Wie lange dauert es bis die steuererklärung bearbeitet wird

Die Finanzämter können regelmäßig erst Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr beginnen. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten nahezu 95 % aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Innerhalb von fünf Monaten werden über 97%, innerhalb von sechs Monaten fast 99% der Erklärungseingänge erledigt.

Die Dauer hängt im Einzelfall davon ab, ob Rückfragen an die jeweilige Steuerzahlerin oder den jeweiligen Steuerzahler erforderlich sind oder Belege beigebracht werden müssen. Die Bearbeitungszeit kann sich zum Beispiel dann verlängern, wenn Steuerfälle besonders komplex sind (umfangreiche Sachverhaltsaufklärung, Anhörungen/Erörterungen, Schriftwechsel zwischen Steuerpflichtiger/Steuerpflichtigem und Finanzamt). Daher ist es möglich, dass die Bearbeitung der Steuererklärung in Einzelfällen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Auf der anderen Seite erhalten zahlreiche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Steuerbescheide wesentlich schneller.
 

Wie lange darf die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt dauern?

Leider gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss! Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann.

Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken.

Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).

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27.05.2020 Kategorie: Steuertipps

Die Steuererklärung ist endlich eingereicht und dann stellt sich die Frage: Wie lange dauert der Steuerbescheid? Wenn die Steuererklärung einmal beim Finanzamt ist, haben Sie vorerst alles gemacht, um bald Ihren Steuerbescheid in den Händen zu halten.

Da haben Sie sorgfältig alle Belege zusammengetragen, sortiert und Ihre Steuererklärung selbst erstellt. Oder Sie haben einen Termin bei Ihrem Lohnsteuerhilfeverein vereinbart und Ihre Steuererklärung den Experten überlassen. Ihr steuerlicher Berater hat die Einkommensteuererklärung erstellt und eine erfreuliche Steuererstattung errechnet. Dann wurde die Steuererklärung schließlich beim Finanzamt eingereicht.

Von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid

Nun stellen sich automatisch die Fragen, wie lange braucht das Finanzamt, wie lange dauert der Steuerbescheid? Wie lange muss ich auf meine Steuererstattung warten? Und ob und wie können Sie selbst Einfluss auf die Länge dieser Wartezeit nehmen.

Inhalt:

  • Fristen des Finanzamtes – welches Finanzamt ist am schnellsten?
  • Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung
  • Elektronische Abgabe per Elster beschleunigt die Bearbeitung
  • Eigene Mitwirkung – schnell reagieren lohnt sich
  • Wann erhalten Sie die Lohnsteuererstattung?
  • Unsere Tipps

Fristen des Finanzamtes

Den Finanzämtern ist eine Frist von 6 Monaten für die Bearbeitung einer Steuererklärung gesetzt. So lange haben die örtlichen Mitarbeiter Zeit den entsprechenden Steuerbescheid zu erstellen und zu versenden. Gibt es allerdings während der Bearbeitung Unklarheiten oder Rückfragen, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Sie werden Ihrem Finanzamt anhand Ihres Wohnortes zugewiesen, demzufolge haben Sie hier keinen Entscheidungsspielraum. Auch wenn die Mitarbeiter eines anderen Finanzamtes vermeintlich schneller arbeiten, müssen Sie Ihre Steuererklärung weiterhin bei dem für Sie zuständigen Amt abgeben.

Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit circa 50 Tage. Reichen Sie Ihre Steuererklärung allerdings erst kurz vor Ablauf der Abgabefrist ein, wird sich Ihre Wartezeit wahrscheinlich verlängern, da die Personalauslastung zu dieser Zeit üblicherweise sehr hoch ist.

Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung

Insofern Sie dazu verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie auch gewisse Fristen einhalten. Seit dem Steuerjahr 2018 haben Sie bis zum 31.07. des Folgejahres Zeit Ihre Steuererklärung abzugeben, davor war der Stichtag bereits am 31.05. des Folgejahres. Wie oben bereits erläutert, sollten Sie es vermeiden Ihre Steuererklärung erst kurz vor Ablauf Ihrer Abgabefrist einzureichen, wenn Sie Ihre Rückerstattung möglichst früh erhalten möchten.

Der beste Abgabezeitpunkt für Sie ist im März. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Ämter bereits die Möglichkeit die erforderliche neue Software zu installieren und Ihr Arbeitgeber konnte die benötigten Daten auch übermitteln. Zu diesem Zeitpunkt verfügen Sie selbst wahrscheinlich auch über alle erforderlichen Belege und können alle Dokumente auf einmal versenden, wodurch sich Nachfragen seitens des Finanzamtes vermeiden lassen.

