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Unsere Hilfe in 3 Schritten
Ihr Fall
Ihr Fitnessstudio musste aufgrund der Corona-Beschränkungen schließen? Sie konnten nicht trainieren, aber Ihre Mitgliedsbeiträge wurden abgebucht?
Unser System berechnet die zuviel gezahlten Beträge und hilft Ihnen, ohne Aufwand eine Erstattung zu erhalten.
Beauftragung
Sie beauftragen uns ganz einfach online und wir vertreten Ihre Interessen.
Entweder auf Erfolgsbasis (wir werden nur bezahlt, wenn Sie Ihr Geld erhalten) oder dank unser Ankaufoption mit Direktauszahlung für Sie (nicht für alle Studios verfügbar).
Abschluss
Wir kümmern uns um die Abwicklung und wenn nötig Eintreibung der Forderung im gesetzlichen Rahmen.
Sobald die Zahlung auf unser Fremdgeldkonto eingeht, informieren wir Sie und leiten Ihre Auszahlung weiter - ohne Aufwand oder Risiko für Sie.
Ihre Wahlmöglichkeit
Unser Team sendet Ihnen nach Prüfung des Falles eine E-Mail mit zwei Angeboten. Sie können wählen, welche Variante Sie bevorzugen:
Arbeit auf Provisionsbasis
Wir fordern Ihre Erstattung in Ihrem Auftrag von dem Fitnessstudio an.
- Erspart Ihnen Termine mit Anwälten.
- Kein Kostenrisiko, wir zahlen alle Gebühren.
- Wir übernehmen die gesamte Arbeit.
- Bei Erfolg erhalten Sie eine Überweisung.
- Nachteil: Insolvenzrisiko des Fitnessstudios
- Nachteil: Gesetzliche Gutscheinlösung möglich.
Ankaufoption
Wir kaufen Ihnen die Forderung ab und zahlen direkt an Sie aus.
- Einfachste und schnellste Lösung.
- Nur 5 Minuten Aufwand für Sie.
- Insolvenzrisiko des Studios ist kein Problem mehr.
- Sie können die Auszahlung in jedem Fall behalten.
- Nachteil: Geringere Auszahlung als bei der Provisionslösung.
- Nachteil: Nicht für jedes Fitnessstudio verfügbar.
Ihre Vorteile
Direkt
Sie können alles online über unsere Webseite erledigen. Fragen hierzu? Beantworten wir hier. Weniger Aufwand geht nicht.
Schnell
Es dauert nur 5 Minuten. Unser System erstellt Ihnen automatisch ein Angebot und leitet umgehend die weiteren Schritte ein.
Fair
Bei Arbeit auf Erfolgsbasis berechnen wir eine Gebühr ab 30% plus MwSt. Bei der Ankaufoption beträgt die Gebühr 50% plus MwSt. Immer Transparent: Unsere Preise
Alle Studios
Alle Fitnessstudios in Deutschland werden abgedeckt: Einfach, sicher und verlässlich: Lassen Sie sich Ihr Geld auszahlen.
Unser Erfolgsversprechen
Die Fitnessstudios nutzen die Gesetze klug aus und versuchen, Ihren Mitgliedern möglichst kein Geld auszuzahlen.
Als spezialisiertes Unternehmen kennen wir die Argumente der Unternehmen und wissen, wie wir effektiv die Beiträge zurückfordern.
Unser Versprechen: Sind wir bei Beauftragung auf Provisionsbasis für Sie nicht erfolgreich, ist unser Service für Sie komplett kostenfrei!
Alleine versuchen
Relativ hoher Aufwand, geringe Erfolgschance.
- Geringes Kostenrisiko
- Geld nur im Erfolgsfall
- Langdauernder Prozess
- Rechtlich komplex, Fachwissen nötig
- Fitnessstudio kann Sie ignorieren
Unsere Dienstleistung
Hohe Sicherheit, keine Kosten: Einfach, bequem, gut.
- Kostenrisiko: 0 €
- Bis zu 65% der Beiträge als Auszahlungsbetrag
- Unser erfahrenes Team unterstützt Sie
- Anfrage in 5 Minuten erledigt
- Wir kennen alle relevanten Gesetze
- Kein Arbeitsaufwand, schnell und einfach
Anwalt beauftragen
Teuer, aufwändig, Kostenrisiko: Erfolg unklar.
- Geld nur im Erfolgsfall
- Kommunikation schwer
- Sehr langwierig
- Kein Prioritätsmandant
- Hohes Kostenrisiko bei Nichterfolg
Wer bekommt jetzt Geld zurück?
"Alle die, die während des Lockdowns einen Vertrag in einem Fitnessstudio hatten und auch weiter die Beiträge gezahlt hatten, obwohl das Fitnessstudio zu war", sagte Claudia Kornmeier von der ARD-Rechtsredaktion. Auch wer sich bislang noch nicht darum gekümmert habe, könne jetzt das Geld zurückverlangen.
"Da sollte es auch keine Probleme mit der Verjährung geben", so Kornmeier. Die übliche Verjährungsfrist betrage drei Jahre. "Und die sind hier ja noch nicht abgelaufen." Wichtig ist aber: Geld zurückerhalten jetzt nur diejenigen, die keinen Wertgutschein erhalten haben.
Muss ich eine Trainingszeit-Gutschrift akzeptieren?
Nein, denn eine Gutschrift über ausgefallene Trainingszeiten ist laut dem BGH nichts anderes als eine Vertragsverlängerung. Die Wochen der Schließung dürften nicht an die Vertragslaufzeit angehängt werden.
Der Grund: Der Gesetzgeber hatte im Frühjahr 2020 eine Regelung geschaffen für Verträge, die von Corona betroffen waren - die sogenannte Gutschein-Lösung. Danach war es Einrichtungen wie Fitnessstudios und Veranstaltern möglich, den Kunden entweder das Geld zu erstatten oder einen Wertgutschein zu überreichen - und zwar über die Summe, die vom Kunden zu viel gezahlt wurde.