich um endlich mit dem Nikotin aufzuhören und zusätzlich noch als Unterstützung gegen die letzten Anzeichen des Cravings.
    In wie weit wird das Straßenverkehrsamt davon erfahren können, bzw. müssen wenn ich es verschweige um nicht automatisch als Alkoholkrank zu gelten.
    Oder anders gefragt, will das Amt oder die MPU Stelle tatsächlich meine ganze Krankenakte haben?

    Ich hoffe ich habe mich verständlich und nicht zu lang ausgedrückt. Über ein paar Tipps würde ich mich tierisch freuen.

    LG Max

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      23. November 2015 um 10:04 Uhr

      Hallo Max,
      in der Regel kann eine MPU nicht umgangen werden. Bei den meisten Vergehen haben Sie jedoch die Möglichkeit, auf die MPU-Verjährung zu setzen. Diese tritt nach zehn bis fünfzehn Jahren ein. Erst dann wird der Führerschein wiedererteilt. Bei Alkohol und Drogenverstößen besteht diese Option in den meisten Fällen jedoch nicht. Die Beratung von einem Rechtsanwalt kann Ihnen in diesem Fall weiterhelfen.
      Wie Sie in der MPU eingeschätzt werden und welche Abstinenzzeiten daraus resultieren, kann ich nicht beurteilen. Das zeigt sich in der jeweiligen Untersuchung, die einzelfallbezogen unterschiedliche Ergebnisse ergibt. In der Regel sind Sie mit einer 1-jährigen Abstinenz relativ sicher. Alkoholberatungsstellen oder Verkehrstherapeuten informieren Sie detaillierter.
      Bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung werden Sie medizinisch untersucht, wobei – sofern Alkohol- und Drogendelikte zur Anordnung geführt haben – u. a. Blut abgenommen und auf verschiedene Substanzen hin analysiert wird. Insbesondere die Leberwerte stehen hier im Mittelpunkt. Die von Ihnen eingenommenen Medikamente finden die Ärzte deshalb vermutlich schnell.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  65. Sergej sagt:

    19. November 2015 um 16:56 Uhr

    Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team,

    wurde auch angehalten, wollte mein Fahrzeug aus einer Straße umparken. Atemalkohol 0,80
    Gestern kam ein Anruf des Sachbearbeiters der Polizei. Blutalkoholkonzentration 2,0 Promille. Mich interessiert jetzt nur, sollte ich alles über einen Anwalt machen? Oder rentiert sich das ganze nicht? Einfach Strafe zahlen, auf die MPU vorbereiten und Abstinenznachweise bringen oder das Kontrollierte Trinken wählen. Wobei entweder ganz oder gar nicht – also lieber Abstinenz. Für euren Rat bedanke ich mich im voraus.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      23. November 2015 um 9:16 Uhr

      Hallo Sergej,
      ihnen drohen 3 Punkte in Flensburg sowie die mindestens 6-monatige Entziehung des Führerscheins, eine MPU, eventuell eine Freiheits- oder Geldstrafe. Ob sich die Beauftragung eines Anwalts für Sie lohnt, ist abhängig von Kosten und Nutzen. Diese müssen Sie selbst abwägen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  66. Elli sagt:

    24. November 2015 um 8:37 Uhr

    Guten Morgen an die Mitarbeiter der Bussgeldrechner,

    am 5.10.2014 mit 1,47 Promille im Blut gegen einen Zaun gefahren. Musste den Führerschein am gleichen Tag bei der Polizei abgeben.
    1500€ Strafe und bis zum 7.12.2015 ist der Führerschein weg.
    Ich hatte noch zwei Monate Probezeit.
    Meine Frage: muss ich eine MPU machen?

    Danke?eee

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. November 2015 um 9:51 Uhr

      Hallo Elli,
      die Anordnung einer MPU erfolgt in der Regel einzelfallabhängig. Geht die Behörde davon aus, dass Sie ein Alkoholproblem haben, ist eine MPU sehr wahrscheinlich. Um Gewissheit zu bekommen, können Sie sich bei den zuständigen Stellen aber auch schon bereits vor Ablauf der Sperrfrist informieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  67. jogi sagt:

    26. November 2015 um 11:52 Uhr

    Hallo liebes Team von bussgeldrechner.org,
    wurde am 1.10.2005 mit 2,9 Promille angehalten. Ich bekam ein Strafbefehl mit 18 Monate Führerscheinentzug und 60 Tagessätzen. Der Strafbefehl trägt das Datum vom 08.12.2005, ausgefertigt wurde er am 13.12.2005. (2 Wochen Recht auf Einspruch-nach Zustellung-). Hatte zum 07.03.2007 die Fahrerlaubnis neu beantragt, musste daraufhin zur MPU. Nach einem Beratungsgespräch bei der Nord-Kurs GmbH (Dauer: 0,25 h=Kosten: 60€) musste ich feststellen, dass ich mir die MPU nicht leisten kann. Auf Anraten der Fahrerlaubnisbehörde zog ich dann den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis am 11.12.2007 zurück, ansonsten hätte man mir die Neuerteilung versagen müssen.

    Fragen:
    1.
    Kann ich schon vor den „15 Jahren“ einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, ohne zur MPU aufgefordert zu werden? (Kann es mir auch heute nicht leisten)
    2.
    Wie läuft das konkret mit der Tilgungshemmung über den 01.05.2014 hinaus?

    Ich habe mir seit dem Strafbefehl nichts zu schulden kommen lassen.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. November 2015 um 9:35 Uhr

      Hallo Jogi,
      wurde eine MPU angeordnet, können Sie diese nur umgehen, wenn Sie die Verjährungsfrist abwarten. Sie beträgt in der Regel 10 bis 15 Jahre, wenn Sie sich in den ersten fünf Jahren keinerlei Auffälligkeiten im Straßenverkehr geleistet haben. In dieser gesamten Zeit dürfen Sie keinen Antrag auf Wiedererteilung stellen, da diese Option Ihnen sonst verwährt bleibt. Dann hilft nur zu sparen.
      Alte Punkte – also Eintragungen vor dem 1.5.2014 verjähren nach dem alten Prinzip. Haben Sie sich seitdem nichts mehr zu schulden kommen lassen, dann gilt eine 10-Jahres-Frist ab Rechtskraft bzw. mit Ablauf aller Fristen. In Ihrem Fall dürfte die 5 Jahres-Frist ab Datum der Rechtskraft beginnen zu laufen. Ist diese rum, beginnt die 10-Jahresfrist. Wenn Sie sicher gehen wollen, wie Ihr Punktekonto in Flensburg aussieht, können Sie dort kostenlos eine Auskunft anfordern.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • jogi sagt:

        2. Dezember 2015 um 9:56 Uhr

        Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team,
        vielen Dank für diese sehr positive und auch bestätigende Antwort. Ich war mir nur nicht so sicher, deshalb hab ich schon um eine Auskunft über meinen Punktestand gebeten, diese am 27.11.2015 abgeschickt. Hm. Ich glaube, dass das dann doch zu früh war. Steht denn der Verjährungstermin auch auf dem Bescheid?
        Danke!

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          7. Dezember 2015 um 8:29 Uhr

          Hallo Jogi,
          auf der Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes ist oben rechts auch das Verjährungsdatum vermerkt.
          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

          • jogi sagt:

            8. Dezember 2015 um 10:14 Uhr

            Vielen Dank, für die schnelle Antwort. Falls dem Mitarbeiter vom Kraftfahrt-Bundesamt diese Verjährung (oben rechts) auffällt, kann es ja sein, dass er bis zum 27.12.2015 mit der Auskunft wartet. ;-)
            Wenn nicht, ist dann die erneute Auskunft auch kostenlos?
            Bevor ich meine neue Fahrerlaubnis beantrage, will ich mir sicher sein, dass die Eintragung auch gelöscht und für die Führerscheinbehörde nicht mehr zu sehen ist.
            Dazu habe ich dann abschließend noch eine letzte Frage. Wie verhält sich das mit der Überliegefrist? Ich bin mir sicher, dass keine neuen Einträge erscheinen können. Welchen Einfluss nimmt die Überliegefrist auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis? Ich könnte diesen Neuantrag dann anfangs Januar stellen, mit Nachweis für Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest. Kann dann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bis zu einem Jahr dauern, nur weil man wartet, ob denn ein Neueintrag im Nachhinein noch kommt?
            Schon jetzt besten Dank für Ihre sehr hilfreichen Auskünfte!
            LG jogi

          • bußgeldrechner.org sagt:

            14. Dezember 2015 um 9:53 Uhr

            Hallo Jogi,
            die Punkteabfrage in Flensburg ist per se kostenlos und unbegrenzt möglich. In der Überliegezeit, die 1 Jahr beträgt, sind die gesammelten Punkte auch nach der eigentlichen Tilgung noch vermerkt. Sie haben keine Auswirkung mehr auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
            Das Team von bussgeldrechner.org

          • jogi sagt:

            9. Dezember 2015 um 15:51 Uhr

            Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team, heute ist die Auskunft aus dem Fahreignungsregister eingetroffen. Hm. Darin steht unter anderem:
            Datum der Entscheidung: 08.12.2005
            Datum der Rechtskraft: 03.01.2006
            Tilgungsdatum: 08.12.2020
            insgesamt Punkte: 0
            Ein bisschen bin ich von dem Tilgungsdatum: 08.12.2020 irritiert. Also, kann ich ab dem 03.01.2016 meine neue Fahrerlaubnis beantragen, ohne eine MPU machen zu müssen? Erfahren die MA von der Fahrerlaubnisbehörde dann doch noch, nach dem alten Gesetz, was ich da vor über 10 Jahren verbockt habe? Ich werde am 03.01.2016 0 Punkte haben. Muss ich trotzdem damit rechnen, dass in einer neuen Auskunft aus dem FAER, nach dem 03.01.2016, immer noch die schlechte Auskunft drinnen steht, oder wird das am 03.01.2016 automatisch gelöscht?
            Vielen Dank. LG jogi

          • bußgeldrechner.org sagt:

            14. Dezember 2015 um 10:15 Uhr

            Hallo Jogi,
            Sie sollten das Ende der Tilgungsfrist abwarten, bevor Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen, um keine MPU zu riskieren. Da die ersten fünf Jahre als „Bewährungsfrist“ gelten, werden danach die 10 Jahre noch drangehangen. So ergibt sich die 15-Jahresfrist. Die Fahrerlaubnisbehörde sieht Punkte, die sich in der Überliegefrist befinden, nicht mehr. Sie sind nur noch Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt einsehbar. Nach der Überliegefrist werden sie endgültig gelöscht. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen auch ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiter.
            Das Team von bussgeldrechner.org

  68. Patrik sagt:

    26. November 2015 um 20:47 Uhr

    Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team,
    Ich musste vor ca. 6 Jahren eine mpu aufgrund eines autounfalls mit 1,8 promille machen. Nun wurde ich bei einet Laser Kontrolle (30km/h) zu schnell mit 0,7 promille angehalten. Welche Folgen erwarten mich? Wäre eine noch mali ge mpu möglich? Vielen Dank im voraus!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. November 2015 um 9:07 Uhr

      Hallo Patrik,
      die Verjährungsfrist von Alkoholvergehen am Steuer beträgt 10 Jahre. Da Sie innerhalb dieser Frist erneut auffällig wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. Die Anordnung einer MPU ist in diesem Fall sehr wahrscheinlich. Hinzu kommen Bußgelder bzw. eine Geldstrafe und Punkte.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  69. Sven sagt:

    4. Dezember 2015 um 18:05 Uhr

    Hallo,
    Ich hatte ein Unfall auf der Autobahn mit 1,05 Promille, bin in den Seitenstraßen gefahren. Ohne Beteiligung andere Verkehrsteilnehmer.
    Fahre sonst seit 18 Jahren unfallfrei.
    Dieses ist mein erster Fall mit Alkohol. Musste mal 1 Monat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung abgeben.
    Mit welcher Straffe muss ich rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. Dezember 2015 um 9:37 Uhr

      Hallo Sven,
      welche Strafe Ihnen droht, ist abhängig davon, ob Ihnen die Behörde eine Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss vorwirft oder nicht. Ohne Gefährdung drohen Ihnen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung erwarten Sie 3 Punkte und die Entziehung des Führerscheins, eine Freiheits- oder Geldstrafe.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  70. Jürgen sagt:

    5. Dezember 2015 um 13:06 Uhr

    Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team,
    mein Kumpel hatte gestern 2.8 promill im atem gehabt blut test wurde ihm noch nicht mitgeteilt… Weihnachtsfeier… er hatte einen leichten unfall mit einem Stein keine Personenschäden bekannt, Es war sein erstes mal er ist über 21 Jahre und aus der Probezeit raus. Wie ich anhand der anderen anfragen schon entnehmen konnte wird es vor Gericht gehen da ich nun nicht direkt weiß wie viel Alkohol im Blut war ich aber von einem ebenso extrem hohen wert ausgehe wie im Atem gemessen… frage ich mich ob er da noch Voll zurechnungsfähig war und ob dieses nicht die strafe Mildert.

    Gruß Jürgen

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. Dezember 2015 um 9:45 Uhr

      Hallo Jürgen,
      ab 1,1 Promille ist ein Fahrer absolut fahruntüchtig. Deshalb kommt auf Ihren Freund jetzt ein Strafverfahren zu. Wie der Prozess ausgeht, müssen Sie abwarten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  71. Michael sagt:

    7. Dezember 2015 um 14:58 Uhr

    Hallo,ich habe jetzt bekommen von polizei wegen 1,31 promille 9 monate fuhrerschein entziehung.meine fuhrerschein ist rumanisch.darf ich in rumanien fahren?Vielen dank!

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      14. Dezember 2015 um 8:50 Uhr

      Hallo Michael,

      da Ihnen der Führerschein von der Polizei entzogen wurde und Sie somit gemäß der Regeln 9 Monate nicht fahren dürfen, sollte es auch in Rumänien nicht erlaubt sein. Gerade da Sie ja nicht im Besitz des Führerscheins sind, für diese gewisse Zeit.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  72. beate sagt:

    11. Dezember 2015 um 17:51 Uhr

    1,5 Promille, was kommt auf einem zu und gilt das als vorstrafe. Ersttat

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. Dezember 2015 um 8:53 Uhr

      Hallo Beate,
      bei mehr als 1.09 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Sie haben mit 3 Punkten in Flensburg, der Entziehung des Führerscheins von ca. 6 Monaten sowie einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe zu rechnen. Unter Umständen kann die Behörde auch eine MPU anordnen. Als Vorstrafe gelten Taten, die ins Führungszeugnis eingetragen werden. Das ist bei Verurteilungen zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten der Fall.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  73. Lena sagt:

    13. Dezember 2015 um 22:00 Uhr

    Mein vater und ich sind am 13,12,15 um 07.30 von der polizei angehalten worden mein vater hat am abend zuvor getrunken er hat sofort angehalten als die polizei uns aufforderte anzuhalten das ist das erste mal betrunke am steuer er hat den fuhrerschein schon 20 jahre die ahtemkontrolle ergab 0,45 der polizist sagte das wird wohl mal 2 gerechnet um die promille auszurechnen er musste zum presidium zu einem bluttest die ergebnise liegen nicht vor er brauch aus beruflichen grunden seinen fuhrerschein was kann auf ihn zukommen und was fallt milde fur ihn aus ist der fuhrerschein weg?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. Dezember 2015 um 8:34 Uhr

      Hallo Lena,
      ist Ihr Vater das erste Mal mit Alkohol am Steuer aufgefallen und weist dabei mehr als 0,5 Promille vor, muss er mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Hat er den Verkehr hingegen gefährdet, können ihm 3 Punkte, die Entziehung des Führerscheins sowie ein Geld- oder Freiheitsstrafe blühen.
      Unter Umständen kann das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass bisher keinerlei Verstöße im Straßenverkehr begangen wurden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  74. Robert sagt:

    14. Dezember 2015 um 17:08 Uhr

    Hallo leiber Bußgeldrechner-Team habe im Nebel unter 50m einen Kreisel zu spät erkannt und eine Leitplanke beschädigt, Atemtest ergab 0.34 dies mal 2 =0,7 Promille. Den Führerschein durfte ich erstmal behalten. Warte auf die Blutergebnisse. Frage was blüht mir jetzt? Wer enscheidet über die Gefährdung des Verkehrs? – Polizei oder Staatsanwalt?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      21. Dezember 2015 um 9:37 Uhr

      Hallo Robert,
      es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, aufgrund relativer Fahruntüchtigkeit. Sie müssen mindestens mit 500 Euro Bußgeld, einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Wurden Sie bereits mehrfach mit Alkohol am Steuer auffällig, können die Sanktionen höher ausfallen. Auch kann die Behörde Ihnen die verpflichtende Teilnahme an einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen. Sie dürfen den Führerschein dann erst wieder neu beantragen, wenn Sie die MPU bestanden haben. Urteile fällen immer Gerichte, nie die Polizei.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  75. Missopel1987 sagt:

    18. Dezember 2015 um 11:36 Uhr

    Hallo mein Freund hat seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer angeholt bekommen. Bei 1,96 Promille welche Folgen hat das für Ihn?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      21. Dezember 2015 um 9:20 Uhr

      Hallo Missopel1987,
      ab 1,1 Promille gilt jeder Kfz-Fahrer als absolut fahruntüchtig. Ihr Freund hat deshalb nun mit einer deutlichen Geldstrafe (bzw. Freiheitsstrafe), dem Führerscheinentzug für neun bis elf Monate, 3 Punkten in Flensburg und der Teilnahme an einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  76. Ljubo sagt:

    19. Dezember 2015 um 1:21 Uhr

    Halloo!
    20 Jahre alt, hatte Bluttest gemacht. 1,42 promile, ich warte immer noch auf Brief. Fast 2monaten vorbei. Darf ich ins Ausland fahren??

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      21. Dezember 2015 um 9:16 Uhr

      Hallo Ljubo,
      die Verjährungsfrist bei Alkohol am Steuer beträgt zwischen 6 Monaten und 2 Jahren (§ 31 Absatz 2 Nr. 2 OwiG). Wenn Ihnen bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) absolvieren, bevor Sie wieder mit einem Kfz fahren dürfen. Einem Auslandsaufenthalt steht grundsätzlich nichts entgegen. Sie sollten jedoch dafür sorgen, dass Sie den Bußgeldbescheid rechtzeitig erhalten, um eventuell Einspruch zu erheben oder Ihre Strafen zu begleichen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  77. Klaus M. sagt:

    22. Dezember 2015 um 17:53 Uhr

    Hallo ! Bin 58 Jahre alt und wurde am 18.12 .2015 mit 2,1 Promille von der Polizei gestellt und mein Führerschein wurde eingezogen.Mit welcher Strafe kann ich rechnen ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      28. Dezember 2015 um 11:35 Uhr

      Hallo Klaus,

      ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer als fahruntüchtig. Die Bußgeldstrafe ist hier variabel und hängt auch davon ab, ob eine Wiederholungstat vorliegt. Zudem erhalten Sie drei Punkte in Flensburg und Ihr Führerschein wird Ihnen für mindestens 6 Monate entzogen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  78. Jessica V. sagt:

    25. Dezember 2015 um 14:41 Uhr

    Hallo :)
    Ich wurde von der Polizei mit 0,58 Promille angehalten, danach noch verschiedene Tests und Blut abgenommen. Bin 21, Probezeit wurde auf 2 Jahre verlängert und habe ein Aufbauseminar wegen zu schnellem Fahren machen müssen. Was kommt auf mich zu?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      28. Dezember 2015 um 12:08 Uhr

      Hallo Jessica,

      Alkohol am Steuer zählt als A-Verstoß. Sie müssen mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung rechnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  79. Juan Federico Garde sagt:

    29. Dezember 2015 um 13:34 Uhr

    Vielen Dank.

    Antworten

  80. Nicole sagt:

    29. Dezember 2015 um 14:57 Uhr

    Guten Tag , ich wollte wissen mit welcher Strafe man rechnen sollte ! Polzei erwischt einen hintern Steuer ( Auto aus , aber laut Zeugenaussagen wäre man vorher gefahren und Polizei ist der Meinung der Motor wäre warm gewesen ) Blutwerte sind 1,4 Promille und die Zeugen haben ausgesagt , man wollte sich umbringen und sei deshalb gefahren – die Zeugen waren jedoch ebenfalls betrunken , weshalb ich der Meinung bin , dass man deren Aussage nicht als vollwertige Aussage werten dürfte , außerdem wurden die Aussagen mündlich aufgenommenen und nicht von ihnen unterschrieben
    Zusätzlich ist der Fahrer – Berufskraftfahrer und daher zwingend auf den Führerschein angewiesen !

