Wenn Sie Ware im Internet, am Telefon oder an Ihrer Wohnungstür kaufen oder dort Verträge
abschließen, können Sie das in vielen Fällen rückgängig machen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie aus einem Vertrag wieder aussteigen möchten. Das Wichtigste in Kürze:
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Mehr Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie auch in leichter Sprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Widerruf: Verträge rückgängig
machen
Wie kann ich einen Vertrag widerrufen?
Zunächst müssen Sie dem Vertragspartner mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Den Widerruf können Sie mündlich oder schriftlich erklären. Verwenden Sie hierfür das Musterwiderrufs-Formular, das das Unternehmen mitgeliefert hat, und verschicken es am besten per Einschreiben oder per Fax mit Sendebericht. So haben Sie im Streitfall einen Beweis.
Sie müssen das Musterwiderrufs-Formular aber nicht verwenden. Sie können Ihren Widerruf auch auf andere Weise erklären, zum Beispiel über den Umtausch-Check der Verbraucherzentralen. Legen Sie das Formular oder Ihr Widerrufsschreiben beim Zurücksenden der Ware mit ins Paket. Zur Sicherheit sollten Sie den Widerruf zusätzlich per Einschreiben oder per E-Mail erklären. Ein Widerruf kann allerdings formlos erfolgen - entgegen weit verbreiteter Ansicht ist eine Unterschrift nicht erforderlich.
Hinweis: Es reicht nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. Sie müssen den Widerruf in jedem Fall gegenüber dem Verkäufer oder Unternehmer erklären. Einen Grund, warum Sie widerrufen wollen, müssen Sie nicht angeben.
Wie lange habe ich Zeit, einen Vertrag zu widerrufen?
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Allerdings gilt diese Frist erst, wenn Sie von Ihrem Vertragspartner oder Verkäufer über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden und Ihnen die Widerrufsbelehrung vorliegt. Reicht der Händler die Belehrung nach, haben Sie ab dann 14 Tage Zeit für den Widerruf. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
Die Frist beginnt zu unterschiedlichen Zeitpunkten:
- Haben Sie Waren bestellt, beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten. Der Tag, an dem die Frist beginnt, wird jedoch bei der Berechnung nicht mitgezählt.
- Erfolgt die Lieferung in Teilen, beginnt die Frist an dem Tag, an dem die letzte Lieferung erfolgt. Ausnahme sind hier Abo-Verträge, z.B. Zeitschriften-Abo. Hier beginnt die Frist mit Erhalt der ersten Leistung.
- Haben Sie einen anderen Vertrag (zum Beispiel über eine Dienstleistung oder Strom- oder Gaslieferung, Telefon- oder Internetanschluss) geschlossen, beginnt die Frist ab Vertragsschluss.
Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge treten einige neue Regeln rund um die Vertragskündigung in Kraft. Drei davon stellen wir in diesem Podcast vor.
Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Bayern und Berlin für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.