Ist es sinnvoll Kinder privat zu versichern?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer das eigene Kind versichern möchte, erfährt hier wie es richtig geht.

  • Damit der Nachwuchs optimal bei Gefahren abgesichert ist, gibt es neben der privaten Krankenzusatz­versicherung und der Unfall­versicherung noch viele weitere Versicherungen, die sinnvoll sind.

  • Bei einigen Versicherungen sind Kinder automatisch bei den Eltern mitversichert.

Kind versichern: Private oder gesetzliche Kranken­versicherung

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, stellt sich die Frage nach der Art der Versicherung. Hierbei kommt es in erster Linie darauf an, wie die Eltern versichert sind. Sind diese gesetzlich kranken- und pflegeversichert, so wird auch das Kind beitragsfrei im Rahmen der Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) aufgenommen und bis zum 25. Lebensjahr mitversichert.

Sind beide Elternteile wiederum privat versichert, so muss das Kind ebenfalls in die selbe private Kranken­versicherung (PKV) und in die selben Versicherungstarife aufgenommen werden. In diesem Fall ist es wichtig, das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der PKV anzumelden. Eine nachträgliche Eingliederung ist sonst nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung ist auch als Risikoprüfung bekannt. Durch sie wird das Versicherungsrisiko und der Beitrag unter der Berücksichtigung des gesundheitlichen Zustands des Kindes berechnet.

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Regelungen, wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind

Sind die Eltern verheiratet, jedoch der eine privat und der andere gesetzlich versichert, kann das Kind prinzipiell in beide Versicherungen mit aufgenommen werden. Eine beitragsfreie Familien­versicherung ist in der GKV aber nicht möglich, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als 59.400 Euro verdient. Dann wird ein Monatsbeitrag für das Kind fällig.

Bei unverheirateten Paaren bestimmt das Versicherungsverhältnis der Mutter, wo das Kind versichert wird. Im Falle einer späteren Hochzeit gelten die oben genannten Regeln und es kann passieren, dass das Kind von der GKV in die PKV wechseln muss.

Das Kind bei der Mutter oder dem Vater versichern?

Ob das Kind bei dem Vater oder der Mutter mitversichert wird, macht keinen Unterschied. Es kommt lediglich darauf an, welcher Elternteil wie versichert ist und wie viel als Privatversicherter verdient wird.

Gegen Schäden abgesichert: die Haftpflicht­versicherung

Wenn Kinder ausgelassen toben und spielen, geht dabei nicht selten die teure Vase der Oma oder die Brille des Nachbarkindes zu Bruch. Wo viel Trubel herrscht, herrscht auch viel Gefahrenpotenzial für Schäden und Eltern können nicht rund um die Uhr ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Viele Missgeschicke können noch schlimmer ausfallen und ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Darum ist es für die Eltern sehr wichtig, eine Haftpflicht­versicherung abzuschließen, denn Kinder sind dort automatisch mitversichert.

Minderjährige BGB § 828

Unbedingt darauf achten, dass die Versicherung auch für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren aufkommt. Laut §828 BGB gelten die Kleinen bis zu diesem Alter als deliktunfähig und können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei 10 Jahren. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und es dennoch zu einem Schaden an fremdem Eigentum kommt, muss der Geschädigte selbst für den Schaden aufkommen.

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Gegen kleine und große Gefahren: die private Unfall­versicherung fürs Kind

Kinder sind gesetzlich unfallversichert, jedoch nur bei Unfällen, die im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und zurück passieren. Alle anderen Unfälle, die in der Freizeit, auf dem Spielplatz oder bei Oma geschehen, sind nicht abgedeckt.

Die private Unfall­versicherung für Kinder kommt da ins Spiel, wo die Leistungen der gesetzlichen Unfall­versicherung aufhören. Sie schützt vor Kosten durch Unfälle aller Art und in allen Lebenssituationen. Die private Unfall­versicherung leistet auch dann, wenn ihr Kind eine dauerhafte Beeinträchtigung davonträgt. Des Weiteren werden beispielsweise auch zusätzliche Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Hauses, kosmetische Operationen oder spezielle Rehabilitations­maßnahmen übernommen. In unserem Ratgeber „Kosten vs. Leistungen“ haben wir aufgezeigt, wann und warum sich Versicherungen rentieren.

In besonderen Unfalltarifen für Kinder, welche auch oft als Kinderinvaliditäts­versicherungen bezeichnet werden, wird der Unfallbegriff erweitert. Das bedeutet nicht nur Versicherungsschutz bei Unfällen, sondern auch bei bestimmten Erkrankungen und Infektionen, wie zum Beispiel Borreliose nach einem Zeckenbiss.

Die richtige Police auswählen

Bei der Auswahl der richtigen Police sollte unbedingt beachtet werden, dass Kinder eben nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Krankheiten und Insektenbissen abgesichert sind.