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. Januar 2016 um 10:42 Uhr

      Hallo Nicole,
      da wir als Verein keine Rechtsberatung geben dürfen, wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit bitte an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er gibt Ihnen detailliert Auskunft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  81. angelika w. sagt:

    30. Dezember 2015 um 0:51 Uhr

    Ich lebe in Belgien und habe seit 2002 einen belgischen führerschein, hatte im November 2010 eine alkoholfahrt in Deutschland mit 1,3 promille blutalkohol. Meine fahrerlaubnis wurde für 9 Monate entzogen. Muss ich jetzt eine fahrerlaubnis für Deutschland beantragen? Oder ist mein fahrverbot für deutschland mit ablauf der 9 Monate erledigt? Hab ja nach wie vor meine belgische Fahrerlaubnis.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. Januar 2016 um 11:20 Uhr

      Hallo Angelika,
      wurde Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen, müssen Sie ihn in Deutschland auch neu beantragen. Unter Umständen kann Ihnen jedoch als Auflage eine MPU angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  82. Miri sagt:

    31. Dezember 2015 um 10:08 Uhr

    Hallo Zusammen
    vor 2 Tagen ist ein Junger Mann betrunken in das parkende Auto von meiner Mutter und der Nachbarin reingefahren. Die Autos waren vor der Haustür parkiert.
    Bei dem grossen Schaden den er angerichtet hat muss er auch ziemlich schnell unterwegs sein. Er wollte sogar flüchten, hätte ein Nachbar nicht sofort die Polizei gerufen.
    Insgesamt sind drei Autos Totalschaden, (von meiner Mutter, der Nachbarin und seins) das andere Auto wurde etwas verbeult.

    Mit was muss der Junge Mann rechnen.(ungefähr) da ich nicht weiss ob er ein Wiederholungstäter ist.

    vielen lieben Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. Januar 2016 um 9:59 Uhr

      Hallo Miri,
      mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat, ist abhängig davon, wie hoch sein Promillewert war und wie viele Verstöße er sich bereits unter Alkoholeinfluss geleistet hat. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ahndet der Gesetzgeber hart. Es werden eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg und vermutlich auch der Führerscheinentzug auf ihn zukommen. Womöglich muss er ebenfalls eine MPU absolvieren. Hinzu können Schadensersatzleistungen kommen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  83. Daniel sagt:

    31. Dezember 2015 um 20:21 Uhr

    Hallo. Bin 18 Jahre alt und bin mit – jetzt gibt es zwei verschiedene Angaben – entweder 2,09 oder 1,6 Promille gegen eine Straßenlaterne gefahren kann mich jedoch nur noch daran erinnern wie ich in der Disco war und dann im Krankenhaus aufgewacht bin.
    Was kommt nun auf mich zu?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. Januar 2016 um 9:52 Uhr

      Hallo Daniel,
      Alkohol und Drogen am Steuer in der Probezeit stellen einen A-Verstoß dar. Auf Sie kommen mindestens 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins für ca. 6 Monate und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu. Zudem werden Sie zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verpflichtet. Den Führerschein erhalten Sie erst nach erfolgreicher Absolvierung wieder.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  84. Senad sagt:

    4. Januar 2016 um 6:30 Uhr

    Hallo.

    Ich habe unten Alkohol 1,22 Promille kleine Unfall gebaut .Hab nicht gemerkt (Spiegel kontakt schade gering) und weiter nach Hause gefahren. Ich habe einen Anwalt angeschaltet (Honorar 1000€ ) hat mir gar nicht geholfen hat gesagt 10 Monaten Führerschein Entzug. Das Ich sehr beschäftigt bin und selten Zeit habe .Habe Ich zugestimmt und nochmal nachgefragt ist des alles oder kommt noch etwas auf mich zu. Antwort das ist 10 Monate. Dan habe Ich Brief bekommen 10 Monate Führerschein Entzug ab dem Entscheidung und eine MPU Test. Ich finde mich von Anwalt reingelegt und belogen . Ich bin 48 Jahre Alt und das war erste mal das Ich überhaupt was getan hat . Kann Ich noch etwas Thun oder ist zu spät.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. Januar 2016 um 9:17 Uhr

      Hallo Senad,
      ist die Einspruchsfrist verstrichen, haben Sie in der Regel keine Möglichkeit mehr, das Urteil anzufechten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um alle Ihre Fragen detailliert zu klären. Wir dürfen hier leider keine Rechtsberatung geben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  85. Max sagt:

    5. Januar 2016 um 12:10 Uhr

    Hallo,
    Keine probezeit
    Erste fahrt 0.7 PR.
    500€ 1monat
    Zweite mit 0.6 PR.
    1000€ 3 Monate.

    Habe ich mit einer mpu zu rechnen?
    Oder kann ich Glück haben?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. Januar 2016 um 9:55 Uhr

      Hallo Max,
      hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Entscheidend ist, ob sie annimmt, dass Sie ein Alkoholproblem haben oder nicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Alex sagt:

        8. Mai 2016 um 12:19 Uhr

        Bei mir ist es ähnlich. Erste fahrt 0,6 und leider gestern zweite fahrt 0,8. wird immer ein mpu gemacht, und wonach wird entschieden ob einer gemacht werden muss? Muss ich eins machen?

        Antworten

        • bussgeldrechner.org sagt:

          9. Mai 2016 um 8:37 Uhr

          Hallo Alex,

          auch Ihnen können wir nur sagen, dass es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Behörde handelt.

          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  86. Vito sagt:

    7. Januar 2016 um 14:34 Uhr

    Hallo ich habe einen Unfall verursacht bei dem ins Schleudern gekommen bin und ein Verkehrsschild mitgenommen hab. Ich hab die Polizei verständigt. Die kam und ich hab gepustet. 1,03 Promille hatte ich. Das zweite mal auf der Wache 0,96 Promille dazu hab ich auch mein Blut abgegeben. Ich weiß die ganze Sache ist blöd gewesen mit Alkohol sich ans Steuer zu setzten. Bin aus der Probezeit raus. Was droht mit jetzt ? Beim Unfall gabs keinen Personenschäden.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. Januar 2016 um 10:47 Uhr

      Hallo Vito,
      es kommt drauf an, ob Ihnen Tateinheit oder Tatmehrheit vorgeworfen wird. Zum Alkoholverstoß: Ihnen drohen 500 Euro Bußgeld, 1-3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Auch wird höchstwahrscheinlich auch ein Strafverfahren eingeleitet. In diesem entscheidet das Gericht, mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  87. pullmannw100 sagt:

    15. Januar 2016 um 14:21 Uhr

    schöne zahlen der gerechtigkeit sollen es sein ,falsch unt nur ungerecht wer hartz 4 oder solizalhilfe behommt wird es nicht mehr bezahlen können und das fahren aufgeben müssen ,die mitte also wer 1500€ netto bekommt füll das staatssöäckel UND DENN REICHEN KRATZT DIE KOHLE NICHT DIE BOHNE ;RASSEN SOGAR NOCH MEHR ;FESTGESTTELT DIE RASSEN AM MEISTE „REICHTUM MACHT FREI!

    Antworten

  88. fezzer sagt:

    18. Januar 2016 um 12:58 Uhr

    Liebes Bußgeldrechner-Team… Ich habe erst letztes Jahr aufgrund einer Alkoholfahrt mit 2 Promille nach einer 14-monatigen Sperre meinen Führerschein wieder bekommen (nach Absolvieren einer MPU). Gestern wurde ich erneut von der Polizei angehalten. Ich nehme an, dass der Promillewert ähnlich hoch sein wird. Mein Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen und ich möchte es in keiner Weise rechtfertigen, im Gegenteil. Welche Strafe kann auf mich zukommen? Kann ich unter Umständen aufgrund des kurzen zeitlichen Abstands sogar eine Freiheitsstrafe bekommen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      25. Januar 2016 um 9:43 Uhr

      Hallo Fezzer,
      als Wiederholungstäter müssen Sie mit deutlich härten Strafen rechnen. Angesichts der Promillezahl wird ein strafrechtliches Verfahren auf Sie zukommen. Vermutlich müssen Sie sich erneut einer MPU unterziehen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er berät Sie umfassend über alles, was nun auf Sie zukommt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  89. Hulkstat sagt:

    20. Januar 2016 um 16:19 Uhr

    Hallo,

    Ich bin aus leichtsinn nach einer sitzung ins auto gestiegen und habe auf dem weg nachhause auf spiegelglatter strasse die kontrolle verloren und einen wegweiser gerammt. Habe die polizei selbst verständigt und hatte beim alkomattest 0,47 mg/l also knapp 1 promille und musste sofort mit zum blut abnehmen die blutwerte hab ich noch nicht…

    Ich bin Ersttäter
    Worrauf muss ich mich einstellen ?

    Danke für die schnelle antwort

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      25. Januar 2016 um 10:23 Uhr

      Hallo Hulkstat,

      es können 500 Euro Bußgeld sowie drei Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate auf Sie zukommen. Die Sanktionen werden im Einzelfall entschieden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

    • Theel sagt:

      4. Februar 2016 um 1:28 Uhr

      Hallo Hulkstat,

      wie am besten formulieren, Sie / Du kannst dich glücklich schätzen, warum ?
      Bei Ihnen / Dir wurde eine BAK von der Polizei angeordnet !
      Bei meiner Person wurde diese lautstark von den anwesenden Polizeibeamten verweigert das bräuchten sie nicht.
      Ich habe vor Ort eine oder die AAK verweigert und verlangte eine BAK. Grund,
      ich kam aus dem Dienst als Wachmann vom KH !
      Ist nicht gelogen, mir wurde unter Polizeidruck – zwang Angedroht, auch in der PDD wurde mir nochmals unter Polizeidruck – zwang Angedroht es wurde die Dienstwaffe gezogen und die kleine Flasche [ Pfefferspray ] wurde mir vorgehalten.

      Vor Ort hatte ich per alkomattest angeblich 0,40 mg/l [ AAK ] also knapp
      angeblich 0,80 Promille [ BAK ]. Nach der 1 Messung vor Ort und der 1 stationären Messung in der PDD lagen keine 0,30 min. Zeit, zwischen der 1 stationären Messung und einer 2 stationären Messung lagen auch keine 0,30 min. vor.
      Das die diese korrupten Polizeibeamten haben dies absichtlich nicht im Bericht erwähnt was in der PDD vorgefallen ist, daß ich unter Polizeidruck – zwang AAK abgeben mußte und auch unter selben Polizeidruck – zwang Unterschreiben musste.

      Das ist dieser “ so genante Rechtsstaat “ das du in der PDD, PD, PI unter Polizeidruck – zwang eine AAK und Unterschreiben musste.
      Das Entspricht laut Ihrer eigenen Rechtsprechung der laut
      § 240 StGB [ Nötigung ]; §241 StGB [ Bedrohung ] § 253 StGB [ Erpressung ].

      Werte Leser, ist entspricht der Wahrheit !
      Gewisse korrupte Polizeibeamten nehmen sich Rechte heraus die Sie nicht haben und legen sich das Gesetz so aus – hin, wie sie es für richtig erachten oder halten.
      Wir als potenzielle Alkoholsünder haben das Recht vor Ort das Pusten [ AAK ] zu verweigern !
      Wir als potenzielle Alkoholsünder haben das Recht in den PDD, PD, PI das Pusten
      [ AAK ] zu verweigern !
      Entweder die zuständige Stelle lassen einen Polizeiarzt erscheinen zur BAK, oder sie müssen mit den potenzielle Alkoholsünder zum KH fahren.
      Zu mir wurde lautstark gesagt, sie können jetzt selbst zum KH gehen und eine BAK machen zu lassen.
      Eine solche BAK muß kurioser Weise laut Gesetz vom Richter Unterschrieben werden, die so genannte Zwangszuführung !

      Antworten

  90. Burkhard sagt:

    20. Januar 2016 um 19:46 Uhr

    Wurde mit 2,87promille Unfall ohne Gefährdung was kommt auf mich zu

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      25. Januar 2016 um 10:42 Uhr

      Hallo Burkhard,

      ab einem Alkoholspiegel von 1,6 Promille wird der Führerschein entzogen und dessen Wiedererlangung in der Regel von einer MPU abhängig gemacht.

      Das Team von bussgeldrechner.de

      Antworten

  91. viky sagt:

    26. Januar 2016 um 3:21 Uhr

    hallo ich habe von Polizei angehalten hatte ich 1,08 im Blut festgestellt mit welcher Straße muss rechnen ? musste ich eine MPU bestehen ?ich bin 23 Jahre alt . ich bin noch in der Probezeit.danke .viky

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      1. Februar 2016 um 9:59 Uhr

      Hallo Viky,
      in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer. Sie müssen auf jeden Fall mit der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4 Jahre) und der kostenpflichtigen Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Ebenfalls möglich ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Auch Sie ist mit hohen Kosten verbunden. Erst, wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  92. Maige sagt:

    28. Januar 2016 um 16:50 Uhr

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu meiner derzeitigen Situation:

    Mit ca. 16 Jahren bin ich mit einem MOFA betrunken gefahren.
    Ich hatte einen Freund hinten drauf, hatte 1,3 Promille, wollte abhauen und habe am Ende noch den Streifenwagen mit meinem Roller gestriffen(Sachschaden 2k€).
    Zu allem Überfluss fuhr meine Kiste noch zu schnell – sprich keine Betriebserlaubnis, keine Fahrerlaubnis, kein Versicherungsschutz
    Die Anzeige lautete: Gefährdung des Straßenverkehrs

    Man erteilte mir 40 SoZi’s, ein Verkehrsgespräch mit einem Polizisten sowie eine FS-Sperre bis 17 1/2 Jahren. achja, den Sachschaden musste ich auch zahlen.

    Alles absolviert.

    Nun werde ich bald 24 Jahre und möchte nun einen FS Kl. B machen.

    Die Führerscheinstelle sagt, dass Sie mir nicht sagen kann, ob eine MPU verhängt wird – dies sei nach Antragstellung und anschließender Akteneinsicht erst ersichtlich. Es besteht aber die Möglichkeit.

    Wie ist Ihre Einschätzung?
    Werde ich zu einer MPU müssen?
    Mein beruflicher Werdegang im Personalwesen fordert viel Verantwortung, auch bin ich für Arbeitssicherheit und Sicherheitsunterweisungen im Unternehmen zuständig. Habe hierfür auch Semniare belegt. – kann dies die Entscheidung vielleicht beeinflussen? Bin davor und danach polizeilich nicht mehr aufgefallen – auch gut so.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      1. Februar 2016 um 10:13 Uhr

      Hallo Maige,

      wir würden nicht davon ausgehen, dass eine MPU verhängt wird, können es aber leider auch nicht mit Sicherheit sagen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  93. Byeongmok K. sagt:

    31. Januar 2016 um 2:23 Uhr

    Mein Atemluft war 0.62 Promille aber blutnahme war 1.35 Promille…. Wie so? Was ist problem und was kann ich machen? Das ist mehr als Doppel…

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      1. Februar 2016 um 9:47 Uhr

      Hallo Byeongmok,

      der Promille-Wert im Blut ist immer signifikant höher als der Promille-Wert in der Atemluft. Die Strafen sind jedoch angepasst. Für einen geringeren Atemluft-Promille-Wert gibt es also die selbe Sanktion wie für den höheren Blut-Promille-Wert.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  94. Stefan sagt:

    31. Januar 2016 um 17:46 Uhr

    Liebe Redaktion,

    auf Grund einer Alkoholfahrt am 31.5.2015 erhielt ich 3 Punkte und der Führerschein wurde mir bis zum 22.3.2016 entzogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich einen Punktestand von 7 Punkten (Telefonieren am Steuer; überhöhte Geschwindigkeit), der sich in Folge dessen auf 10 Punkte erhöhte. Durch die Tilgung von 6 Punkten zum 31.12. 2015 beträgt mein momentaner Punktestand laut Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes 4 Punkte (6 Punkte in der Überliegefrist). Muss ich zur Wiedererteilung des Führerscheines eine MPU machen, da der Punktestand zwischenzeitlich bei 10 Punkten lag?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      1. Februar 2016 um 9:31 Uhr

      Hallo Stefan,

      in Ihrem Fall können wir nur dazu raten, bei der lokalen Führerscheinstelle nachzufragen, welche Maßnahmen getroffen werden.

      Das bussgeldrechner.org

      Antworten

  95. Theel sagt:

    4. Februar 2016 um 0:28 Uhr

    ich bin mit angeblich 0,40 AAK atemalkohol kontrolliert wurde, wie hoch kann die strafe ausfallen ?

    Ich kann Euch dies jetzt schon schreiben, habe ich selber hinter mir !
    2009 mit 0,40 AAK ohne Verkehrsgewährdung kam dierekt vom Dienst
    [ Wachmann ] !
    Was glaubt Ihr ?
    Vor Gericht 1. Monat Fahrverbot 500,00 € Geldstrafe 1. Punkt und jetzt kommt es,
    die Ausfühernde Behörde na ?
    Ja ist nicht gelogen, ich mußte MPU machen.
    Alles Bestanden MPU bestanden – den Toxikologischen Test auch bestanden,
    [ mußte 3 x Blutabgeben im halben Jahr ]
    Trotzdem weigert sich das zuständige Landratsamt mir die Fahrerlaubnis und den Führerschein wieder zu erteilen das geht jetzt schon fast 5. Jahre.
    Dies ist seid 2015 eine Verwaltungsrechtliche Sache geworden.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      8. Februar 2016 um 10:51 Uhr

      Hallo Theel,
      entscheidend für die Höhe der Sanktion ist in der Regel der Blutalkoholwert (BAK). Dieser müsste im vorliegenden Fall bei ungefähr 0,8 Promille gelegen haben. Es stehen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg an. Auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ist möglich – es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Den Führerschein erhalten Sie dann erst nach erfolgreichem Bestehen zurück.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  96. Marvin S. sagt:

    7. Februar 2016 um 9:52 Uhr

    hallo, ich hab da mal eine kurze Frage
    Also ich bin 26 Jahre und auch noch nie betrunken gefahren.
    Daher meine Frage ich wurde angehalten und musste pusten beim Test Vorort hatte ich 0,86 und dann musste ich mit zur Dienststelle und musste da auch nochmal pusten da hatte ich 0,42 mg
    (kein bluttest durchgeführt)

    Ersttätet !!! Was Alkohol am Steuer angeht

    Aber wurde vor ein paar Monaten erwischt mit dem Handy am Ohr.

    Könnt ihr mir sagen ob das eine mit dem anderen zusammen zulegen ist ?
    ( meine Angst)

    Und wie sieht es aus nach dem 1Monate Fahrentzug bekomme ich ihn so wieder oder muss man zwingend eine MPU absolvieren ??

    letzte Frage :)
    Kann man das Bußgeld auch in Raten abzahlen ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      8. Februar 2016 um 9:46 Uhr

      Hallo Marvin,

      die Ordnungswidrigkeiten werden nicht regelmäßig „zusammengerechnet“. Ob Sie sich einer MPU unterziehen müssen, hängt von dem Bundesland ab, indem der Vorfall stattgefunden hat. Bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille wird in den meisten Ländern prinzipiell eine MPU angeordnet. In anderen Ländern gilt ein höherer Wert. Ansonsten ist es Ermessensfragen der Behörden, welche Konsequenzen eine Alkoholfahrt hat.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  97. Max sagt:

    7. Februar 2016 um 22:09 Uhr

    Hallo habe ein Verkehrszeichen auf glatter Fahrbahn umgefahren. Bluttest 0.91 Promille. 3 Sachen werden mir vorgeworfen Ordnungswidrigkeit. Trunkenheit am Steuer und Straßenverkehrsgefähhrdung. Was erwartet mich ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      8. Februar 2016 um 9:21 Uhr

      Hallo Max,

      eine Verkehrsgefährdung durch Alkohol am Stuer wird mit mindestens 3 Punkten in Flensburg und 500 Euro Bußgeld belegt. Ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ist auch nicht auszuschließen. Weiterhin könnte eine MPU angeordnet werden.

      Das Team von bußgeldrechner.org

      Antworten

      • Max sagt:

        13. Februar 2016 um 17:48 Uhr

        Also bedeutet es, dass ich wahrscheinlich kein FS-Enzug bekomme? Beim Unfall gab es kein Personenschaden und kein anderes Fahrzeug beschädigt. Könnte ich im besten Fall nur ein Fahrverbot bekommen?

        Antworten

        • bussgeldrechner.org sagt:

          15. Februar 2016 um 9:20 Uhr

          Hallo Max,

          die Sanktionen legen im Einzelnen die Behörde bzw. das Gericht fest. Mit einem Fahrverbot von drei Monaten kann sicher gerechnet werden. Ein Führerschein-Entzug könnte angeordnet werden, ist aber nicht zwingend.

          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  98. chico sagt:

    8. Februar 2016 um 16:31 Uhr

    Hallo,
    wurde jetzt das 2. Mal mit Alkohol angehalten (1. Mal 0,52 Promille restalkohol). Diesmal mit 1,5 (atemtest, bluttest danach gemacht, soll ja etwas weniger sein angeblich).
    Was erwartet mich hier?
    Wie werden die Geldstrafe bemessen?
    Kann man den Führerschein-entzug durch sofortige Zahlung der Geldstrafe verkürzen?
    Danke im Voraus!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      15. Februar 2016 um 9:44 Uhr

      Hallo Chico,
      beim zweiten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze kommen in der Regel mindestens 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte und mindestens 6 Monate Fahrverbot auf Sie zu. Vermutet die Behörde, dass bei Ihnen eine Abhängigkeit vorliegt, kann auch eine MPU angeordnet werden. Die Teilnahme an dieser ist verpflichtend und zudem mit Kosten verbunden. Erst, wenn Ihre Fahreignung dort positiv beurteilt wird, können Sie den Führerschein neu beantragen. Bis dahin ist er weg. Die Strafe wird am Grad der Alkoholisierung sowie dran bemessen, wie häufig Sie bereits auffällig wurden. Bei Alkohol am Steuer ist häufig keine Umwandlung in eine Geldstrafe möglich. Ein Verkehrsrechtsanwalt hilft Ihnen bei Fragen rund um das Thema weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  99. Evgeny sagt:

    8. Februar 2016 um 21:09 Uhr

    Ich habe 1.28 Blutalkoholkonzentratuon .Und eine Strafbefehl von Gericht bekommen.Steht,Ichnen wird Fahrerlaubnis entzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen.Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen,Ihnen vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.Eine Strafe 1350 festgesetzt .Die Frage ist warum ist so Grosse Strafe?!Und was ist bedeutet von 10 Monaten?Wann bekomme ich wieder meine Führerschein?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      15. Februar 2016 um 9:59 Uhr

      Hallo Evgeny,
      bei einem so hohen Blutalkoholwert sind Sie absolut fahruntüchtig und gefährden in hohem Maße den Verkehr und alle Teilnehmer. Da Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie vermutlich eine MPU absolvieren, um Ihre Fahreignung nachzuweisen. Diese ist kostenpflichtig und bedarf einer guten Vorbereitung. Erst, wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie die Fahrerlaubnis zurück. Hierfür müssen Sie sie jedoch erneut beantragen. Das ist Ihnen nach Auflage der Behörde jedoch erst wieder nach einer bestimmten Frist möglich – in Ihrem Fall nach 7 Monaten (also 3 Monate vor Ablauf der 10 Monate-Sperrfrist).
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  100. Evgeny sagt:

    8. Februar 2016 um 21:12 Uhr

    Das war erstmals wann ich betrunken war mit dem Auto.