Elektronische Abgabe per Elster beschleunigt die Bearbeitung

Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, um Ihre Steuererklärung abzugeben. Einerseits können Sie die wohl altbekannten grünen Bögen der Finanzämter ausfüllen und zusammen mit Ihren Belegen in Papierform abgeben oder postalisch versenden. Seit einigen Jahren steht Ihnen zusätzlich die Möglichkeit zur Verfügung Ihre Steuererklärung elektronisch über www.elster.de zu erstellen und auch elektronisch zu übermitteln.

Die Wahl der Abgabeform hat einen großen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, da man dank der elektronischen Übermittlung mit einer vorgezogenen Bearbeitung rechnen kann. Im Gegenzug rutschen die Steuererklärungen in Papierform in der Warteschlage weiter nach hinten und Sie müssen folglich auch länger auf Ihren Steuerbescheid warten.

Tipp: Lohnsteuerhilfevereine übermitteln Ihre Steuererklärung nur noch ausschließlich elektronisch an das Finanzamt. Somit können Sie sich als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein diesen Vorteil sichern.

Finden Sie jetzt gleich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und werden Sie Mitglied.

Eigene Mitwirkung – schnell reagieren lohnt sich

Ist Ihre abgegebene Steuererklärung nun endlich in Bearbeitung, kann es trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung dazu kommen, dass Unklarheiten aufkommen. Bei Rückfragen oder Anforderungen zusätzlicher Belege durch das Finanzamt können Sie wieder selbst handeln. Am besten beantworten Sie die Fragen möglichst zügig, um den Arbeitsfluss des Finanzbeamten nicht länger als nötig zu unterbrechen.

Wann erhalten Sie die Lohnsteuererstattung?

Jetzt haben wir richtig gute Nachrichten für Sie. Sobald Sie Ihren Steuerbescheid in den Händen halten, ist die ganze Arbeit geschafft und es geht nun alles ganz schnell. Das Finanzamt überweist das Geld zeitgleich mit der Versendung des Einkommenssteuerbescheides auf Ihr Konto. Sie können also bereits in den nächsten Tagen damit rechnen Ihre ersehnte Steuerrückzahlung zu erhalten.

Unsere Tipps

Wir können Ihnen nun also 4 Tipps an die Hand geben, um die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt künftig zu verkürzen:

  1. Der beste Zeitpunkt für die Abgabe der Steuererklärung für Sie ist im März.
  2. Geben Sie Ihre Steuererklärung vollständig und mit allen erforderlichen Belegen ab, um Rückfragen seitens des Finanzamtes zu vermeiden.
  3. Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung elektronisch per ELSTER.
  4. Beantworten Sie Nachfragen seitens des Finanzamtes zügig und reichen Sie fehlende Belege schnell nach.

Unser letzter Tipp für Sie sind unsere ausgezeichneten Steuerexperten in den Beratungsstellen unseres Lohnsteuerhilfevereines. Sie übernehmen nicht nur die Erstellung der Steuererklärung für Sie, sondern übermitteln diese auch an das Finanzamt, natürlich auf elektronischem Weg. Sie erhalten ein steuerliches Rundum-Paket, welches auch die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt und die abschließende Prüfung Ihres Steuerbescheides mit einschließt. Dank der Vertretung durch den Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. verlängert sich Ihre Abgabefrist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres ausgehend vom Steuerjahr, wodurch Sie Ihre Steuererklärung auch erst nach der eigentlichen Frist vom 31.07. einreichen können.

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ALH Steuerexperten

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit 1996 bundesweit tätig. In über 800 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 300.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die Steuerexperten:innen unserer Hauptverwaltung stehen mit ihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

Wie lange dauert es bis das Finanzamt meine Steuererklärung bearbeitet?

Im Durchschnitt halten Sie Ihren Steuerbescheid nach acht Wochen in den Händen. Steuerzahler, die in Hamburg oder Berlin wohnen, warten meist nur wenig länger als einen Monat. Finanzämter in anderen Bundesländern lassen sich schon mal über 80 Tage Zeit, also fast drei Monate.

Wie lange dauert es nach Steuerbescheid bis Geld kommt?

Zusammenfassung: Ist Ihr Steuerbescheid da, bekommen Sie in der Regel innerhalb weniger Tage danach Ihr Geld. Wann Sie allerdings Ihren Steuerbescheid erhalten, ist nie vorherzusagen. Rechnen Sie deshalb mit acht Wochen und mehr. Nach sechs Monaten muss der Bescheid laut Gesetz aber da sein.

Warum dauert die Bearbeitung der Steuererklärung so lange?

Die schnelleren Bearbeitungszeiten werden in erster Linie auf Fortschritte bei der Digitalisierung zurückgeführt. Jahr für Jahr werden mehr Steuererklärungen am Computer bearbeitet, ohne dass noch einmal ein Finanzbeamter die Angaben prüft.

Wie lange kann sich das Finanzamt Zeit lassen?

Eine bestimme Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuerunterlagen bearbeiten muss, gibt es nicht. Aber: Beliebig lange darf sich das Finanzamt auch nicht Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass sich etwas tut, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht.

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