Was ist der Unterschied zwischen Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit?

Staatsbürgerschaft

«Staatsbürgerschaft» lässt sich nicht national denken

Moderne Staatlichkeit geht vom Ideal exklusiver und souveräner Nationalstaaten aus: Staaten verfügen über klar abgrenzbare soziale, politische und geografische Räume. Jedes «Staatsvolk» lebt in einem «staatlichen Territorium» und untersteht in diesem Territorium einer «Staatsgewalt». Grenzüberschreitende Bewegungen von Menschen, Gütern, Ideen, Informationen und Kapital machen aber deutlich, dass die Praxis weit entfernt ist von diesem Ideal. Menschen pflegen Beziehungen über Grenzen hinweg. Manche leben im Staat, dem sie angehören. Andere sind ausgewandert. Wiederandere leben in verschiedenen Staaten zugleich. Während die einen einem einzelnen Staat angehören, haben andere mehrere Staatsbürgerschaften, und wieder andere sind staatenlos.

Multiple Staatsbürgerschaften und Zugehörigkeiten kennzeichnen einen immer grösseren Teil der Bevölkerung. Die vermeintlich klaren gesellschaftlichen Grenzen zwischen dem «wir» und den «anderen» sind im Begriff, sich aufzulösen. Die Unterschiede zwischen den Kategorien «Schweizer» und «Ausländer» verwischen zusehends. Immer mehr Menschen sind «sowohl» als «auch». Auch territoriale Trennlinien werden durch die zunehmende Intensität grenzüberschreitender Verflechtungen infrage gestellt: Wer «Staatsbürgerschaft» national denkt, denkt zu kurz.

Ein Band zwischen dem Staat und Bürgerinnen und -bürgern

Die Staatsbürgerschaft regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Staatsbürgerinnen und -bürgern. Staat und Staatsbürgerinnen und -bürger sind durch ein Bündel gegenseitiger Rechte und Pflichten miteinander verbunden. Diese «Staatsbürgerrechte» und «Staatsbürgerpflichten» sind nicht fix, sie haben sich im Laufe der Zeit verändert und werden sich auch in Zukunft wandeln.

Gegenseitige Rechte und Pflichten

Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben heute nicht nur das Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht, sie haben auch die Freiheit, sich überall im Land niederzulassen und in die Schweiz zurückzukehren. Es ist der Schweiz untersagt, ihre Staatsbürgerinnen und -bürger auszuweisen oder sie an einen anderen Staat auszuliefern. Im Ausland gewährt die Schweiz ihren Staatsbürgerinnen und -bürgern diplomatischen Schutz. Auf der anderen Seite sind Schweizerbürger verpflichtet, Militärdienst, einen zivilen Ersatzdienst oder einen Dienst im Zivilschutz zu leisten.

Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger innerhalb und ausserhalb der Schweiz

2016 hatten 23,8 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung über 15 Jahre keinen Schweizer Pass, 63,4 Prozent hatten einen Schweizer Pass, und 12,8 Prozent hatten neben dem Schweizer Pass mindestens noch einen weiteren.

Die genaue Zahl der Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger, die ausserhalb der Schweiz leben, ist nicht bekannt. Die Schweizer Vertretungen im Ausland erheben jedoch seit fast hundert Jahren, wie viele Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger bei ihnen registriert sind. 1926 – zu Beginn der Erhebungen – zählte man 200 000 «Auslandschweizerinnen» und «Auslandschweizer». 90 Jahre später waren es bereits 570 000. Anteilsmässig sind das mehr Ausgewanderte als bei jedem anderen Land in Europa.

Politische Rechte von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland

Schweizer Bürgerinnen und Bürger können stimmen und wählen und sie können sich für politische Ämter zur Wahl stellen. Diese politischen Rechte können nicht nur Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger in der Schweiz, sondern auch jene im Ausland ausüben.

Um wählen und stimmen zu dürfen, müssen Auslandschweizerinnen und -schweizer jedoch ein gesondertes Gesuch stellen. Die Meldung an die Stimmgemeinde – die Heimatgemeinde oder die letzte Wohnsitzgemeinde – muss in regelmässigen Abständen erneuert werden. Diese Hürde mag mitunter einen Grund sein, weshalb heute lediglich 160 000 im Ausland lebende Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger von ihren politischen Rechten in der Schweiz Gebrauch machen.

Stimm- und wahlberechtigte Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger im Ausland stellen lediglich drei Prozent des «Stimmvolkes». Absolut betrachtet, entsprechen die in den Stimmregistern eingetragenen «Auslandschweizerinnen» und «Auslandschweizer» jedoch der Anzahl Stimmberechtigter eines mittelgrossen Kantons.

Politische Rechte von Staatsbürgerinnen und -bürgern im Wandel

Schweizer Staatbürgerinnen und Staatsbürger verfügen über politische Rechte, einerlei, ob sie in der Schweiz oder im Ausland leben.

1975 – vier Jahre nachdem die Schweizer Frauen das Stimm- und Wahlrecht erhalten hatten – wurde es möglich, dass im Ausland lebende Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger ihre politischen Rechte tatsächlich ausüben konnten. Zunächst durfte aber nur stimmen und wählen, wer heimreiste und damit die «Verbundenheit zu Volk und Heimat» unter Beweis stellte. Wirklich vom Stimm- und Wahlrecht Gebrauch machen konnten viele im Ausland lebende Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger erst mit der Einführung der brieflichen Stimmabgabe im Jahr 1989.

Im November 2018 hat die Auslandschweizer-Organisation ASO der Bundeskanzlei eine Petition übergeben, welche die Einführung der elektronischen Stimmabgabe für alle im Ausland lebenden Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger fordert. Die elektronische Stimmabgabe ist oft die einzige Möglichkeit, um ihre politischen Rechte tatsächlich ausüben zu können.

Erweiterung der politischen Rechte für Staatsbürgerinnen und -bürger?

Die Schweiz ist in 26 Wahlkreise eingeteilt. In diesen Wahlkreisen können auch «Auslandschweizerinnen und -schweizer» kandidieren. Eigene Wahlkreise für Staatsangehörige im Ausland, wie sie beispielsweise Italien, Frankreich oder Portugal kennt, existieren in der Schweiz nicht.

2007 forderte der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr mit einer Motion eine «direkte Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer im eidgenössischen Parlament». Dieser Vorschlag verlief im Sand. 2009 verlangte SP-Nationalrat Carlo Sommaruga mit einer Parlamentarischen Initiative für Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger im Ausland garantierte Sitze im National- und Ständerat. Dieser Versuch scheiterte nur knapp.

Ist Nationalität und Staatsangehörigkeit das gleiche?

N. bezeichnet die ethnische Herkunft bzw. Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe und wird oft synonym für den juristischen Begriff Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft verwendet.

Was versteht man unter Staatsbürgerschaft?

rechtliches Verhältnis eines Menschen zu einem bestimmten Staat. 1. Bestimmung der Staatsangehörigkeit entweder durch die Abstammung der Eltern (ius sanguinis) und/oder den Geburtsort (ius soli) sowie durch Eheschließung oder Einbürgerung (Naturalisation).

Ist die Staatsangehörigkeit deutsch oder Deutschland?

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.

Warum gibt es zwei Staatsbürgerschaften?

Geburtsort Deutschland mit zwei ausländischen Elternteilen Besitzt keiner der Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft, aber das Kind wird in Deutschland geboren, erhält das Kind seit 2014 ebenfalls automatisch die Doppelstaatsbürgerschaft. Das gilt auch rückwirkend für alle Kinder, die seit dem Jahr 2000 geboren wurden.

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