    Antworten

  101. Elli sagt:

    9. Februar 2016 um 10:43 Uhr

    Hallo,
    seit kurzem befasse ich mich mit dem Thema Alkohol am Steuer da es einen guten Bekannten jetzt mit 1,7 Promille erwischt hat.
    Ich versteh zwar nicht warum man mit Alkohl im Blut sowieso noch fährt aber das steht auf einem andern Blatt……
    Meine Frage ist….gibt es überhaupt eine Möglichkeit den Führerschein wieder zu bekommen ohne MPU oder ist dies zwingend erforderlich….und wenn wieviele Jahre würden da vergehen.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      15. Februar 2016 um 10:04 Uhr

      Hallo Elli,
      es gibt eine Möglichkeit die MPU zu umgehen: Sie verjährt nach 15 Jahren. In dieser Zeit sind Führerschein und Fahrerlaubnis allerdings weg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  102. Weronika sagt:

    10. Februar 2016 um 20:41 Uhr

    Hallo, ich wurde leider von der Polizei angehalten, ich hatte 1,3 Promille gepustet. Ich habe es leider unterschätzt. Ich fühlte mich eigentlich total fit. Kann es sein das meine Blutwerte extrem abweichen werden? Das ich vielleicht sogar noch unter 1,1 liege? Oder ist das garnicht möglich weil das so genau ist?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      15. Februar 2016 um 10:25 Uhr

      Hallo Weronika,
      wie hoch Ihr Blutalkoholwert tatsächlich war, entnehmen Sie dem Strafbefehl. Hier ist auch aufgeführt, welche Sanktionen Ihnen auferlegt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  103. Maria H. sagt:

    13. Februar 2016 um 22:24 Uhr

    Hallo mich würde interessieren was auf mich zukommt, da ich eben mit ca. 30 kmh zu schnell innerorts geblitzt würde.

    Bisher habe ich nach altem Recht 8 Punkte:
    7 Punkte für 1,4 Promille am Steuer, tilgungsfrist 10.01.2011 (Fahrverbot 3 Monate, Pflicht zur Teilnahme am Aufbauseminar)

    1 Punkt für Telefonieren am Steuer, tilgungsfrist 31.03.2011

    Sind davon Punkte inzwischen verjährt? Bzw mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      15. Februar 2016 um 9:27 Uhr

      Hallo Maria,
      30 km/h zu viel innerorts werden in der Regel mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg belegt. Wie viele Punkte Ihr Fahreignungsregister-Konto derzeit aufweist, bringen Sie mit Hilfe einer kostenlosen Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung. Sie haben die Möglichkeit online, per Post oder persönlich vor Ort den Antrag zu stellen. Bei insgesamt 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Maria H. sagt:

        15. Februar 2016 um 13:34 Uhr

        Vielen Dank für die Info. besteht denn die Möglichkeit das die „alten“ Punkte inzwischen verjährt sind oder ist das eher unwahrscheinlich?

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          15. Februar 2016 um 14:11 Uhr

          Hallo Maria,
          es ist sehr wahrscheinlich, dass die Punkte mittlerweile verjährt sind.
          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  104. Denis sagt:

    16. Februar 2016 um 13:45 Uhr

    Hallo Zusammen.
    Ich habe versucht mich im Netz schlau zu lesen, blicke aber nicht wirklich durch.
    Ich habe 1997 den Führerschein mit einer BAK von 1,57 entzogen bekommen. 12 Monate Fahrverbot und Tagessätze per Gericht.
    2002/2003 (nicht mehr genau sicher) dann erneut BAK 1,51 Ebenfalls gerichtlich ein Fahrverbot von etwas mehr als 12 Monaten (ich erinnere mich nicht genau) und Tagessätze aufgebrummt bekommen. Kein Gerichtliche Anordnung zur MPU.
    Jetzt würde ich meinen Führerschein gerne neu beantragen. Muss ich hier mit einer MPU rechnen oder ist das erste Vergehen getilgt, so dass ich bei Beantragung zur Wiedererteilung als „Ersttäter“ gelte?
    Leider finde ich nirgends einen ähnliches Fallbeispiel.
    Danke für eure Hilfe.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      22. Februar 2016 um 10:01 Uhr

      Hallo Denis,
      die Tilgungsfrist des ersten Alkoholvergehens beträgt 10 Jahre. Sie müsste demnach bereits aus dem Fahreignungsregister entfernt sein, genauso wie der zweite auch. Es ist trotzdem möglich, dass Sie jetzt bei der Neubeantragung der Fahrerlaubnis eine MPU aufgebrummt bekommen, denn diese verjährt erst nach 15 Jahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  105. Wibke sagt:

    18. Februar 2016 um 12:44 Uhr

    Hallo ein Bekannter wurde mit einem Alkohlwert von 1,7 Promille aus dem Verkehr gezogen, er hat eine Geldstrafe sowie 8 Monate Fahrverbot bekommen. Er ist Ersttäter, hat bis jetzt keine Mitteilung erhalten ob er eine MPU machen muss.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      22. Februar 2016 um 9:59 Uhr

      Hallo Wibke,

      die MPU wird bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille in der Regel immer verhängt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  106. Alban sagt:

    18. Februar 2016 um 21:50 Uhr

    Hallo,

    ich wurde mit 1,1 Promille erwischt und als straffe bekam ich 380€ ( inkl. Gerichtskosten) und 6 monate Fahrverbot!
    Jetzt wurde mir noch mpu verhängt, da ich in der probezeit bin. Ist das rechtens oder muss ich es ablegen?
    Gruß Alban

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      22. Februar 2016 um 9:55 Uhr

      Hallo Alban,

      die Entscheidung über Sanktionen bei einer Alkoholfahrt liegt beim Richter. Damit sind diese immer „rechtens“. Für den Fall, dass Sie sich in ihrem Recht übergangen fühlen, steht es ihnen immer frei, Einspruch einzulegen. Dafür sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihnen auch Ihre Chancen vor Gericht objektiv mitteilen kann.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  107. zoran sagt:

    18. Februar 2016 um 23:19 Uhr

    hallo team bin angehalten worden alkohol test 0,7 bluttest 1,68 meine frage mit wieviel muss ich rechnen da ich dass erste mal nach 20jahren scheisse gebaut habe und muss ich eine mpu machen oder kann man ohne davonkommen lg

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      22. Februar 2016 um 9:51 Uhr

      Hallo Zoran,

      ein Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Sie zu. Ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet der Richter.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  108. Timmermann sagt:

    20. Februar 2016 um 18:39 Uhr

    Hallo,
    Habe gestern betrunken ein Autounfall verursacht Sachschaden ca 10000€. Personenschaden ist nicht passiert. Beim pusten sind 1,13 rausgekommen anschließend ging es dann zum Blut abnehmen ins KH wo ich nochmal pustenmusste da waren es 1,12. Jetzt die Frage, ist es möglich das der blutwert noch unter 1,09 liegen könnte? Und was würden für strafen auf mich zukommen wenn der bluttest unter 1,09 liegt und was wenn er über 1,09 liegt

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      22. Februar 2016 um 9:23 Uhr

      Hallo Timmermann,

      durch die Gefährdung des Straßenverkehrs können Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Je nachdem, ob dies Ihre erste Alkoholfahrt ist, kann ein Bußgeld zwischen 500 Euro und 1.500 Euro ausgesprochen werden. Bei einem Alkoholspiegel von über 1,09 Prozent ist mit Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe zu rechnen.

      Wie hoch der Alkoholspiegel letztlich sein wird, hängt mit ihrer körperlichen Kondition etc. zusammen und kann von uns nicht ermessen werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  109. Angela sagt:

    23. Februar 2016 um 16:46 Uhr

    Hallo, meinem Sohn (26) fiel vor Ca. 4 Monaten vor einer Disco eine Ecstasy-Tablette aus der Tasche, was der Türsteher sah und ihn zur angrenzenden Polizei brachte. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt. Er hat Post von der Füherescheinstelle bekommen, wonach ein ärztliches Gutachten erstellt werden soll und zugleich den Hinweis, dass er zur MPU muss, obwohl er nicht im Straßenverkehr teilgenommen hat.
    Jetzt aber wurde er mit 0,3 Atemprommille und einen positiven Drogentest aufgehalten und musste eine Blutprobe abgeben, der Führerschein eingezogen. Das Ergebnis der Blutuntersuchung steht noch aus.
    Welche Strafe hat er zu erwarten? Und gehört das ärztliche Gutachten bereits zur MPU?
    Vielen Dank für Ihre Auskunft

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      29. Februar 2016 um 10:24 Uhr

      Hallo Angela,
      bei Drogen ist es unerheblich, ob Ihr Sohn am Steuer erwischt wurde oder nicht. Die Behörden gehen beim Konsum von Rauschmitteln davon aus, dass keine Fahreignung vorliegt, da der Betroffene vermutlich nicht mehr unterscheiden kann, ob er am Straßenverkehr teilnimmt oder nicht. In der Regel wird entweder ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet. Jedoch ist in Ausnahmefällen auch beides möglich. Das erfolgreiche Bestehen des einen kann nicht auf die andere Untersuchung angerechnet werden. Ohne das erfolgreiche Bestehen erhält er den Führerschein und seine Fahrerlaubnis nicht zurück.
      Mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat, hängt davon ab, wie häufig er bereits auffällig wurde und ob es zur Gefährdung des Verkehrs kam.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  110. Alex sagt:

    3. März 2016 um 12:46 Uhr

    Hallo und ich möchte mich schon einmal jetzt für für die Störung entschuldigen.

    Ich fahre seit 22 Jahren punktefrei Auto.

    Nun zu meinem Problem. Ich habe Ende Dezember eine riesen Dummheit begangen. Nach einem wirklich stressigen Monat (viel Arbeit, wenig Schlaf nur Stress) habe ich mich nach einem schweren Tag hinreissen lassen 0,8 Liter Bier sehr schnell zu trinken und ich Idiot bin dann noch ins Auto gestiegen. Es war dunkel 19:30 Uhr, es hat begonnen zu schneien.
    Beim Anfahren an einer roten Ampel ist mein Auto (Heckantrieb) ins Rutschen gekommen (das Heck begann auszubrechen). Ich wollte nicht in den Gegenverkehr und habe sofort auf den Grünstreifen gelenkt damit ich niemanden in Gefahr bringe. Dabei habe ich eine Laterne beschädigt.
    Es kam die Polizei, ich war sofort ehrlich und habe zugegeben das ist total dumm diese 1 1/2 Flaschen Bier getrunken hatte – etwa 15 Minuten vor dem Unfall.
    Alkoholtest ergab 0,46 Promille. Ich willigte natürlich der Blutentnahme zu. Auf der Wache hatte ich noch einmal gepustet 0,42 Promille (etwa 20 Minuten nach dem Unfall). Blutalkohol gemessen 0,4 Promille.
    Ich weiss es war eine mehr als grosse Dummheit.
    Nur werde ich etwas nervös, da ich keine Post bekomme. Die Beamten waren sehr nett und konnten mir auch nicht sagen, was auf mich zukommt. Da sie so „geringe“ Überschreitungen nicht oft haben.
    Jetzt sind nun über 2 1/2 Monate vergangen und ich habe noch keine Post erhalten bezüglich der Höhe der Strafe.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      7. März 2016 um 10:18 Uhr

      Hallo Alex,

      bei einem Alkoholspiegel von unter 0,5 Promille wird in der Regel keine Sanktion erlassen. Sollte die Behörde jedoch zu dem Schluss kommen, dass von Ihnen eine Gefahr ausging, müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem kann ein Fahrverbot und Bußgeld verhängt werden. Ob jedoch überhaupt etwas kommt und welche Sanktionen es im Einzelnen sein werden, können auch wir nicht sagen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  111. shokmuzikk sagt:

    4. März 2016 um 17:12 Uhr

    Guten Tag! Ich komme aus Hessen und wurde in Baden-Württemberg mit Alkohol am Steuer erwischt.
    Mein Blutwert ergab 1.51 Promille und der Beamte meinte ich wäre im abbauenden Zustand gewesen. Sie meinten zu mir, dass ich 9 Monate der Führerschein abgeben muss und eventuell MPU machen muss. Dazu meinten sie, ich bekomme Post vom Staatsanwalt. Ich hatte 2 Personen mit im Auto. Ich habe meine Aussage Wahrheitsgemäß abgegeben.
    Muss ich nun den Führerschein neu machen? Muss ich MPU machen? Kommt ein Gerichtsverfahren auf mich zu? Stimmt die Aussage mit 9 Monate, weil ich habe 6 Monate gelesen?
    Habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      7. März 2016 um 9:57 Uhr

      Hallo shokmuzikk,

      Das Gericht wird das Strafmaß festlegen. Dabei können Sie mit mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug rechnen. Ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Führerscheinstelle, bei der Sie den Führerschein neu beantragen müssen, nachdem dieser eingezogen wurde.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  112. Lulaj sagt:

    6. März 2016 um 15:37 Uhr

    Hallo
    Gestern hat mich Polizei erwischt mit
    0.4,8 Promille Alkohol meine Frage ist Führerschein weg oder was kann man im diesem Fall machen danke

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      7. März 2016 um 9:07 Uhr

      Hallo Lulaj,

      bei der Bewertung des Alkoholspiegels kommt es auf verschiedene Faktoren an. Bei 0,48 Promille wird nur bestraft, wer in der Probezeit ist. Wenn dies nicht der Fall ist und sie ohne Gefährdung am Straßenverkehr teilgenommen haben, wird keinerlei Sanktion auf Sie zukommen. Sollte von Ihnen unter Alkoholeinfluss jedoch eine Gefährdung ausgegangen sein, so müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Behörde ein Bußgeld und Fahrverbot aussprechen

      Das team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  113. Johanes sagt:

    13. März 2016 um 18:37 Uhr

    Hallo!

    Ich bin 48 Jahre alt und wurde mit einem Blutwert von 1,4 Promille angehalten also kein Unfall oder schlechte Fahreigenschaft! Mit was muss ich rechnen? Lebe in Bayern und bin noch nie Polizeilich aufgefallen habe auch keine Punkte!

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      14. März 2016 um 9:50 Uhr

      Hallo Johanes,

      wir empfehlen für einen ersten Überblick unseren Bußgeldrechner Alkohol. Diesem können Sie entnehmen, dass Sie sicher mit drei Punkten in Flensburg rechnen können. Über die höhe des Bußgeldes und weitere Sanktionen entscheidet individuell die Bußgeldstelle.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Johanes sagt:

        27. März 2016 um 8:42 Uhr

        Hallo! Danke erstmal für euere Antwort. Ich habe den Strafbefehl erhalten, darin steht das ich 2250 euro Strafe zahlen muss und 9 Monate Fahrverbot bekomme. ist das nun alles oder kann noch eine MPU auf mich zukommen, da nix davon erwähnt wird?

        Antworten

        • bussgeldrechner.org sagt:

          29. März 2016 um 9:32 Uhr

          Hallo Johannes,

          eine MPU wird in der Regel im Bußgeldbescheid angeordnet. Sie haben daher wohl nicht mit einer solchen zu rechnen.

          Das Team von bußgeldrechner.org

          Antworten

  114. Christian sagt:

    18. März 2016 um 13:00 Uhr

    Hallo liebes Team von bussgeldrechner.org.
    hab vor 4 Wochen ne Fehlentscheidung getroffen ,mich nach 3 Bier ins Auto gesetzt und bin auf regennasser Fahrbahn gegen ein Verkehrsgeländer gerutscht.(ca.1300€ Schaden)
    BAK war 0,7.Bin bisher noch nicht auffällig gewesen.Führerschein wurde durch die Polizei sichergestellt.Die Tat hab ich zugegeben.das Formular zur Beschuldigtenanhörung hab ich ausgefüllt und abgesendet.worauf kann ich mich einstellen? mfg.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      21. März 2016 um 9:42 Uhr

      Hallo Christian,

      die groben Eckdaten der bevorstehenden Strafe erhalten Sie mit unserem Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer. Demnach werden Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen müssen. Über eine MPU, das Bußgeld oder ein Fahrverbot wird der Richter bzw. die Bußgeldstelle entscheiden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  115. Peter sagt:

    28. März 2016 um 6:44 Uhr

    Guten Tag liebes Bußgeldteam

    Ich war mit 2 Freunden auf einer Party ich war total fertig &‘ gab schon im Voraus meinen Schlüssel einen Freund der sagte er trinkt nix &‘ fährt

    Auf der Autobahn hatten wir dann einen Unfall ich war der Beifahrer total fertig mit 1,1 Promille am schlafen (Auto gehört mir &‘ ist auf mich zugelassen )

    Nach dem Unfall auf dem Polizei Revier stellte sich heraus das der Herr Kollege doch etwas getrunken hat &‘ hatte einen Promille wert von 1,4 er ist noch in der Probezeit (und ich auch )

    Ich wurde damals schonmal mit 0,9 am Steuer erwischt (im Blut folgen : Aufbauseminar )

    Die Polizei Beschuldigte sofort mich. Und meinte sie glauben ich sei gefahren.
    Ich und der Freund auf der Rückbank sagten beide das der andere Freund gefahren ist &‘ er selbst auch am Unfall Ort. Auf der Polizei Wache sagten wir das selbe aus nur der Fahrer gab an Aussage verweigern

    Jz ist die Frage warum haben sie direkt mein Führerschein einbehalten sowie ein Gerichtsbeschluss mit Entziehung der Fahrerlaubnis obwohl der Zeuge (auf Rückbank ohne Führerschein ) &‘ ich aussagten ich bin absolut nicht gefahren weil ich aus meinen Fehlern gelernt habe &‘ nach das 1 mal mit Alkohol am Steuer 10 Jahren nicht einmal mehr 0,1 haben darf weil ich sonst zur MPU müsste.

    Was kommt auf mich zu ? &‘ wieso wurde direkt mir am Unfall Ort der Führerschein entzogen bzw. beschlagnahmt &‘ jz dieser Brief von der Einziehung mit was muss.ich rechnen..

