Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Der Ball Ihres Kindes ist im Fenster des Nachbarn gelandet? Ihr Weinglas ist auf dem Teppich Ihrer Freundin umgekippt? Mit der Privathaftpflichtversicherung übernehmen wir Schadenkosten bis zu 10 Millionen Franken.

Das bietet Ihnen die Privathaftpflichtversicherung:

  • Deckung von Schäden an fremdem Eigentum
  • Gebäudehaftpflicht für Wohneigentümer
  • Kostenloser Zugriff auf den digitalen Rechtsratgeber mit über 4 000 exklusiven Inhalten
  • Deckung von Schäden durch Drittpersonen ohne Haftpflichtversicherung
  • Zahlung von Schäden bei gelegentlichem Lenken fremder Fahrzeuge  
  • Rechtlicher Beistand bei unbegründeten Ansprüchen von Dritten

Schützen Sie sich vor finanziellen Folgen von Schäden – mit der Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar.

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Unsere Leistung ist "ausgezeichnet":

Was ist der Unterschied zwischen der Hausrat- und der Privathaftpflichtversicherung?

Die Hausratversicherung deckt Schaden und Verlust Ihrer eigenen Sachen. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie Personen Schaden zufügen oder deren Eigentum beschädigen.

Welche Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Diese Schäden können Sie beispielsweise bei uns versichern: 

  • Privatperson oder Eltern: Die Fensterscheibe Ihres Nachbars bricht, als der Ball Ihres Kindes darin landet. 
  • Halter von Tieren: Ihr Hund zerbeisst bei einem Besuch bei Freunden deren Sofa.
  • Mieter oder Pächter: Beim Kochen fällt die Pfeffermühle auf den Kochherd und die Glasabdeckung zersplittert.  
  • Gebäudeeigentümer: Der Besuch rutscht auf Ihrem Vorplatz auf dem Schnee aus und verletzt sich.
  • Verantwortlicher für anvertraute Sachen (Obhutsschäden): Die ausgeliehene Bohrmaschine des Nachbarn fällt auf den Boden und funktioniert nicht mehr.
  • Gelegentliche Lenker fremder Fahrzeuge: Sie sind mit dem Motorrad Ihres Freundes unterwegs, rutschen in einer Kurve auf dem Kies aus und müssen das Fahrzeug mit starken Lackschäden zurückgeben.

Welche Kosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Deckung

 

Deckungsbetrag

Ansprüche von Dritten gemäss gesetzlicher Haftpflicht 5 bis 10 Millionen FrankenVersicherte Schäden trotz fehlender gesetzlicher Haftpflicht Bis zu 2 000 FrankenSchäden durch Drittpersonen, welche keine Privathaftpflicht haben Bis zu 50 000 Franken
für die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche (z.B. Kosten eines Rechtsanwalts)Ungedeckter Rest-Schaden nach Schäden durch Drittpersonen, welche keine Privathaftpflicht haben Bis 20 000 FrankenNotwendige psychologische Beratung nach einem versicherten Schadenereignis Bis 1 000 Franken

 

 

Welche Schäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

Die Privathaftpflicht deckt viele Schäden. Folgende sind davon aber ausgeschlossen:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden am eigenen Eigentum
  • Schäden von Familienmitgliedern im gleichen Haushalt oder von Personen, die im Vertrag mitversichert sind
  • Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten entstehen

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Schäden müssen an Wänden und Böden keineswegs sofort sichtbar werden. Besonders wenn Wasser einen Schaden verursacht, vergehen häufig mehrere Wochen oder sogar Monate, bis der Mieter entdeckt, dass etwas nicht stimmt. Auch wenn der Schaden schleichend entsteht, kann die Summe, die zu seiner Behebung aufgewendet werden muss, erheblich sein.

Allmählichkeitsschäden können zu Mietsachschäden führen, sind aber auch in anderen Konstellationen denkbar. Im Allgemeinen rechnet man zu den Allmählichkeitsschäden jene Art von Schäden, die durch Temperatureinfluss, Rauch, Ruß, Staub und Wasser verursacht werden. Besonders in der Vergangenheit haben Versicherer Allmählichkeitsschäden nicht in die Policen von Privathaftpflichtversicherungen aufgenommen. Du solltest daher darauf achten, ob Deine Police diese Risiken abdeckt.

Schadenszenario: Der Mieter bohrt ein Loch in die Wand und bemerkt nicht, dass er ein Wasserrohr beschädigt hat. Es tritt kontinuierlich Wasser aus. Dieses führt allerdings erst nach Wochen zu einer sichtbar feuchten Stelle an der Wand oder der Bodenoberfläche.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?

Wofür die Haftpflichversicherung nicht zahlt Grundsätzlich werden folgende Schäden nicht von der Versicherung übernommen: Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden. Schäden, die bei strafbaren Vergehen entstanden sind. Schäden infolge einer Vertragspflichtverletzung.

Welche Schäden werden bei der Privathaftpflichtversicherung reguliert?

Deine private Haftpflichtversicherung deckt neben Sachschäden auch Personenschäden und Vermögensschäden ab. Personenschäden entstehen, wenn du eine andere Person verletzt, ihre Gesundheit schädigst oder ihren Tod verursachst.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflichtversicherung und Privathaftpflicht?

Oft werden umgangssprachlich die Worte „Privathaftpflicht“ und „Haftpflicht“ synonym genutzt. Dabei ist das nicht ganz richtig: Die Privathaftpflicht ist lediglich eine Art von Haftpflichtversicherung. Denn es gibt ein ganzes Spektrum von Haftpflichtversicherungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Welche Ansprüche werden von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Abgedeckt sind normalerweise Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden (Körperverletzung, seelische Belastungen) bis zu 100 Millionen Euro. Aber: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden, die man mit dem versicherten Fahrzeug verursacht.

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