Wann wurde die 1 Strophe der deutschen Nationalhymne verboten?

Seit dem Urteil des Amtsgerichts Lüneburg Az. NZS 15 Gs 419/03 vom 15.12.2003 ist die Frage nach der Deutschen Nationalhymne eindeutig geregelt.

Dieses Urteil schließt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 298 bzw. 1 BvR 1215/87) von 1990 ein.

Auszug aus dem Urteil:

Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn….

Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….

Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die 3. Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…

Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen….

Zum Urteil heißt es:

Das gesamte Lied, also alle drei Strophen sind eine Einheit und somit im Ganzen zu Betrachten. Daher besteht die deutsche Nationalhymne aus drei Strophen.

Die Entscheidung des Bundespräsidenten ist kein Gesetz. Sie ist eine Empfehlung auf Grund der Tatsache, das es die in der ersten Strophe genannten Grenzen nicht mehr gibt und die zweite Strophe somit aus dem Zusammenhang gerissen wird.

Somit ist dies die offizielle deutsche Nationalhymne

1. Strophe

Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt, wenn

wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammen hält.

Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt.

Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt.

2. Strophe

Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang,

sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang.

Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes Leben lang.

Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang.

3. Strophe

Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland,

danach laßt uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand.

Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand.

Blüh‘ im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland!

(1841, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben)

Vor der Fed-Cup-Begegnung zwischen den USA und Deutschland sang ein US-Lehrer die erste Strophe des Deutschlandliedes. BILD klärt die wichtigsten Fragen über die drei Strophen.

Nur die dritte Strophe des Deutschland-Liedes ist offiziell die Nationalhymne. Verboten sind die ersten beiden Strophe allerdings nicht. Man darf sie singen. Aber gerade die erste Strophe gilt als verpönt wegen der Zeile „Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt.“ Und wegen des Satzes „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“.

Ist die erste Strophe nationalistisch?

Man muss den Text aus der Zeit seiner Entstehung verstehen. Der Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben schrieb ihn 1841 auf der damals britisch besetzten Insel Helgoland. Deutschland war ein Flickenteppich aus einzelnen Kleinstaaten, keine Nation. Der Autor beschrieb die Sehnsucht nach einem geeinten Deutschland. Die vier Gewässer (die Maas im Westen, die Meerenge Belt im Norden, die Memel im Osten und die Etsch im Süden) richteten sich nach den damaligen deutschen Sprachgrenzen.

Woher kommt die Melodie?

Die Melodie stammt vom Österreicher Joseph Haydn und diente bis 1918 als Hymne für die Habsburger K.u.-K-Monarchie („Gott erhalte Franz den Kaiser“) Österreich/Ungarn. Fallerslebens „Lied der Deutschen“ wurde erst in der Weimarer Republik 1922 zur Hymne erhoben – damals mit allen drei Strophen.

Warum ist die erste Strophe so verpönt?

Unter den Klängen „Deutschland, Deutschland über alles“ marschierten die Nazi-Truppen in vielen Ländern Europas ein. Seitdem hat die Strophe den Geruch des Nationalismus und deutschen Welteroberungs-Wahns.Der Text wurde zwar nicht ausdrücklich verboten. Aber als 1952 die Hymne der Bundesrepublik festgelegt wurde, durfte bei offiziellen Anlässen nur noch die dritte Strophe gesungen werden.

Wurde die erste Strophe nach dem Kriegsende 1945 schon einmal bei Sportveranstaltungen gesungen?

Ja. Nach dem WM-Sieg 1954 stimmten deutsche Fans im Berner Wankdorf-Stadion spontan „Deutschland, Deutschland über alles“ an. Vermutlich weniger aus nationalistischen Gründen, sondern weil viele Deutschen damals noch geprägt waren durch die Nazi-Zeit und die Hymne so gelernt hatten.

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Warum 1 Strophe Nationalhymne verboten?

Verboten sind die ersten beiden Strophe allerdings nicht. Man darf sie singen. Aber gerade die erste Strophe gilt als verpönt wegen der Zeile „Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt. “ Und wegen des Satzes „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“.

Wann wurden die ersten beiden Strophen der Nationalhymne verboten?

Ist die erste Strophe des Deutschlandliedes nun verboten? Klare Antwort: Nein. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil im März 1990 entschieden, dass das ganze Lied – also auch Strophe eins und zwei – unter dem Schutz der Kunstfreiheit interpretiert werden darf.

Sind die 1 und 2 Strophe der Deutschen Nationalhymne?

Fast immer wurde nur die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen, die zweite und dritte Strophe blieben nahezu unbeachtet. Damit wurde das Deutschlandlied Ausdruck nationalistischer Anmaßung.

Wie lautet die 1 Strophe der Nationalhymne?

Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland! Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand - blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!

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