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      29. März 2016 um 9:26 Uhr

      Hallo Peter,

      die Beamten vor Ort haben eine Entscheidung getroffen, die schwer anfechtbar ist, da ein begründeter Verdacht bestand. Sie werden in einem Gerichtsprozess die Möglichkeit haben, die Sachlage aus Ihrer Sicht darzustellen. Sollte es von Amts wegen nicht dazu kommen, können Sie einen Prozess vor Gericht bewirken, indem Sie Einspruch erheben. In beiden Fällen raten wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu richten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  116. Yuliya sagt:

    30. März 2016 um 12:55 Uhr

    Sehr geehrtes Team,
    Am Wochenende waren mein Freund und ich auf dem Weg nach Hause und mein Freund ist alkoholisiert Auto gefahren.
    Wir wurden angehalten, gepustet hat er 1,34 Promille, die Blutwerte wurden abgenommen aber noch nicht verkündet..Sein Führerschein wurde direkt entzogen..
    Mein Freund ist das erste mal betrunken gefahren und war vorher nicht auffällig..
    mit welcher Strafe kann er rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. April 2016 um 9:57 Uhr

      Hallo Yuliya,
      Ihr Freund darf mit einer erheblichen Geldstrafe, mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug und 3 Punkten in Flensburg rechnen, da er absolut fahruntüchtig war.
      Das Team von bußgeldrechner.com

      Antworten

  117. Oliver sagt:

    5. April 2016 um 8:22 Uhr

    Hallo,
    Ich bin 19 Jahre alt und werde im Juni 20
    Seit Oktober 2015 bin ich aus der ProbeZeit.
    Ich war gestern als Zeuge beider Polizei geladen. Ich fragte den Beamten ab wann ich mit restalkohol oder geringen Promille wert fahren dürfte und er meinte ich dürfte es seit dem ich aus der ProbeZeit bin…
    Ich hatte auch mit 17 Jahren meinen Führerschein gemacht aber das tut doch nichts zur Sache. Hat der Beamte sich geirrt?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      11. April 2016 um 9:23 Uhr

      Hallo Oliver,

      nachdem die Probezeit vorüber ist, gilt die „0,5-Promille-Grenze“. Der Beamte sprach die Wahrheit.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  118. anna sagt:

    5. April 2016 um 12:56 Uhr

    wird bei einer alkoholfahrt bei 1,24 promille nd ersttäter generell eine mpu angeordnet oder ist dies eine ermessensfrage?
    vielen dank

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      11. April 2016 um 9:18 Uhr

      Hallo Anna,

      es ist dies tatsächlich eine Ermessensfrage. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch relativ hoch.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  119. Unbekannt sagt:

    11. April 2016 um 18:59 Uhr

    Bin 34 Jahre bei einer allgemeine verkehrskontrolle haben die beamte bemerkt das ich alkohol getrunken habe die haben mich gefragt ob ich pusten würde erst habe ich ja gesagt habe auch gepustet habe aber immer abgebrochen weil ich Angst hatte wegen den Werten danach haben die mich gefragt ob freiwillige Blutprobe abgeben würde war damit einverstanden bin zur wache mit gefahren die haben die Blut Probe genommen eine Woche später bin ich zur Polizei wache gegangen habe erfahren das ich 1.35 promille habe haben den Beamten gefragt was auf mich zukommen würde ermuntert 8 monate sperre nach fünf Monaten soll ich bei führerschein stelle nachfragen ob ich ihn wieder bekomme oder eine Prüfung machen muss was meint er mit prüfüng meint er damit mpu und muss ich vorGericht und was für bussgeld müsste ich zahlen bekomme hartz vier eine letzte Frage noch möchte gerne bei der Führerscheinstelle gerne anrufen weil die unwissenheit macht mich verrückt oder soll ich es sein lassen

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      18. April 2016 um 9:18 Uhr

      Hallo Unbekannt,
      wie hoch die Strafe für Alkohol am Steuer ausfällt, bemisst sich unter anderem am Grad der Alkoholisierung und wie häufig Sie bereits wegen eines solchen Deliktes erwischt wurden. Bei 1,35 Promille erwarten Sie mindestens: 6 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Letztere wird einzelfallabhängig festgelegt. Das gilt ebenso für die Anordnung einer MPU. Ist die verhängte Sperrfrist abgelaufen, müssen Sie unter Umständen die theoretische/praktische Prüfung nachholen. Haben Sie noch Fragen, können Sie bei der Führerscheinstelle nachfragen. Dort wird ebenfalls Auskunft erteilt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  120. Mattia sagt:

    11. April 2016 um 20:09 Uhr

    Hallo, ich wohne in Deutschland seit 6 Monate und gestern hatte ich nach ein Kontroll 1.32 Alkohol im Blut. (1.32 hatte ich, als ich die Probe gemacht habe, also auf der Straße noch).
    Deshalb habe ich keinen Führerschein mehr.
    Können Sie mir bitte erklären, wie viel ungefähr ich zahlen müssen werde?
    Ab September 2016 lebe ich wieder in Italien, wie funktioniert mit dem Führerschein?

    Ich danke Ihnen im Voraus, und Verzeihen Sie meine nicht richtig Deutsch =)

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      18. April 2016 um 9:53 Uhr

      Hallo Mattia,

      wir können Ihnen nicht sagen, welche Geldstrafe auf Sie zukommen wird. Dies wird im Einzelfall entschieden. Ob der Entzug der Fahrerlaubnis nur in Deutschland gilt, erfragen Sie bitte bei den italienischen Behörden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Mattia sagt:

        5. Mai 2016 um 13:50 Uhr

        danke für die Antwortung.
        Ab September werde ich wieder in Italien sein, wissen Sie, wie ich meine Führerschein wieder haben kann?

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          9. Mai 2016 um 9:19 Uhr

          Hallo Mattia,
          Ihren Führerschein erhalten Sie wahrscheinlich erst zurück, wenn Sie die verordnete medizinisch-psychologische Untersuchung absolviert haben. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsanwalt.
          Das Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  121. johnoeasy sagt:

    17. April 2016 um 8:52 Uhr

    Hallo,
    ich bin am Wochenende auf einem Parkplatz (mit Atemalkoholgehalt 2,0) in ein Taxi gerollt. Mein Auto kein Schaden, das Taxi nur gering. Die Polizei wurde vom Taxifahrer verständigt. Ich musste nach dem Pusten mit auf die Wache und dort in eine Ausnüchterungszelle. Bei der Polizei wurde mir nach ungefähr 2 Stunden Blut abgenommen. Ich bin 20 Jahre alt, aus der Probezeit raus und noch nie auffällig gewesen. Mit was für einem Strafmaß ist zu rechnen und kommt die Straftat ins Führungszeugnis?
    Gruss johnoeasy

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      18. April 2016 um 9:12 Uhr

      Hallo johnoeasy,

      wie du mit unserem Bußgeldrechner ermitteln konntest, wirst du wohl drei Punkte in Flensburg erhalten. Über die Höhe der Geldstrafe sowie über die Länge des Fahrverbotes wird ein Gericht entscheiden. Möglicherweise kommt auch eine MPU auf dich zu. In das Führungszeugnis werden Geldstrafen ab einer Höhe von 91 Tagessätzen aufgenommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  122. Violetta sagt:

    18. April 2016 um 12:24 Uhr

    Hallo,

    mein Bruder, 20 Jahre alt, ist in der Nacht von Samstag/Sonntag im betrunkenen Zustand (1,5 Promille) Mofa gefahren, ohne Führerscheinerlaubnis (den -Klasse B – macht er ja zurzeit) und hat ein parkendes Fahrzeug erwischt. Sachschaden ca. 2.000 €. Des Weiteren hat er nicht angehalten, sondern wollte noch vor der Polizei flüchten.

    Meine Fragen wären:

    Muss er zur MPU?

    Führerscheinsperre?

    Liegt eine Straftat vor?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Gruß
    Violetta

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      25. April 2016 um 10:10 Uhr

      Hallo Violetta,

      Ihr Bruder wird mit scharfen Konsequenzen zu rechnen haben. Beide von Ihnen aufgezählten Sanktionen sind möglich und noch einiges darüber hinaus. Eine Straftat liegt in jedem Fall vor.

      Das Team von bussgedlrechner.org

      Antworten

  123. Anna sagt:

    25. April 2016 um 7:57 Uhr

    Hallo ich bin 25 jahre alt , und am samstag bin ich betrunken mit Auto gefahren und hatte da 1.1 und wurde mir eine bluttest gemacht .
    Wie lange muss ich auf die bluttest Ergebnis warten ?
    Und ich brauche mein auto zum Arbeit und wenn nicht kann ich arbeitslos sein . Kann man was machen?
    Was soll ich erwarten ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      25. April 2016 um 9:09 Uhr

      Hallo Anna,

      Sie werden den Bußgeldbescheid in den nächsten drei Monaten erhalten. Neben drei Eintragungen in das Fahreignungsregister in Flensburg wird eine Geldstrafe, sowie ein Fahrverbot auf Sie zukommen. Es ist theoretisch möglich, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Dieser wird alle Möglichkeiten in Ihrem Fall mit Ihnen durchgehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  124. wollvieh sagt:

    28. April 2016 um 15:45 Uhr

    Hallo Team,

    vor drei Jahren bekam ich meinen Führerschein nach erfolgreicher MPU zurück.
    Gestern wurde ich mit 0,45 Promille aufgehalten. Kann die Führerscheinstelle nun wieder eine MPU veranlassen?
    Vielen Dank im voraus

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      2. Mai 2016 um 8:59 Uhr

      Hallo wollvieh,

      Prinzipiell gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Sie könnten also straffrei bleiben. Jedoch kann die Bußgeldstelle im Einzelfall davon abweichend entscheiden. Sollten dies eintreten, raten wir Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  125. Jimmy sagt:

    29. April 2016 um 16:28 Uhr

    Hallo habe alle Klassen Führerschein ause Bus bis jetzt keine was gehabt jetzt mit 1.9 Promille Polizei Kontrolle gehabt was kann vor kommen nach der Prozess bekomme ich alle Klassen Führerschein zurück? Oder muss ich wieder CE Führerschein neu machen habe keine jemand verletzt oder Unfall bis jetzt war ich sauber danke lg Jimmy

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      2. Mai 2016 um 8:34 Uhr

      Hallo Jimmy,

      Sie werden neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg mit dem Entzug Ihres Führerscheins für einige Monate rechnen müssen. Darüber hinaus wird wahrscheinlich eine MPU angeordnet. Auch, dass Sie Ihren Führerschein gänzlich verlieren und Sie die entsprechenden Führerscheinklassen neu beantragen müssen, ist möglich. Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten und zu erwartenden Strafen mit Ihrem Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  126. Micha sagt:

    2. Mai 2016 um 13:59 Uhr

    Hallo,

    Mir ist was ziemlich dummes passiert. Ich habe unter Alkoholeinfluss die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmer genommen. Laut seinen Angaben soll er schwere Kopfschmerzen bekommen haben ? Was droht mir da ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      9. Mai 2016 um 8:49 Uhr

      Hallo Micha,
      der Geschädigte kann nun auf Schmerzensgeld plädieren. Wie hoch der Betrag ausfallen könnte, ist nicht bezifferbar, da die individuellen Umstände hier hereinspielen. Entscheidend sind in der Regel Art und Dauer des Schmerzes.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  127. Olé sagt:

    4. Mai 2016 um 3:14 Uhr

    Hallo Team,
    ich wurde nicht direkt beim fahren erwischt, sondern wurde aufgrund von einer zeugen aussage zum pusten aufgefordert. 1,48 promille atemalkohol war das ergebnis.
    Habe jedoch nur meinen wagen 5 m umgeparkt, da besagter zeuge uns Aufforderete „den platz zu räumen“ da er sonst die polizei rufe. (haben parkplatzsaufen auf dem schulparkplatz gemacht da die letzte schriftliche abiprüfung geschafft war.) habe ich mit einer geringeren strafe zu rechnen, da ich nachweislich nicht weit gefahren bin und auch nur da mit der polizei gedroht wurde ? Bin noch in der probezeit.

    mfg ole

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      9. Mai 2016 um 8:54 Uhr

      Hallo Olé,
      sind Sie alkoholisiert, dürfen Sie den Zündschlüssel des Wagens nicht drehen. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden und mit ihm zu erörtern, welche Chancen Sie auf ein milderes Urteil haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  128. Volker sagt:

    4. Mai 2016 um 13:17 Uhr

    Guten Tag, am 2. Mai hat die Polizei bei mir 2 mal vor meiner Tür Bestände und geklingelt (hat mir meine Nachbarin erzählt). Da ich Kopfhörer aufhatte habe ich es nicht gehört.

    Bin am anderen Tag zur Wache gefahren und habe mich nach dem Grund erkundigt. Der Beamte erklärte mir, daß eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt vorliegt. Man hat beobachtet wie ich im Supermarkt mi 2 Kontenern Bier über den Einkaufswagen gebeugt torkelnt durch die Regale gefahren bin. Ist Blödsinn, denn ich stütze mich wegen mehrere Bandscheibenvorfälle immer so auf.

    Er fragte ob ich mit dem Auto hier bin, was ich bejahte. Daraufhin gingen wir zu meinem Auto und er fotografierte einen leichten Schaden an meiner Tür und fragte woher er stammt. Ich konnte eine schlüssige Erklärung abgeben, die er überprüfen will.

    Ich sollte dann noch einem Alkoholtest machen der 0,0 Promille ergab. Er schaute ärgerlich und meinte Nachbarn hätten gesagt, dass ich ständig alkoholisiert Auto fahre. Er sagte mir nicht wie es weitergeht…..

    Und nun? Mit was muss ich rechnen?

    Beste Grüße

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      9. Mai 2016 um 9:03 Uhr

      Hallo Volker,
      bitte wenden Sie sich hierzu an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  129. Daniel sagt:

    10. Mai 2016 um 21:32 Uhr

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    wie sind die möglichen Folgen für einen Ersttäter, bei dem 0,8 Promille gemessen und Ausfallerscheinungen festgestellt wurden? Und jene, bei den gleichen Angaben, aber ohne Ausfallerscheinungen?

    Vielen Dank!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      17. Mai 2016 um 9:14 Uhr

      Hallo Daniel,
      in Deutschland gilt die 0,5 Promillegrenze. Nur, wenn bei geringeren Mengen Alkohol im Blut der Verkehr bereits gefährdet wurde, muss mit Strafen gerechnet werden. Bei 0,8 Promille am Steuer handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet wird. Ausfallerscheinungen können mit strafgerichtlichen Konsequenzen wie dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperrfrist von mindestens 10 Monaten einhergehen. Die Fahrerlaubnis darf erst danach wieder beantragt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  130. Tim sagt:

    12. Mai 2016 um 10:18 Uhr

    Hallo bussgeldrechner.org,

    ich bin in der vergangenen Woche durch eine Trunkenheitsfahrt aufgefallen und bei mir wurde 1,33 Promille BAK festgestellt. Ich bin noch nie mit Alkohol am Steuer aufgefallen und habe bereits einen Anwalt eingeschaltet. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen und wie lange ist der Führerschein weg, da ich aufgrund eines Krankheitsfalls in der Familie auf meinen Führerschein angewiesen bin.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Beste Grüße

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      17. Mai 2016 um 10:11 Uhr

      Hallo Tim,
      da es sich bei der Alkoholfahrt um eine Straftat handelt, die gerichtlich verhandelt wird, können wir keine Prognosen über das zu erwartende Fahrverbot machen. Dass allerdings ein zeitweise Führerscheinentzug verhängt wird, kann als sicher gelten. Dieser kann jedoch unter Umständen in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Da Sie bereits einen Anwalt konsultiert haben, sollten Sie auch mit diesem über die Angelegenheit beraten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  131. viktoria sagt:

    15. Mai 2016 um 15:55 Uhr

    Guten Tag,

    ein Bekannter von mir wurde mit 1,56 Promille angehalten.
    War das 2. mal, jedoch liegt das erste mal schon sehr lange her (weiß es nicht genau schätze so in den 90er) und war damals noch in seinem Heimatland Polen (Sperrfrist und dann wieder Führerschein erhalten).
    Nun wurde die Fahrerlaubnis entzogen. 3x MPU gemacht und nicht bestanden.
    Jedoch vergehen dieses Jahr schon 10 Jahre (in den 10 Jahren nicht auffällig geworden). Im Internet liest man viel und ich bin mir unsicher.
    Deshalb meine Frage:
    Ab wann kann man den Führerschein neu machen und ab wann ohne MPU?

    Beste Grüße

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      17. Mai 2016 um 9:11 Uhr

      Hallo Viktoria,

      hier ist die Rechtslage etwas kompliziert. Es gilt, dass nach 10 Jahren die MPU-Anordnung der Führerscheinbehörde aus der Akte des Betroffenen gestrichen wird. Die Frist für die Streichung beginnt jedoch erst fünf Jahre nachdem dieser keinen Führerschein mehr beantragt hat. Damit liegt die Tilgungsfrist effektiv bei fünfzehn Jahren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  132. Stephan sagt:

    17. Mai 2016 um 20:50 Uhr

    Hallo,

    ich wurde im Januar 2007 mit 0,6 Promille angehalten, befand mich noch in der Probezeit. Habe am Aufbau-Seminar teilgenommen und bin seitdem nicht mehr im Straßenverkehr aufgefallen. Gestern wurde ich ich mit 0,8 Promille angehalten. Auf was kann ich mich einstellen? Vielen Dank und freundliche Grüße

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      23. Mai 2016 um 9:33 Uhr

      Hallo Stephan,
      da es sich um Ihren zweiten Alkoholverstoß handelt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von ungefähr 1000 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von ca. 3 Monaten rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  133. Sonja sagt:

    18. Mai 2016 um 14:07 Uhr

    Hallo!
    Meine Frage: wenn ich weiß, dass sich mein Mann gleich viel zu alkoholisiert ans Steuer setzen wird, habe ich dann nur eine moralische oder auch eine rechtliche Pflicht, ihn davon abzuhalten?

    Beste Grüße!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      23. Mai 2016 um 9:14 Uhr

      Hallo Sonja,
      in der Regel bezieht sich die deutsche Rechtssprechung hier eher auf die Pflichten eines Beifahrers. Wenn Sie sich im Wissen um seine Alkoholisierung mit ins Auto setzen, kann das ggf. Ihre Schmerzensgeldansprüche minimieren. Kommt es zu einem Unfall, tragen Sie unter Umständen auch eine Mitschuld in Höhe von 25 Prozent (OLG Frankfurt, AZ.: 19 U 242/05).
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  134. irma sagt:

    23. Mai 2016 um 11:13 Uhr

    holla ich hab mal eine frage , mein mann ist gestern unter alkoholeinflus Auto gefahren und hat einen Unfall gebaut es war keine hauptstrasse.er ist in ein parkendes Auto rein gefahren .polizei war da haben blut abgenommen ectr. er hatte 1,2 Promille der fuhrerschein wurde gleich einbehalten. was erwartet ihn jetzt.
    vielen dank in vorraus. irma

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. Mai 2016 um 9:29 Uhr

      Hallo Irma,
      mit welchen Ahndungen Ihr Mann zu rechnen hat, ist u. a. abhängig davon, wie häufig er bereits unter Alkohol oder Drogenkonsum auffällig geworden ist. Ihn erwarten nun mindestens: 6 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg und ggf eine MPU. Auch eine Freiheitsstrafe ist nicht auszuschließen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  135. Peter sagt:

    23. Mai 2016 um 21:28 Uhr

    Hallo, ich bin 21 Jahre alt und wurde mit 2,3 Promille Atemalkohol auf einem Parkplatz erwischt. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. Mai 2016 um 9:45 Uhr

      Hallo Peter,
      die Regelung betrifft Personen bis 21 Jahre und solche, die sich noch in der Probezeit befinden. Trifft das auf Sie zu, müssen Sie mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Darüber hinaus würde ein kostenpflichtiges Aufbauseminar auf Sie zukommen und die Probezeit würde um 2 Jahre auf insgesamt vier verlängert. Unabhängig davon, ob Sie sich in der Probezeit befinden oder nicht, wird Ihr Vergehen strafrechtlich verfolgt. Sie könnten eine Freiheitsstrafe erhalten, den Führerschein für mindestens 18 Monate entzogen bekommen und erhalten des Weiteren noch 3 Punkte in Flensburg. Hinzu kommt die Anordnung einer MPU, die Sie bestehen müssen, um den Führerschein wieder in den Händen zu halten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  136. Bernd sagt:

    25. Mai 2016 um 15:37 Uhr

    Habe vor 18 Jahren (1998 )meinen Führerschen wegen Alkohol am Steuer abgegen müssen .
    24 Monate Fahrverbot und MPU.
    Möchte in jetzt wieder beantragen.
    Muss ich da wieder zur MPU oder ist der Eintag nicht mehr
    relevat?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. Mai 2016 um 10:25 Uhr

      Hallo Bernd,
      eine MPU verjährt in der Regel nach 15 Jahren, wenn Sie sich in den ersten fünf Jahren nach dem Vergehen keine weiteren geleistet haben. Trifft das zu, können Sie häufig ohne Bedenken, eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Bei weiteren Fragen hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  137. Jochen sagt:

    26. Mai 2016 um 10:42 Uhr

    Ich habe am 13.05.2016 einen Unfall mit 1,9 Promille Atemalkohol gebaut. Ich bin Ersttäter
    2007 habe ich einen Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten
    Mit was für Strafe habe ich zu rechnen Jochen

    Antworten

  138. bussgeldrechner.org sagt:

    30. Mai 2016 um 9:38 Uhr

    Hallo Jochen,

    da es sich hierbei um eine Straftat handelt, können wir keine Voraussage zum Ausgang der Gerichtsverhandlung treffen. Wir empfehlen Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen.

    Das Team von bussgeldrechner.org

    Antworten

  139. Andy J. sagt:

    1. Juni 2016 um 16:48 Uhr

    Ich bin mit meinem Motorrad am 26.05.2016 auf einen zu Unrecht abgebogenen Pkw drauf gefahren ( er missachtete die Vorfahrt). Der Pkwfahrer hatte 0.86 Promille im Blut und mir wird nun zu schnelles fahren vorgeworfen. Womit muss ich rechnen und wie soll/kann ich mich verhalten ??

