Eine Schwangerschaft ist für die meisten Frauen ein Grund zur Freude. Für viele Paare wird der große Wunsch nach einer Familie durch die Geburt eines Babys wahr. So stellt sich allerdings auch das Leben von einem auf den anderen Tag auf den Kopf, da der Nachwuchs den Alltag kontrolliert.
Die Schwangerschaft wirkt sich u. a. auf das Arbeitsverhältnis aus. Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuschG). So gelten beispielsweise kurz vor der Entbindung der Mutterschutz, gesonderte Arbeitszeiten und ein spezieller Kündigungsschutz während der Schwangerschaft.
Aber hat ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind, Auswirkungen auf den Kündigungsschutz? Muss bei einer Arbeitnehmerin, die schwanger ist, ein befristeter Vertrag verlängert werden? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
- Kompaktwissen: Befristeter Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft
- Befristeter Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft: Was beachtet werden muss
- Kann bei einer Schwangerschaft ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?
- Schwanger im befristeten Arbeitsverhältnis: Welche Leistungen können Sie nach der Anstellung beantragen?
- Weiterführende Suchanfragen
- Weitere interessante Ratgeber
Kompaktwissen: Befristeter Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft
Darf der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft kündigen?
Nein, auch schwangere Arbeitnehmerinnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag stehen unter dem gesetzlichen Mutterschutz. Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist damit nicht möglich.
Welchen Schutz genießen schwangere Frauen noch an ihrem Arbeitsplatz?
Fällt der errechnete Geburtstermin in die Zeit des befristeten Arbeitsverhältnisses, so kann die Arbeitnehmerin trotzdem volles Gehalt beanspruchen.
Verlängert sich der Arbeitsvertrag aufgrund der Befristung?
Nein, der befristete Arbeitsvertrag endet genau zu dem Punkt, der im Vertrag für das Ende des Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist. Denn der Ablauf der Befristung ist arbeitsrechtlich eben keine Kündigung.
Befristeter Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft: Was beachtet werden muss
Liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor und Sie sind schwanger, sollten einige Dinge unbedingt bedacht werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag besteht, wenn im Vertrag eine zeitliche Befristung festgelegt wurde. In diesem Fall bedarf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keiner Kündigung, sondern es endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.
Grundsätzlich ist eine Zeitbefristung nur wirksam, wenn ein Sachgrund dafür vorliegt oder die Befristung bei einer Neueinstellung vorgenommen wird und maximal zwei Jahre beträgt. Dementsprechend ist ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind, unter den genannten Voraussetzungen weiterhin gültig.
Während der gesamten Schwangerschaft gelten besondere Regelungen laut Mutterschutzgesetz.
Sind Sie schwanger und ein befristeter Arbeitsvertrag liegt vor, dürfen Sie beispielsweise keine Arbeiten verrichten, die Ihrer Gesundheit oder der Ihres Kindes schaden.
Für Arbeiten, bei denen sich die schwangere Arbeitnehmerin häufig beugen und strecken oder mehr als vier Stunden täglich stehen muss, gilt ein Beschäftigungsverbot. Daher sind auch Akkord- und Fließarbeit nicht zulässig. Zudem muss während der Arbeit auf ausreichende Erholungspausen geachtet werden.
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kann die schwangere Beschäftigte in den Mutterschutz gehen. Während dieser Zeit erhalten Sie, wenn ein befristeter Vertrag in der Schwangerschaft vorliegt, Ihr volles Gehalt ausgezahlt. Bis acht Wochen nach der Entbindung besteht im Normalfall außerdem ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Kann bei einer Schwangerschaft ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Aber wirkt sich ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind, auch auf den Kündigungsschutz aus? Grundsätzlich können Sie nicht gekündigt werden, wenn während der Schwangerschaft ein befristeter Vertrag vorliegt. Damit diese Regelung gilt, sollten Sie Ihren Arbeitgeber allerdings schnellstmöglich über die Schwangerschaft informieren.
Sind Sie schwanger, wird ein befristeter Arbeitsvertrag aber nicht automatisch verlängert. Er endet trotz Schwangerschaft zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Dabei handelt es sich auch nicht um eine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Diesbezüglich gibt es allerdings eine Ausnahme: Sind mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt worden und alle anderen, abgesehen von der Schwangeren, erhielten einen unbefristeten Vertrag, verstößt dies gegen das Recht auf Gleichbehandlung.
Schwanger im befristeten Arbeitsverhältnis: Welche Leistungen können Sie nach der Anstellung beantragen?
Spätestens drei Monate vor dem vertraglich vereinbarten Ende, sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber erkundigen, ob das Unternehmen daran interessiert ist, Ihnen einen unbefristeten Vertrag anzubieten.
Ist dem nicht so, endet ein befristeter Arbeitsvertrag, wenn Sie schwanger sind, zum vereinbarten Zeitpunkt. Drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses sollten Sie sich daher bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Ansonsten riskieren Sie, dass das Arbeitslosengeld um ein Viertel gekürzt wird.
Sind Sie zu Beginn des Mutterschutzes nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis, erhalten Sie das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Arbeitslosengeld 1, welches Sie ansonsten stattdessen bekommen hätten. Nach dem Mutterschutz können Sie entweder Elterngeld beantragen oder ALG 1 beziehen. Beides ist auch in Kombination möglich.