(vermutlicher) Verursacher oder Hauptverursacher eines Verkehrsunfalls. Auf dem Unfallaufnahmebogen der Polizei werden die an dem Unfall beteiligten Personen mit ihren Personalien unter den Kennziffern „01“, „02“, „03“, „04“ usw. erfasst und im weiteren Unfallbericht in der Regel auch mit dieser Kennziffer angesprochen. Dabei geht die Polizei so vor, dass derjenige, der nach ihrer Einschätzung der Hauptverursacher des Unfalls
ist, als „01“ erfasst wird, weitere Beteiligte werden ggfs. ebenfalls nach dem Verursachungsbeitrag sortiert, den sie an dem Unfall gesetzt hatten. Bei einem typischen Unfall mit zwei Beteiligten ist also „01“ derjenige, der nach Einschätzung der Polizei den Unfall verursacht hat, „02“ meist eher das Unfallopfer. Kann die Polizei vor Ort nicht aufklären, wie genau sich der Unfall zugetragen wird, werden die Beteiligten zwar auch als „01“, „02“ usw. erfasst, allerdings vermerken die
den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten dann ausdrücklich, dass die Zuordnung nicht nach den Verursachungsbeiträgen erfolgt ist. Beteiligter an einem Verkehrsunfall. Auf dem Unfallaufnahmebogen der Polizei werden die an dem Unfall beteiligten Personen mit ihren Personalien unter den Kennziffern „01“, „02“, „03“, „04“ usw. erfasst und im weiteren Unfallbericht in der Regel auch mit dieser Kennziffer angesprochen. Wie genau dies erfolgt und
welche Bedeutung die Reihenfolge hat, haben wir unter „01“ erläutert. Beteiligter an einem Verkehrsunfall. Auf dem Unfallaufnahmebogen der Polizei werden die an dem Unfall beteiligten Personen mit ihren Personalien unter den Kennziffern „01“, „02“, „03“, „04“ usw. erfasst und im weiteren Unfallbericht in der Regel auch mit dieser Kennziffer angesprochen. Wie
genau dies erfolgt und welche Bedeutung die Reihenfolge hat, haben wir unter „01“ erläutert. Beteiligter an einem Verkehrsunfall.
Auf dem Unfallaufnahmebogen der Polizei werden die an dem Unfall beteiligten Personen mit ihren Personalien unter den Kennziffern „01“, „02“, „03“, „04“ usw. erfasst und im weiteren Unfallbericht in der Regel auch mit dieser Kennziffer angesprochen. Wie genau dies erfolgt und welche Bedeutung die Reihenfolge hat, haben wir unter „01“ erläutert.
Aktenzeichen für einem schweren Verkehrsunfall.
Aktenzeichen für einem mittleren Verkehrsunfall.
Atemalkoholkonzentration.
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Autobahnmeisterei (zuständig für den Straßenbetriebsdienst auf der Autobahn)
Autobahnpolizeihauptwache.
Autobahnpolizeiinspektion.
Teilweise wird hierfür auch die Abkürzung APS (Autobahnpolizeistation) oder -in Nordrhein-Westfalen- als APW (Autobahnpolizeiwache) verwendet.
Autobahnpolizeirevier
Autobahnpolizeistation
Teilweise wird auch die Abkürzung API (Autobahnpolizeiinspektion) oder – in Nordrhein-Westfalen- als APW (Autobahnpolizeiwache) genutzt.
Autobahnpolizeiwache.
Die Bezeichnung Autobahnpolizeiwache (APW) ist überwiegend in Nordrhein-Westfalen gebräuchlich. Ansonsten wird oftmals die Abkürzung API (Autobahnpolizeiinspektion) oder APS (Autobahnpolizeistation) genutzt.
Autobahn-Querschnitt (siehe auch VBA).
Autobahnpolizeistation.
Alkoholtest
Das hierfür genutzte Testgerät wird meist mit ATG abgekürzt.
Alkoholtestgerät
Autobahn- und Verkehrspolizeirevier.
Blutalkoholkonzentration
Bargeldloser Einzug von Verwarngeldern und Sicherheitsleistungen.
Blutentnahme
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung).
Blutprobe.
Zulassungsverzeichnis.
Direktion Verkehrspolizei des Polizeipräsidiums Bremen.