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      6. Juni 2016 um 11:29 Uhr

      Hallo Andy,

      Leider können wir die genauen Umstände nicht beurteilen, daher ist eine konkrete Aussage nicht möglich. Bitte wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  140. Petra sagt:

    2. Juni 2016 um 13:29 Uhr

    Ich habe eine Frage: Bin 3 Tage nach einem operativen Eingriff an der Schulter mit dem PKW meines Mannes gefahren. Ich solle 1,95 Promille haben, obwohl ich glaube, die Blutentnahme war nicht ordnungsgemäß und ich nahm vor der Fahr auch Hustentropfen mit 37% Alkohol ein. Nun bekam ich einen Strafbefehl von 1200,00 € und der Führerschein wurde mir zum Tatzeitpunkt entzogen. Ich baut einen kleinen Unfall (Lackschaden) und muss nun auch diesen Bezahlen. Der Führerschein ist für 12 Monate weg und kann erst dann entzogen werden.
    Meine Frage: Kommt da noch ein Bußgeldbescheid hinzu? Werde ich also 3fach bestraft?
    Ausfallerscheinungen hatte ich keine und bevorzuge keinen Alkohol täglich, erst recht nicht, wenn ich nach der Opertation Medikamente einnehmen musste.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      6. Juni 2016 um 11:19 Uhr

      Hallo Petra,

      Es ist unwahrscheinlich, dass nach dem Strafbefehl noch ein Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Mit rechtsanwaltlicher Beratung können Sie die angedrohten Strafen vorgehen und gegebenenfalls eine Milderung erwirken.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  141. Sascha sagt:

    6. Juni 2016 um 23:34 Uhr

    Hallo ich habe folgende Dummheit begangen , ich bin mit meinen PKW von der Polizei angehalten worden und hatte einen Alkoholwert von 1,8 Promille , leider hab ich damit die 2te Alkoholfahrt hinter mir ich habe im Jahr 2000 den Führerschein schon einmal verloren!
    Nun meine Frage mit welchen Strafmaß habe ich zum Rechnern was wird auf mich zukommen ? Geldstrafe ca. Fahrstrafe ( Kompelt Entzung ) ? Mpu ist mir bewußt

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      13. Juni 2016 um 9:00 Uhr

      Hallo Sascha,
      die Verjährungsfrist für Alkohol am Steuer beträgt 10 Jahre. Sie dürften daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Wiederholungstäter gelten. Angesichts Ihres Alkolisierungsgrades müssen Sie mit einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro, ca. 11 Monaten Führerscheinentzug, 3 Punkten in Flensburg und einer MPU rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  142. Catalin sagt:

    18. Juni 2016 um 20:27 Uhr

    Guten tag…2.03 promiile was isst los für mir?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      20. Juni 2016 um 9:13 Uhr

      Hallo Catalin,

      bei einer Fahrt mit 2,03 Promille liegt eine Straftat vor. Diese hat die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe, deren Höhe individuell festgelegt wird, zur Folge. Außerdem kommt die Anordnung einer MPU noch dazu.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  143. Lutz sagt:

    27. Juni 2016 um 18:11 Uhr

    Hallo,
    Ich habe einen Fehler begangen. Habe gestern beim Fußball Bier getrunken. Ich wollte dann meine Frau von Bekannten abholen. Als ich 2 Mtr. gefahren bin, ist im Kreuzungsbereich direkt vor unserer Haustür ein PKW – Fahrradfahrerunfall passiert. Ich habe meinen PKW dummerweise so stehen gelassen wie die Situation es in dem Moment ergab. Ich war zudem Ersthelfer und habe die Polizei und den RTW gerufen. Es wurde festgestellt, das ich Alkohol getrunken habe Die Blutprobe besagt warscheinlich 1,2 – 1,3 Prom. Ich habe heute sofort meinen Anwalt kontaktiert und er will eine Akteneinsicht machen. Mehr habe wir nicht besprochen, da es zwischen Tür und Angel war.
    Was kann mir nun passieren. Den Führerschein hat die Polizei auf der Wache belassen.
    Erst ist eine Erst – Tat. Ich bin noch nie in irgendeiner Form Verkehrstechnisch aufgefallen

    LG. Lutz

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. Juli 2016 um 8:47 Uhr

      Hallo Lutz,
      Sie müssen nun mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, 3 Punkten in Flensburg, dem Führerscheinentzug von etwa 1,5 Jahren, ggf. einer Freiheitsstrafe und eventuell mit einer Schadenersatzforderung des Geschädigten rechnen. Dazu können die Behörden ebenfalls noch eine MPU anordnen, die Sie erst bestehen müssen, bevor Sie Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen dürfen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  144. nicole sagt:

    12. Juli 2016 um 11:59 Uhr

    Hallo ….
    Mein mann wurde vor einer woche mit 2, 17promille aus dem Verkehr gezogen mal davon abgesehen das oich es unverantwortlich finde würde ich gerne erfragen da es so hoch ist was passiert. .. lohnt es ein Anwalt einzuschalte? Denn schön reden kann man da nix. Und wie lang wird der lappen weg sein? Kann er eingesperrt werden? ?? Bitte um rat und vielen dank im voraus

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      18. Juli 2016 um 8:48 Uhr

      Hallo Nicole,
      Ihr Mann muss mit einem betrachtlichen Bußgeld, ggf. einer Freiheitsstrafe, 3 Punkten in Flensburg und einer MPU rechnen. Die Fahrerlaubnis erhält er erst wieder, wenn er die Untersuchung erfolgreich bestanden hat.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  145. Steffi sagt:

    21. Juli 2016 um 13:31 Uhr

    Ein Freund hat vor knapp 10 Jahren den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen bekommen. (2,3 Promille)
    Was muss er tun um seinen Führerschein wieder ausgehändigt zu bekommen?
    Von Bekannten habe ich gehört, dass man den Führerschein nach 10 Jahren wieder „automatisch“ ausgehändigt bekommt? Oder muss in jedem Fall eine MPU gemacht werden?

    Vorab vielen Dank für die Informationen!

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      25. Juli 2016 um 9:33 Uhr

      Hallo Steffi,

      Ihr Freund kann den Führerschein neu beantragen. Die Anordnung zur MPU verjährt jedoch erst nach 15 Jahren. D. h. wenn er jetzt seinen Führerschein beantragt, kann es sein, dass er erst ein positives MPU-Gutachten vorlegen muss, um seinen Führerschein wiederzubekommen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  146. mela sagt:

    2. August 2016 um 20:29 Uhr

    Hallo. ein freund von mir is betrunken (1,2) Auto gefahren und hat ein Unfall gebaut. Er rechnet mit Führerscheinentzug. Wie lange muss er seine fleppen abgeben und was erwartet ihn noch alles?
    Wäre nett wenn ihr uns eine Antwort zu komm lassen würdet. LG

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      8. August 2016 um 8:43 Uhr

      Hallo Mela,
      mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, hängt davon ab, wie häufig Ihr Freund bereits alkoholisiert am Steuer auffiel und ob er sich noch in der Probezeit befindet. Ist die Bewährungszeit vorbei, muss mit mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug , 3 Punkten in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe und ggf. auch einer MPU gerechnet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  147. Roman sagt:

    8. August 2016 um 8:24 Uhr

    Hallo,

    ich habe einen Unfall zwecks Aquaplaning gehabt. Das Auto hat sich gedreht und ist in eine Leitplanke rein. Verletzte gab es keine. Gepustet hatte ich 0.3mg… Also 0,6 Promille. Blutentnahme war ungefähr 1 1/2 Stunden später. Das war das erste mal das ich Verkehrstechnisch aufgefallen bin. Führerschein durfte ich behalten. Mit was darf ich rechnen? Danke

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      8. August 2016 um 9:14 Uhr

      Hallo Roman,

      beim 1. Mal bei diesem Promillewert folgt ein Bußgeld von 500€, 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot. Bei Unfallverursachung unter Alkohol handelt es sich jedoch um eine Straftat, die mit 3 Punkten, einer Geldstrafe und der Entziehung des Führerscheins bestraft wird.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  148. Jessi sagt:

    11. August 2016 um 13:54 Uhr

    Hallo, ich wurde mit über 1,6 Promille auf dem Rad angehalten. Ich vermute die Blutprobe lag unter 1,6 da ich von der Staatsanwalt eine Einstellung zum Verfahren bekommen haben. Nun habe ich gehört, dass mich die Führerscheinstelle trotzdem noch belangen kann. Ist das richtig, hierzu finde ich keinerlei Aussagen?! Danke!

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      15. August 2016 um 8:53 Uhr

      Hallo Jessi,
      Wenn das Verfahren eingestellt wurde, dann kann das daran liegen, dass der Straftatbestand nicht erfüllt wurde oder ein Mangel an Beweisen vorliegt. Somit haben Sie keine weiteren Strafen zu befürchten – auch nicht von der Führerscheinstelle.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  149. Hans sagt:

    16. August 2016 um 18:47 Uhr

    Bin gegen Bordstein gefahren Reifen geplatzt gegen Laterne und dann hat sich mein Wagen überschlagen x3 mal es gab keine anderen Verletzte Beteiligte.
    Auch nicht zu schnell 50 Zone Blut Ergebnis 1.0 Promille . Habe keine Einträge in Flensburg , auch nicht in meiner Akte bin 19 Jahre alt .

    Was kommt auf mich zu ? habe bald meinen Gerichtstermin .
    Und was kann von Straßenverkehrsamt auf mich zu kommen ?

    Mit Freundlichen Güßen

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      22. August 2016 um 9:15 Uhr

      Hallo Hans,
      bis zu einem Alter von 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Was nun auf Sie zukommen kann, ist abhängig davon, ob Ihnen Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit unterstellt wird. Sie werden dazu verpflichtet werden, eine Geldstrafe zu bezahlen, die sich an Ihrem Einkommen bemisst. Darüber wird Ihnen vermutlich die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist auferlegt. In dieser dürfen Sie die Fahrerlaubnis nicht neu beantragen. Gegebenenfalls ist ebenfalls mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu rechnen – hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung der Behörde. Doch auch die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar kann angeordnet werden. Sie erhalten darüber hinaus 3 Punkte in Flensburg. Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, ist es ratsam, sich in diesem Fall noch einen suchen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  150. Norbert sagt:

    21. August 2016 um 15:30 Uhr

    Hallo, ich bin 65 Jahre alt und wurde mit 1,99 Promille von der Polizei gestoppt da ich auffällig Schlangenlinien gefahren bin. Ich war noch nie wegen Trunkenheit im Verkehr belangt worden. Wie lange muss ich mit den Führerscheinentzug rechnen, wieviel Bussgeld kommt auf mich zu und muss ich eine MPU machen?
    Habe ich überhaupt noch eine Chance meine Fahrerlaubniss wieder zubekommen?
    Vielen Dank.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      22. August 2016 um 8:16 Uhr

      Hallo Norbert,
      Bei einem Alkoholgehalt im Blut von über 1,09 Promille müssen Sie generell mit einem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate rechnen. Dabei ist es unabhängig, ob Sie zuvor schon mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind oder nicht. Zudem kommen auch drei Punkte in Flensburg hinzu. Über weitere Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafe entscheiden die Behörden individuell.
      Ihre Fahrerlaubnis können Sie drei Monate vor Ablauf der Frist neu beantragen. Dabei müssen Sie höchstwahrscheinlich auch mit einer MPU rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  151. rob sagt:

    24. August 2016 um 22:33 Uhr

    Hallo,

    Ich bin als hollander in deutschland algehalten mit 1.0 promille blutalkohol, rest alkohol in der nacht vor. Ich war nicht bewusst dass ich alkohol in blutt hatte. Ich bin eine erfahrene fahrer, erste mall, und ich war student zum zeiten von dan alhaltung. Ich habe meine furherschein wieder zuruck. Die polizeiagenten haben fastgestellt dass ich nicht sicher Fuhr. Aber ich war auf der suche nach der route. Der Arzt hatte mich getest und kann jedoch kein Verlust der Funktion erkennen. Ich fürchte, ich werde so über dem 1,1 Promille bewertet werden.
    Wass kan ich erwarten? Geldstraffe von mehr oder weniger als 2000 euro? Wenn zum Beispiel bekomme ich 6 Monate Lizenz Aussetzung, ist eine mpu notwendig wieder zu fahren in deutschland?

    Danke,
    Rob

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      29. August 2016 um 8:50 Uhr

      Hallo Rob,
      beim ersten Vergehen dieser Art drohen eine hohe Geldstrafe, die das Gericht bemisst (gegebenenfalls auch eine Freiheitsstrafe), mindestens 6 Monate Führerscheinentzug und 3 Punkte in Flensburg. Unter Umständen kann auch eine MPU angeordnet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  152. Jenny sagt:

    29. August 2016 um 15:27 Uhr

    Hallo,
    ich wurde von der Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten (Test vor Ort 0,6 Promille) Im Anschluss wurde erneut ein Test auf der Wache durchgeführt (0,54 Promille) Lt. den Beamten haben Sie mich nicht aufgrund meiner Fahrweise aufgehalten, sondern lediglich als allgemeine Verkehrskontrolle, es handelt sich auch hierbei um mein erstes Vergehen. Nach dem Test auf der Wache habe ich die Schlüssel wieder bekommen unter der Bedingung dass ich zum Auto zurück laufe (Fußweg ca. 45 Min) Bis dahin wäre ich wieder fahrtauglich. Dies habe ich auch getan. Als ich ca. 45 Min später am Auto ankam, fuhren die gleichen Beamten noch einmal vorbei und machten auf meinen Wunsch noch einen Test, damit ich sicher sein konnte, dass ich wieder fahrtauglich bin (0,38 Promille). Ist es rechtens, dass kein vom Arzt durchgeführter Bluttest durchgeführt wurde? Macht es Sinn, Einspruch einzulegen? Und muss ich hier mit der regulären Strafe von 500€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot rechnen? Vielen Dank.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      5. September 2016 um 8:50 Uhr

      Hallo Jenny,
      grundsätzlich sind Beamte der Polizei dazu befugt, einen solchen Atemalkoholtest als Vorabuntersuchung durchzuführen. Anders sieht es bei der Blutabnahme aus. Diese darf nur von einem Arzt durchgeführt werden. Der Atemalkoholtest ist bei Ordnungswidrigkeiten legitim (also Promillewerte bis 0,5). Bei Straftaten benötigt es einen Bluttest. Ob sich ein Einspruch lohnt, bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung. Ob Sie mit weiteren Sanktionen rechnen müssen, erfahren Sie aus dem Bußgeldbescheid.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  153. Andre sagt:

    1. September 2016 um 13:08 Uhr

    Hallo . Mein Führerschein wurde von der Polizei einbezogen ich war vor meinem Auto und der Schlüssel steckte auch nicht im Auto. Aber die Polizei sagt der Wagen Pkw ist gerollt. Blutprobe ergab 1.44 promile womit muss ich rechnen

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      5. September 2016 um 9:09 Uhr

      Hallo Andre,
      die Sanktionen beim Vorwurf „Alkohol am Steuer“ variieren. Es kommt unter anderem darauf an, wie häufig Sie diesbezüglich schon auffällig geworden sind. Beim ersten Verstoß und diesem Alkoholisierungsgrad müssen Sie mit 500 Euro Bußgeld, mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug und 3 Punkten rechnen. Unter Umständen steht ebenfalls eine MPU im Raum.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  154. Sasha sagt:

    5. September 2016 um 14:19 Uhr

    Hallo, ich wurde vor ein paar Wochen mit einer Promille von 1,39 von der Polizei erwischt. Ich besitze meinen Führerschein seid 8 Jahren und war noch nie auffällig gewesen mit Alkohol am Steuer. Mit was für einer Strafe kann ich rechnen?

    Mfg

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      12. September 2016 um 8:53 Uhr

      Hallo Sasha,
      da Sie absolut fahruntüchtig waren, müssen Sie nun mit einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro, einem Führerscheinentzug von bis zu 9 Monaten 3 Punkten in Flensburg und unter Umständen auch einer MPU rechnen. Wird Ihnen Gefährdung vorgeworfen, sind das die wahrscheinlichen Konsequenzen: mindestens 3 Punkte, die Entziehung des Führerscheins, eine Freiheits- oder Geldstrafe.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  155. Martin sagt:

    22. September 2016 um 21:56 Uhr

    Hallo

    Hallo, ich wurde von der Polizei März gestoppt 2014. Die Polizei überprüft haben , ob ich unter dem Einfluss von Alkohol gefahren und haben sie 1,57 im Bluttest gezeigt . Und jetzt habe ich eine Frage. zu dieser Zeit in Deutschland lebte ich und ich hatte mir mein Englisch Führerschein zu der Zeit. Mein Führerschein wurde von der Polizei genommen . Bis heute haben sich ich keine Papiere aus dem Gericht . So würde Ich mag wissen, was kann ich in meinem Fall zu tun ? Sollte ich einen Anruf an das Gericht zu machen? Ich wurde von der Polizei in Illertissen gestoppt. Können Sie mir welche Gericht anrufen und was soll ich fragen sagen sollte ? Im Übrigen möchte ich einen Besuch in Deutschland zu machen, während mein Bruder dort lebt. Könnten Sie mir auch Art von Geldbußen sagen, was ich von dem Gericht zu bekommen. Vielen Dank für jede Antwort.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      26. September 2016 um 8:57 Uhr

      Hallo Martin,
      in der Regel hätten Sie für die Ordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid erhalten müssen. Am besten Sie rufen beim zuständigen Gericht in Illertissen (oder beim nächstgelegenen) an und erkundigen sich über Ihre Fahrerlaubnis. Die Beamten können Ihnen genau mitteilen, was Sie zu tun haben, um Ihren Führerschein zurück zu bekommen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  156. Walter sagt:

    5. Oktober 2016 um 22:45 Uhr

    Mein Schwiegersohn hat gestern ein Unfall mit Sachschaden verursacht 1,1was droht ihn als Strafe War das 1.mal.auto Schrott.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      6. Oktober 2016 um 8:16 Uhr

      Hallo Walter,
      Bei Drogen oder Alkohol am Steuer wird jede Gefährdung – so auch ein Unfall – mit drei Punkten in Flensburg, einer Freiheits- oder Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten geahndet. Zudem kommen die Kosten für den Schaden, die die Kfz-Versicherung oftmals nicht zahlt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  157. Hans sagt:

    5. Oktober 2016 um 23:16 Uhr

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    meine Bekannte,52 Jahre, ist im August mit 3,52 Promille angehalten worden. Der Führerschein wurde sofort einbehalten. Etwa 5 Stunden später ist sie, für mich unbegreiflich, erneut gefahren und mit einem Atemalkoholwert, von diesmal 2,64 Promille angehalten worden. Wird sie den Führerschein jemals wiedersehen und was kommt als Strafe auf sie zu?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      6. Oktober 2016 um 8:10 Uhr

      Hallo Hans,
      Bei einem Alkoholverstoß von über 1,09 Promille im Blut muss Ihre Bekannte mit einer Entziehung des Führerscheins von mindestens sechs Monaten und bis zu fünf Jahren rechnen. Zudem kommt eine Freiheits- oder Geldstrafe auf sie zu. 3 Punkte in Flensburg muss sie erwarten. In jedem Fall wird ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Wie dieses ausgeht, ist vom Einzelfall abhängig. Beim zweiten Verstoß handelt es sich erneut um dasselbe Vergehen wie oben geschildert. Sie Strafe könnte also härter ausfallen. Hinzu kommt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, welches ebenfalls mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  158. Thomas sagt:

    8. Oktober 2016 um 13:57 Uhr

    Hallo.
    Wurde gestern mit 1,3 Promille angehalten (ernst Täter keine probezeit) musste auch zur Blut Entnahme…. Bericht liegt noch nicht vor. Habe mich auch sehr Kooperativ verhalten…. Was kommt jetzt auf mich zu?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      10. Oktober 2016 um 8:19 Uhr

      Hallo Thomas,
      Das ist abhängig vom Promillegehalt im Blut. Sollte dieser über 1,09 Promille liegen, dann droht Ihnen der Fahrerlaubnisentzug sowie eine Geld- und Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg. Sollte sich ein geringerer Wert ergeben, müssen Sie als Ersttäter mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      10. Oktober 2016 um 8:27 Uhr

      Hallo Thomas,
      beim ersten Verstoß dieser Art drohen mindestens 500 Euro Bußgeld bzw. ggf. eine Freiheitsstrafe, ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und 3 Punkte in Flensburg. Eventuell wird Ihnen auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung verordnet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  159. Thomas sagt:

    10. Oktober 2016 um 10:05 Uhr

    Danke für die schnelle Antwort. Kann man nichts dagegen machen das es weniger Fahrverbot gibt? Ich muss leider jeden Tag 30 km zur Arbeit fahren und auf Dauer könnte mein Job davon ab hängen. Da ich allein verdiener für 3 Personen bin ist das sehr schlecht. Und wieso eine Freiheitsstrafe oder Psychologische Behandlung ? Bei einem erst vergehen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      17. Oktober 2016 um 8:14 Uhr

      Hallo Thomas,
      welche Möglichkeiten Sie haben, die möglichen Sanktionen abzumildern, bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung. Er erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine Argumentation, die sich günstig für Sie auswirken könnte.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  160. Marco sagt:

    23. Oktober 2016 um 14:11 Uhr

    Hallo,

    ich habe gestern abend einen Unfall gebaut. Hatte zuvor mit meiner Freundin Wein getrunken und hatte ca. 0,6 Promille intus. Zu Schaden gekommen ist niemand. Bin lediglich in einen Zaun gefahren. Der Grund dafür war allerdings nicht mein Zustand, sondern das ich noch Sommerreifen drauf hatte und es durch laub rutschig und schmierig war. In einer Kurve ist mein Auto plötzlich ausgebrochen und ich habe es nicht mehr unter Kontrolle bringen können. Das geschah Innerorts. Bin auch max. 60 Km/h gefahren.

