Wann darf man das R im Kreis verwenden?

(R), eigentlich ®, steht im Markenrecht für «registered», das heisst für eine eingetragene Marke. Wer darf (R) ab wann verwenden? Und was hat es mit (TM) auf sich?

Der Schutzvermerk darf verwendet werden, wenn eine Marke in der Schweiz tatsächlich eingetragen beziehungsweise geschützt ist. Allein die Anmeldung beziehungsweise Hinterlegung zur Prüfung durch das Eidgenössische Amt für Geistiges Eigentum (IGE) genügt nicht.

Die Wortmarke PAPIERTIGER (Markennummer 673649) beispielsweise wurde am 12. Januar 2015 hinterlegt und am 1. Juni 2015 im Markenregister eingetragen. (R) durfte damit ab erst diesem Tag verwendet werden. Wer ® zu Unrecht verwendet, handelt unlauter.

(R) muss beim vollständigen Zeichen, das als Marke eingetragen ist, angebracht werden. Bei Wort-Bild-Marken muss man deshalb darauf achten, dass (R) nicht bloss hinter dem Wortbestandteil, sondern hinter der vollständigen Marke anzubringen. Ausserdem darf (R) nur für jene Dienstleistungen und Waren verwendet werden, für die tatsächlich ein Markenschutz besteht.

Die (R)-Verwendung ist in der Schweiz freiwillig. Man kann damit aber deutlich auf den beanspruchten Markenschutz hinweisen und den markenmässigen Gebrauch betonen. In Ländern wie den USA kann man durch die Verwendung von ® bei Markenverletzungen allenfalls mehr Schadenersatz fordern. (R) hat ausserdem eine Werbewirkung, denn es wird vielfach als Signal für Innovation und Qualität wahrgenommen.

Weitere Schutzvermerke: (C), (P), (SM) und (TM)

(TM) oder ™ steht für «Trademark» und stammt aus dem angloamerikanischen Raum. Mit ™ wird insbesondere in den USA für ein Zeichen, das (noch) nicht als Marke registriert ist, aber wie eine Marke verwendet wird, der Markenschutz beansprucht. Mit (TM) verwandt ist (SM) oder ℠ für «Service Mark», das in Europa aber keine Bedeutung hat. In der Schweiz sollte ™ im Zweifelsfall nur für eingetragene Marken verwendet werden, gebräuchlich ist (R)
Keinen Zusammenhang mit dem Markenrecht hat (C) oder ©, das für «Copyright» steht. Man behauptet damit, das entsprechend markierte Werk sei urheberrechtlich geschützt. Ob das Urheberrecht tatsächlich einen Schutz gewährt, zum Beispiel bei Food-Bildern aus Marions Kochbuch, entscheidet sich aber unabhängig davon. Wer © zu Unrecht verwendet, begeht Copyfraud, was in der Praxis allerdings meist folgenlos bleibt.

Für Musikaufnahmen gibt es ausserdem den (P)- oder ℗-Schutzvermerk für phonografische Werke. Man kann damit auf die Leistungsschutzrechte beziehungsweise Nachbarrechte oder verwandten Schutzrechte an Tonträgern hinweisen.

Tastenkürzel für (C), (R) und (TM)

Auf der schweizerischen Mac-Tastatur findet man © unter [Option]-[C], ® unter [Option]-[R] und ™ unter [Option]-[Shift]-[X]. Auf der iOS-Tastatur findet man die Schutzvermerke auf der Emoji-Tastatur bei den Symbolen.

Wer mit einem PC arbeitet, muss anscheinend den Ziffernblock bemühen und wird bei Google fündig oder kann eine Emoji-Tastatur verwenden. Für Android-Nutzer habe ich auf Anhieb leider keine überzeugende Lösung gefunden, doch dürfte ebenfalls die Emoji-Tastatur weiterhelfen.

"C-im-Kreis" wird inzwischen global als Hinweis auf bestehende Urheberrechte verstanden und in der Regel in Kombination mit dem Jahr, manchmal auch dem genauen Datum der Entstehung des Werks und dem Namen des Urhebers verbunden.

