Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.
Hinweis
Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.
Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.
Der Mutterschutz für Frühchen-Mamas - Kommt ein Kind noch vor dem Beginn des gesetzlich zugesicherten Mutterschutzes (6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) bzw. vor dem ärztlich vermuteten Geburtstermin zur Welt, verlängern sich der Mutterschutz und somit auch die Zahlung des Mutterschaftsgeldes.
von windeln.de Redaktion
Inhalt
- Der Mutterschutz für Frühchen-Mamas im Detail
- Geprüft durch unsere Expertin Cathrine Schorp von liberi München
- Dieser Artikel wurde von unserem Expertenteam geprüft.
Wird ein Baby zu früh geboren, ist das für viele Eltern mit einem längeren Krankenhausaufenthalt verbunden. Erst nach Erreichen der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche sind die meisten Frühgeborenen gesundheitlich in der Lage, Zuhause bei ihren Eltern und Geschwistern zu sein. Angesichts der Tatsache, dass Babys bereits ab der 24. Woche überlebensfähig sein können, sichert die Gesetzeslage in Deutschland finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmerinnen zu. Grundsätzlich gilt nach dem deutschen Mutterschutzgesetz: Eine Schwangere wird sechs Wochen vor der Geburt von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt und erhält (wenn sie gesetzlich krankenversichert ist und bei privaten Krankenversicherungen hängt es vom jeweiligen Vertrag ab) Mutterschaftsgeld. Nach der Geburt setzt sich dieser Mutterschutz um weitere acht Wochen fort. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutzanspruch auf 12 Wochen. Die Zeit, die vor der Geburt aufgrund einer früheren Entbindung nicht in Anspruch genommen wurde, kann die Mutter in den Mutterschutz nach der Geburt verschieben. Das bedeutet zum Beispiel: Kommt ein Baby sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, stehen der Mutter nach der Geburt 18 Wochen (6 Wochen + 12 Wochen) Mutterschutz zu. Das gesetzliche Beschäftigungsverbot in den ersten acht Wochen nach der Geburt ist sowohl von der Mutter als auch vom Arbeitgeber zu befolgen. Die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt über die gesetzliche Krankenkasse in Kombination mit einem Arbeitgeberzuschuss. Ist eine Mutter nicht gesetzlich versichert, stehen ihr unter Umständen Mutterschaftsgeldleistungen seitens des Bundesversicherungsamts zu.Der Mutterschutz für Frühchen-Mamas im Detail
Das Recht auf eine Hebammen-Betreuung bis zum Ende der Stillzeit ändert sich mit einem Frühchen nicht. Wird eine Hebamme auch nach Ablauf dieses Zeitraums benötigt, kann sie einfach vom Kinderarzt verordnet werden. Besonders die Umstellung vom Klinikalltag auf das Leben Zuhause lässt sich mit der Begleitung einer Hebamme oftmals reibungsloser gestalten.
In der Regel akzeptieren Krankenkassen die Verordnung von Hebammenleistungen im ersten Lebensjahr. Mehr Informationen rund um Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Leistungsansprüche bei einer Frühgeburt erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesverbandes "Das frühgeborene Kind" e.V..
Wie lange dauert der Mutterschutz und wie berechnet man das Wochengeld? Diese Fragen beantworten wir im Video. Achtung: auch wenn Sie sich noch fit fühlen - während der Schwangerschaft dürfen Sie keine Überstunden mehr machen.
Sonderbestimmungen gibt es teilweise für Arbeitnehmerinnen, die in Privathaushalten beschäftigt sind sowie für Bedienstete in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes. Für Landarbeiterinnen gelten die Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes und der Landarbeitsordnung.
Broschüren
- Elternteilzeit (0,8 MB)
- Elternkarenz (1,4 MB)
- Kinderbetreuungsgeld (1,7 MB)
- Mutterschutz (1,4 MB)
- Pflegefreistellung und andere Dienstverhinderungen (0,2 MB)
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Das Mutterschutzgesetz gilt unabhängig von
- Ihrer Staatsbürgerschaft
- der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses
- dem Ausmaß Ihrer Beschäftigung, sprich der Arbeitszeit
So lange haben Sie Anspruch auf Mutterschutz
Als werdende Mutter dürfen Sie in den letzten 8 Wochen vor dem Entbindungstermin nicht arbeiten. Das ist die sogenannte Schutzfrist. Besteht Gefahr für Sie oder Ihr Kind, können Sie bereits früher freigestellt werden, wenn Ihr Facharzt die Freistellung befürwortet und schriftlich begründet.
In manchen Fällen stellt auch die Arbeitsinspektionsärztin oder der Amtsarzt ein Freistellungszeugnis aus. Das Freistellungszeugnis müssen Sie dem Arbeitgeber vorlegen - und Sie dürfen dann ab sofort nicht mehr beschäftigen werden.
Wenn Sie Ihr Kind vor oder nach dem voraussichtlichen Geburtstermin bekommen, verkürzt bzw. verlängert das die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend.
Während des Mutterschutzes erhalten Sie Wochengeld
Der Mutterschutz nach der Entbindung dauert 8 Wochen. Wenn sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat, weil das Kind früher kommt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt im Ausmaß der Verkürzung auf höchstens 16 Wochen.
Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung mindestens 12 Wochen.
Während des Mutterschutzes erhalten Sie von der Krankenkasse Wochengeld. Ihr Arbeitgeber zahlt in diesem Zeitraum keinen Lohn bzw. Gehalt.
Nicht vergessen:
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber 4 Wochen bevor Sie den Mutterschutz antreten!
Zum Arzt während der Arbeitszeit?
Lange, oft unflexible Arbeitszeiten und kurze Öffnungszeiten in der Arztpraxis. Werdende Mütter haben es oft nicht leicht, ärztliche Untersuchungen mit dem Arbeitsalltag zu koordinieren.
Doch keine Sorge - ärztliche Untersuchungen, v.a. die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen können Sie auch während der Arbeitszeit machen lassen, wenn es Ihnen nicht möglich oder zumutbar ist, sie sonst durchzuführen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen während dieser Zeit Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt ganz normal weiter zu bezahlen.
Downloads
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