    Mit was muss ich ungefähr rechnen? Muss ich eine MPU machen?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      24. Oktober 2016 um 8:28 Uhr

      Hallo Marco,
      Wenn Sie das erste Mal gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen haben, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Sollten die Behörden Ihr Fahrverhalten allerdings aufgrund des Unfalls als eine Gefährdung einstufen, droht ein Geld- oder Freiheitsstrafe, der Fahrerlaubnisentzug und drei Punkte in Flensburg. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer entzogen wird, müssen Sie in der Regel mit einer MPU rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  161. edi sagt:

    25. Oktober 2016 um 21:45 Uhr

    welche Straffe kann man haben mit 1,32 promille alkohol in der probezeit .
    Ich werde keine gefährlichen verursachen , die Polizisten haben mich gestoppt in eine normal Kontrol.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      31. Oktober 2016 um 8:47 Uhr

      Hallo Edi,
      wer sich mit Alkohol ans Steuer setzt, begeht einen A-Verstoß. Dieser wird beim ersten Mal mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4 Jahre) und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Hinzu kommen die regulären Bußen in Form von einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 500 Euro, mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug und 3 Punkten in Flensburg. Gegebenenfalls müssen Sie auch an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  162. uwe s. sagt:

    28. Oktober 2016 um 11:22 Uhr

    Hallo, das stimmt aber nicht,erst ab einen wert 1,6 Promille steht einen MPU an,oder man mehrmals unter Alkohol gefahren ist.
    Also die MPU ist nicht immer die Regel.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      31. Oktober 2016 um 9:00 Uhr

      Hallo Uwe,
      das ist korrekt. Häufig liegt es bei weniger als 1,6 Promille im Ermessen der Behörde, ob sie eine MPU anordnet oder nicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  163. Jimmy sagt:

    1. November 2016 um 21:43 Uhr

    Hallo Team, nach der Strafe Befehl Ablauf habe ich Gericht Brief bekommen, ich habe 1,9promille in Blut gehabt damals und was ich kenne mit soviel Promille man muss MPU machen aber meine Anwalt sagt kann das sein ich brauche keine MPU ich habe schön neu Erteilung fahr Erlaubnis Antrag gestellt, was sagen sie mit soviel Promille kann das sein ob Mann ohne MPU neu Fahrerlaubnis bekommt? Meine Führerschein war klasse CE danke,

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. November 2016 um 8:47 Uhr

      Hallo Jimmy,
      ab 1,6 Promille ist eine MPU die Regel. Diese können Sie nur umgehen, wenn Sie mindestens 15 Jahre warten, dann ist die Anordnung zur MPU verjährt. In dieser Zeit dürfen Sie kein Auto fahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  164. Dirk P. sagt:

    4. November 2016 um 18:36 Uhr

    Hallo liebes Team!

    Ich bin 43j. und habe zum ersten mal in meinem Leben meinen PKW unter Alcoholeinfluss gefahren. (2,02 promille)
    Dabei ist es zu einem Unfall gekommen der jedoch ohne fremdschaden verlaufen ist.

    Nun meine Frage: Welche Strafe erwartet mich und für wie lange wird mir der Führerschein entzogen??

    Bis dato bin ich noch nieh negativ im Straßenverkehr aufgefallen.

    Vielen Dank für Ihre Mühen

    Mit freundlichem Gruß

    Dirk P.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. November 2016 um 9:02 Uhr

      Hallo Dirk,
      bei einer so starken Alkoholisierung müssen Sie mit mindestens 18 Monaten Führerscheinentzug, 3 Punkten in Flensburg, der Anordnung einer MPU und einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  165. Nico sagt:

    8. November 2016 um 11:34 Uhr

    Hallo ich hatte einen Unfall mit 1.32 Promille im Blut
    Unfall war Eigenverschulden und ohne irgendwelche anderen Personen die beteiligt waren
    Bin 22 und aus der Probezeit raus.
    Bisher nur 1 Punkt in Flensburg mit was habe ich zu rechnen
    Kommt eine MpU auf mich ebenfalls zu?
    Gruß Nico

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. November 2016 um 9:27 Uhr

      Hallo Nico,
      Ihnen steht die Entziehung des Führerscheins für mindestens 6 Monate bevor. Zudem ist es möglich, dass Ihre Versicherung sich zulässigerweise weigert, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Bußgeldkatalog sieht für Ihr Vergehen zudem eine satte Geldstrafe bzw. ggf. eine Freiheitsstrafe und 3 Punkte in Flensburg vor. Auch eine MPU ist möglich und wird nach Ermessen der Behörde verordnet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  166. Daniel sagt:

    9. November 2016 um 17:36 Uhr

    Hallo .ich habe folgendes Problem .ich wurde zum 2.mal (in 5Jahren)mit akohol am steuer erwischt nun steht mir eine strafe von 3 monaten ins haus .leider ist es durch sehr kuriose umstände in vergessenheit geraten so das ich meinen arbeitgeber nicht recht zeitig informieren konnte .ich bin der arbeit halber auf meinen führerschein angewiesen.das urteil ist nun rechtskräftig und die kündigung droht.
    Gibt es eine möglichkeit das verbot durch freiwillige abstinentz nachweise zu mildern oder zu umgehen ????danke im vorraus D.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      14. November 2016 um 9:39 Uhr

      Hallo Daniel,
      ist die Rechtskraft bereits eingetreten, gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten, das Ganze noch zu drehen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt. Hier erhalten Sie detailliert Auskunft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  167. Polat sagt:

    12. November 2016 um 16:43 Uhr

    Hallo zusammen!
    Ich habe eine große Fehler gemacht,ich würde mit 1.6 Promille erwischt, angeblich das ich zu schnell war, 50 Zone ,und ich war 62 km schnell!
    Der Beamte meinte sie Richen nach Alkohol,aus dem Auto raus,paar übüngen gemacht,alles gut! Dann meinte wir müssen auf rävier!
    Ich bin vor 4 Jahren mit 1,7 erwischt wurden mit Unfall aber keine Schäden ,gegen Insel gefahren! Nun was kommt auf mich zu? Danke für Ihre Hilfe

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      14. November 2016 um 8:51 Uhr

      Hallo,
      Sie müssen mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Zudem wird eine MPU angeordnet werden. Da es sich dabei um eine Straftat handelt, kann sowohl eine Geld- als auch eine Freiheitsstrafe drohen. Wie bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert wird, entscheidet auch hier in der Regel der Richter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  168. sakis sagt:

    13. November 2016 um 18:38 Uhr

    um samstag ich war mit alkohol test….noch nicht hat gekomt straf aber ich hab shon 5 punkte und das war die zweite mal mit alkohol test.die erste mal war vor ca 3 jahre. die zweite mal was ich muss zahle;wie viel punkte komm; meine fuhrescheine muss weck;;;;wenn ja, wie viel monate;;;;ich bin klw fahrer…bitte nur serious anwort.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      14. November 2016 um 8:29 Uhr

      Hallo Sakis,
      wenn Sie das zweite Mal mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind, müssen Sie mit einer Buße von 1000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Bedenken Sie auch, dass die Fahrerlaubnis bei acht Punkten in Flensburg entzogen wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  169. Kanu sagt:

    14. November 2016 um 10:28 Uhr

    Hallo liebes Bussgeld-Team,
    bin mit 1,1 Promille am Steuer angehalten worden.. keine Gefährdung im Strassenverkehr ..was kommt auf mich zu ?

    herzlichen Dank

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      21. November 2016 um 8:25 Uhr

      Hallo Kanu,
      Sie müssen nun mit einer Geldstrafe rechnen (deren Höhe sich daran bemisst, wie oft Sie bereits mit Alkohol am Steuer auffällig wurden) plus mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug, 3 Punkten in Flensburg und gegebenenfalls einer MPU-Anordnung. Unter Umständen kann die Inanspruchnahme der Hilfe eines Anwalts die Sanktionen abmildern.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  170. Bob sagt:

    7. Dezember 2016 um 23:05 Uhr

    Hallo,

    Mir ist bezüglich der Polizei etwas merkwürdiges passiert.
    Ich wurde von der Polizei gegen 3.20 Uhr morgens wegen Missachtung des VZ 209-30 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ angehalten. Es folgte eine Routinekontrolle (Ausweis, Fahrzeug/Führerschein) mit 20€ Bußgeld. Hab anschließend freiwillig gepustet. Testergebnis vor Ort 0,39 mg/l bzw 0,78 Promille. Ab da musste mein Beifahrer zu Fuß gehen. Im ersten Polizeipräsidium hat das Alkoholmessgerät nicht funktioniert. Auf den weg zum zweiten Polizeipräsidium, mit mir im Polizeiwagen, wurde ein Vollbeladener Pkw aufgrund eines Rotlichtverstoßes angehalten (schwer zu sagen ob über oder unter eine Sekunde). Der Polizist am Steuer machte sein Fenster auf, sagte zum Pkw Fahrer (sinngemäß) “ Du hast ein Rotlichtverstoß begangen, das ist nicht toll, beim nächsten mal gibts ne Strafe“ und hat den Pkw weiterziehen lassen ohne jeglicher Routinekontrolle gemacht zu haben…. (Es kam mir vor als ob die Polizisten angeln würden) Um ca 4 Uhr, im zweiten Polizeipräsidium angekommen, war mein erster Alkoholtest ungültig. Denn zweiten Test hab ich zunächst abgelehnt, änderte meine Meinung als mir vorgeschlagen wurde, zwangsweise ein Bluttest zu machen. Hab keinerlei Drogen genommen. Mich störte nur das der erste Test nicht so „aussagekräftig“ war wie er sein sollte und ich nochmal ran musste. Der zweite Test ergab genau 0,25 mg/l bzw 0,5 Promille. Aufgrund meine nachfrage, teilten mir die Beamten noch mit, das ich wegen der Missachtung des Schildes aufgehalten würde. Es gab keine „Gefahr im Verzug“, kein Zickzack fahren oder sonstigen Verdacht. Es handelt sich auch hierbei um mein erstes Vergehen seit 7 Jahren. (Von paar mal Falsch Parken und geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen Abgesehen) Nach dem zweiten Test habe ich die Schlüssel wieder bekommen, ging ca 30 Minuten zu Fuß zum wagen und fuhr anschließend Nachhause. Hab vor kurzem, 2 1/2 Monate später ein Bußgeldbescheid von 528,50€ (davon 25€ Gebühr), 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen.

    Meine Fragen:
    Können/dürfen die Beamte mir in dem Fall unter zwang ein Bluttest machen?
    Dürfen die Beamte bei einem Rotlichtverstoß so handeln oder ist es fahrlässig?
    Wenn der erste Test Ungültiger war, wie Verlässlich ist dann der Zweite ?
    Schon bei -2% Abweichung könnte der wert bei 0,49 Promille liegen (0,51 bei +2%) Welche Messabweichung hat so ein Alkoholmessgerät aus der Wache?
    Macht es Sinn, Einspruch einzulegen ?

    Wegen der vielen Rechtschreibfehler bitte ich um Verzeihung :)
    MfG Bob

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      12. Dezember 2016 um 9:22 Uhr

      Hallo Bob,
      es ist davon auszugehen, dass Sie bereits mit Verdacht auf Alkohol am Steuer angehalten wurden, da Sie das Schild nicht beachtet haben. Vielleicht haben die Beamten aber auch den Alkohol gerochen. Das ist aus der Distanz schwer zu beurteilen.
      Sie haben dem Test zugestimmt. Ein Bluttest auf Alkohol darf ohne Zustimmung nicht gemacht werden, außer es bestimmt eine akute Gefahr.
      Möchten Sie Einspruch einlegen, haben Sie zwei Wochen nach Erhalt des Bescheid s die Möglichkeit dazu. Wie Ihre Chancen stehen, erfahren Sie bei einem Anwalt. Denn wir bieten keine Rechtsberatung an.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  171. Illi Junker sagt:

    10. Dezember 2016 um 13:11 Uhr

    Keine andere Person und Pkw beteiligt

    Antworten

  172. BV sagt:

    13. Dezember 2016 um 13:38 Uhr

    Hallo,

    ich wurde letztens aufgehalten und hatte 0,6 promille.
    Ich hab vor 7 Jahren einen MPU Test machen müssen.
    Ich habe aber nach diesen 0,6 Promille keinen Bluttest gemacht bzw. es wurde keiner verlangt.

    Welche Strafe droht mir, obwohl kein Bluttest gemacht worden ist?

    Kann man, falls man eine MPU machen müsste, das anfechten, weil eben kein Bluttest gemacht wurde?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      19. Dezember 2016 um 9:31 Uhr

      Hallo BV,
      im § 24a 0,5 Promille-Grenze hießt es:

      Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

      Ist das der 2. Verstoß über der 0,5-Promille-Grenze ist mit einem Bußgeld von 1000 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot zu rechnen.
      Ein wiederholter Alkoholverstoß führt zur MPU.
      Haben Sie Fragen, wie Sie eine Anordnung zur MPU umgehen können, fragen Sie einen Anwalt. Denn wir bieten keine Rechtsberatung an.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  173. Peter L. sagt:

    15. Dezember 2016 um 19:01 Uhr

    Hallo, 0,69 promille. Unfall ( keine anderen beteiligt)auf Autobahn. Erstdelikt. Auto wurde abgeschleppt. ADAC plus zahlt da die Kosten für das Abschleppen bis 1,1 Promille oder ist das Fallabhänging?( habe im Netz gelesen das ADAC erst ab 1,1 nichts zahlt, jedoch nichts darüber gelesen was darunter ist)
    Ist in meinem Fall immer von einem Fahrverbot von 6 Monaten zu rechnen oder kann dieses auch geringer ausfallen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      19. Dezember 2016 um 9:09 Uhr

      Hallo Peter,

      diesbezüglich müssen Sie sich an den ADAC wenden und dort nachfragen. Ein Fahrverbot kann maximal drei Monate betragen. In Ihrem Fall ist allerdings der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  174. Stevens sagt:

    19. Dezember 2016 um 15:42 Uhr

    Meine Bekannte ist mit einem Promillewert von 1,61 in eine Kurve gerade aus gefahren. Sie fuhr auf einem Lärmschutzwall und kippte mit dem Fahrzeug seitlich wieder runter… Was sind die Konsequenzen
    ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      27. Dezember 2016 um 10:12 Uhr

      Hallo Stevens,
      eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sind möglich, wenn unter Alkoholeinfluss, der Straßenverkehr gefährdet wird. Zudem muss Sie mit Punkten in Flensburg und einer MPU rechnen. der Schaden ist ebenso zu begleichen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  175. Karlo sagt:

    30. Dezember 2016 um 22:09 Uhr

    Hallo Team.
    Ich habe auf einem Autobahnparkplatz übernachtet und vor dem Einschlafen so einiges an Alkohol konsumiert, bin vorher aber nicht gefahren. Die Polizei kam und sah mich schlafen und weckte mich mit dem Blasgerät- Ergebnis 1,8 Promille. Führerschein wurde einbehalten, obwohl ich ja gar nicht gefahren bin. Ist das gerechtfertigt? Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      2. Januar 2017 um 8:32 Uhr

      Hallo Karlo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  176. Sven sagt:

    11. Januar 2017 um 17:34 Uhr

    Hallo, wurde von der Polizei kontrolliert und musste blase. Ergebniss 0.6 Promille musste mt auf die wache und nochmal blasen dabei kamen 0.7 Promille heraus. Ist das ohne Blutabnahme rechtens
    Danke

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. Januar 2017 um 9:12 Uhr

      Hallo Sven,

      die Polizei ist dazu befugt, Sie zu weiteren Tests mit auf das Revier zu nehmen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie Alkohol konsumiert haben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  177. joe sagt:

    3. Februar 2017 um 19:34 Uhr

    Hallo, die Behörde sagt, dass sie ab 0,4 mg/l beim Ersttäter statt 500€ auch einfach 1000€ Geldstrafe festlegen dürfen (so geschehen). Kann das sein? Habe noch nirgends soetwas gelesen. Lohnt sich da ein Einspruch/Anwalt?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      9. Februar 2017 um 10:53 Uhr

      Hallo Joe,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  178. andreas sagt:

    14. Februar 2017 um 8:16 Uhr

    hallo, im Jahr 2009 mein Bruder Ukrainische Füherschein wegen 1,8 verloren, will jetz wieder sich am Steuer setzen. Was steht im vor und von was soll mann anfangen? Danke.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      16. Februar 2017 um 9:48 Uhr

      Hallo Andreas,

      sofern sich Ihre Frage auf die Situation in Deutschland bezieht, muss Ihr Bruder einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Hat er seinen ehemaligen Führerschein hierzulande verloren, ist eine MPU wahrscheinlich.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  179. andreas sagt:

    14. Februar 2017 um 9:45 Uhr

    Hallo. Nach der Umsiedlung 2008 nach Deutschland, habe 2009 mit 1,8pm Führerschein abgegeben, nich EU sondern aus der Ukraine, Ukrainische Führerschein. Wie könnte ich wieder am steuer setzen und was soll ich tun? Ist es möglich ohne MPU? Danke

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      16. Februar 2017 um 10:07 Uhr

      Hallo Andreas,

      ohne MPU können Sie den Führerschein frühestens nach 15 Jahren beantragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  180. Mex sagt:

    16. Februar 2017 um 3:46 Uhr

    Guten Morgen ihr lieben wurde im Jahr 2003 mit Cannabis auffällig am Steuer der Führerschein wurde mir entzogen hab ihn auch bis 2012 nicht gemacht und habe ihn durch die Mpu im Jahr 2013 wieder bekommen und jetzt am 04,02,17 wurde ich angehalten von der Polizei musste mit zum Arzt hatte ein Blutwert von 1,78 zählt das auch zur Wiederholung und mit was muss ich jetzt rechnen…
    Dankeschön vor raus

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      16. Februar 2017 um 10:00 Uhr

      Hallo,

      da der erste Verstoß bereits verjährt sein sollte, sollte der aktuelle erneut als erster Verstoß gelten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Mex sagt:

        16. Februar 2017 um 12:36 Uhr

        Hallo noch ma was kommt auf mich jetzt zu muss ich jetzt mein Führerschein neu beantragen Mpu Ohrinscrenning oder mit was muss ich rechnen?
        Weiß noch nicht was meine Strafe ist der Fall geht jetzt erst zur Stadtanwaldschsft.
        Soll ich auf denn end Beschluss warte oder was würden Sie mir Raten?!

        Antworten

        • bussgeldrechner.org sagt:

          23. Februar 2017 um 9:34 Uhr

          Hallo,

          es empfiehlt sich, erst einmal abzuwarten, welche Strafe festgelegt wird.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

          Antworten

  181. Mex sagt:

    16. Februar 2017 um 23:10 Uhr

    Wurde mit 1,78 Promille angehalten von der Polizei bin auch nicht in der Probezeit..
    Guten Abend ich hätte noch eine letzte Frage bitte wie ist das jetzt kriege ich mein Führerschein komplett abgenommen und muss dann ihn wieder ganz von vorn machen oder?
    Muss ich auch ne Mpu machen?
    Muss ich jetzt ein Abstinenz Nachweis abgeben wenn ja wann soll ich da mit anfangen weil ich habe auch noch kein Bescheid bekommen vom Gericht die sagten zu mir das das Paar Monate Dauern könnte..
    Was würden Sie mir vor schlagen da ich jetzt nicht weiß was ich machen soll..
    Wie hoch würde meine Geldstrafe anfallen??
    Danke schön schon mal das sie meiner Frage eine Antwort geben vielen Dank

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      23. Februar 2017 um 9:56 Uhr

      Hallo,

      bei diesem Promillewert wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Sie erhalten zudem drei Punkte in Flensburg. Die Anordnung zur MPU ist wahrscheinlich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  182. Marcel sagt:

    18. Februar 2017 um 1:00 Uhr

    Hallo hab mein Führerschein neu beantragt. Musste ihn 12 Monate abgeben wegen Parkplatz Unfall mit 1.5 Promille ( Probezeit) erste alkohol fährt. Hab viel zu bezahlen gehabt.
    Nun neu beantragt beim Amt würde mir null gesagt 132€ bezahlt seh Test Foto abgeben und warten. Jetzt meine Frage ist nun schon paar Wochen her und noch nichts gehört.
    Kann Mann beim Amt anrufen und fragen wie der Stand ist ?
    Und wie hoch ist die Chance keine mpu zu machen weil ja laut gesetz 1.6 Promille die Grenze eig ist. Hab auch schon viel gelesen wenn mpu gemacht werden soll kommt der Bescheid recht schnell
    Schonmal danke für die Antwort

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      23. Februar 2017 um 10:34 Uhr

      Hallo Marcel,

      Sie können selbstverständlich beim Amt nachhaken. Eine Anordnung zur MPU ist in Ihrem Fall jedoch recht wahrscheinlich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Marcel sagt:

        25. Februar 2017 um 13:04 Uhr

        Hallo danke für die Antwort. Aber warum ist sie so wahrscheinlich erstes vergehen und die 1.6 nicht nicht in Blut gehabt.
        Hab definitiv daraus gelernt.