"R-im-Kreis" ist ursprünglich ein Begriff des anglo-amerikanischen Rechts und weist auf eine beim USPTO eingetragene Marke hin. "tm" oder "TM" ist ebenfalls ursprünglich ein Begriff des anglo-amerikanischen Rechts und weist auf eine "Schutzmarke" hin. Schutzmarken sind Kennzeichenrechte, die allein durch die produktbezogene Nutzung eines Begriffs entstehen können. In Deutschland ist eine solche Begründung von einfachen Kennzeichenrechten grundsätzlich nicht möglich.

Sowohl "C-im-Kreis" als auch "R-im-Kreis" oder "tm" sind in Deutschland rein rechtlich betrachtet ohne Bedeutung.

Urheberrechte entstehen hier schon durch die Erstellung eines Werks (Programms, Datenbank, Website, Bild, Skulptur, Tanz...), während es in anderen Rechtskreisen auf die Reklamation von Urheberrechten für sich - etwa durch ein "c-im-Kreis" - ankommt. Allerdings haben sich viele User schon an das "c-im-Kreis" oder den Vermerk "copyright by..." gewöhnt, in der Regel schadet es also nichts, diese Vermerke hinzuzufügen. Allerdings sollte, wem es auch auf Urheberrechtsschutz im amerikanischen Rechtsraum ankommt, sich im Zweifel genau über die korrekte Art und Weise des Vermerks informieren. Wer das "c-im-Kreis" oder andere copyright-Vermerke nutzt, ohne Urheber zu sein, wird auch in Deutschland vom wahren Urheber abgemahnt werden dürfen. Vor allem bei Umgestaltungen von Vorlagen, Zitatsammlungen oder ähnlichen Übernahmen sollte besonders geprüft werden, ob die Übernahme und/oder Veränderung fremder Inhalte rechtlich zulässig ist und vielleicht sogar eigene Urheberrechte begründet. Dagegen ist von einem "R-im-kreis" oder dem Zusatz "registered trademark" mit größerer Vorsicht zu nutzen. Insbesondere dann, wenn der Vermerk auch auf einer Website in englischer Sprache unter internationalen Top-Level-Domains wie ".com" veröffentlicht wird und kein klarstellender Zusatz erfolgt, wo die Marke tatsächlich eingetragen ist. Eine Eintragung beim DPMA führt natürlich nur zum Markenschutz in den Grenzen der BRD. Ein US-Amerikaner wird mit bei dem Zusatz "tm" auf einer englischen Site aber mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten, die Marke sei beim USPTO eingetragen, und könnte dann schlimmstenfalls Klage erheben bzw. abmahnen, wenn "nur" eine DPMA-Eintragung vorliegt.

Schließlich: wer auf "R-im-Kreis" auch bei deutscher Marke nicht verzichten möchte, sollte unbedingt darauf achten, den Zusatz erst mit Markeneintragung zu veröffentlichen. Der Markenschutz wirkt zwar mit der Eintragung auf den Tag ihrer Anmeldung zurück (so genannte "Priorität"). Auf den Markenschutz berufen kann man sich aber frühestens nach Eintragung.

Wann R im Kreis?

Das R im Kreis stammt aus dem anglo-amerikanischen Recht und weist darauf hin, dass eine Marke beim US-amerikanischen Markenamt, dem USPTO, eingetragen ist. Durch die Verwendung des Symbols ® wird der Marke der volle Markenschutz bestätigt.

Was bedeutet das eingekreiste R?

Das Registered-Trade-Mark-Symbol ist ein meist in kleinerer Schriftgröße dargestellter, hochgestellter, eingekreister Großbuchstabe „R“, der hinter dem Namen der Waren- und Dienstleistungsmarke angefügt wird. Steht dieses Sonderzeichen nicht zur Verfügung, wird es teilweise auch als „(R)“ umschrieben.

Wann TM und wann r?

Das Registered Trademark-Symbol ® kennzeichnet, dass eine Marke eingetragen ist (Registered in U.S. Patent and Trademark Office). Das Unregistered Trademark-Symbol TM kennzeichnet, dass eine Marke zwar angemeldet, aber noch nicht in das amtliche Register eingetragen ist.

Was bedeutet C und R?

"C im Kreis" und "R im Kreis" - Zur rechtlichen Bedeutung von Copyrightvermerken und Markenschutzhinweisen.

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