Wer ist die bundesversammlung

Voraussetzungen für die Wahl in den Bundesrat

  • In den Bundesrat gewählt werden kann jede stimmberechtigte Schweizerin und jeder stimmberechtigte Schweizer. Eine vorgängige Kandidatur ist ebenso wenig erforderlich wie eine Mitgliedschaft im Parlament.
  • Bei der Wahl muss die Bundesversammlung darauf achten, dass die Regionen und die Sprachgemeinschaften angemessen vertreten sind. Genauere Regeln gibt es dazu keine.
  • Die Mitglieder des Bundesrats dürfen gleichzeitig keine andere Funktion im Dienste des Bundes oder eines Kantons wahrnehmen: Sie müssen sich also nach der Wahl entscheiden. Und auch keine andere Erwerbstätigkeit ausüben.

Ablauf der Bundesratswahl

  • Die Vereinigte Bundesversammlung wählt in geheimer Wahl und über mehrere Wahlgänge.
  • In den ersten beiden Wahlgängen kann jede wählbare Person (siehe oben) Stimmen erhalten.
  • Ab dem dritten Wahlgang sind keine weiteren Kandidaturen mehr zugelassen. Es können nur noch Personen gewählt werden, die in den ersten beiden Wahlgängen Stimmen erhalten haben. Wenn niemand das absolute Mehr (d.h.: mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen) erreicht, scheidet die Person mit der geringsten Stimmenzahl vor dem nächsten Wahlgang aus.
  • Dies wird so lange wiederholt, bis eine Person das absolute Mehr erreicht hat und damit gewählt ist.
  • Bisherige Bundesratsmitglieder kommen in der Reihenfolge des Amtsalters zur Wiederwahl.
  • Die Mitglieder des Bundesrates werden für eine vierjährige Amtsdauer gewählt.
  • Danach werden die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident sowie die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident für das kommende Jahr gewählt.

In Österreich sind die beiden Organe der Gesetzgebung des Bundes, der Nationalrat und der Bundesrat, organisatorisch voneinander getrennt. Ihre Mitglieder bilden aber gemeinsam ein drittes parlamentarisches Organ: die Bundesversammlung.

Aufgaben der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung hat nach dem Bundes-Verfassungsgesetz fünf verschiedene Funktionen. In erster Linie betreffen sie das Amt des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin:

  • Die Bundesversammlung nimmt die Angelobung des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin vor, der/die vom Volk direkt gewählt wird.
  • Sie kann – auf Antrag des Nationalrates – eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin vor Ablauf seiner/ihrer Amtsperiode beschließen.
  • Sie entscheidet – ebenfalls auf Antrag des Nationalrates – ob der Bundespräsident/die Bundespräsidentin in einer bestimmten Angelegenheit behördlich verfolgt werden darf
  • und ob gegen ihn/sie eine Anklage wegen Verletzung der Bundesverfassung vor dem Verfassungsgerichtshof erhoben werden soll.
  • Außerdem kann die Bundesversammlung eine Kriegserklärung beschließen.

Die Sitzungen der Bundesversammlung sind öffentlich. Da das Platzangebot im Saal jedoch beschränkt ist, müssen Karten im Vorhinein reserviert werden.

Der Vorsitz wird abwechselnd vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Nationalrates und vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Bundesrates geführt. Für die Verhandlungen ist die Geschäftsordnung des Nationalrates sinngemäß anzuwenden.

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin (Artikel 54 Grundgesetz).

Sie setzt sich zusammen aus

  • allen Bundestagsabgeordneten („geborene Mitglieder“) und
  • einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt werden („gekorene Mitglieder“).

Die Einzelheiten der Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung sind in Artikel 54 Grundgesetz sowie im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung geregelt. Danach stellt die Bundesregierung gemäß § 2 Absatz 1 dieses Gesetzes rechtzeitig fest, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage in die Bundesversammlung entsenden, und gibt dies im Bundesgesetzblatt bekannt. Grundlagen für die Feststellung sind die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bundesregierung und das Verhältnis der letzten amtlichen Zahlen der deutschen Bevölkerung in den Ländern.

Aufgabe des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes ist es, die maßgebliche aktuelle Bevölkerungsstatistik zur Verfügung zu stellen und daraus nach den Grundsätzen der Verhältniswahl die Zahl der auf die einzelnen Länder entfallenden Mitglieder zu berechnen.

 

Die Wahl der Mitglieder aus den Ländern

Die Wahl der Mitglieder aus den Ländern erfolgt in den einzelnen Landtagen gemäß § 4 Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung sowie nach den Geschäftsordnungen der Landtage.

Der Landtag wählt die Mitglieder nach Vorschlagslisten der im jeweiligen Landtag vertretenen Fraktionen. Die Zahl der auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze in der Bundesversammlung wird nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landtags zu ziehende Los.

Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. Das bedeutet, zum Mitglied der Bundesversammlung können volljährige Deutsche im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz gewählt werden, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (siehe hierzu § 15 Bundeswahlgesetz). Die Landtagsfraktionen müssen sich bei ihren Vorschlägen nicht auf Landtagsabgeordnete beschränken, auch der Wohnsitz in dem betreffenden Bundesland ist keine Voraussetzung für die Wahl zur Bundesversammlung.

 

Die Wahl des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident wird gemäß Artikel 54 Absatz 4 Grundgesetz für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Für die Wahl tritt die Bundesversammlung spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen.

Für die Wahl zum Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung Wahlvorschläge einreichen. Als Kandidat bzw. Kandidatin können alle Deutschen vorgeschlagen werden, die gemäß § 12 Bundeswahlgesetz das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.

Die Wahl erfolgt geheim mit verdeckten Stimmzetteln. Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. In einem weiteren Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die gewählte Person hat dem Präsidenten des Bundestages zu erklären, ob sie die Wahl annimmt. Wird die Wahl angenommen, erklärt der Präsident des Bundestages die Bundesversammlung für beendet.

Wer kandidiert als Bundespräsident 2022?

Amtsinhaber Alexander Van der Bellen hat am 22. Mai 2022 mitgeteilt, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. Von den Parlamentsparteien hat nur die FPÖ einen Gegenkandidaten, nämlich Walter Rosenkranz, nominiert.

Wer oder was ist der Bundespräsident?

Zwölfter Amtsinhaber ist seit dem 19. März 2017 Frank-Walter Steinmeier.

Wie setzt sich die Bundesversammlung zusammen Österreich?

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Republik Österreich. Sie setzt sich aus den Abgeordneten zum Nationalrat und den Mitgliedern des Bundesrats zusammen. Als Vorsitzender der Bundesversammlung fungieren in alternierender Reihenfolge der Präsident des Nationalrates und der Präsident des Bundesrates.

Wer ist der neue Bundespräsident?

vor der Wahl und gewählt Die Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2022 fand am 13. Februar im Paul-Löbe-Haus in Berlin statt. Dabei wurde der Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier wiedergewählt.

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