        Antworten

  183. Meyer sagt:

    27. März 2017 um 17:28 Uhr

    Hallo,
    Ich hatte letztes Jahr einen Unfall mit dem Auto einer Freundin. 1,08 Promille beim Bluttest; Beifahrerin wurde leicht verletzt; Erstdelikt; über 21, keine Probezeit mehr. Habe einen Strafbefehl wegen Staßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. 3000€ Geldstrafe und 9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis.
    Droht mir bei Antrag auf die Austellung meines Führerscheins eine MPU? Habe von einer Sperrfristverkürzung von 2 Monaten gelesen, wenn es sich um einen Erstdelikt unter 1,6 handelt.
    Danke im Voraus für die Antwort.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. März 2017 um 9:42 Uhr

      Hallo Meyer,
      ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall. Wenden Sie sich daher für nähere Informationen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  184. Fabi sagt:

    27. März 2017 um 21:20 Uhr

    Guten tag, ich bin mit 1,3 Promille im Blut vor einer Schlägerei geflüchtet. Ich war vor 2 jahren schon bei einem aufbauseminar, da ich zu schnell gefahren bin. Was kommt auf mich zu?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. März 2017 um 10:24 Uhr

      Hallo Fabi,
      ab 1,1 Promille gilt jeder Fahrer als absolut fahruntüchtig.Nehmen Sie mit diesem Blutalkoholwert am Verkehr teil, machen Sie sich strafbar. Der Gesetzgeber sieht in einem solche Fall eine empfindliche Geldstrafe ggf. sogar eine Freiheitsstrafe vor. Zudem drohen ein Führerscheinentzug von 6 bis 9 Monaten, 3 Punkte in Flensburg und unter Umständen eine MPU.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

      • Fabi sagt:

        30. Juni 2017 um 11:52 Uhr

        Ich habe meine Strafe bekommen, 1900€ und 9 Monate keinen Führerschein. Falls es jemanden hilft…

        Antworten

  185. Marc sagt:

    30. März 2017 um 1:50 Uhr

    Hallo liebes Team vom Bussgeldrechner,

    ich habe mal eine Frage zum folgenden Fall. Ich habe seit 20 Jahren einen Führerschein und bin noch nie negativ oder mit groben Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung aufgefallen.
    Nach einem Fest mit wirklich sehr starken Alkoholkonsum, hab ich mich ins Auto gelegt und geschlafen. Das Auto ist dabei nicht einen Millimeter bewegt worden, bzw steckte auch mein Schlüssel nicht im Schloss.
    Ich bin am darauffolgenden Tag im Krankenhaus wieder aufgewacht. Wie sich im nachhinein heraus stellte, hatten mich Passanten schlafend im Auto gesehen und daraufhin vorsorglich den Rettungswagen und die Polizei verständigt. Wie gesagt hatte ich auch ordentlich getrunken und von dem ganzen Vorfall nichts mitbekommen.
    Um es kurz zu machen, ich mußte meinen Führerschein für ein Jahr abgeben.
    Es gab weder einen Prozess, noch bin ich Verurteilt worden oder in irgendeiner Weise in diesem Fall bestraft worden ( kein Bußgeld/ keine Punkte einfach gar nichts!!!!)
    Wie gesagt bin ich vorher auch noch nicht negativ im Straßenverkehr ( auch im Zusammenhang mit Alkoholkonsum ) aufgefallen.
    Irgendwie fühle ich mich leicht verarscht, dass ich nicht in meinem Auto betrunken schlafen darf. Das ist ja wohl die besser Wahl als betrunken mit dem Auto nach Hause zu fahren. Ich hoffe sowas ermutigt nicht Leute sich dann doch angetrunken ans Steuer zu setzen und den Heimweg anzutreten. Wie sieht das den auf Festivals oder Campingplätzen aus? Darf ich da meinen Rausch auch nicht mehr im Auto ausschlafen??
    Vielleicht könnt Ihr mir ja noch sagen was ich für Möglichkeiten habe? Ich finde die ganze Sache eh sehr unseriös und eine ziemliche Geldmacherei. Ich bin weder verurteilt noch vom Gesetzgeber bestraft worden und muss die gleiche Prozedur wie jemand der Verurteilt worden ist über mich ergehen lassen.

    Vielen Dank

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. März 2017 um 8:47 Uhr

      Hallo Marc,
      in der Regel ist es erlaubt, betrunken im Wagen zu schlafen. Allerdings sollte dabei weder der Schlüssel stecken, noch sollten Sie Ihr Schläfchen auf dem Fahrersitz machen. Denn unter Umständen kann es danach aussehen, als würden Sie den Wagen gleich starten, was als Fahrversuch gewertet werden kann. Um gegen den Führerscheinentzug vorzugehen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  186. Ferhat sagt:

    19. April 2017 um 21:17 Uhr

    wurde vor 5 Jahre in der probezeit angehalten musste aufbauseminar machen hatte 0.2 promille. Letze Woche wurde ich angehalten mit 1 promille keine ausfallerscheinigung Führerschein konnte ich behalten. Habe Bußgeld von 500 Euro bekommen. wohne in Bayern deshalb meine Frage könnte mir eine mpu drohen?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      27. April 2017 um 10:01 Uhr

      Hallo Ferhat,

      in Bayern werden MPUs häufig schon ab 1,1 Promille angeordnet. Wenn Sie diesen Promillewert im Blut hatten, kann es sein, dass Sie eine MPU absolvieren müssen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

      • Ferhat sagt:

        27. April 2017 um 16:52 Uhr

        hatte keine Blutprobe. War atemalkoholtester in der Polizei Station. Ich habe 4 Monate Zeit um es für einen Monat abzugeben. Wenn ich den wieder bekomme kann sich die Führerscheinstelle wieder melden oder denken Sie da kommt nichts.

        Antworten

        • bußgeldrechner.org sagt:

          4. Mai 2017 um 8:44 Uhr

          Hallo Ferhat,
          ob noch eine MPU droht, sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

          Antworten

  187. Peter sagt:

    20. April 2017 um 16:37 Uhr

    Hallo liebes Team, ich hatte 2001 eine Alkoholfahrt mit 1,45 Promille. Das ganze ohne FS. da ich 2012 wieder einen FS benötigte beantragte ich diesen wieder. Mir wurde eine MPU wegen Punkte auferlegt. Wegen Alkohol wurde ich nicht befragt. Nun wurde ich mit 0,6 Atemalkohol angehalten und ich muss zur Alkohol MPU. Das Bußgeld betrug 500.- Euro und einen Monat Fahrverbot. Das sagt ja eigentlich Erstverstoß aus. Warum dann die MPU nach so vielen Jahren ? Wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zwischen den Alkoholfahrten ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      27. April 2017 um 10:03 Uhr

      Hallo Peter,

      ja, Fahren ohne Fahrerlaubnis kann ein Grund für eine MPU sein.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  188. Kasim sagt:

    30. April 2017 um 15:11 Uhr

    Hallo,
    Wird nach einer fahrt mit 1.6 Promille immer eine MPU angeordnet?
    Erstes Alkohol vergehen!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. Mai 2017 um 9:31 Uhr

      Hallo Kasim,
      bei Alkohol am Steuer wird ab 1,6 Promille für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Regel eine MPU gefordert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  189. Nadine sagt:

    2. Mai 2017 um 2:06 Uhr

    Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher was auf mich zu kommt und es kam noch kein Bescheid von der Polizei.
    Und zwar, habe ich im Auto Alkohol getrunken, saß am Steuer, hatte aber nicht den Schlüssel stecken. Es kam die Polizei, musste pusten (2 Promille). Musste anschließend mit zur Wache, dort musste ich dann noch Blut abgeben, weil vermutet wird, das ich schon vorher getrunken habe und dann Auto gefahren bin, weil in kurze Zeit mein Wert bei 2 Promille war. Die Polizei hat mich noch auf meinen Hof fahren sehen. Ich habe denen direkt gesagt, das ich erst getrunken habe, als ich mit dem Auto stand und die Schlüssel gezogen habe.
    Ist bisschen kompliziert das ganze aber vielleicht können Sie mir ja weiter helfen. Vielen Dank

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      4. Mai 2017 um 10:28 Uhr

      Hallo Nadine,

      ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und/oder Strafrecht kann Ihnen weiterhelfen, sollten Sie Fragen zu Ihrem Fall haben.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  190. Petra sagt:

    7. Mai 2017 um 4:02 Uhr

    Heute morgen erkannte ich einen Unfallschaden an meinem Auto als ich Brötchen holen wollte. Ich rief die Polizei , um den Schaden zu melden. Die Polizei roch Alkohol und ich musste pusten. 1.07 Promille. Da das Auto noch warm war musste ich auch einen Bluttest machen.Hab freiwillig alles mitgemacht. Ersttäter. Man denkt, ich hätte den Scfaden verursacht. Was passiert mir? Bin noch nie verkehrs- oder zivilrechtlich in Erscheinung getreten .

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. Mai 2017 um 10:57 Uhr

      Hallo Peggy,
      welche Sanktionen drohen, hängt von den Ermittlungen der Polizei und den dadurch bestehenden Tatvorwürfen gegen Sie ab. Daher ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  191. Sorina sagt:

    8. Mai 2017 um 13:04 Uhr

    Hallo!
    Ich war auf dem Weg nach Hause und sehr müde. Bin dann kurz weg gewesen und habe einen Unfall verursacht. Bin gegen den Bordstein gefahren und habe ein anderes Auto hinten recht geschliffen und einen Schaden von ca 750€ bei ihm angerichtet! Hinzukommt das ich Stunden vorher Alkohol getrunken habe und beim Pusten 0,5 hatte. Der Bluttest ergab 0,33! Ich habe auch alles zugegeben und mitkooperiert!
    Ich bin Alleinerziehend und wegen den Kindern und meiner Arbeit auf den Führerschein sehr angewiesen!
    Was für eine Strafe kommt auf mich zu!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. Mai 2017 um 11:18 Uhr

      Hallo Sorina,
      für die Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss sieht der Bußgeldkatalog drei 3 Punkte vor. Darüber hinaus drohen, abhängig von den Umständen, die Entziehung des Führerscheins sowei eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Aus diesem Grund sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  192. Gustav sagt:

    11. Mai 2017 um 20:20 Uhr

    ich bin vor der Ostern Nacht in eine Kontrolle gekommen und hatte 0,86 Promille Alkohol. Wie ich auch hier lesen kann, bekomme ich 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe und zwei Punkte. Aber ich habe nicht den Brief noch nicht erhalten, wie lange muss ich warten?

    Danke

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      18. Mai 2017 um 9:41 Uhr

      Hallo Gustav,
      ein Bußgeldbescheid sollte in der Regel innerhalb von drei Monaten bei Ihnen eingehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  193. Andy sagt:

    16. Mai 2017 um 10:12 Uhr

    Habe eine problem bin mit 1.3 Promille angehalten worden nix passiert erste mal betrunken auto gefahren was wird auf mich zu kommen

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      18. Mai 2017 um 9:16 Uhr

      Hallo Andy,
      ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall werden die Sanktionen von einem Gericht bestimmt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  194. pia sagt:

    3. Juni 2017 um 14:01 Uhr

    Ich hatte einen Unfall, alkoholisiert mit 0.99 Promille und das zum zweiten mal ..hatte vor 2 Jahren alkoholisiert schon einen Unfall. Womit habe ich jetzt zu rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. Juni 2017 um 9:02 Uhr

      Hallo Pia,

      die Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat. Diese führt zum Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkten in Flensburg und einer Freiheits- oder Geldstrafe.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  195. Karina A. sagt:

    6. Juni 2017 um 18:21 Uhr

    Hallo,meinem Mann wurde 2004 der Führerschein wegen Alkohol entzogen.2013 hat er den Führerschein nach erfolgreicher Mpu wieder bekommen.Vor ein paar Tagen wurder er aber mit 0,8 Atemalkohol aufgehalten.Womit muss man rechnen? Wieder Mpu?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. Juni 2017 um 8:41 Uhr

      Hallo Karina,

      bestehen begründete Zweifel an der Fahreignung Ihres Mannes, kann die Führerscheinstelle erneut eine MPU anordnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  196. George sagt:

    3. Juli 2017 um 23:13 Uhr

    Hallo

    Wurde von der Polizei angehalten (PKW), Alkoholtest ergab 0, 55 mg/l x 2= 1, 1 Promille.

    Ich bin vorher nie in der Hinsicht aufgefallen, habe mein Führerschein seit 2003, keine Punkte.

    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    Habe bereits ein Anwalt eingeschaltet (Verkehrrecht).

    Gruss

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      10. Juli 2017 um 8:55 Uhr

      Hallo George,

      dies lässt sich nicht genau voraussagen. Ihr Anwalt wird Sie dahingehend beraten können.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  197. Curt-A. sagt:

    18. Juli 2017 um 13:34 Uhr

    Guten Mittag,

    Ich wurde gestern Abend mit 1,8 Promille (Ersttäter) auf dem Rad erwischt.
    Ist es sinnvoll bereits jetzt mit Screenings zu einer absoluten Abstinenz zu beginnen und Vorbereitungskurse zu besuchen? Ich habe natürlich meinen Fehler eingesehen, nur würde ich gerne aus karrierebedingten Gründen einen Zeitraum ohne PKW-Führerschein vermeiden. Besteht diesbezüglich eine realistische Chance?

    Vielen Dank und einen schönen Tag noch

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      24. Juli 2017 um 8:49 Uhr

      Hallo Curt,

      es empfiehlt sich, so früh wie möglich mit der Abstinenz zu beginnen. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  198. Burak sagt:

    31. Juli 2017 um 8:54 Uhr

    Hallo!
    Was bedeutet Füherschein Abzug nach Klassen? Ich habe im Internet gelesen,
    Zitat
    „Eine Möglichkeit zum Aufatmen gibt es dennoch: Anders als beim Fahrverbot ist der Führerscheinentzug immer nur klassenweise. Wem der Führerschein für das Auto entzogen wurde, der kann – sofern die entsprechende Fahrprüfung abgelegt wurde – also noch mit Motorrad, Mofa, LKW und anderen Fahrzeugen weiter unterwegs sein. „Fahrschule-123.de“
    Heist das Dass Ich Führerschein Kl.3 verliere aber mit 2 Kl. kann Ich bei der Arbeit LKW fahren?Ich bin als Kraft Fahrer beschäftigt.

    MfG
    Bugi

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      7. August 2017 um 8:13 Uhr

      Hallo Burak,

      ein Fahrverbot kann auf eine bestimmte Führerscheinklasse begrenzt werden. Der Fahrerlaubnisentzug gilt hingegen für alle Klassen.

      – Die Redaktion

      Antworten

  199. Jan sagt:

    16. August 2017 um 17:12 Uhr

    Ich habe mit einem Blutalkoholwert von 0,56 einen Unfall gebaut. Bin in eine Leitplanke mit Schild gerutscht! Habe eine Strafe von 2200€ bekommen + Schold und Leitplanke! Ich habe ein Fahrverbot von 12 Monaten bekommen…muss ich beim neu beantragen mit einer MPU rechnen? (Ist mein erster Vorfall in 15 Jahren)

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      28. August 2017 um 10:26 Uhr

      Hallo Jan,

      die Anordnung einer MPU obliegt im Einzelfall der zuständigen Führerscheinstelle. Zwar kommt es hierzu meist erst ab einem Promillewert von 1,1, jedoch kann ein damit einhergehender Unfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt die MPU-Auflage begründen. Pauschal bestimmen lässt sich dies mithin nicht.

      – Die Redaktion

      Antworten

  200. Maik sagt:

    23. August 2017 um 5:41 Uhr

    Hallo,
    Ich bin letztes Jahr mitte November, angehalten worden mit thc im Blut…
    Ich bin bereits in der Verlängerung der Probezeit die vorraussichtlich am 5.juni 2018 endet (wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21,5kmh). Ich habe darauhin direkt mit den abstienens nachweisen angefangen und diese im Straßenverkehrsamt vorgelegt als ich den Brief der strafe erhalten habe (1 monat Fahrverbot und ca550€ geld strafe). Die abstienens nachweisen führe ich immer noch und ich sollte warten bis ich sie straffe vom Straßenverkehrsamt bekomme. Allerdings bin ich im Februar dieses Jahr zusätzlich noch mit händy am Steuer erwischt worden und habe eine geld strafe bekommen auch direkt ende Februar. Nun warte ich seit dem letzten Brief den ich erhalten habe schon 6 Monate. Wie lange muss ich den noch warten. Ich traue mich nicht dort an zu rufen in der Hoffnung sie hätten es vergessen oder verlegt.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      28. August 2017 um 11:35 Uhr

      Hallo Maik,

      eine MPU mit damit einhergehendem Abstinenznachweis ist oftmals nur bei Entzug der Fahrerlaubnis und dem darauffolgenden Antrag auf Wiedererteilung zu erbringen.

      Wurden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt, handelt es sich hierbei um einen B-Verstoß. Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren regelmäßig nach 3 Monaten. Diese Frist kann einmalig unterbrochen werden, sodass die Verjährung nach 6 Monaten spätestens in der Regel eintritt.

      Warten Sie ab, ob noch ein Bußgeldbescheid wegen des Handyverstoßes ergeht. Gegen diesen können Sie dann auch Einspruch erheben. Ob dies erfolgversprechend ist, kann Ihnen ein Anwalt erläutern.

      – Die Redaktion

      Antworten

  201. Mandy B. sagt:

    6. September 2017 um 19:31 Uhr

    Mir wurde einmal der Führerschein vor ca. 11 Jahren, wegen Trunkenheit abgenommen. Nun ergab das Pusten einen Wert von 0,9 Promille, nach genau einer Stunde war der Blutalkohol 1,53 Promille. Kann das denn sein und mit welcher Strafe habe ich zu rechnen.
    Vielen Dank im voraus.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      11. September 2017 um 8:19 Uhr

      Hallo Mandy,

      die möglichen Sanktionen werden im Text erläutert. Bedenken Sie allerdings, dass es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  202. Adriano B. sagt:

    14. September 2017 um 12:38 Uhr

    Hallo,

    Ich habe 5 Punkte und bekomme in den nächsten 1-2 Wochen 3 Punkte.
    In der Zeit, in der mein Führerschein entzogen wird, kommt es zu einer Tillgung einer meiner Punkte, sodass ich mit erhalt des Führerschein (ablauf der Strafe) 7Punkte habe.
    Ist das richtig?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      18. September 2017 um 9:18 Uhr

      Hallo Adriano,

      leider können wir darauf nicht Antworten, da wir nicht wissen wann und wofür Sie die Punkte erhalten haben. Haben Sie 8 Punkte in Flensburg erreicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  203. Anton sagt:

    20. September 2017 um 15:42 Uhr

    Hallo und einen guten Tag

    Können Sie mir sagen was auf mich zukommt
    Alkoholfahrt mit Flucht , kein Fremdschaden (Mit Motorrad weggerutscht )Blutwert : 0,96 Promille
    vielen Dank
    mfg

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. Oktober 2017 um 8:29 Uhr

      Hallo Anton,
      bei Alkohol am Steuer mit einem Promillewert von unter 1,0 sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  204. Christopher W sagt:

    22. September 2017 um 21:01 Uhr

    Hallo,
    ich habe mich leider, mit 1,6 Promille, stand athemalkohol, ans Steuer gesetzt und einen leichten Auffahrunfall gebaut.
    Mir wie auch den beiden im vorderen Fahrzeug geht es gut.
    Meine Frage:
    Wie lange werde ich meinen Führerschein verlieren und wie hoch wird die Geldstrafe ausfallen? Einem bluttest habe ich zugestimmt, ist der eigentlich Aussagekräftiger und kann der sich ggf. noch nach oben oder unten bewegen, was ist wahrscheinlicher?

    Vielen Dank

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. Oktober 2017 um 9:07 Uhr

      Hallo Christopher,
      Blut- und Atemalkohol können grundsätzlich voneinander abweichen. In welcher Richtung dies der Fall ist, hängt von verschiedensten Faktoren ab. Wie lange der Führerscheinentzug andauert und wie hoch die Geldstrafe ausfällt, legt ein Gericht fest. Eine Einschätzung ist daher nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  205. Uwe sagt:

    23. September 2017 um 13:41 Uhr

    Mir wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt,weil ich,angeblich einen Lackschaden an einem anderen Fahrzeug begangen haben sol,dessen ist es aber nicht,
    Die Beamten kamen zu mir nach hause,und ich hatte. Zuhause 1 Flasche Bier getrunken,das roch man,und liess mich pusten.aak 0,09 ist die. Beschlagnahme rechtens?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. Oktober 2017 um 9:11 Uhr

      Hallo Uwe,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  206. marco sagt:

    15. Oktober 2017 um 15:32 Uhr

    hallo,
    wurde gestern mit 1,36 promille angehlten ohne auffällige fahrweise. beim pusten kam dann eine promillewert von 1,36 raus.
    womit muss ich rechnen?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      6. November 2017 um 11:08 Uhr

      Hallo marco,

      Sie müssen sich auf 3 Punkte, ein hohes Bußgeld und eventuell auch ein Fahrverbot einstellen. Wie genau Ihre Strafe ausfallen wird, kann pauschal nicht beantwortet werden, das ist stets Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  207. Germanus sagt:

    23. Oktober 2017 um 20:58 Uhr

    Hallo habe meinen fs nach bestandener mpu wieder bekommen vor 8 Monaten wegen alk (2.18). Jetzt haben sie mich wieder angehalten hatte 1,0 promille Atem. Was kommt jetzt auf mich zu ?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      10. November 2017 um 12:18 Uhr

      Hallo Germanus,

      die Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab. Die Wiederholung wirkt sich aber grundsätzlich verschärfend auf das Urteil aus.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  208. Kevin sagt:

    29. Oktober 2017 um 8:43 Uhr

    Hallo erst mal es ist mir auch etwas peinlich aber ich weiß nicht an wenn ich mich wenden kann bin 22jahre alt längst aus der Probezeit keine Vorstrafen oder sonstiges bin auch meinen Führerschein angewiesen (Arbeit). Ich wurde wegen Alkohol am Steuer angehalten Nachts. Habe ganz normal meine Papiere abgegeben darauf hin sagte der Polizist bitte steigen sie mal aus wir möchte eine Kontrolle durch führen. Ich lehnte diese Kontrolle ab darauf hin wurde ich ins Revier gefahren ein Arzt wurde bestellt, mir wurde Blut entnommen und man teilte mir den Wert nicht mit. Darauf hin wurde ich auf Angaben zu meine Persönlichkeit befragt und am Ende sollte ich etwas unterschreiben. Ich wollte es nicht unterscheiden da mir die Beamten keine Fragen antworteten und ich nicht etwas voreilig unterschreiben wollte. Ich wurde entlassen und dürfte mein Auto nach später wieder holen in Begleitung. Da es mein erster vergehen war wüsste ich nicht wie ich mich verhalten sollte. Nun meine Frage lohnt es sich einen Anwalt ein zu schalten.? Ganze würde wieder rum kosten (bin Azubi). Welche straffe muss ich mich nun ein stellen.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      13. November 2017 um 8:42 Uhr

      Hallo Kevin,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  209. Robert sagt:

    5. November 2017 um 20:25 Uhr

    Hallo zusammen ich habe folgende Frage.
    Es geht darum ich hatte am Dienstag ein Verkehrsunfall mit meiner Frau war im 5 Monat von meiner Probezeit. War mit meiner Frau Abends noch ein bier trinken und wollten nach einem etwas längeren Spaziergang nach Hause fahren. Bis das Auto mir in einer Linkskurve das Heck ausgebrochen ist und dann von einem bordstein aus in den Graben gefahren ist.
    Habe ohne zu diskutieren einen alkoholtest gemacht der 0.38 aufgewiesen hat und meine Frau ist mit Prellungen ins Krankenhaus gekommen Frage ist bekomme ich meinen Führerschein wieder und was kommt jetzt auf mich zu. Da ich auf meinen Führerschein angewiesen bin wegen Arbeit.
    Vielen vielen dank wenn mir einer was sagen könnte weil ich werd so langsam verrückt.

