Der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Personalausweises – seit 9. Jänner 2002 im Scheckkartenformat – kann bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
Mit der Passgesetznovelle 2001 wurde auch die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeinden, sofern diese von der Bezirkshauptmannschaft ermächtigt wurden, Personalausweisanträge entgegennehmen und an die Bezirksverwaltungsbehörde weiterleiten.
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie etwas Geduld haben, da das Weiterleiten Ihres Antrags natürlich Zeit in Anspruch nimmt.
Die Verlängerung eines Personalausweises ist nicht möglich. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt zehn Jahre.
Auch ist die nachträgliche Eintragung von Personaldatenänderungen (Namensänderung, akademischer Grad) im Personalausweis nicht möglich. Es muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Die Ausstellung des Personalausweises kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Hinweis:
Bei der Ausfertigung des Personalausweises wird der internationale, von der ICAO definierte Zeichensatz verwendet, der sprachspezifische Zeichensätze nicht kennt (z.B. Akzente im Französischen oder Umlaute im Deutschen bzw. Schriftzeichen, die die besondere Aussprache eines Buchstabens anzeigen).
Zuständige Behörde:
- Bezirkshauptmannschaft
- Magistrat in den Städten Linz, Wels und Steyr
Ein Personalausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Weder alter Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
- Kein Personalausweis, aber Reisepass ist vorhanden
- Abgelaufener Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben
- Abgelaufener Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert
Weder alter Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Es besteht die Möglichkeit der mündlichen Beantragung auf Ausstellung eines Personalausweises bei der zuständigen Behörde.
Mitzubringende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Gebühren:
- 61,50 Euro in bar oder - falls die Möglichkeit besteht - mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte)
Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.
Wie bekomme ich einen Personalausweis?
- Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises stellen Sie persönlich im Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - Reisepass und Personalausweis, ID Austria .
- Wollen Sie in Innsbruck einen Personalausweis beantragen, können sie vorab online einen Termin vereinbaren. In Ausnahmefällen können Sie den Termin auch telefonisch beim Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - Reisepass und Personalausweis, ID Austria buchen.
Ein Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Er kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt verwendet werden (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt ein gültiger Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis.
Ein Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Er kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt verwendet werden (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt ein gültiger Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis.
Als österreichische/r StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Personalausweis bei der Bürgerservicestelle im Neuen Rathaus der Stadt Wiener Neustadt persönlich beantragen. Bitte bringen Sie dazu die notwendigen Unterlagen mit. Die Ausstellung dauert ca. 5 Werktage. Der Personalausweis wird Ihnen per Post zugestellt.
Notwendige Unterlagen für Erwachsene
Änderungen oder Ergänzungen im Reisepass:
Sie können nachträglich keine Änderungen im Personalausweis durchführen lassen. Bei allen Änderungen (Name, Titel) ist eine Neuausstellung des Personalausweises nötig.
Verlust oder Diebstahl:
Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Personalausweises beantragt werden.
Bei einem Verlust des Personalausweises genügt bei Antragstellung eines neuen Personalausweises die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde (eine Verlustanzeige ist nicht notwendig).
Mit allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Personalausweises beantragt werden.
Notwendige Unterlagen für Kinder
Wenn Sie einen Personalausweis für Kinder ausstellen lassen wollen, müssen diese (auch Babys und Kleinkinder) dabei anwesend sein, damit ihre Identität festgestellt werden kann.
Ein Personalausweis für Kinder muss immer vom gesetzlichen Vertreter des Kindes beantragt werden. Bitte bringen Sie dazu Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.