Für Personen unter 25 Jahren gelten beim Arbeitslosengeld 2 – kurz ALG 2 oder Hartz 4 genannt – verschärfte Regeln. Dies betrifft auch die Vorgaben des Gesetzgebers zur Wohnsituation. Dürfen unter 25-jährige ausziehen, wenn sie Hartz-4-Leistungen beziehen und das Elternhaus verlassen?
Das Wichtigste zum Ausziehen bei Hartz-4-Bezug zusammengefasst:
Müssen meine Eltern mich finanziell unterstützen?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass junge Erwachsene unter 25 Jahren, die arbeitslos sind, finanziell von ihren Eltern unterstützt werden. Können die Eltern dies nicht, haben die Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Hartz-4-Leistungen.
Darf ich trotz Hartz-4-Bezug dann ausziehen?
Für Bezieher von Hartz 4 ist ein Auszug im Alter unter 25 Jahren nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Für den Bezug einer eigenen Wohnung muss ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung ausziehe?
In diesem Fall werden die Kosten für Umzug und Miete der Wohnung nicht vom Jobcenter übernommen. Des Weiteren kann es zu Sanktionen kommen.
- Das Wichtigste zum Ausziehen bei Hartz-4-Bezug zusammengefasst:
- Unter 25 Jahre alt? Dann gelten Sonderregelungen beim ALG 2
- Bezug von Hartz 4: Ein Auszug aus dem Elternhaus ist nicht ohne Weiteres möglich
- Zunächst muss ein Antrag gestellt werden
Unter 25 Jahre alt? Dann gelten Sonderregelungen beim ALG 2
Bevor wir uns dem Thema „Ausziehen bei Hartz-4-Bezug“ widmen können, sind zunächst einige grundsätzliche Punkte zu klären. Nicht in jedem Fall haben nämlich junge Erwachsene unter 25 überhaupt einen Anspruch auf ALG-2-Leistungen. In der Regel wird davon ausgegangen, dass die Eltern ihre arbeitslosen Kinder finanziell unterstützen und für deren Unterhalt aufkommen.
Nur wenn dies den Eltern selbst nicht möglich ist, weil sie selbst etwa auch ALG-2-Empfänger sind, haben auch unter 25-jährige einen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen.
Bezug von Hartz 4: Ein Auszug aus dem Elternhaus ist nicht ohne Weiteres möglich
Wie bereits erwähnt, müssen junge Erwachsene, die unter 25 Jahre alt sind, in der Regel in der Wohnung der Eltern wohnen bleiben. Sie bilden dann gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Es wird erwartet, dass die Eltern ihr Kind finanziell unterstützen.
Aus dem Elternhaus ausziehen dürfen Hartz-4-Empfänger unter 25 Jahren gemäß § 22 Abs. 5 SGB II nur, wenn
- die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
- der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
- ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Zunächst muss ein Antrag gestellt werden
Damit junge Erwachsene, die unter 25 Jahre alt sind, in eine eigene Wohnung umziehen dürfen, müssen sie beim Jobcenter einen entsprechenden Antrag stellen. Der Sachbearbeiter prüft anschließend, ob die nötigen Voraussetzungen für den Umzug gegeben sind.
Liegt eine Erlaubnis vor, ist das Ausziehen trotz Hartz-4-Bezug möglich. Das Jobcenter übernimmt dann die Miete für die Wohnung, insofern diese angemessen ist. Des Weiteren hat der junge ALG-2-Empfänger einen Anspruch auf einen höheren Regelsatz, insofern er alleine in der Wohnung lebt.
Wollen Hartz-4-Empfänger ausziehen, obwohl das Jobcenter dies nicht erlaubt hat, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Umzugskosten und Miete werden dann nicht übernommen. Des Weiteren wird weiterhin der Regelsatz ausgezahlt, den der Betroffene erhielte, wenn er weiterhin bei einem Elternteil bzw. den Eltern lebte. Zusätzlich können Sanktionen angeordnet werden.
Und wie verhält es sich, wenn Hartz-4-Empfänger ausziehen wollen, die über 25 Jahre alt sind? In diesem Fall können die Betroffenen eine eigene Wohnung beziehen, ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssen.
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