    Danke

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      13. November 2017 um 11:00 Uhr

      Hallo Robert,

      in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Normalerweise werden dann ein Bußgeld von 250€ und ein Punkt in Flensburg fällig. Wird jedoch der Verkehr gefährdet, wird das ab 0,3 Promille in der Regel mit drei Punkten und Entziehung des Führerscheins, einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  210. Nina sagt:

    15. November 2017 um 19:27 Uhr

    Hallo,
    mein Mann (41 Jahre) ist im Jahre 2010 mit 1,67 Promille auf dem Rad angehalten worden. Führerschein hatte er behalten musste aber MPU absolvieren. Im Jahr 2011 ist er mit 0,8 Promille in eine Verkehrskontrolle gekommen…. 1000 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot.
    Am 1. November diesen Jahres hat er mit 1,5 Promille einen Auffahrunfall verursacht,
    Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      20. November 2017 um 8:16 Uhr

      Hallo Nina,

      da es sich um eine Straftat handelt, ist von einer Geld- oder Freiheitsstrafe auszugehen. Zudem scheint der Entzug der Fahrerlaubnis wahrscheinlich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  211. Przemyslaw sagt:

    16. Dezember 2017 um 10:37 Uhr

    Hallo,ich hatte 1,2 Promille Blutalkoholkonzentration , dann Staatsanwalt. Staatsanwalt hat 7 Monaten Führerscheinentzug , 3 Punkten in Flensburg,Geldbuße 1100Euro geschrieben. Ich habe Polnische Fuhrerschein.
    Im 20 Merz ist ende, aber MPU ich muss auch machen???

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      2. Januar 2018 um 10:39 Uhr

      Hallo Przemyslaw,

      die Aufforderung zur MPU wird bei Wiederbeantragung des Führerscheins erteilt. Meist erfolgt diese aber erst ab 1,6 Promille.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  212. Markus sagt:

    16. Dezember 2017 um 23:38 Uhr

    Guten Abend
    Ich habe einen unfall mit einem Anhänger in parkplatz unter dem Einfluss von Alkohol beschädigt 1,47 Promille.
    Ich habe einen Führerschein von 3 Monaten.
    Vas kann mich erwarten?

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      2. Januar 2018 um 10:46 Uhr

      Hallo Markus,

      beraten Sie sich mit einem Anwalt. Ohne Akteneinsicht ist der Fall nicht zu beurteilen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  213. Bastian M. sagt:

    31. Dezember 2017 um 13:57 Uhr

    Hallo liebes Team

    Ich Arschloch bin mit 2,1 Promille Atemalkohol berechtigterweise erwischt wurden, außerdem soll ich eine Poler gestriffen haben, das habe ich natürlich nicht gemerkt, vor 9 Jahren wurde ich mal mit 0,8 erwischt und musst den Führferschein 1 Monat abgeben, mit was für einer verdienten Strafe habe ich jetzt zu rechten….lg Bastian

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      2. Januar 2018 um 14:10 Uhr

      Hallo Bastian M.,

      bei mehr als 1,7 Promille kommt es meist zur Anordnung einer MPU.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  214. Manni H. sagt:

    7. Januar 2018 um 20:26 Uhr

    Hab eine Frage für meinen Schwiegervater.

    Er ist 61 Jahre
    0 Alkoholvergehen im Vorfeld

    Vorfall
    2 Promille bei Blutentnahme
    wenige Tage her.
    Wohnort Baden Württemberg

    Ihm fuhren andere Personen hinterher wegen unsicherer Fahrweise und riefen die Polizei.
    Es dauerte ca 15 bis 30 Minuten zum eintreffen der Polizei und er war mittlerweile in seiner Werkstatt beim trinken.

    Kann er der MPU entgehen, weil er nicht fahrend erwischt wurde, es 15 bis 30 Minuten dauerte, bis er aufgegriffen wurde und er dabei getrunken hatte?
    Er muss also weniger bei der Fahrt gehabt haben.

    Weitere Fragen
    Punkte?
    Führerschein Entzugsdauer?
    MPÜ auf den Einzelfall?

    Positive, ab jetzt trinkt er garnicht mehr.
    MPU Problem wäre auch eine sehr starke Legasthenie von Ihm.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      8. Januar 2018 um 9:24 Uhr

      Hallo Manni,

      da es Zeugen gibt, die Ihren Schwiegervater unter dem Einfluss von Alkohol beim Autofahren gesehen haben, ist von einer MPU auszugehen. Die weiteren Sanktionen werden Abhängig vom Einzelfall festgesetzt, es ist aber mit drei Punkten in Flensburg zu rechnen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  215. Ali sagt:

    29. Januar 2018 um 2:20 Uhr

    Hallo , wurde von Zeugen beim Schlangenlinie fahren beobachtet und bis vor die Haustür verfolgt. Als ich daheim angekommen bin, hat es 10 Minuten später geklingelt. Polizei war da, wurde wegen Verdacht auf Trunkenheit am Steuer mit auf’s Revier genommen. Habe keine Aussage gemacht..mir wurde Blut und Führerschein abgenommen. 3 Wochen später war das Ergebnis da , 1,87 Promille! Bin leider noch in der Probezeit. Wie könnte den bei Verurteilung die Strafe aussehen? Vor fünf Jahren, im Alter von 20 hatte ich mal eine Anzeige wegen fahren ohne Führerschein. Hat dieser Fall Einfluss auf die aktuelle Situation ? Danke!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      12. Februar 2018 um 8:55 Uhr

      Hallo Ali,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen fachkundigen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  216. Susi sagt:

    5. Februar 2018 um 13:48 Uhr

    Hallo, mein Sohn * 21 wurde das 2. Mal mit Alkohol am Steuer angehalten. Das 1. Mal in der Probezeit vor ca. 3 Jahren ; Ergebnis 1 Monat Fahrverbot , Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit und Bußgeld.
    So nun ist die Probezeit vorbei, jetzt waren es 1,0 %o . Mit welchem Fahrverbot muss er rechnen, 2 oder 3 Monate ? Kann man das Fahrverbot durch eine Maßnahme verringern z.B. durch ein Aufbauseminar ?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      12. Februar 2018 um 10:20 Uhr

      Hallo Susi,
      der Bußgeldkatalog sieht für den 2. Alkoholverstoß eine 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot vor. Eine Reduzierung des Fahrverbots ist bei einem solchen Verstoß in der Regel nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  217. Christian sagt:

    12. Februar 2018 um 15:33 Uhr

    Hallo ich hatte am Freitag ein Unfall.
    Bin von der Straße abgekommen Auto hat sich überschlagen. Bei mir wurde 0,6 gemessen musste mit auf des Revier.
    Ich hatte 2 Stunden vorher Wodka und Bier getrunken.
    Mir wurde 2 mal Blut abgenommen.
    Führerschein musste ich auch da lassen bekomme ich in 2 Wochen wieder.
    Was kommt da auf mich zu mein Auto ist total schaden bmw e 46 325i
    Dann war die Feuerwehr noch da ADAC hat mein Auto abgeschleppt.
    Welche Summe ergibt sich bei der Blut Abnahme rechnen die das zurück ????

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    Antworten

    • Christian sagt:

      12. Februar 2018 um 15:34 Uhr

      Pa./ noch nie was gehabt wegen Alkohol oder Drogen am Steuer bin 34 unfallfrei seit 16 Jahren.

      Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      19. Februar 2018 um 8:48 Uhr

      Hallo Christian,

      leider können wir die Summe nicht einschätzen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  218. Laeng85 sagt:

    28. April 2018 um 11:42 Uhr

    Hallo,
    ich würde gestern mit verwertlichen 0,64 Promille Alkohol kontrolliert.
    Normal ja beim Erstverstoß 2 Punkte, 500Euro, 1 Monat Fahrverbot.
    Jetzt meine Frage: Ich hab 2008 eine Ordnungswidrigkeit wegen fahrens unter Drogeneinfluss bekommen. Damals 500Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
    Ist das jetzt nach 10 jahren noch relevant gegenüber dem jetztigen Verstoß?
    Zählt mein jetziger als 2. Verstoß oder nicht?

    Gruß

    Antworten

    • Bußgeldrechner.org sagt:

      8. Mai 2018 um 15:16 Uhr

      Hallo Laeng85,

      inwieweit die erste Fahrt bereits verjährt ist, kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  219. Lisa sagt:

    4. Juni 2018 um 10:16 Uhr

    Hallo zusammen,
    ich wurde gestern Positiv auf Alkohol getestet. Hatte vorher noch nie was gehabt
    bin 30 Jahre und lange aus der Probezeit raus.

    Der Wert betrug 0,44 mg/l der Polizist meinte das sind 0,88 Promille.
    Stimmt das so? Blut wurde nicht abgenommen.

    Das bedeutet Laut der Tabelle:
    Erstverstoß 2 Punkte, 500Euro, 1 Monat Fahrverbot.

    Der Polizist meinte aber das sich die Gesätze seit März 2018 geändert haben und eine MPU dazu kommt! stimmt das so mit der MPU.
    Mach mir die ganze Zeit richtige sorgen was auf mich zukommt.

    MfG an das Team
    Lisa

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      4. Juni 2018 um 10:55 Uhr

      Hallo Lisa,

      im Regelfall werden 25 mg/l juristisch wie 0,5 Promille gewertet. Genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorher sagen. Gerade das Verhängen einer MPU ist von der bearbeitenden Behörde abhängig. Denn diese kann immer dann angeordnet werden, wenn die Fahrtüchtigkeit einer Person in Frage gestellt werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

      Antworten

  220. VC sagt:

    22. Juni 2018 um 23:51 Uhr

    Guten Abend zusammen

    Mit 1,47 Promille würde ich angehalten.normale
    Routine Kontrolle was kommt auf mich zu?wohne in Baden Württemberg.erste alkohlfahrt war im 2005 ist noch verwertbar?0,58 Promille Ordnungswidrigkeit damals.
    Bedanke ich mich schonmal im voraus.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      2. Juli 2018 um 11:42 Uhr

      Hallo,
      bei einem Promillewert von mehr als 1,09 Promille handelt es sich um eine Straftat. Die Sanktionen legt in diesem Fall ein Gericht fest.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  221. Jürgen K sagt:

    20. Oktober 2018 um 21:45 Uhr

    Hallo!
    Wurde mit 0,64 und halbe Stunde später mit 0,58 Promille dazu 160 ng/ml
    Bromazepam getestet. Strafe,3600 Euro plus 15 Monate Sperre (bis 10.Jan 2020)
    Meine Frage,muss ich zur MPU und wenn Ja,ab wann darf ich frühestens und wie verhält es sich mit Abstinenzkontrolle.Ab wann müsste ich beginnen?
    Hatte noch nie in fast 35 Jahren mit Polizei zu tun
    War 2 Wochen zur Entgiftung und gehe Freiwillig zur Langzeittherapie
    ab Mitte Jan bis Ende April….

    Vielen dank im voraus!!!

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      22. Oktober 2018 um 9:45 Uhr

      Hallo Jürgen,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Fahererlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  222. Nur sagt:

    14. März 2019 um 16:08 Uhr

    Guten Tag,
    ich habe folgende Fragen:
    – muss ich den Beginn der Abstinenznachweise dem STVA mitteilen?
    – Kann ich in der Sperrzeit Abstinenznachweise erbringen?
    – Wo kann ich die Abstinenznachweise erbringen?
    – muss ich Urinproben abgeben oder geht auch Haarscreening?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      21. März 2019 um 14:45 Uhr

      Hallo Nur,
      wenden Sie sich mit Ihrem ANliegen an das STVA.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  223. Eddy sagt:

    7. April 2019 um 9:38 Uhr

    Guten Tag die Damen und Herren, meine Frage wie Lage werden die Akten bei der Führerscheinstelle aufbewahrt??
    Mit netten Gruß Eddy

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. April 2019 um 7:54 Uhr

      Hallo Eddy,
      dazu liegen uns keine Informationen vor. Wenden Sie sich daher direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  224. Marco sagt:

    26. April 2019 um 20:11 Uhr

    Hallo, ich habe ein Problem,

    Habe einen BAK von 1,26 promille gehabt und wurde mit dem Auto erwischt.

    Hab seit 1,5 Jahre meinen Führerschein, also noch probezeit.

    Richter entschied 1.200€ Geldstrafe und 9 Monate Sperre.

    Jetzt meine Frage:

    Muss ich mir auf eine mpu vorbereiten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      30. April 2019 um 9:27 Uhr

      Hallo Marco,
      gesetzlich vorgeschrieben ist eine MPU am 1,6 Promille. Allerdings kann eine MPU bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung auch früher angeordnet werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  225. Dogan sagt:

    7. Mai 2019 um 21:10 Uhr

    Hallo Bin ich mit 1,4 Promille erwischt wurde das es bei erste Mal von 20 Jahre Führerschein was würde passieren

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      29. Mai 2019 um 11:40 Uhr

      Hallo Dogan,
      ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Ein Gericht bestimmt somit die Sanktionen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  226. Steffi sagt:

    30. Juni 2019 um 7:09 Uhr

    Hallo mir wird Unfallflucht unter Alkoholeinfluss vorgeworfen. Soll ein parkendes Auto gestreift haben, dies habe ich nicht gemerkt. AAK ergab 0,6 Promille . BAK steht noch aus. Mit was muss ich rechnen?

    Antworten

  227. Manu sagt:

    16. Juli 2019 um 16:06 Uhr

    Hallo an das Experten – Team und bitte um eine Einschätzung für folgendes Problem :
    Mein Sohn ( 23 ) , keine Probezeit, keine Vorgeschichte, hat beim Rückwärtsfahren 2 parkende PKW beschädigt , Führerschein wurde einbehalten, Blut-Test Ergebnis heute bekommen 0,57, was werden die Konsequenzen sein ?

    Danke

    Antworten

  228. Jasmin sagt:

    22. Juli 2019 um 22:19 Uhr

    Hallo,
    Hier meine Frage, ich wurde mit 1,8 Promille beim E-Scooter fahren erwischt. Ich hatte keine ausfallerscheinungen. Ich finde hier nur Informationen zu Auto und Fahrrad, worauf sollte ich mich einstellen?

    Danke schon mal im voraus.

    Antworten

  229. torsten sagt:

    27. Juli 2019 um 12:25 Uhr

    Hallo,mir wurde am 15.06.19. mit 1,59 mg. Blutalkohol der Führerschein eingezogen. Meine letzte Trunkenheitsfahrt war mit 2,07mg.im Jahr 2003. Meine Frage,gelte ich als Wiederholungstäter und muß ich eine MPU machen?
    Danke!

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      2. August 2019 um 15:50 Uhr

      Hallo Torsten,

      eine MPU droht in jedem Fall ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. In gewissen Fällen kann die MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Werten gefordert werden. Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn eine Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER besteht.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

      Antworten

  230. Angelo sagt:

    30. März 2020 um 2:30 Uhr

    Hallo,
    Meine Frau war nach einem heftigen Streit mit ihrer Freundin aus ihrem Haus rausgeschmissen worden, dazu noch mit unserem Kind (6)! Es war nachts und kalt und sie hatte keine Andere Wahl (da ihr Handy aus war) als betrunken über Dörfer nach Hause zu fahren. Sie wurde aufgrund einer Routinekontrolle angehalten und musste pusten – 1,1 Atemalkohol. Auf dem Polizeirevier musste sie mehrere Gleichgewichtsübungen machen und Blut abgeben.. wir warten schon seit 2 Wochen auf die Ergebnisse!
    Wird das dem Jugendamt gemeldet?
    Welche Strafe kommt auf sie zu?
    Muss sie eine MPU machen?

    Vielen Dank im Voraus

    Antworten

  231. Petru sagt:

    24. Juni 2020 um 11:06 Uhr

    Hallo am 20 06 2020 gegen 00:00 Ich wurde von einer betrunkenen Polizei angehalten und ich habe das Alkoholtestgerät eingeblasen und der jeweilige Polizist wollte mir nicht zeigen, wie viel Alkohol ich habe. Dann legte er mir Handschellen an, brachte mich zur Station, nahm Blutproben, nahm alles, was ich in meinen Taschen hatte, Telefon, Geld, Brieftasche und brachte mich ins Gefängnis, bis er mich am Morgen verhörte und meinen Führerschein ohne zurückhielt Um zu wissen, wie viel Alkohol ich hatte, ist mein Führerschein rumänisch. Haben sie das Recht, es mir vorzuenthalten? Ich sagte nichts, wie lange er suspendierte, was für eine Geldstrafe er mir gab.

    Antworten

  232. René sagt:

    5. Oktober 2020 um 21:40 Uhr

    Hallo habe mit einem Atemalkohol von 0,27 eine Fußgänger Ampel umgefahren
    Die Polizei hatte mich mit auf die Wache
    Genommen um Blutalkoholwert zu bestimmen der wiederum nach ca. 4 std.erfolgte. Womit habe ich zu Rechnen und was zahlt meine Versicherung?Fahrzeug Totalschaden Vollkasko bestand. Führerschein jetzt 7 Wochen weg wird die Zeit angerechnet?
    Vielen Dank.

    Antworten

  233. Rainer sagt:

    16. Oktober 2020 um 16:21 Uhr

    Hallo , ich wurde vor 3 Jahren alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt. ( 1,6 Promille) ,Führerschein wurde nicht eingezogen aber eine MPU angeordnet welche ich bestanden habe.
    Nun bin ich erneut aufgefallen ( Verkehrskontrolle 0,6 Promille mit dem Auto) Was könnte auf mich zukommen , 3 Monate Fahrverbot und 1000 Euro Geldstrafe erwarte ich. Könnte eine erneute MPU drohen ?

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  234. Tim sagt:

    27. August 2021 um 13:38 Uhr

    Hallo ich 21 Jahre alt in der verlängerten probezeit die Ende 2022 vorbei gewesen wäre habe mich dummerweise unter alkoeinfluss ans Steuer gesetzt und habe mit 3 weiteren Insassen einen Unfall gebaut wir sind gehen einen Baum geknallt. Ich hatte 1,38 promille im Blut und jetzt wollte ich einfach mal fragen was auf mich zukommt wie teuer sowas ca wird damit ich den Führerschein wieder bekomme? 3 Monate ist es jetzt her als der unfall war mir wurde sofort an der unfall Stelle der Führerschein entzogen LG. Tim

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  235. B.N sagt:

    23. September 2021 um 15:53 Uhr

    Hallo, wurde unter Drogen beim Fahren erwischt. MPU wurde angeordnet. 1 jahr später mit Alkohol auf dem E Roller beim Pusten 0,41 und an einem anderen Gerät im Revier 0,83 wahrscheinlich Alkoholwert im Blut. Jetzt meine Frage wird ne absinentz für Alkohol auch angeordnet oder wird die wegen Dorgen die zum entzug vom Führerschein geführt hat angeordnet ??

    Was passiert bei 2 5 Promille?

    2,0 bis 3 Promille: Starke Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen treten auf. Es kommt zu Verwirrtheit und Erbrechen. Das Reaktionsvermögen ist stark herabgesetzt. Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen treten auf.

    Was passiert bei 2 Promille?

    zwei Promille wird das Betäubungsstadium erreicht. Störungen des Gedächtnisses und der Orientierung treten auf. Bei über drei Promille Blutalkoholgehalt beginnt die schwere, akute Alkoholvergiftung, die im schlimmsten Fall zum Tod durch Atemstillstand führen kann.

    Wie lange kann man den Führerschein verlieren?

    Das Wichtigste in Kürze. Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt für mindestens sechs Monate und kann bis zu fünf Jahre andauern. In besonders schweren Fällen ist auch ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Dazu muss die Maximalfrist nach Ablauf begründet verlängert werden.

    Wie lange ist der Führerschein weg wenn man 1 7 Promille hat?

    Drei Punkte in Flensburg. Fahrverbot und Führerscheinentzug: Bei einem Promillewert von 1,7 darf der Fahrer meistens zwischen sechs Monaten und fünf Jahren kein Auto fahren. In besonders schweren Fällen kann der Führerschein zudem auch lebenslang entzogen werden.

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