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Noch besser abgesichert mit der privaten Krankenzusatz­versicherung fürs Kind

Zur Genesung des Kindes nach einem Unfall oder einer Krankheit gehört nicht nur der reine Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt. Auch ein Zimmer mit weniger Betten oder das sogenannte Rooming-in, also der Aufenthalt der Eltern im Krankenhaus für mehrere Tage, sind förderlich für die Gesundung des Nachwuchses. Für Eltern von Kindern bis neun Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für deren Aufenthalt (meistens nur für ein Elternteil). Sind die Kinder jedoch älter, muss der Arzt den Aufenthalt der Eltern für eine Kostenübernahme bescheinigen. Ist aus seiner Sicht die Anwesenheit nicht notwendig, müssen die Kosten selber getragen werden. An dieser Stelle springt die private Krankenzusatz­versicherung für Kinder ein und deckt die anfallende Summe.

Weitere Vorteile einer PKV für ihr Kind sind zum Beispiel eine freie Arztwahl und die Behandlung vom Chefarzt. Einige Zusatz­versicherungen übernehmen auch die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen und Sehhilfen – hier gilt ganz genaues Vergleichen, um den Bedürfnissen ihres Kindes bestens nachzukommen.

Tipp: Zahnzusatz­versicherung fürs Kind

Wir empfehlen eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder ab dem vollständigen Milchzahngebiss abzuschließen, da leistungsstarke Tarife im Kindesalter noch sehr günstig sind. Kinder putzen ihre Zähne oftmals nicht sorgfältig, was unter Anderem Karies zur Folge hat. Um Zahnschäden und Zahnfleisch­entzündungen vorzubeugen, ist eine regelmäßige Zahnreinigung sinnvoll, die von einigen Versicherern übernommen wird. Auch die Kosten für Zahnspangen werden übernommen, denn je nach Schweregrad der Kieferfehlstellung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht an den entstandenen Kosten.

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Sorglos reisen mit der Auslandsreisekranken­versicherung fürs Kind

Für Eltern, die viel und gerne reisen und auch mit Nachwuchs nicht auf Abenteuer außerhalb der Grenzen Europas verzichten wollen, ist eine Auslandsreisekranken­versicherung unumgänglich. Ausländische Speisen können nicht nur Erwachsenen, sondern erst recht Kindern ziemlich auf den Magen schlagen. Auch das Wetter kann den Kleinen sehr zu schaffen machen, wenn erhebliche Temperaturänderungen abzusehen sind. Die Folgen können nicht selten Dehydrierung, Übelkeit, Bauchweh, oder in schlimmeren Fällen ein Hitzeschlag sein. Damit sich Eltern bei Reisen vor hohen Kosten für Medikamente und Aufenthalte in Krankenhäusern schützen können, ist die Auslandsreisekranken­versicherung ein Muss, denn diese übernimmt zum Beispiel auch die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland im Krankheits­fall.

Empfehlung: Familientarif abschließen

Wir empfehlen die Auslandsreisekranken­versicherung als Familientarif abzuschließen, denn andernfalls muss der Nachwuchs eigens versichert werden, um vom vollen Versicherungsschutz profitieren zu können. Zudem ist dieser Tarif günstiger, als wenn jedes Familienmitglied einzeln versichert wird. Häufig gilt der Schutz des Kindes bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

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Die Rechtsschutz­versicherung für Kinder

Eltern sollten sich Gedanken über eine Rechtsschutz­versicherung machen, sofern sie diese noch nicht abgeschlossen haben. Kleine Kinder geben oft einen Anlass für Streit zwischen Erwachsenen. Für laut spielende und tobende Kinder hat nicht jeder Verständnis. So entstehen Konflikte, die im schlimmsten Fall vor Gericht ausgetragen werden. Wenn etwaige Streitigkeiten nicht mehr privat geklärt werden können, greift die Rechtsschutz­versicherung und kommt für anfallende Gerichtskosten auf. Kinder sind hierbei, wie bei der Kranken­versicherung, bis zum 25. Geburtstag bei den Eltern mitversichert.

Empfehlung: Familientarif wählen

Auch die Rechtsschutz­versicherung sollte als Familientarif abgeschlossen werden. Diese Tarife sind zwar etwas teurer als die für Alleinstehende, doch dafür ist umfassender Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen für mehrere Personen garantiert.

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Wann muss man ein Kind privat versichern?

Normalerweise kommt das Kind in die Privatversicherung, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der privatversicherte Elternteil verdient oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die liegt 2017 bei 57.600 Euro im Jahr (4800 Euro/Monat) und steigt im nächsten Jahr auf 59.400 Euro (4950 Euro/Monat).

Was kostet eine private Krankenversicherung fürs Kind?

Die Kosten der privaten Krankenversicherung für Kinder beginnen ab rund 80 Euro im Monat. Im Vergleich zu den Tarifen für Erwachsene sind sie somit sehr günstig. Das liegt unter anderem daran, dass der Beitrag keine Altersrückstellungen enthält.

Wie sollte man sein Kind versichern?

Kinder versichern Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind nicht möglich. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung.

Kann ein privat versichertes Kind in die gesetzliche Krankenversicherung?

Sobald Ihr Nachwuchs studiert, eine Ausbildung beginnt oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, kann das Kind von der PKV in die GKV wechseln. Es hat aber auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dann bleibt Ihr Sprössling weiterhin privat versichert.

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